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Radwegefotos


Zitat aus Wikipedia:

"Nach Abs. 9 in § 45 StVO sind Verkehrszeichen – auch die blauen Radwegeschilder mit der Radwegbenutzungspflicht – „nur dort anzuordnen, wo das aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs“ – hier sind die Radfahrer gemeint, deren Wahlfreiheit aufgehoben werden soll – „dürfen nur angeordnet werden, wo aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt…“. Die Verwaltungsvorschrift zu § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO lässt die Anordnung nur „aus Verkehrssicherheitsgründen“ zu."

Zitat Ende.

Eine besondere Gefahrenlage für Radfahrer dürfte sich auf einer Strecke, die auf Tempo 30 begrenzt ist, wohl nicht nachweisen lassen.
 
Hättest Du eine Idee, wie man die besondere Gefährdung des Radfahrers dort begründen könnte? Ich nicht!
 
Seniorenautofahrer mit S-Klasse die nur bis zum Supermarkt am Ende der 30er Zone fahren, sonst fällt mir auch nichts ein....
 
Ich will mal auf Deine Spitzfindigkeit eingehen. Den Konjunktiv habe ich sehr wohl bewusst gewählt, denn der verschiebt die Beweislast zu dem, der in diesem Fall dafür verantwotlich ist, eine Begründung für die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht abzugeben. Der Konjunktiv erlaubt es, dass eine nach logischen Gesichtspunkten auszuschliessende Begründung nach einem tiefen Griff in die Trickkiste eines Winkeladvokaten doch noch dazu führt, für die Radwegebenutzungspflicht ausreichend zu ein.
 
Konjunktivitis oder nicht, das Schild steht halt erstmal da. Und hält man sich nicht dran, riskiert man ne Geldbuße, und will mans weghaben, braucht man viel Papier und langen Atem. Und wenn man das auf alle derartigen Radwege in ner Stadt hochskaliert ... wow.
 
Ich will mal auf Deine Spitzfindigkeit eingehen. (...)

Vielleicht hast Du mich einfach missverstanden.
Es ist eher Enttäuschung als gewollte Spitzfindigkeit. Deine Aussage, dass 30er Zone und benutzungspflichtiger Radweg sich ausschliessen, fand ich sehr interessant und hoffte jetzt auf einen Beleg dafür. Mein Interesse, Spannung wäre jetzt etwas übertrieben formuliert, wich dann der Enttäuschung weil kein echter Beleg sondern "nur" ein Konjunktiv dahinter steckte.
So ein angenommener Konjunktiv dient kaum als belegbare Regel und sie ist auch kein feststehender Beleg - auch, und das habe ich ja schon mal erwähnt, wenn du inhaltlich vielleicht wirklich recht damit hast.

dentabiker
Das klingt doch schon griffiger.
 
Nach 1c ist eine Einrichtung von Tempo-30-Zonen ausgeschlossen, wenn dort ein gelollipoppter (Zeichen 237, 240, 241) Radweg vorhanden ist.
 
Dazu kann ich auch was aus kompetenter Quelle beitragen, da ich die hiesige Polizei wegen eines Problems in der Radwegeführung angeschrieben habe (Übergang von normaler Strasse auf 30km/h Fortführung)
Zitat der Polizei:
"......Eine von Ihnen vorgeschlagene Markierung eines Fahrradweges auf der Straße widerspräche der dort vorhandenen Tempo-30-Regelung, weil innerhalb dieser Zonen keine benutzungspflichtigen Radwege vorhanden sein sollten (§ 45 der Straßenverkehrsordnung)......."
Der Konjunktiv bezieht sich auf die Option bei potentieller, starker Gefährdung von Verkehrsteilnehmern doch eine Regelung herbei führen zu können.
 
Diesen Radweg in Buschhoven bei Bonn wollte ich ja schon immer fotografiert und hier eingestellt haben.



medium_radwegbuschoven2.JPG






Sobald der Weg etwas besser wird, gibt es auch noch Nachbarn


Und das Beste!
Der Radweg von der anderen Seite fotografiert:(
medium_radwegbuschoven7.JPG


Man kann das danze Thema auch aufpumpen. Es gibt sicher so einige üble Radwege, die kann aber i.d.R. jeder (ortskundige) meiden oder umfahren. Soll ein Rad- und Fußweg etwa für Rennradler konstruiert werden? Der Öffnungspost mit den Bildern aus Buschhoven ist völlig lachhaft: Das ist eine kleine Dorfdurchfahrt ohne jeglichen Verkehr-kein Rennradler und auch kein erwachsener Trekkingradler fährt auf dem Radweg dort. Bis auf Sonntagnachmittags ist dort völlig tote Hose, ich vermute eher das die dortige Eisdiele zu viele "Sonntagsradsportler" lockt die für einen Bordstein absteigen.

Zu der Strecke aus Post 5 (Brühl-Bornheim-Bonn); welcher Rennradler fährt denn auf so einem Betonplatten-Normaloradweg, gespickt von 100 Ampeln und Einmündungen wenn es parallel gefühlte 10 Nebenwege ohne Verkehr, aber mit schönen Hm gibt.
 
Man kann das danze Thema auch aufpumpen. Es gibt sicher so einige üble Radwege, die kann aber i.d.R. jeder (ortskundige) meiden oder umfahren. Soll ein Rad- und Fußweg etwa für Rennradler konstruiert werden? Der Öffnungspost mit den Bildern aus Buschhoven ist völlig lachhaft: Das ist eine kleine Dorfdurchfahrt ohne jeglichen Verkehr-kein Rennradler und auch kein erwachsener Trekkingradler fährt auf dem Radweg dort. Bis auf Sonntagnachmittags ist dort völlig tote Hose, ich vermute eher das die dortige Eisdiele zu viele "Sonntagsradsportler" lockt die für einen Bordstein absteigen.

Zu der Strecke aus Post 5 (Brühl-Bornheim-Bonn); welcher Rennradler fährt denn auf so einem Betonplatten-Normaloradweg, gespickt von 100 Ampeln und Einmündungen wenn es parallel gefühlte 10 Nebenwege ohne Verkehr, aber mit schönen Hm gibt.
Der Weg ist benutzungspflichtig, in beiden Richtungen.
Und ich finde den nicht nur für RRadler ungeeignet.
 
Ich für meinen Teil habe sehr wenige Möglichkeiten, zügig und auf annehmbaren Wegen aus der Stadt raus zu kommen. De facto bin ich bei einer 50km Abendrunde 15km auf dem Weg raus und 15km auf dem Weg zurück in die Stadt, und das praktisch immer auf der gleichen Strecke. Da interessiert es mich schon wenn ein Amtsschimmel der Meinung ist blaue Schildchen über zu haben.
 
freiradler: Aerostar hat doch geschrieben:
"eine kleine Dorfdurchfahrt ohne jeglichen Verkehr-kein Rennradler und kein Trekkingradler fährt dort.
Bis auf Sonntagnachmittags ist dort völlig tote Hose" so what?
 
Wenn man einen Weg baut, für langsamere Radfahrer die nicht auf der Straße fahren wollen/können, dann gehört da aber keine Benutzungspflicht hin.
Ist zwar nett gemeint, aber mehr als "Fahrrad frei" empfinde ich unangebracht.
 
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