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Schlußwort zum Thema Doping

AW: Schlußwort zum Thema Doping

ihr seit ja drauf!! da habe ich die vormittagssonne lieber genossen und mir bissle frische luft ins hirn geballer :) da sieht die welt doch gleich schöner aus *gG*

schönen tag noch :D

P.S. das mit dem doping ist schlimm, aber ich finde es wird auch derzeit ganz schön breit getrteten.
 
AW: Schlußwort zum Thema Doping

Here we go again....:rolleyes:


Wenn man zum Beispiel einen Lance Armstrong nachträglich des Doping überführen sollte. Von mir aus für irgendeinen Tour Sieg, ist ja nur einen Hypothese, dann sollte man ihm nicht nur den Tour Sieg für dieses Jahr aberkennen. Sondern eben auch für den Zeitraum der Sperre die er bei einer Zeit nahen Entdeckung zu erwarten gehabt hätte.

Was soll das bringen ??
Die Bekanntheit und die Vorteile die durch den oder die Siege errungen wurden, kannst Du ihm nicht mehr nehmen. z.B. Armstrong hat doch seine Millionen nachdem Toursieg gemacht. Eine nachträgliche Aberkennung bringt doch nichts mehr. Wie soll sich denn dann der zweite der dann zum ersten gekührt wird, fühlen. Rein wirtschaftlich bzw. beruflich bringt ihm das doch gar nichts mehr. Das was er Verdienen hätte können, kann er nicht mehr nachholen.
Für diese Idee ist die Welt m.E. zu schnelllebig. Nur zeitnahe Überführung eignet sich.

Aber mitlerweile bin ich der Meinung, dass sich das Thema nicht dazu eignet, es ethisch zu diskutieren. Sport als solcher dem die Gesellschaft Fairness auf die Fahne schreibt spiegelt doch das menschliche Verhalten sehr gut wider.
Wir müssen gar nicht so weit gehen und Doping bemühen. Guck doch mal Jedermannrennen an, wenn die ganz "Ehrgeizigen" anderen in den Lenker greifen, oder wenn man "Fahrer einbauen" als Taktik bezeichnet. Oder um es aus dem Fußball zu nehmen "taktisches Foul" oder verharmlost "Notbremse".

Nennen wir das Kind doch beim Namen: Es ist ne riesige Schweinerei!!
Und häufig genug können wir es nicht ertragen, dass ein anderer einfach besser ist, als wir selbst.
Will man also ethisch und letztlich rechtlich über "unsportliches" Verhalten urteilen, müßte man ein so hohes Maß an Reflexion voraussetzten.... M.E. gibt es das so gut wie nicht.
Spätestens wenn der Sport zum Beruf wird überwiegen kapitalistische Ideen die sport-ethischen Ideen. Und Kapitalismus hat nichts mit Fairness zu tun.

Letzlich ist es doch nur ein: Brot und Spiele - Morituri te salutant!
 
AW: Schlußwort zum Thema Doping

Jetzt nehmen wir doch mal an, daß Sportler xy ein Präparat nimmt, welches heute nicht auf der Dopingliste steht. In fünf Jahren steht dieses Mittel aber auf der Liste. Dann würde dieser Sportler in fünf, zehn oder gar 20 Jahren für eine Einnahme zur Rechenschaft gezogen, die zum "Tatzeitpunkt" legal war?

Was würde mit Sportlern passieren, die gedopt waren, deren Doping-Substanz aber von der Liste gestrichen wurde? (z.B. Coffein)

Was passiert mir, wenn ich heute mit 55 anstatt 50 durch die Stadt fahre und geblitzt werde. Die Straße wird nächstes Jahr in eine 30er Zone umgebaut. Muß ich dann nächstes Jahr meinen Führerschein abgeben?

Wird noch jemand Berufssportler werden wollen, wenn ihn die vesehentliche Einnahme der falschen Hustentropfen zum Straftäter macht?
Ich denk der Threaderöffner bezog sich da eher auf Substanzen, die zum Zeitpunkt des durchgeführten Dopings auf der Liste standen aber noch nicht nachweisbar waren, Bsp. Epo. Also Proben einfrieren und analysieren wenn die entsprechenden Methoden entwickelt wurden.
 
AW: Schlußwort zum Thema Doping

Ich denk der Threaderöffner bezog sich da eher auf Substanzen, die zum Zeitpunkt des durchgeführten Dopings auf der Liste standen aber noch nicht nachweisbar waren, Bsp. Epo. Also Proben einfrieren und analysieren wenn die entsprechenden Methoden entwickelt wurden.

Danke! Genau darum ging es. Und wenn man richtig gelesen hätte, hätte man es auch gleich verstehen können.

Und es geht nicht darum, jemanden für zwanzig Jahre oder mehr zu sperren. Sondern darum, dass jemand, der heute einer Straftat überführt wird, die er 1997 begangen hat, dafür so belangt werden kann, dass er die kommenden zehn Jahre noch zur Verantwortung gezogen werden kann.

Also:

1. Doping muss zum Straftatbestand werden, da es sich um multiplen Betrug handelt.

2. Die Verjährungsfristen müssen den verzögerten Nachweismethoden angepasst werden; dürfen also nicht zu kurz bemessen sein.

3. Die Strafen müssen so beschaffen sein, dass sie auch für eine mögliche Entdeckung nach dem Ende der sportlichen Karriere noch abschreckend wirken.

Freundlich grüßend
Marthaler
 
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Ich würde es sehr begrüßen, wenn Ehebruch eine Straftat wäre.
6 Monate Gefängnis wären angemessen, in krassen Fällen auch bis zu zwei Jahren.



20 + 10 = 40 :confused: :confused: :confused:

Habe ich das in der Schule nicht ander gelernt?

<---- Das war auf Marthalers Bestrafung von 20 Jahren bezogen xD.



20+20=40 ! !!
 
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Hallo,

es gibt nur einen Ausweg aus der Dopingmisere, nämlich das Doping zu legalisieren und nicht mehr unter Strafe zu stellen. Dann kann jeder sich soviel Chemie zuführen, wie er lustig ist. Man könnte auch Meisterschaften im Dopen organisieren, Mr. Hämatokrit 2007 mit 70%, respekt. Sowas Ähnliches hat auch Rudi Altig im Tourmagazin vertreten, natürlich unter anderer Wortwahl, er muß es ja wissen.

Gruß
 
AW: Schlußwort zum Thema Doping

Danke! Genau darum ging es. Und wenn man richtig gelesen hätte, hätte man es auch gleich verstehen können.

Und es geht nicht darum, jemanden für zwanzig Jahre oder mehr zu sperren. Sondern darum, dass jemand, der heute einer Straftat überführt wird, die er 1997 begangen hat, dafür so belangt werden kann, dass er die kommenden zehn Jahre noch zur Verantwortung gezogen werden kann.

Also:

1. Doping muss zum Straftatbestand werden, da es sich um multiplen Betrug handelt.

2. Die Verjährungsfristen müssen den verzögerten Nachweismethoden angepasst werden; dürfen also nicht zu kurz bemessen sein.

3. Die Strafen müssen so beschaffen sein, dass sie auch für eine mögliche Entdeckung nach dem Ende der sportlichen Karriere noch abschreckend wirken.

Freundlich grüßend
Marthaler

Also auf den Toursieger 1997 müssen wir dann noch 10 Jahre ab jetzt warten :eek:
Und wenn Ullrich damals gedopt hat, dann wird es Virenque oder Pantani :aetsch: :dope: :lol:

Immerhin werden wir bald den Sieger von 87 kennen - weiß noch wer, wer das war ? :confused:

ohGottohGottohGott :dope: Du brauchst keine Straftat "Doping", du brauchst eine Straftat "Radrennen" und Leistungssport überhaupt !
 
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Auf der Gegenseite spricht m.E. nichts dagegen, die Ärzte, Masseure usw. die Dopingmittel vertreiben, viel härter zu sanktionieren, als das bislang durch das Arzneimittelgesetz möglich ist.

Du hast es erfasst!
Wer Heroin verkauft wird auch härter bestraft als der, der heroin konsumiert.
Wer illegal Musik zum download anbietet wied härter bestraft als der, der die musik lädt. ..............
Das problem muss an der wurzel gepackt werden ;)



Allerdings kann ich immernoch nicht verstehen, wie diese hämatokritwerte bei kontrollen nicht auffallen können, das ist doch unmöglich.
 
AW: Schlußwort zum Thema Doping

Also:

1. Doping muss zum Straftatbestand werden, da es sich um multiplen Betrug handelt.

2. Die Verjährungsfristen müssen den verzögerten Nachweismethoden angepasst werden; dürfen also nicht zu kurz bemessen sein.

3. Die Strafen müssen so beschaffen sein, dass sie auch für eine mögliche Entdeckung nach dem Ende der sportlichen Karriere noch abschreckend wirken.

Freundlich grüßend
Marthaler

Hat der (bewußt und gezielt sich selbst) gedopte Radfahrer bei einem Rennen eine Siegprämie kassiert, dann wird er sich des Betrugs strafbar gemacht haben, gem. § 263 StGB. Eines speziellen Dopingbetrugsstraftatbestands bedarf es nicht, da dieses Verhalten schon die Voraussetzungen der Norm erfüllt. Einer Körperverletzung kan sich der Fahrer selbst nicht strafbar gemacht haben, da diese gegen sich selbst nicht strafbar ist.

Wußte der Fahrer allerdings nciht, daß er gedopt worden ist (naja), dann macht sich der Teamleiter/Arzt etc. möglicherweise wegen Betrugs strafbar, daneben wegen Körperverletzung.

Zudem kommt auch die Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz oder des Arzneimittelgesetzes in Betracht. Gegen letzteres verstößt übrigens derjenige, der Dopingmittel in den Verkehr bringt, verschreibt oder bei anderen anwendet (Freiheitssstrafe von bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe).

2. Die Verjährungsfristen müssen den verzögerten Nachweismethoden angepasst werden; dürfen also nicht zu kurz bemessen sein.

3. Die Strafen müssen so beschaffen sein, dass sie auch für eine mögliche Entdeckung nach dem Ende der sportlichen Karriere noch abschreckend wirken.

Die Verfolgungsverjährungsfristen stehen im Gesetz – für Betrug oder Körperverletzung betragen sie zehn Jahre.

Die Bemessung der Strafen ist gar nicht so ausschlaggebend – vielmehr mangelt es bisher an der Verfolgung. Die ist nämlich schwierig …

Jetzt nehmen wir doch mal an, daß Sportler xy ein Präparat nimmt, welches heute nicht auf der Dopingliste steht. In fünf Jahren steht dieses Mittel aber auf der Liste. Dann würde dieser Sportler in fünf, zehn oder gar 20 Jahren für eine Einnahme zur Rechenschaft gezogen, die zum "Tatzeitpunkt" legal war?

Narf – wenn man die Antworten liest …

§ 2 StGB „Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.“
 
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