Rennradtreff Augsburg
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Petition 185940 an den Deutschen Bundestag:
Anpassung der Straßenverkehrs-Ordnung (Herabsetzung der Mindestanzahl für geschlossene Radfahrverbände) vom 31.08.2025
hier bis 19.11. unterzeichnen: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2025/_08/_31/Petition_185940.nc.html
Mit der Eingabe wird eine Anpassung der Straßenverkehrs-Ordnung gefordert. So soll die Mindestanzahl für geschlossene Radfahrverbände von 16 auf 8 Personen herabgesetzt werden.
Begründung
Nach derzeitiger Rechtslage (§ 27 Abs. 1 StVO) dürfen erst Gruppen mit mehr als 15 Radfahrenden (also ab 16 Personen) einen geschlossenen Verband bilden. Sie dürfen dann nebeneinander zu zweit fahren, gelten an Kreuzungen und Ampeln als ein Fahrzeug und sind von der Radwegebenutzungspflicht befreit.
Diese Regelung ist seit vielen Jahren nahezu unverändert und wurde zuletzt mit der StVO-Neufassung vom 1. April 2013 übernommen. Seither haben sich Mobilität und Radverkehr jedoch stark verändert:
• E-Bikes, Lastenräder und eine wachsende Zahl an Freizeit- und Trainingsgruppen haben die Nutzung der Radwege deutlich intensiviert.
• Radwege sind heute häufig überlastet, schmal und werden von sehr unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern gemeinsam genutzt – darunter Kinder, Hunde, Fußgänger und schnelle E-Bikes.
• Für Rennradgruppen, die in der Praxis meist aus 8–12 Personen bestehen, sind Radwege damit oft ungeeignet und sicherheitskritisch.
Die aktuelle 16-Personen-Regel zwingt kleinere Gruppen entweder auf überfüllte Radwege oder in unsichere Einzelfahrten auf der Straße. Das ist weder verkehrslogisch noch zeitgemäß.
Ein Blick nach Österreich zeigt, dass eine modernere Regelung rechtlich machbar und praxiserprobt ist:
• Trainingsfahrten mit Rennrädern sind dort ausdrücklich von der Radwegebenutzungspflicht befreit. Rennradfahrer dürfen die Fahrbahn nutzen, auch wenn Radwege vorhanden sind.
• Bereits ab 10 Personen dürfen Gruppen Kreuzungen als geschlossener Verband queren.
• Nebeneinanderfahren ist bei Trainingsfahrten erlaubt, sofern der Verkehr nicht behindert wird.
• Bei Tageslicht gelten erleichterte Ausrüstungspflichten (z. B. keine Pflicht zu Reflektoren).
Diese Regelung funktioniert seit Jahren sicher und konfliktfrei und berücksichtigt die realen Anforderungen des modernen Radverkehrs.
Die Herabsetzung auf 8 Personen für geschlossene Verbände in Deutschland würde:
• die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen,
• Radwege entlasten und Konflikte mit anderen Nutzern reduzieren,
• die Rechtssicherheit für Rennrad- und Trainingsgruppen verbessern,
• und die StVO an die veränderten Bedingungen des Radverkehrs anpassen.
Daher ist eine Reform dringend geboten, um den heutigen Mobilitätsformen gerecht zu werden und gleichzeitig die Verkehrssicherheit für alle Beteiligten zu erhöhen.