K
kastel67
AW: Rechtliche Frage zum Motortraining
Moin,
das ist natürlich "Bullshit"! Die KFZ-Haftpflicht zahlt nicht wenn beide Fahrzeuge auf den selben VN zugelassen sind. Fährt also Mutti mit dem Zweitwagen auf Vati mit dem Erstwagen auf ist Essig mit der Entschädigung, sowohl bei VK als auch HP. Bei der privaten Haftpflicht werden keine Personen entschädigt die in "Häuslicher Gemeinschaft" leben.
Alles andere in Doof Geschwätz. Wenn ich auf der Autobahn den Wagen von meinem Onkel abschieße wird dieser selbstverständlich entschädigt. Was kann der dafür das er mit mir verwandt ist. Das gleiche gilt für enge Freunde. Wo will man den Begriff "enger Freund" abgrenzen...."Oral Verkehr"?? Hat jemand schon einmal auf einer Schadensmeldung die Kästchen Verwandt oder Freund zum ankreuzen gefunden?? Eben!! Wie will man das auch nachvollziehen, mein Onkel z.B. hat weder den gleichen Familiennamen noch den selben Wohnsitz wie ich.
Zum eigentlichen Thema: Sollte es zu einem Unfall kommen schauen alle in Röhre. Das sollte wohl auch jedem klar sein. Warum sollte die Gemeinschaft der Versicherungsnehmer das Radtraining sponsern. Und der Autofahrer kann noch von Glück sagen wenn er seinen Lappen behält. Ich finde solche Aktionen im öffentlichen Straßenverkehr für unverantwortlich. Solche Aktionen kann man am Wochenende auf Betriebsstraßen starten.
Gruß k67
Wenn erkennbar ist, daß der Hintere mit dem Vorderen verwandt, verschwägert, eng befreundet ist, hat sich das eh mit der Versicherung.
Motortraining würde ich maximal hinterm Motorrad empfehlen. Hilfreich ist auch, wenn der Motorradlenker über entsprechende radsportliche Erfahrung verfügt.
Genau so ist es.
Wäre dem nicht so, was glaubst du, wieviele Familien würden auf dieser Basis ihre Haushaltskasse aufbessern?
Moin,
das ist natürlich "Bullshit"! Die KFZ-Haftpflicht zahlt nicht wenn beide Fahrzeuge auf den selben VN zugelassen sind. Fährt also Mutti mit dem Zweitwagen auf Vati mit dem Erstwagen auf ist Essig mit der Entschädigung, sowohl bei VK als auch HP. Bei der privaten Haftpflicht werden keine Personen entschädigt die in "Häuslicher Gemeinschaft" leben.
Alles andere in Doof Geschwätz. Wenn ich auf der Autobahn den Wagen von meinem Onkel abschieße wird dieser selbstverständlich entschädigt. Was kann der dafür das er mit mir verwandt ist. Das gleiche gilt für enge Freunde. Wo will man den Begriff "enger Freund" abgrenzen...."Oral Verkehr"?? Hat jemand schon einmal auf einer Schadensmeldung die Kästchen Verwandt oder Freund zum ankreuzen gefunden?? Eben!! Wie will man das auch nachvollziehen, mein Onkel z.B. hat weder den gleichen Familiennamen noch den selben Wohnsitz wie ich.
Zum eigentlichen Thema: Sollte es zu einem Unfall kommen schauen alle in Röhre. Das sollte wohl auch jedem klar sein. Warum sollte die Gemeinschaft der Versicherungsnehmer das Radtraining sponsern. Und der Autofahrer kann noch von Glück sagen wenn er seinen Lappen behält. Ich finde solche Aktionen im öffentlichen Straßenverkehr für unverantwortlich. Solche Aktionen kann man am Wochenende auf Betriebsstraßen starten.
Gruß k67