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Rad gestohlen, wie mit der Versicherung umgehen?

Sloop

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Hey zusammen,

ich wollte mal in die Runde fragen, ob jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht hat – und wie ihr das gelöst habt.

Mir wurde Anfang Dezember 2024 mein Wilier Rave SLR aus der Garage gestohlen – durch einen Einbruchdiebstahl. Das Rad hatte ich damals bei Fahrrad.de im B-Waren-Sale gekauft, zu der Zeit, als sie in die Insolvenz geschlittert sind. Vielleicht erinnert sich der eine oder andere: Ich hatte damals riesiges Glück und das Rad für ca. 2600 Euro bekommen. Halber Preis der B-Ware.

Ich hatte damals, einige Wochen nach dem Kauf einen Riss im Rahmen, und Wilier hat mir tatsächlich den Rahmen komplett ausgetauscht – also keine B-Ware mehr, sondern technisch ein neuwertiges Rad. Das konnte ich auch so gegenüber der Versicherung nachweisen.

Und jetzt zum eigentlichen Problem:
Mit der Versicherung streiten wir uns seit über einem halben Jahr (!) darüber, wie viel ersetzt werden muss. Die pochen natürlich auf die 2600 Euro, die ich damals gezahlt habe oder setzen zur Wertermittlung immer wieder nicht vergleichbare Ausstattungen an – ich hingegen will ein gleichwertiges Rad zurück, nicht nur das Geld für ein einmaliges Megaschnäppchen.

Jetzt ist letzte Woche bei Fahrrad XXL plötzlich genau dieses Modell (andere Farbe als meins) wieder aufgetaucht – für 5999 Euro. Und plötzlich meint der Sachverständige: Das sei jetzt die neue Grundlage zur Entschädigung. Ich soll jetzt diesen Betrag bekommen.

Einerseits: Ja, 5999 Euro sind mehr als 2600 – aber eben auch deutlich weniger als die 9000 Euro, für die das Rad ursprünglich gelistet war. Und es ist auch nicht die Farbe, die ich besessen habe.

Jetzt bin ich unentschlossen. Einerseits: endlich eine Entscheidung. Andererseits: Ist das fair?

Wie seht ihr das?

Hat jemand von euch schon mal einen ähnlichen Fall gehabt?
Was habt ihr gegenüber der Versicherung durchsetzen können – UVP, Neuwert, Marktpreis?
Und wie würdet ihr das mit dem aktuellen Angebot bei Fahrrad XXL bewerten – Schnäppchen oder Referenzwert? Stelle ich mich an? Ich könnte mich mit den 5999€ ja nun auch zufrieden geben. Aber Irgendwie unfair, oder? Man könnte der Versicherung auch unterstellen, dass sie gewartet hat, bis es einen Abverkauf gibt?

Bin gespannt auf eure Meinungen!

Darum gehts:
https://www.fahrrad-xxl.de/wilier-r...MI3PDsiLLfjgMVF5mDBx0SjQ4GEAQYDyABEgITpvD_BwE
 
Zuletzt bearbeitet:
Einerseits: Ja, 5999 Euro sind mehr als 2600 – aber eben auch deutlich weniger als die 9000 Euro, für die das Rad ursprünglich gelistet war. Und es ist auch nicht die Farbe, die ich besessen habe.
🥴

Nimm und sei glücklich. Die Differenz zu den 2600 sollten mehr als für die andere Farbe entschädigen.
 
Meine laienhafte Meinung:

1. Die Versicherung muss dir den Wiederbeschaffungspreis geben
2. Andererseits gibt es auch für den Versicherten sowas wie die Schadensminderungspflicht.
 
Es geht um die Hausratversicherung?
Wiederbeschaffungswert... aber natürlich ist es diskussionswürdig, was in diesem Fall wirklich gleichwertig ist. Vor allem, wo du damals das absolute Schnäppchen erworben hast, da wird es mit der Argumentation bzgl. der Rahmenfarbe wsl schon dünn.
 
Unsere Meinungen, und seien sie auch noch so fundiert, bringen dir herzlich wenig. Entscheidend ist, was im Versicherungstext steht. Und genau da fängt es an unübersichtlich zu werden...
Im Zweifel hilft der Gang zum Anwalt. Lohnt aber nur, wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast. Ansonsten kannst du schon mal das Sparschwein plündern.
Aber selbst dann, und im Falle einer positiven Aussage deines Anwalts, ist es mehr als fraglich, ob du das gewünschte Geld bekommst. Denn eines ist ganz klar: Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig verschiedene Dinge.
 
Ich würde die 6000€ nehmen. Du hast eine Schadensminderungspflicht. Ob du trotzdem auf deine ursprüngliche Farbe beharren kannst, liegt im Ermessen des Richters. Nach meiner persönlichen Erfahrung als Geschädigter in Schadensersatzprozessen wird die Schadensminderungspflicht sehr weitreichend ausgelegt.
 
Es wird auch darauf hinauslaufen, dass ich die 6000€ nehmen werde. Ist ja auch völlig in Ordnung, zumal die Versicherung bei den MTBs auch überhaupt nicht diskutiert hat und ich denen auch schon etwas günstigere Angebote geschickt hatte.

Mich hatte nur eure Sichtweise interessiert, weil es ja grundsätzlich so nicht richtig ist.
 
Nach knapp 45 Jahren in der Branche und unter der Voraussetzung, dass dein Vertrag Entschädigung zum Neuwert und Wiederbeschaffungswert vorsieht, hast du Anspruch auf € 5.999,--.Wenn man dir die anbietet solltest du annehmen.
 
Aber dieser Anspruch begründet sich aus dem Angebot von FahrradXXL, oder? Da ist noch ein Rad in L lieferbar. Was ist, wenn das verkauft ist, bevor ich die offizielle Zusage im Postkasten habe?
 
Es wäre der Sache dienlich, wenn du klar Stellung beziehen würdest!
Entweder das Angebot ist unfair und die Versicherung hat auf einen Abverkauf gewartet (was für ein Blödsinn!) oder das ist völlig in Ordnung? Wie hättest du es denn gerne?
Hier von "unfair" zu sprechen ist mehr als ambitioniert!
 
Insbesondere bei alten Hausratversicherungen gibt's wohl sogar noch "Restwert".

Nein, das ist vollkommen individuell geregelt. Wir haben beispielsweise einen Vertrag aus den 80ern.
Unsere Räder sind zum Neupreis versichert, was bei zwei Diebstählen (einmal 2010 ein Marin MTB und 2014 ein Kinderrad) bisher gut war.
1994 gekauft und 2010 der Diebstahl beim Marin. Da hat mir jemand beim Importeur von Marin den Lieferschein an den damaligen Händler rausgesucht und den Listenpreis bestätigt. Den hatte ich auch gezahlt, aber die Quittung war weg.
 
Es wäre der Sache dienlich, wenn du klar Stellung beziehen würdest!
Entweder das Angebot ist unfair und die Versicherung hat auf einen Abverkauf gewartet (was für ein Blödsinn!) oder das ist völlig in Ordnung? Wie hättest du es denn gerne?
Hier von "unfair" zu sprechen ist mehr als ambitioniert!
Grundsätzlich halte ich den Umgang der Versicherung mit meinem Fall für nicht korrekt. Trotzdem akzeptiere ich das Ergebnis jetzt – nicht, weil ich überzeugt bin, sondern weil ich keine Lust auf monatelangen Streit, Anwaltskosten oder weitere Verzögerungen habe. Ich möchte einfach wieder aufs Rad steigen. Deshalb ist das für mich dann völlig in Ordnung.

Fakt ist: Zum Zeitpunkt des Diebstahls war mein Rad mit identischer Ausstattung nicht unter 9.000 € zu bekommen. Das habe ich mit Screenshots belegt. Ob ich das Rad gebraucht gekauft oder geschenkt bekommen habe, ist dabei völlig unerheblich – denn es handelt sich um eine Neuwertversicherung. Genau dafür ist sie ja da.

Ein Schadensregulierer war vor Ort, da der Gesamtschaden beträchtlich war (zwei MTBs, Laufräder, Schaltgruppen usw.). Zum Wilier wollte er keine Stellung nehmen und verwies auf das Ermessen der Versicherung. Daraufhin wurden zwei Sachverständige beauftragt – diese haben allerdings drei Mal das falsche Rad bewertet. Ich habe zahlreiche Belege geliefert (Fotos, Screenshots, etc.), dennoch wurde immer wieder ein günstigeres Modell als Vergleich herangezogen (z. B. das Rave mit Ekar, einfacheren Laufrädern, Alu-Lenker).

All das hat zu erheblichen Verzögerungen geführt. Und jetzt, wo genau mein Modell bei Fahrrad XXL für 5.999 € auftaucht, geht plötzlich alles ganz schnell? Das wirkt zumindest fragwürdig.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich denen auch schon etwas günstigere Angebote geschickt hatte.
Ich kann Dein Problem jetzt nicht genau verstehen - Du kriegst mehr, als Du von der Versicherung wolltest aber jetzt ist es ein Problem (im Gegensatz zu dem Zeitpunkt als Du die günstigeren Angebote geschickt hast)?
Oder habe ich was falsch verstanden?
 
Ich kann Dein Problem jetzt nicht genau verstehen - Du kriegst mehr, als Du von der Versicherung wolltest aber jetzt ist es ein Problem (im Gegensatz zu dem Zeitpunkt als Du die günstigeren Angebote geschickt hast)?
Oder habe ich was falsch verstanden?
Nein, ich habe denen noch das Rave mit anderer Ausstattung geschickt, die zu mindestens ein wenig vergleichbar war. Halt mit der XPLR statt der 2-fach Force. Die lagen dann etwas niedriger als die 9k.
 
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