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Rechtliche Frage zum Motortraining

AW: Rechtliche Frage zum Motortraining

Wenn erkennbar ist, daß der Hintere mit dem Vorderen verwandt, verschwägert, eng befreundet ist, hat sich das eh mit der Versicherung.

Motortraining würde ich maximal hinterm Motorrad empfehlen. Hilfreich ist auch, wenn der Motorradlenker über entsprechende radsportliche Erfahrung verfügt.

Genau so ist es.
Wäre dem nicht so, was glaubst du, wieviele Familien würden auf dieser Basis ihre Haushaltskasse aufbessern?

Moin,

das ist natürlich "Bullshit"! Die KFZ-Haftpflicht zahlt nicht wenn beide Fahrzeuge auf den selben VN zugelassen sind. Fährt also Mutti mit dem Zweitwagen auf Vati mit dem Erstwagen auf ist Essig mit der Entschädigung, sowohl bei VK als auch HP. Bei der privaten Haftpflicht werden keine Personen entschädigt die in "Häuslicher Gemeinschaft" leben.
Alles andere in Doof Geschwätz. Wenn ich auf der Autobahn den Wagen von meinem Onkel abschieße wird dieser selbstverständlich entschädigt. Was kann der dafür das er mit mir verwandt ist. Das gleiche gilt für enge Freunde. Wo will man den Begriff "enger Freund" abgrenzen...."Oral Verkehr"?? Hat jemand schon einmal auf einer Schadensmeldung die Kästchen Verwandt oder Freund zum ankreuzen gefunden?? Eben!! Wie will man das auch nachvollziehen, mein Onkel z.B. hat weder den gleichen Familiennamen noch den selben Wohnsitz wie ich.

Zum eigentlichen Thema: Sollte es zu einem Unfall kommen schauen alle in Röhre. Das sollte wohl auch jedem klar sein. Warum sollte die Gemeinschaft der Versicherungsnehmer das Radtraining sponsern. Und der Autofahrer kann noch von Glück sagen wenn er seinen Lappen behält. Ich finde solche Aktionen im öffentlichen Straßenverkehr für unverantwortlich. Solche Aktionen kann man am Wochenende auf Betriebsstraßen starten.

Gruß k67
 

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Re: Rechtliche Frage zum Motortraining
AW: Rechtliche Frage zum Motortraining

Moin,

das ist natürlich "Bullshit"! Die KFZ-Haftpflicht zahlt nicht wenn beide Fahrzeuge auf den selben VN zugelassen sind. Fährt also Mutti mit dem Zweitwagen auf Vati mit dem Erstwagen auf ist Essig mit der Entschädigung, sowohl bei VK als auch HP. Bei der privaten Haftpflicht werden keine Personen entschädigt die in "Häuslicher Gemeinschaft" leben.
Alles andere in Doof Geschwätz. Wenn ich auf der Autobahn den Wagen von meinem Onkel abschieße wird dieser selbstverständlich entschädigt. Was kann der dafür das er mit mir verwandt ist. Das gleiche gilt für enge Freunde. Wo will man den Begriff "enger Freund" abgrenzen...."Oral Verkehr"?? Hat jemand schon einmal auf einer Schadensmeldung die Kästchen Verwandt oder Freund zum ankreuzen gefunden?? Eben!! Wie will man das auch nachvollziehen, mein Onkel z.B. hat weder den gleichen Familiennamen noch den selben Wohnsitz wie ich.

Zum eigentlichen Thema: Sollte es zu einem Unfall kommen schauen alle in Röhre. Das sollte wohl auch jedem klar sein. Warum sollte die Gemeinschaft der Versicherungsnehmer das Radtraining sponsern. Und der Autofahrer kann noch von Glück sagen wenn er seinen Lappen behält. Ich finde solche Aktionen im öffentlichen Straßenverkehr für unverantwortlich. Solche Aktionen kann man am Wochenende auf Betriebsstraßen starten.

Gruß k67

Danke Dir, Doerg und auch dem Wasserträger erstmal für die Rückkehr zur Sachlichkeit, bzw. vor allem der Wahrheit. Haarsträubend, was manchmal für Ansichten über Versicherungen herrschen.. und wer wem was zu eretzen hätte.

Trotzdem frage ich mich immer noch, ob z.B. die KV des Verunfallten eine Regressmöglichkeit an mich, bzw. meine Kfz-HP hätte. Und meine HP dann womöglich auf mich zurückkommt, wegen grober Fahrlässigkeit. Was ich rechtlich aber eher als problematisch ansehe, da selbst von Trunkenfahrern, glaub ich, nur 10.ooo EUR oder so wieder eingefordert werden dürfen. Aber ich glaube, dass kriegen wir vermutlich hier nicht gelöst, muss wohl mal einer für nen Präzedenzfall herhalten...

Ich werde jedenfalls nach dem bisher gelesenen nicht als Fahrer für Motortrainings herhalten, ich hänge mich weiterhin hinter Traktoren und LKWs, da ist die Rechtslage wieder klarer, da bin ich als Biker allein der Depp.. :D

Gruß,

Markus
 
AW: Rechtliche Frage zum Motortraining

Drittens zwischen Mottorad und Auto gibt es "gefahrentechnisch" keinen Unterschied ...

Das sehe ich anders! Zumindest ein Moped hat ein wesentlich radähnlicheres Fahrverhalten als ein Auto, außerdem ist man etwas langsamer, und eine gewisse Kommunikation ist auch noch möglich.

Ansonsten gibts ja auch noch die Möglichkeit, an Derny- und Steherrennen teilzunehmen (z.B. auf der Radrennbahn Hannover ab 16. Mai alle zwei Wochen).
 
AW: Rechtliche Frage zum Motortraining

Sorry.
Ich vergaß, du weiß nicht nur alles, sondern auch noch alles besser.

Freut mich das Du es endlich verstanden hast! Zumindest äußere ich mich nur wenn ich mir meiner Meinung relativ sicher bin. Ich glaube nicht, dass es dem Forum gut tut, jede Stammtisch Lehre ungeprüft in einen Fred zu reflektieren.

Gruß k67
 
AW: Rechtliche Frage zum Motortraining

Trotzdem frage ich mich immer noch, ob z.B. die KV des Verunfallten eine Regressmöglichkeit an mich, bzw. meine Kfz-HP hätte. Und meine HP dann womöglich auf mich zurückkommt, wegen grober Fahrlässigkeit. Was ich rechtlich aber eher als problematisch ansehe, da selbst von Trunkenfahrern, glaub ich, nur 10.ooo EUR oder so wieder eingefordert werden dürfen. Aber ich glaube, dass kriegen wir vermutlich hier nicht gelöst, muss wohl mal einer für nen Präzedenzfall herhalten...

Moin,

immer geht die KV des Geschädigten an die HP des Schädigers. Wann die nun an ihren VN geht um sich das Geld zu holen, ist von Fall zu Fall zu entscheiden. Bei Vorsatz immer! Bei einfacher und mittlerer Fahrlässigkeit nicht. Bei grober Fahrlässigkeit wird dann wohl der Kampf vor Gericht ausgetragen. Oft ist es dann so der Fall, dass der VN mit ca. 5000.- Euro haftet und der Rest auf die Versicherung geht. Aber da würde ich nicht die Hand für in das Feuer legen. Wenn z.B. ein 16-jähriger für den Rest seines Lebens im Rolli sitzt weil sein Trainer auf die Idee kam auf dies Art zutrainieren, dann kommen da erhebliche Summen zusammen. Besucht der Bub z.B. das Gymnasium und hat recht gute Noten, dann wird hochgerechnet, dass er ein Studium erfolgreich hinter sich gebracht hätte, entsprechend verdient hätte etc. Dazu kommen dann Kosten für eine Lebenslange Pflege und Behandlung. Umbauten in wohl allen Wohnungen die der Bub je bewohnen wird. Da kommen Summen zusammen da reicht ein Leben nicht um das Geld zu verdienen.
Also ich kann vor solchen Aktionen nur warnen!!!!!!!

Gruß k67
 
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