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Rennrad gebraucht kaufen: Tipps für Einsteiger*innen und Fortgeschrittene

Rennrad gebraucht kaufen: Tipps für Einsteiger*innen und Fortgeschrittene

Du willst ein Rennrad gebraucht kaufen? Keine schlechte Idee, denn der Gebrauchtmarkt ist groß und es lockt viel Roadbike für wenig Geld. Hier findet ihr umfassende Hilfe zum Second Hand-Rennradkauf: von "A"wie Anschaffungspreis über "B" wie Börsen bis "Z" wie Zahlungsmittel. Damit solltet ihr euer Traumbike beruhigt aus zweiter Hand kaufen können.

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Rennrad gebraucht kaufen: Tipps für Einsteiger*innen und Fortgeschrittene
 
"Neu oder gebraucht? Es ist durchaus ratsam, sich diese Frage ernsthaft zu stellen. Gebrauchtkauf ist sicher nicht die erste Wahl, wenn einer dieser Punkte auf dich zutrifft:

- Du willst eine Absicherung über die gesetzliche Gewährleistung des/der Händlers/Händlerin."

Anders als bei der Garantie kann die Abtretung der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden vom Händler. Deshalb bei Rädern, die vor weniger als 2 Jahren gekauft/geliefert wurden, vom Privatverkäufer die Gewährleistung abtreten lassen, da diese nicht automatisch mit dem Eigentum übergeht.
 
Hilfreichster Beitrag geschrieben von rdmn

Hilfreich
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"Neu oder gebraucht? Es ist durchaus ratsam, sich diese Frage ernsthaft zu stellen. Gebrauchtkauf ist sicher nicht die erste Wahl, wenn einer dieser Punkte auf dich zutrifft:

- Du willst eine Absicherung über die gesetzliche Gewährleistung des/der Händlers/Händlerin."

Anders als bei der Garantie kann die Abtretung der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden vom Händler. Deshalb bei Rädern, die vor weniger als 2 Jahren gekauft/geliefert wurden, vom Privatverkäufer die Gewährleistung abtreten lassen, da diese nicht automatisch mit dem Eigentum übergeht.
Guter Tipp, danke!
 
Sehr guter Artikel. Vor meinem ersten Rad-Gebrauchtkauf hätte ich ihn gut gebrauchen können. Da mache ich mal ein Lesezeichen.
 
Anders als bei der Garantie kann die Abtretung der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden vom Händler. Deshalb bei Rädern, die vor weniger als 2 Jahren gekauft/geliefert wurden, vom Privatverkäufer die Gewährleistung abtreten lassen, da diese nicht automatisch mit dem Eigentum übergeht.
Ich glaube, da sagt das BGB aber etwas anderes.
Ich bin auch immer davon ausgegangen, musste mich aber bei einem gebrauchten Pedelec eines Besseren belehren lassen.
Aber vielleicht gibt es ja einen Fachmann, der das genau weiß.....

Soweit ich mich erinnere, gilt die Gewährleistung nur zwischen den Vertragspartnern Händler und Erstkäufer.


§ 433 BGB wenn ich nicht irre.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Gegen Carbon wird oft zu Recht ins Feld geführt, dass eventuelle Vorschäden mit dem bloßen Auge nicht erkennbar sind.
Und wieder wird völlig grundlos Angst und Unsicherheit geschürt. Komisch nur das sich hier nie eine meldet, der ein gebrauchtes Carbon Rad gekauft hat, was ihm dann kurz danach, auf Grund eines unentdeckten Schadens unterm Arsch zusammen gebrochen ist. Scheinbar müssen die Unfälle die dadurch verursacht werden so heftig sein, das die betroffenen alle versterben. Nur so kann ich mir das erklären... 🤮
 
oweit ich mich erinnere, gilt die Gewährleistung nur zwischen den Vertragspartnern Händler und Erstkäufer.
Jein. Die Gewährleistung (=das Produkt ist bei Übergabe mängelfrei) ist übertragbar, indem der Erstkäufer seine Ansprüche gegen den Händler an den Zweitkäufer abtritt.

Hingegen:
Bei einer freiwilligen Garantie, die zwischen Hersteller und Käufer vereinbart werden kann, können Bedingungen gestellt werden. Eine davon kann sein, dass die Garantieleistung nur dem Erstkäufer gewährt wird. Weitere Restriktionen sind beliebt.
 
Jein. Die Gewährleistung (=das Produkt ist bei Übergabe mängelfrei) ist übertragbar, indem der Erstkäufer seine Ansprüche gegen den Händler an den Zweitkäufer abtritt.

Hingegen:
Bei einer freiwilligen Garantie, die zwischen Hersteller und Käufer vereinbart werden kann, können Bedingungen gestellt werden. Eine davon kann sein, dass die Garantieleistung nur dem Erstkäufer gewährt wird. Weitere Restriktionen sind beliebt.
Das stimmt aber auch nicht so ganz:“Das Problem: Nicht alle Händler machen das mit. Manchmal findet man in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) den Hinweis, dass eine Abtretung ausgeschlossen ist. Das Oberlandesgericht Hamm hat zwar 2010 im Fall eines Internethändlers entschieden, dass ein pauschales Abtretungsverbot ungültig ist (Az. 4 U 134/10). Ein höchstrichterliches Urteil gibt es dazu aber nicht und deshalb wird die Klausel auch weiterhin verwendet.“
 
Ich glaube, da sagt das BGB aber etwas anderes.
Ich bin auch immer davon ausgegangen, musste mich aber bei einem gebrauchten Pedelec eines Besseren belehren lassen.
Aber vielleicht gibt es ja einen Fachmann, der das genau weiß.....

Soweit ich mich erinnere, gilt die Gewährleistung nur zwischen den Vertragspartnern Händler und Erstkäufer.


§ 433 BGB wenn ich nicht irre.
Nein das BGB sieht es nicht anders, sondern genau so wie ich es geschrieben habe. §433 BGB ist der Kaufvertrag, die Norm hat nichts mit Gewährleistung zu tun. Und ich bin „Fachmann“, sonst hätte ich mich hier nicht so bestimmt geäußert.
 
Die Antwort auf diese Frage bringt einen in 95% der Fälle keinen Meter weiter.
Den Unbedarften, der alle Jahre mal etwas gebraucht kauft, sicher nicht.
Aber der Faktor Vertrauen baut sich tendenziell erst dann auf, wenn der Verkäufer auch etwas dazu sagen muss. Meist reicht schon die Art und Weise der Antwort, um sich ein Interesse zu verkneifen.
 
Und wieder wird völlig grundlos Angst und Unsicherheit geschürt. Komisch nur das sich hier nie eine meldet, der ein gebrauchtes Carbon Rad gekauft hat, was ihm dann kurz danach, auf Grund eines unentdeckten Schadens unterm Arsch zusammen gebrochen ist. Scheinbar müssen die Unfälle die dadurch verursacht werden so heftig sein, das die betroffenen alle versterben. Nur so kann ich mir das erklären... 🤮

Jetzt schlag doch nicht noch die Erklärung vor, dass die Leute alle bei den Unfällen versterben - sowas spricht sich nacher noch rum. :D
 
Das stimmt aber auch nicht so ganz:“Das Problem: Nicht alle Händler machen das mit. Manchmal findet man in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) den Hinweis, dass eine Abtretung ausgeschlossen ist. Das Oberlandesgericht Hamm hat zwar 2010 im Fall eines Internethändlers entschieden, dass ein pauschales Abtretungsverbot ungültig ist (Az. 4 U 134/10). Ein höchstrichterliches Urteil gibt es dazu aber nicht und deshalb wird die Klausel auch weiterhin verwendet.“
Dass Unternehmen diesen Passus in ihren AGB verwenden bedeutet noch lange nicht, dass dieser auch Gültigkeit besitzt. Genau aus diesem Grund wird ja auch gerne am Ende der AGB der Passus verwendet, dass andere Bestimmungen aus den AGB keine Gültigkeit verlieren, wenn ein Passus ungültig ist.
 
Und wieder wird völlig grundlos Angst und Unsicherheit geschürt. Komisch nur das sich hier nie eine meldet, der ein gebrauchtes Carbon Rad gekauft hat, was ihm dann kurz danach, auf Grund eines unentdeckten Schadens unterm Arsch zusammen gebrochen ist. Scheinbar müssen die Unfälle die dadurch verursacht werden so heftig sein, das die betroffenen alle versterben. Nur so kann ich mir das erklären... 🤮
Vor allem müßte man dann um die meisten Alubomber auch einen stattlichen Bogen machen. Dort wurden zum großen Teil Carbongabel verbaut und die sind doch deutlich sicherheitsrelevanter als der Rahmen.

Bei Alurahmen würde ich akribisch nach Rissen schauen. Was ich in letzter Zeit an geplatzten Steuerrohren, Sitzrohre mit Rissen im Bereich der Sattelklemmung usw. gesehen habe geht auf keine Kuhhaut.
 
Vor allem müßte man dann um die meisten Alubomber auch einen stattlichen Bogen machen. Dort wurden zum großen Teil Carbongabel verbaut und die sind doch deutlich sicherheitsrelevanter als der Rahmen.

Bei Alurahmen würde ich akribisch nach Rissen schauen. Was ich in letzter Zeit an geplatzten Steuerrohren, Sitzrohre mit Rissen im Bereich der Sattelklemmung usw. gesehen habe geht auf keine Kuhhaut.
Steht allerdings auch so im Artikel.
 
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