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Rechtliche Frage zum Motortraining

Teutone

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Moin together,

bei uns in der Gruppe wird zur Zeit grad ziemmlich viel über Motortraining gesprochen, aufgrund anstehender Zeitfahrwettbewerbe. Da werden Routen debatiert, begabte (..PKW-lenkende..) Ehefrauen ausgetauscht, etc.

Was mich mal interessieren würde ist, wenn's mal zum Unfall kommt, sprich, der Biker sich am PKW aufhängt, trifft den Autofahrer eine Mitschuld? Oder ist der Biker allein der Depp, was fährt er auch so dicht auf..

Vielleicht haben wir ja nen Experten in Sachen Verkehrsrecht hier..

Gruß,

Markus

P.S.: Wäre schön, wenn hier KEINE Für-und-Wider-Debatte zu dem Thema aufkommt, das hatten wir alles schon..
 

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Re: Rechtliche Frage zum Motortraining
AW: Rechtliche Frage zum Motortraining

Ja, das würde mich auch mal interessieren! Oft wird ja immer der stärkere schuldig gesprochen- sprich der Autofahrer! Aber mit dem Auto zu trainieren ist ja mal heftigst gefährlich! Kennt ihr keinen mit Mopped?
 
AW: Rechtliche Frage zum Motortraining

Wenn erkennbar ist, daß der Hintere mit dem Vorderen verwandt, verschwägert, eng befreundet ist, hat sich das eh mit der Versicherung.

Motortraining würde ich maximal hinterm Motorrad empfehlen. Hilfreich ist auch, wenn der Motorradlenker über entsprechende radsportliche Erfahrung verfügt.
 
AW: Rechtliche Frage zum Motortraining

Moment mal, also wenn mir mein Onkel hinten rein brettert zahlt meine Kasko nicht und mich muß zusehen, wie ich an die Knete komme? Kann ja nicht sein.

Oder meinst, daß ich erstmal die Kente von der KAsko bekomme und sich die dann das Geld zurückholen? Ich mein nur für den Fall, daß besagter Onkel den Offenbahrungseid abgelegt hat.
 
AW: Rechtliche Frage zum Motortraining

Also wenn das Auto- und Radfahrer in gegenseitigem Einverständnis betreiben, dürfte Haftung und jegliche Versicherungsleistung wohl in beide Richtungen ausgeschlossen sein.
Und wenn man sich von der Polizei erwischen läßt, dürfen sich auch beide Seiten nicht über ein Bußgeld beschweren, egal, ob was passiert...

Wenn man mit dem Renner (einverständlich) in einer Gruppe fährt (also ohne eigentlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstand), kannste auch keinen Verklagen, wenn es dadurch zum Sturz kommt...

Gruß messi
 
AW: Rechtliche Frage zum Motortraining

Da es sich bei derartigen Aktionen um eine grobe Verletzung der Verkehrsicherheit handelt (Sicherheitsabstand!!!!!) :eek: ist sicher der Radfahrer schuld. Die meisten Versicherungen zahlen unter dem Verweis auf mangelnden Sicheheitsabstand auch bei "normalen" Trainingsfahrten in der Gruppe nicht.

Außerdem halte ich das für ausgemachten Schwachsinn, aber daß sollte ich hier ja gar nicht sagen :aetsch:
 
AW: Rechtliche Frage zum Motortraining

Okay, vielleicht sollte ich nochmal beschreiben, worum es geht, denn ich glaub, so einfach ist das mit "Schuld/nicht Schuld", "dichtem Auffahren" nicht.

Vielleicht will der Radfahrer ja gar nicht klagen, weil er weiß, dass er sich freiwillig in Gefahr begeben hat. Aber man stelle sich nur die Krankenversicherung vor, die einem verunfallten Rennbiker eine neue Wirbelsäule, neue Hüften und die Reha bezahlen durfte. Die erfährt nun, dass ein Autofahrer mit 50 cm Abstand vor ihm hergegurkt ist. Eine offensichtlich gefährliche Situation, der der Autofahrer nicht durch Beschleunigen entgangen ist, sondern sie in Kauf genommen hat. Ist das Fahrlässigkeit? Grobe Fahrlässigkeit? Sicher trifft auch den Radfahrer eine (Haupt-?)Schuld, aber mich interesseiert mal, auf was sich die Autofahrer einlassen, die sich dazu bereit erklären, den Schrittmacher zu spielen. Aber ich denke, mit Vermutungen und Stammtischfloskeln kommen wir hier nicht weiter..

Gruß,

Markus
 
AW: Rechtliche Frage zum Motortraining

Okay, vielleicht sollte ich nochmal beschreiben, worum es geht, denn ich glaub, so einfach ist das mit "Schuld/nicht Schuld", "dichtem Auffahren" nicht.

Vielleicht will der Radfahrer ja gar nicht klagen, weil er weiß, dass er sich freiwillig in Gefahr begeben hat. Aber man stelle sich nur die Krankenversicherung vor, die einem verunfallten Rennbiker eine neue Wirbelsäule, neue Hüften und die Reha bezahlen durfte. Die erfährt nun, dass ein Autofahrer mit 50 cm Abstand vor ihm hergegurkt ist. Eine offensichtlich gefährliche Situation, der der Autofahrer nicht durch Beschleunigen entgangen ist, sondern sie in Kauf genommen hat. Ist das Fahrlässigkeit? Grobe Fahrlässigkeit? Sicher trifft auch den Radfahrer eine (Haupt-?)Schuld, aber mich interesseiert mal, auf was sich die Autofahrer einlassen, die sich dazu bereit erklären, den Schrittmacher zu spielen. Aber ich denke, mit Vermutungen und Stammtischfloskeln kommen wir hier nicht weiter..

Gruß,

Markus

Die Versicherung wird wahrscheinlich nicht zahlen, da das grobe Fahrlässigkeit ist. Das wird sicher ähnlich behandelt wie besoffen Auto fahren.
 
AW: Rechtliche Frage zum Motortraining

Motortraining als Vorbereitung zum Zeitfahren? Eigentlich nutzt man es zum simulieren des "Renntempos"... .
Sollte es beim Motortraining zum Crash kommen, kann man davon ausgehen, das die Versicherung sich drücken wird irgendwelche Kosten zu übernehmen. Ich habe mal in einem Konkreten Fall großzügig 50% des Schadens ersetzt bekommen.
Und noch einmal eine Bemerkung zu Äußerungen hier zum Sinn des Motortrainings. Erstes ist es wichtig das beide sich gut aufeinander abstimmen. Zweites gibt es nur Probleme durch das verhalten der Anderen Verkehrsteilnehmer. Drittens zwischen Mottorad und Auto gibt es "gefahrentechnisch" keinen Unterschied (nur etwas mehr Wind hinterm Motorrad und die Warnleuchte hält auf dem Autodach besser ;) ). Ein Rennbiker kann auch im Rennen verunfallen, jedes Rennen ist eine offentsichtlich gefährliche Situation, die er bewusst in Kauf nimmt. Und zur MPU mußte ich auch noch nie... :p
 
AW: Rechtliche Frage zum Motortraining

Ich bin kein Rechtsexperte und habe mich jetzt nicht intensiv mit dem Thema beschäftigt kann aber folgendes beitragen:

Krankenversicherung: Den Ausschluss von Risikosportarten, etc. gibt es meines Wissens in der Pflichtkrankenversicherung nicht, wurde aber schon diskutiert dieses einzuführen. Mit "Schäden" durch Tattoos, Piercings, Skifahren, etc. verhält es sich wohl ähnlich. Mit Rauchen und Alkoholmissbrauch wohl auch ;) Will hier keine Grundsatzdiskussion lostreten, insgesamt aber schwierig abzugrenzen. Mit ist auf jeden Fall kein Urteil bekannt, indem eine Krankenversicherung nicht gezahlt hätte.

Eine andere Frage ist die Haftung des "Schädigers" bzw. seiner Versicherung. Bei Fußballveranstaltungen gibt es ja diese Art Argumentation "er könnte mich verletzen", "ich könnte ihn verletzen" ... also keine Haftung des anderen. Natürlich muss alles im üblichen Rahmen ablaufen. Wenn Du dem Vordermann beim Windschattenfahren hinten reinfährst, weil dieser leicht bremst, ist dieser nicht haftbar zu machen. Wenn der Vordermann aber aus Zorn, weil er nicht vorne fahren darf, das halbe Feld in Schlangenlinien umsemmelt sieht es wahrscheinlich anders aus. Hinzu gesellt sich die Frage, ob die ganze Sache einen "sportlichen" Charakter hatte (sprich Wettkampf). Da gibt es 'ne Entscheidung irgendwo aus Düsseldorf OLG, glaube ich.

Dann gilt noch die Frage zu klären, ob z.B. eine Haftpflicht zahlt. Siehe hierzu § 4 I Nr. 4 AHB: ... Ausgeschlossen Haftpflichtansprüche ...
4. Haftpflichtansprüche aus Schäden infolge Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeug-Rennen, Box- oder Ringkämpfen sowie den Vorbereitungen hierzu (Training).

Auffahren allgemein:
Aus Blumberg: Verkehrsunfälle zwischen Kraftfahrzeugen und Radfahrern - Übersicht über Haftungsabwägung
und Haftungsquoten NZV 1994 Heft 7 249

12. Auffahren
Gegen den, der auffährt, spricht der Anschein kausaler und verschuldeter Unfallverursachung. Dies gilt allgemein,
ist aber auch für Unfälle durch Auffahren des Kfz auf ein Rad wie des Rades auf Kfz mehrfach entschieden worden. Der Auffahrende hat voll zu haften, auch der Radfahrer, wenn nicht besondere Umstände vorliegen.

....

Doerg.
 
AW: Rechtliche Frage zum Motortraining

Ich würde vorschlagen, frag mal Ulle, der hat doch damit Erfahrung :aetsch:
 
AW: Rechtliche Frage zum Motortraining

Moment mal, also wenn mir mein Onkel hinten rein brettert zahlt meine Kasko nicht und mich muß zusehen, wie ich an die Knete komme? Kann ja nicht sein.

Genau so ist es.
Wäre dem nicht so, was glaubst du, wieviele Familien würden auf dieser Basis ihre Haushaltskasse aufbessern?
 
AW: Rechtliche Frage zum Motortraining

Was mich mal interessieren würde ist, wenn's mal zum Unfall kommt, sprich, der Biker sich am PKW aufhängt, trifft den Autofahrer eine Mitschuld? Oder ist der Biker allein der Depp, was fährt er auch so dicht auf..

In einem Fall, in dem es um das „Autosurfen“ ging, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf den Fahrer des Fahrzeugs wegen Körperverletzung verurteilt.

Zwar kann der Verletzte in die Körperverletzung einwilligen, dies gilt aber nicht, wenn die Tat gegen die guten Sitten verstößt (§ 228 StGB).
Beim Autosurfen hat man darauf abgestellt, ob der Verletzte (stillschweigend) sein Einverständnis mit der Verletzung erklärt hat für den Fall, dass diese passieren sollte. Die Tat an sich ist aber sittenwidrig war, war diese trotz Einwilligung rechtswidrig.

Dieses Ergebnis wird wohl auf das „Ziehen“ übertragbar sein.

Wenn nun der Fahrer wegen einer Körperverletzung durch das vorsätzliche Ziehen eines anderen, der dann verunfallt, verurtellt wird, mag man abschätzen können, wie sich das auf einen etwaigen Versicherungsschutz auswirken kann …

Im übrigen könnte ein solches Verhalten auch den Straftatbestand des § 315b StGB erfüllen (Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr durch einen gefährlichen Eingriff bei Gefährdung anderer) …
 
AW: Rechtliche Frage zum Motortraining

Nach deutschem Recht ist es immernoch so, daß es zuerst einmal heißt: Wer hinten auffährt hat Schuld (egal was da um ihn rum passiert)!

Klar. Steht auch so im Gesetz. § 2 des Laienrechtsirrtumgesetzes (LRiG). Kommt gleich hinter § 1 „Einmal Grillen im Monat auf dem Balkon ist erlaubt“ und § 4 „Das Stellen von drei Nachmietern entlässt aus dem Mietvertrag“.

Tatsächlich hat derjenige Schuld, der vorsätzlich oder fahrlässig gegen gegen die Verkehrsregeln verstoßen hat und dadurch einen Unfall verursacht hat. Also kann auch der Vordermann, der unvermittelt und grundlos abbremst, Schuld haben. Sowas ist aber Tatfrage und wird im Einzelfall ermittelt. Dabei kommt es natürlich immer auf den Grund des Bremsmanövers an, auf den Sicherheitsabstand, die Vorhersehbarkeit des Bremsens, etc.

Nichts für ungut wegen der Polemik ;)
 
AW: Rechtliche Frage zum Motortraining

In einem Fall, in dem es um das „Autosurfen“ ging, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf den Fahrer des Fahrzeugs wegen Körperverletzung verurteilt.

Zwar kann der Verletzte in die Körperverletzung einwilligen, dies gilt aber nicht, wenn die Tat gegen die guten Sitten verstößt (§ 228 StGB).
Beim Autosurfen hat man darauf abgestellt, ob der Verletzte (stillschweigend) sein Einverständnis mit der Verletzung erklärt hat für den Fall, dass diese passieren sollte. Die Tat an sich ist aber sittenwidrig war, war diese trotz Einwilligung rechtswidrig.

Dieses Ergebnis wird wohl auf das „Ziehen“ übertragbar sein.

Wenn nun der Fahrer wegen einer Körperverletzung durch das vorsätzliche Ziehen eines anderen, der dann verunfallt, verurtellt wird, mag man abschätzen können, wie sich das auf einen etwaigen Versicherungsschutz auswirken kann …

Das entspricht jedem gesunden Rechtsempfinden. Gelegentlich sehe ich solche Radsport-Surfer auf der Landstraße. Vorne der Vereinskombi mit offener Heckklappe, dicht dahinter die radelnden Jungs. Und dann mit 40-60 km/h. Absolut unverantwortlich von dem Trainer und Autofahrer. Werde einen solchen Verein niemals sponsern. Höchstes Unfallrisiko, da eine plötzliche Notbremsung nie ausgeschlossen werden kann.
Und wofür der Quatsch? Muskelaufbau geschieht beim Fahren gegen den Wind, nicht beim Fahren im Windschatten.
 
AW: Rechtliche Frage zum Motortraining

Absolut unverantwortlich von dem Trainer und Autofahrer. Werde einen solchen Verein niemals sponsern. Höchstes Unfallrisiko, da eine plötzliche Notbremsung nie ausgeschlossen werden kann.
Und wofür der Quatsch? Muskelaufbau geschieht beim Fahren gegen den Wind, nicht beim Fahren im Windschatten.

Gerade sowas wollt ich doch vermeiden, denn die, die's verurteilen und noch nicht gemacht haben, haben größenteils keine Ahnung warum's gemacht wird. Denn es geht in erster Linie nicht um den Muskelaufbau, sondern mehr um die Motorik. Und anstrengend wird's nebenbei auch noch, wenn man nur schnell genug fährt.

Und gesponsort hast Du solche Vereine indirekt eh schon zuhauf, wenn Du schon einmal Produkte der Firmen T-Mobile, Gerolsteiner, Milram, Wiesenhof, etc. gekauft hast..

Also, wie gesagt bitte keine Für-Wider Diskussion, gab's doch alles schon..

Markus
 
AW: Rechtliche Frage zum Motortraining

Denn es geht in erster Linie nicht um den Muskelaufbau, sondern mehr um die Motorik. Und anstrengend wird's nebenbei auch noch, wenn man nur schnell genug fährt.

Und gesponsort hast Du solche Vereine indirekt eh schon zuhauf, wenn Du schon einmal Produkte der Firmen T-Mobile, Gerolsteiner, Milram, Wiesenhof, etc. gekauft hast..

Also, wie gesagt bitte keine Für-Wider Diskussion, gab's doch alles schon..

Markus

Es darf nicht wahr sein. Da wird ein "Motorik-Training" als Legitimation benutzt, die Gesundheit und das Leben junger Radsportler auf unverantwortliche Weise aufs Spiel zu setzen. Kommt es zum Unfall und landet einer der Jungs auf dem Rollstuhl, hilft ihm seine antrainierte Motorik wohl recht wenig.

Zum Sponsering-Thema zielte ich auf den örtlichen Radsportverein ab. Von den hiesigen Vereinen kommen immer wieder entsprechende Anfragen. Wer Auto-Surfen auf öffentlichen Straßen betreibt, hat bei mir null Chance.
 
AW: Rechtliche Frage zum Motortraining

Es darf nicht wahr sein. Da wird ein "Motorik-Training" als Legitimation benutzt, die Gesundheit und das Leben junger Radsportler auf unverantwortliche Weise aufs Spiel zu setzen. Kommt es zum Unfall und landet einer der Jungs auf dem Rollstuhl, hilft ihm seine antrainierte Motorik wohl recht wenig.

Wo besteht der Unterschied eigentlich wenn dies bei einem Radrennen passiert... ?
 
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