• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Polizei kontrolliert verstärkt Fahrräder

Um mich hier mal zwischen die Fronten zu werfen: Würde ich für ein Vergehen, dass normalerweise mit 45 Euro und einem Punkt bestraft wird, mit 200 Euro und verlängerter Probezeit belangt werde, würde ich mich wohl auch aufregen. Das riecht schon nach ziemlicher Willkür. Trotzdem ist es ein gewaltiger argumentativer Unterschied zwischen "Mist gebaut und willkürlich bestraft" und "Mist gebaut und nicht eingesehen Mist gebaut zu haben". Die Regeln der StVO gelten nunmal für alle und was für den einen eine sinnlose Regel, wird für den anderen höchst gefährlich, beispielsweise das Fahren auf der falschen Seite etc. Und ich bin ebenso wie hawiro der Auffassung, dass Radfahrer die Regeln beachten müssen (zumindest im überwiegenden Maße, also tagsüber bei viel Verkehr*), um von anderen Verkehrsteilnehmern respektiert zu werden. Dann würde die Situation der Radfahrer zwar nicht schlagartig besser werden, aber immerhin wäre das Rüpelradler-Argument ein wenig entkräftet.

* Wenn eine Regel offensichtlich den Radverkehr benachteiligt, schaffe ich es nicht mich daran zu halten: auf meinem Weg gibt es zum Beispiel eine Bedarfsampel, die gefühlte fünf Stunden braucht, um grün zu zeigen oder der klassische Fall: ein Radweg der alle hundert Meter die Straßenseite wechselt...
 
Nochmal zum Mitschreiben:
Länger als 1 Sekunde Rot = 100.- beim Fahrrad
Beim KFZ = 200.-
Hier liegt ein Fehler der Bußgeldstelle oder des Polizisten der die Anzeige geschrieben hat vor.
DAGEGEN kann und muss man angehen.

Äppelwoi
Wenn Du möchtest schreib mir eine PN.

MfG
Frank
 
Lt. dem aktuellen Bußgeldkatalog für Radfahrer:

Die Ampel war bereits länger als eine Sekunde rot incl. Gefährdung anderer (es war ja Querverkehr da) macht 160 € + 1 Punkt in Flensburg.

Dann kommen noch irgendwelche Gebühren dazu, da passen die 200,- € durchaus.
 
Zum Zeitpunkt des Rotlichtverstoß staute sich laut TE der Verkehr. Nur das andere Verkehrsteilnehmer da sind, reicht für die Gefährdung nicht aus. Ein anderer VT hätte z.B. so stark abbremsen müssen, dass nur dadurch ein Unfall vermieden wurde. Eine einfache Verzögerung reicht da nicht aus.
Glaub's mir, es ist so.
 
Zum Zeitpunkt des Rotlichtverstoß staute sich laut TE der Verkehr. Nur das andere Verkehrsteilnehmer da sind, reicht für die Gefährdung nicht aus. Ein anderer VT hätte z.B. so stark abbremsen müssen, dass nur dadurch ein Unfall vermieden wurde. Eine einfache Verzögerung reicht da nicht aus.
Glaub's mir, es ist so.
Andere Radfahrer z.B. dürfen aber durchaus am Stau vorbeifahren. Sie haben ja Grün. Und wenn dann so ein Vollhonk über Rot fährt, kracht es. Also: einmal 160,- € plus Gebühren und einen Flens-Punkt bitte. Ka-ching!
 
... sollte es dennoch dazu kommen, daß der Polizist eine Zahlungsaufforderung mitgibt, hätte man so dem Staat wenigstens einen Arbeitsaufwand verursacht, der die Einnahme durch das Bußgeldes mehr als aufzehrt ...

Ganz toll! :rolleyes:
Wer ist doch gleich der Staat und wer zahlt dann letztendlich dafür?
WIR ALLE!
 
Andere Radfahrer z.B. dürfen aber durchaus am Stau vorbeifahren. Sie haben ja Grün. Und wenn dann so ein Vollhonk über Rot fährt, kracht es. Also: einmal 160,- € plus Gebühren und einen Flens-Punkt bitte. Ka-ching!

Vielleicht war auch die Dame mit dem Rollator unterwegs oder ein Mofa hat sich durchgezwängt.

Warum habe ich Dich nicht vor ein paar Jahrezehnten getroffen, dann hätte ich bei Dir einen Crashkurs belegt und mir viele Stunden im Hörsaal erspart ;)
 
Vielleicht war auch die Dame mit dem Rollator unterwegs oder ein Mofa hat sich durchgezwängt.

Warum habe ich Dich nicht vor ein paar Jahrezehnten getroffen, dann hätte ich bei Dir einen Crashkurs belegt und mir viele Stunden im Hörsaal erspart ;)
Hallo? Das war ein Beispiel. Ich war nicht live vor Ort dabei, als äppelwois Tochter über die Kreuzung gefahren ist.

Andererseits ergibt sich fast zwangsläufig eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, wenn man über Rot in so eine Kreuzung einfährt. An der betreffenden Ecke sind nicht nur Kfz und Radfahrer unterwegs, sondern auch viele Fußgänger (BTW: kennst Du die Stelle überhaupt? Wenn nicht, würde ich mich an deiner Stelle nicht so weit aus dem Fenster lehnen und postulieren, dass das mit der Gefährdung nicht sein kann.). Die Tatsache, dass äppelwoi sich hier auskotzt, anstatt sich mal intensiv mit der Polizei zu unterhalten, spricht ja eigentlich Bände....

Aber Du bist dir ja absolut sicher, dass niemand gefährdet wurde, weil Du natürlich vor Ort und Augenzeuge warst. o_O
 
Ganz toll! :rolleyes:
Wer ist doch gleich der Staat und wer zahlt dann letztendlich dafür?
WIR ALLE!

Zwar werden, wie ich schon schrieb, die meisten Polizisten das Geld lieber selbst entgegennehmen wollen, anstatt sich auf eine unbare Bezahlung und die damit einhergehende Schreibarbeit einzulassen; dennoch scheint mir meine Aufforderung gerechtfertigt, denn es geht darum, Polizei und Behörden dahingehend zu erziehen, daß Radfahrer, die nach den Fußgängern die schwächsten Verkehrsteilnehmer stellen, sich nicht alles gefallen lassen, sondern wehrhaft gegen Maßnahmen anstreiten, die aus ihrer Sicht überzogen oder gar grob ungerechtfertigt sind.
 
flammberg: In vielen Bundesländern wird kein Bargeld entgegengenommen. Es sei den, du kommst aus dem Ausland, sonst hat die Polizei/Verwarnungsgeldstelle keine Option später das Geld einzutreiben.
Zudem bezweifel ich, dass diese Art zu einer Erziehung der Polizei führt. Bei Einsprüchen, wenn abgelehnt, kommen hier zusätzlich 26€ (oder 35€, weiss ich jetzt nicht genau) hinzu. Wenn man noch immer am Einspruch festhält, gehts zum Amtsgericht. Dann kann es sehr teuer werden und diesen Schritt muss man sich sehr genau überlegen.

Die Schreibarbeit, die in Schleswig-Holstein anfällt, hat DIN A6 Grösse (OWI21). Ist somit keine grosse Überwindung....
 
Defstar54: Danke für Deine Informationen. Ich bin mir jedoch sehr sicher, daß der Hauptgrund dafür, daß Polizisten einen bargeldlosen Radfahrer lieber ungebußt ziehen lassen als ihm eine Zahlungsaufforderung mitzugeben, der ist, daß sie das Geld nicht in die Hand erhalten, stattdessen durch das Ausfüllen eines, wenn auch nur A6 großen Zettels Arbeit haben. Aus ebendiesem Grunde würde bei in Aussicht gestellter Barzahlung das Bestehen auf einer Quittung nicht gerne gesehen und dazu führen, daß der betreffende Radfahrer mit ermahnenden Worten weitergeschickt wird. So zumindest sind die Erfahrungen, die ich hier gemacht habe.
 
Selbst das Bargeld muss eingezahlt werden. Mit einem Vordruck, auf dem noch der Vorwurf steht (Stichwort: Nachvollziehbarkeit). Das macht unter dem Strich mehr arbeit.
Grundsätzlich aber auch freie Entscheidung der Polizei, bzw. Dessen Einstellung zu Verkehrsvergehen
 
Zwar werden, wie ich schon schrieb, die meisten Polizisten das Geld lieber selbst entgegennehmen wollen, anstatt sich auf eine unbare Bezahlung und die damit einhergehende Schreibarbeit einzulassen; dennoch scheint mir meine Aufforderung gerechtfertigt, denn es geht darum, Polizei und Behörden dahingehend zu erziehen, daß Radfahrer, die nach den Fußgängern die schwächsten Verkehrsteilnehmer stellen, sich nicht alles gefallen lassen, sondern wehrhaft gegen Maßnahmen anstreiten, die aus ihrer Sicht überzogen oder gar grob ungerechtfertigt sind.


Es steht JEDEM Verkehrsteilnehmer frei, ein angebotenes Verwarnungsgeld, egal ob bar oder unbar, abzulehnen, ohne das es einen Nachteil für ihn hat. Das gilt auch für eine Anhörung vor Ort bei Erstattung einer Owi-Anzeige. Der Betroffene kann, muss aber keine Angaben zur Sache machen oder kann sich zum Vorwurf über einen Rechtsanwalt äussern (was ich auf Grund vieler Beiträge hier empfehle). Er kann, muss aber nicht, den Verstoß zugeben.
Lediglich die zur Erstattung einer Owi-Anzeige notwendigen Personendaten müssen angegeben werden. Bei Verweigerung dieser oder Falschangabe wird ein Strafverfahren nach Par. 111 OwiG eingeleitet.

Wie Defstar54 schon schrieb ist es Käse eine Verwarnung sein zu lassen, weil sie nicht in bar entrichtet wird (in Rhld.-Pf. bis 35.- möglich). Ob ich nun die Quittung oder einen vorgefertigten Überweisungsträger ausfülle ist egal.
Das sich manche Polizisten die, in meinen Augen, Blöße geben und eine ausgesprochene Verwarnung zurück nehmen gibt es, ist aber nicht die Regel.
 
[ ... ]
Wer weis was das Fräulein vor dem Polizisten zugegeben hat.

Die brauchte gar nix groß zugeben. Bei Autofahrern wird von Vorsatz ausgegangen, wenn die Ampel länger als eine Sekunde Rot zeigt. Das ist m.W.n. bei Radfahrern auch so. Und so wie äppelwoi das beschrieben hat, war die Ampel schon eine ganze Weile rot, als Fräulein Tochter gaaaanz vorsichtig über Rot gefahren ist.
 
Bei folgenden Tatbestandsnummer wird von vorsätzlicher Begehung ausgegangen:
119630, 119636, 123642, 123172, 123618, 123619, 129618, 129624, 146106, 204106, 205106, 248124, 274112, 804106, 811106, 811118, 826006, 805600, 331994, 331998 und 370106

Und nun rate mal, welche Tatbestandsnummern die Rotlichtverstöße haben.

Oh, bei Dir muss ich noch darauf hinweisen, dass man einen Rotlichtverstoß sehr wohl vorsätzlich begehen kann, was tatsächlich zur Verdoppelung des Bußgeldsatzes führt, aber bei einem von Dir genannten Verstoß nicht generell von Vorsatz ausgegangen wird.
Wäre dem so, könnte man den Regelsatz bei vorsätzlichem Verstoß nicht verdoppeln, denn der Vorsatz wäre ja direkt im Regelsatz mit abgedeckt (wie bei den o.g. TBN)
Eigentlich logisch oder?

Da ich aber weder allwissend noch unbelehrbar bin und nur noch selten mit dem Straßenverkehr zu tun habe, wäre es nett, wenn Du mich mit einer VwV oder einem aktuellen Urteil ab OLG auf den neuesten Stand bringen würdest.

Die o.g. TBN entstammen aus dem TBK vom 01.04.13
 
Zurück