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Rad in der Wohnung - bei uns ab sofort verboten

AW: Rad in der Wohnung - bei uns ab sofort verboten

Was hat er davon, wenn er in der Wohnung bleibt, und immer mit Ärger kämpfen muss? Gar nix. Zieh aus, such dir eine andere Wohnung, da wirst du nicht mehr glücklich.
 
AW: Rad in der Wohnung - bei uns ab sofort verboten

Es geht dem Vermieter wohl eher weniger um die Aufbewahrung in der Wohnung als die Verschmutzungen im Treppenhaus. Und ja da kann er durchaus was zu sagen und es auch verbieten. Er kann sogar noch viel schöner nach 1004 mit der Unterlassungsklage dagegen vorgehen. Ich glaub da dem Staudinger eher als nem Mietrechtshelfer Paperback.
 
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Was hat er davon, wenn er in der Wohnung bleibt, und immer mit Ärger kämpfen muss? Gar nix. Zieh aus, such dir eine andere Wohnung, da wirst du nicht mehr glücklich.
Bei so einem einfachen Fall muss man nicht gleich den Schwanz einziehen, nur weil ein paar Blockwarte bellen. Sobald die merken, dass er kein juristischer Naivling ist, der bei jedem Fetzen Papier zusammenzuckt, werden sie vielleicht in Zukunft sogar vorsichtiger mit ihm umgehen, weil sie selber wenig Ahnung haben. Umziehen kann er später immer noch.
 
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Ich glaub da dem Staudinger eher als nem Mietrechtshelfer Paperback.
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Über den Autor
Andreas Klaner ist Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Schadensrecht, Mietrecht und Arbeitsrecht.
Ein Fahrrad in der Wohung abstellen bedeutet natürlich auch, dass man damit durchs Treppenhaus muss. Andernfalls muss ihm der Vermieter auf dem Balkon einen Flaschenzug montieren. :D
 
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Du hast nicht zufällig einen Rollentrainer ? Weil da drin ist das Rad ja kein Fahrrad, sondern wirklich nur ein Trainingsgerät. Bin jetzt kein Profi in Jura, aber abstellen ist ungleich durchs Treppenhaus tragen.
Wenn du nur kein Fahrrad in der Wohnung abstellen darfst, darfst du evt. Trainingsgeräte da drin abstellen ?
 
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Wenns nur um den Dreck im Treppenhaus geht, nimm dir Laufradtaschen und nen Beutel, in den der Rahmen passt. Draussen zerlegen und als Handgepäck mit rein nehmen. Oder darfst Du auch keine Taschen mit in die Wohnung nehmen?

Jader
 
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Kannst ja mal die Belastbarkeit der anwesenden Blockwarte testen, z.B. Getriebe deines Kleinwagens zur Reparatur mit in die Wohnung nehmen. Anschliessend nochmal mit nem Putzlappen kurz durchs Treppenhaus und die Ölflecken gleichmässig verreiben :D

Mein Vermieter hat damals gar nix mehr gesagt, anhaltend sprachlos war er. :rolleyes:

Jader
 
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Also ein Fahrrad ist ein Hausratgegenstand. Ein Hausratgegenstand kann natürlich in der Wohnung aufbewahrt werden. Genauso wie ein Kinderwagen oder Tretroller.

Was anderes ist es, wenn jemand mit seinem verdreckten MTB ständig den Hausflur zusaut. Das würde mir als "Mitmieter" auch keinen Spaß machen.

Da es nicht zumutbar ist, dass andere diesen Dreck wegkehren, würde ich als Vermieter eine Reinigunsgfirma beauftragen und dem Verursacher die Rechnung schicken. Ebenso, falls die Wände gemalert werden müssen. Das kann der Allgemeinheit wg. eines Einzelnen ja nicht aufgebürdet werden.

Aus der Wohnung klagen geht aber m.E. nicht. Da würde ich ganz gelassen bleiben.

Und ob die "Hausgemeinschaft" woanders dann besser ist, ist auch fraglich. Kommt man u.U. vom Regen in die Traufe...
 
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Wenns nur um den Dreck im Treppenhaus geht, nimm dir Laufradtaschen und nen Beutel, in den der Rahmen passt. Draussen zerlegen und als Handgepäck mit rein nehmen. Oder darfst Du auch keine Taschen mit in die Wohnung nehmen?

Jader

genau diese idee ist mir auch gerade gekommen. könnte allerdings passieren, dass man es damit noch auf ne spitze weiter oben treibt...
 
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Wie lange war denn die Aufbewahrung in der Wohnung geduldet?
Vielleicht gibts ja die Möglichkeit sich auf ein Gewohnheitsrecht nach jahrelanger Duldung zu berufen?

Verstopfte Abflüsse durch Dreck vom Rad, das ist doch ein Witz!

Ne Anwaltsberatung, falls du Rechtsschutz hast, sollte es wert sein.
 
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der abgespülte sand kann die kleinen siphons von duschen und badewannen ruck-zuck verstopfen. aber das tut hier nichts zur sache. es geht schliesslich um das in der wohnung stehende rad.
 
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der abgespülte sand kann die kleinen siphons von duschen und badewannen ruck-zuck verstopfen. aber das tut hier nichts zur sache. es geht schliesslich um das in der wohnung stehende rad.


Und was ist mit dem Sand der an meinen Beinen klebt wenn ich mit dem MTB unterwegs war..... ;)
 
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Das mit dem verbieten ist so eine Sache:

Auch Hof und Grundstück sind dem Mieter zum Gebrauch überlassen. Vor allem Radler haben oft ein Problem. Denn Fahrrad-Einstellplätze sind selten. Wer einen Keller hat, trägt das Rad von dort herauf und später wieder hinunter. Wer keinen Keller hat, trägt sein Rad in die Wohnung. "Die Mietsache wird dadurch weder beschädigt noch beeinträchtigt", so der DMB. Entgegenstehende Regelungen in der Hausordnung, "dürften unwirksam sein".
Quelle : http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1001/100123.htm

und auch:
So und so ähnlich haben auch AG Charlottenburg GE 82, 87, AG Münster, Urt v. 02.06.93, Az: 7 C 127/93 entschieden und ausgeführt, dass nur dann, wenn keine andere Unterstellmöglichkeit besteht, ein wertvolles Fahrrad auch mit in die Wohnung genommen werden kann.
Quelle:http://www.frag-einen-anwalt.de/Aus...ng-wegen-Fahrrad-in-der-Wohnung-__f62571.html

Nicht alles was eine Eigentümerversammlung beschliesst ist auch für einen Mieter bindend, zumal ja hier eine nachträgliche Änderung der Hausordnung eingeführt wurde die Du nicht beim Abschluss des Mietvertrages anerkannt hast.
 
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... wobei er auch schon geschrieben hat, dass dieses verbot bereits bestandteil des mietvertrags ist, den er damals beim einzug unterschrieben hatte. ;)
 
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Allerdings kann man sich darauf berufen, dass es keine andere gesicherte Unterstellmöglichkeit gibt. Wenn kein eigener Keller vorhanden ist, so wird es kaum zumutbar sein, das rad in einem unverschlossenen Raum, der von jedermann zugängig ist abzustellen, zumal dann auch eine Versicherung über die Hausratversicherung nicht mehr greift.

Am besten ist es allerdings sich zu dem Thema mal bei dem örtlichen Mieterverein Rat zu suchen.
 
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Zitat:
Zitat von henry.figge Beitrag anzeigen
Ich glaub da dem Staudinger eher als nem Mietrechtshelfer Paperback.
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Zitat:
Über den Autor
Andreas Klaner ist Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Schadensrecht, Mietrecht und Arbeitsrecht.

Also ich weiß wer mehr kompetenz hat ^^
 
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kurz weils zum thema paßt:

ist eine abschließbare garage, in der die mülltonnen und auch fahrräder stehen, aber zu der jeder mieter (ca. 6) ein schlüssel hat, eine gesicherte unterstellmöglichkeit?
 
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Ist vorher schonmal was geklaut worden aus der Garage? Wenn ja dann ist sie unzweifelhaft keine gesicherte Möglichkeit. Nach Staudinger reicht eine abstrakte Angst nicht aus. Also wäre wohl demnach die Garage gesichert.
 
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Also ich weiß wer mehr kompetenz hat ^^
Nur fragt sich, ob du auch den richtigen Staudinger Kommentar erwischt hast und ob nicht noch irgend ein anderer zum Zuge kommt.

Hier gibt's noch einen Verweis auf ein anderes Urteil:
Ein vorhandener Abstellraum muss genutzt werden. Das Amtsgericht Münster (AG Münster, WM 94, 198) hat jedoch das Recht des Mieters anerkannt, sein wertvolles Rennrad in die Wohnung zu nehmen oder in seinem eigenen Keller aufzubewahren, auch wenn die Hausordnung das Abstellen im Fahrradraum vorschreibt.

Vielleicht sollte man den Vermietern aber tatsächlich einen neuen Mieter gönnen. Mit etwas Glück erwischen sie vielleicht einen Kettenraucher, der fährt dann ganz bestimmt kein Fahrrad und sein Hobby ist Gesetzes- und Hausordnungskonform. Noch besser wäre natürlich ein Mietnomade. :rolleyes:
 
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Hör auf mit Mietnomaden, die Leute sind das allerletze. Keine Sorge. War der neueste Staudinger und man mag das sicherlich auch anders sehen. Ich würd da als Vermieter auch kein Stress machen, solang derjenige nicht den Flur versaut. Wenn das auf Kosten der Solidargemeinschaft aller Mieter deswegen gereinigt werden muss find ich es schon ein Gebot des Anstands das Rad entweder vorher zu reinigen oder so zu transportieren dass der Schmock am Rad bleibt. Schlepst ja auch dein Rad nicht bei deiner Frau ins Wohnzimmer wenn Sie das nachher sauber machen muss ne. Da würdest wohl auch ne "unterlasungsklage" kassieren. ;):p
 
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