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Petition bis 19.11. unterzeichnen: Fahren auf der Straße ab 8 Personen

Rennradtreff Augsburg

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Petition 185940 an den Deutschen Bundestag:​

Anpassung der Straßenverkehrs-Ordnung (Herabsetzung der Mindestanzahl für geschlossene Radfahrverbände) vom 31.08.2025​


hier bis 19.11. unterzeichnen: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2025/_08/_31/Petition_185940.nc.html

Mit der Eingabe wird eine Anpassung der Straßenverkehrs-Ordnung gefordert. So soll die Mindestanzahl für geschlossene Radfahrverbände von 16 auf 8 Personen herabgesetzt werden.
Begründung

Nach derzeitiger Rechtslage (§ 27 Abs. 1 StVO) dürfen erst Gruppen mit mehr als 15 Radfahrenden (also ab 16 Personen) einen geschlossenen Verband bilden. Sie dürfen dann nebeneinander zu zweit fahren, gelten an Kreuzungen und Ampeln als ein Fahrzeug und sind von der Radwegebenutzungspflicht befreit.

Diese Regelung ist seit vielen Jahren nahezu unverändert und wurde zuletzt mit der StVO-Neufassung vom 1. April 2013 übernommen. Seither haben sich Mobilität und Radverkehr jedoch stark verändert:

• E-Bikes, Lastenräder und eine wachsende Zahl an Freizeit- und Trainingsgruppen haben die Nutzung der Radwege deutlich intensiviert.
• Radwege sind heute häufig überlastet, schmal und werden von sehr unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern gemeinsam genutzt – darunter Kinder, Hunde, Fußgänger und schnelle E-Bikes.
• Für Rennradgruppen, die in der Praxis meist aus 8–12 Personen bestehen, sind Radwege damit oft ungeeignet und sicherheitskritisch.

Die aktuelle 16-Personen-Regel zwingt kleinere Gruppen entweder auf überfüllte Radwege oder in unsichere Einzelfahrten auf der Straße. Das ist weder verkehrslogisch noch zeitgemäß.

Ein Blick nach Österreich zeigt, dass eine modernere Regelung rechtlich machbar und praxiserprobt ist:
• Trainingsfahrten mit Rennrädern sind dort ausdrücklich von der Radwegebenutzungspflicht befreit. Rennradfahrer dürfen die Fahrbahn nutzen, auch wenn Radwege vorhanden sind.
• Bereits ab 10 Personen dürfen Gruppen Kreuzungen als geschlossener Verband queren.
• Nebeneinanderfahren ist bei Trainingsfahrten erlaubt, sofern der Verkehr nicht behindert wird.
• Bei Tageslicht gelten erleichterte Ausrüstungspflichten (z. B. keine Pflicht zu Reflektoren).

Diese Regelung funktioniert seit Jahren sicher und konfliktfrei und berücksichtigt die realen Anforderungen des modernen Radverkehrs.

Die Herabsetzung auf 8 Personen für geschlossene Verbände in Deutschland würde:
• die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen,
• Radwege entlasten und Konflikte mit anderen Nutzern reduzieren,
• die Rechtssicherheit für Rennrad- und Trainingsgruppen verbessern,
• und die StVO an die veränderten Bedingungen des Radverkehrs anpassen.

Daher ist eine Reform dringend geboten, um den heutigen Mobilitätsformen gerecht zu werden und gleichzeitig die Verkehrssicherheit für alle Beteiligten zu erhöhen.
 
Ich würde ehrlich gesagt lieber eine Petition unterschrieben, die einem grundsätzlich das Wahlrecht zwischen Straße und Radweg einräumt. Das habe ich sogar mal gemacht, ist wahrscheinlich schon 20 Jahre her. Bin auch selbst zu der Sitzung des Petitionssauschusses hingegangen und habe mir das alles live vor Ort angehört. Die Antworten quer durch alle Parteien haben mich ehrlich geschockt und auch die Kürze in der das ganze abgebügelt wurde (vor allem im Vergleich zu der vorherigen Petition, in der irgendwas mit Rastplätzen für LKW Fahrer behandelt wurde so in epischer Breite vollstes Verständnis für die LKW Fahrer geäußert wurde, was ich ja ansatzweise auch nachvollziehen kann - nur eben das das Anliegen der Radfahrer ähnlich wichtig ist).

Einer Petition, die ausgerechnet Rennradfahrern, die ja derzeit die Buhmänner der Nation sind zusätzliche Rechte einräumt auf der heiligen Straße zu fahren, wo sie auch in den Augen der meisten Bundepolitiker überhaupt nichts zu suchen haben räume ich 0,0 Chancen ein. Eher erwarte ich, dass die Ausnahme für größere Gruppen auch noch gestrichen wird.
 
Einer Petition, die ausgerechnet Rennradfahrern, die ja derzeit die Buhmänner der Nation sind zusätzliche Rechte einräumt auf der heiligen Straße zu fahren, wo sie auch in den Augen der meisten Bundepolitiker überhaupt nichts zu suchen haben räume ich 0,0 Chancen ein. Eher erwarte ich, dass die Ausnahme für größere Gruppen auch noch gestrichen wird.
Seh ich genauso. Absolutes Partikularinteresse; zum Scheitern verurteilt.
 
IIRC ist nebeneinander fahren seit der Novelle 2020 generell erlaubt solange man niemand behindert.
https://www.adfc.de/artikel/stvo-novelle-in-kraft-getreten
Nein, das war schon immer erlaubt, mindestens seit 40 Jahren als ich das erste Mal geschaut habe. Nur ist "wenn es niemanden behindert" eben sehr dehnbar und es weiss eh niemand.

2020 kam glaube ich der explizite Seitenabstand in die StVO, der aber auch schon immer galt, nur nicht mit einer Zahl im Gesetzestext versehen.
 
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