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Nummernschild bei Fahrradträger

kapatiemme

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Moin,
ich habe da mal eine bescheidene Frage an die Leute, die sich in der StVo auskennen oder auch so Ahnung haben :) .
Da ich eine Anhängerkupplung an meinem Auto habe, leihe ich mir öfters mal den Fahrradträger von meinem Vater aus.
Allerdings hat er an dem Träger eine Nr.-Schildkopie von seinem Auto angebracht. Es stört mich ehrlich gesagt nicht besonders und ich habe mir bis jetzt keinen Kopf darüber gemacht.
Aber was ist, wenn mich die Freundlichen mal abchecken? Erlaubt damit zu fahren oder nicht :confused: ?

Also bis dann.....:bier:
Gruß
Kapatiemme
 
Hallo,
das Nummernschild am Träger sollte schon das Gleiche sein wie das am Fahrzeug.Denn der Sinn eines solchen "Trägernummernschildes " ist ja der, das durch den Radträger verdeckte Nummernschild zu ersetzten.
Es steht ja nicht nur die Nummer auf dem Schild , sondern auch der Tüv-Termin .
Also ich denke, da kannst du Ärger bekommen..

Grüße ,Vela
 
Vela schrieb:
Hallo,
das Nummernschild am Träger sollte schon das Gleiche sein wie das am Fahrzeug.Denn der Sinn eines solchen "Trägernummernschildes " ist ja der, das durch den Radträger verdeckte Nummernschild zu ersetzten.
Es steht ja nicht nur die Nummer auf dem Schild , sondern auch der Tüv-Termin .
Also ich denke, da kannst du Ärger bekommen..

Grüße ,Vela

Der § 60 Abs. 5b StVZO besagt folgendes:

Wird das hintere amtliche Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung - auch nur teilweise - verdeckt, so muß am Fahrzeug oder am Ladungsträger das amtliche Kennzeichen ungestempelt wiederholt werden. Für die Ausgestaltung, Anbringung und Beleuchtung gelten die § 60Absätze 1, 1a, 2 und 4 StVZO entsprechend.

...auf dem Wiederholungskennzeichen werden also weder das amtliche Siegel des Zulassungsbezirks noch eine TÜV-Plakette aufgeklebt.
 
Du kannst dir sogar selbst ein Kennzeichen für den Anhänger basteln, nur darf dann dort keine der Plaketten aufgemalt sein, da du sonst wegen Urkundenfälschung belangt werden kannst.
 
Hallo,

ein selbstgebasteltes Kennzeichen kostet 20€ Strafe, bezahlt im Urlaub im Harz dieses Jahr.:mad:

Begründung war: Es hatte keine "Euro" Landeskennung, reflecktiert nicht und die Buchstabengröße entsprach nicht der Norm, lässt sich dadurch wahrscheinlich nicht richtig Blitzen.:eek:

Für ein "Normkennzeichen" beim Schilderhannes habe ich auch 20€ gelassen.:o

Willkommen im "Euroland":D
 
Dann scheinen die Grün-weißen da einen Ermessensspielraum zu haben, denn genau wegen des Eurozeichens und der nachgebastelten Plaketten wurde einst Anzeige wegen Urkundenfälschung erstattet.
 
brulp schrieb:
ab wann muss man dann einen hänger anmelden? unser hänger hat nämlich ein eigenes nummernschild.

Jeder Anhänger, sogar solche die nach § 18 StVZO zulassungsfrei sind, braucht ein eigenes Kennzeichen.
Hier geht´s aber speziell um den Fahrradträgeraufsatz auf der Anhängerkupplung;)

Wikinger schrieb:
Hallo,
ein selbstgebasteltes Kennzeichen kostet 20€ Strafe, bezahlt im Urlaub im Harz dieses Jahr.
Begründung war: Es hatte keine "Euro" Landeskennung, reflecktiert nicht und die Buchstabengröße entsprach nicht der Norm, lässt sich dadurch wahrscheinlich nicht richtig Blitzen.
Für ein "Normkennzeichen" beim Schilderhannes habe ich auch 20€ gelassen.
Willkommen im "Euroland"

§ 60 StVZO sagt folgendes:
Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummern (§ 23 Abs. 2) sind in schwarzer Schrift auf weißem Grund anzugeben.
Kennzeichen müssen reflektierend sein und dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Juli 1996, entsprechen sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registriernummer tragen.

Die selbstgemalten Kennzeichen sind schon seit Einführung der EU-Kennzeichen nicht mehr zulässig, also vorher schlau machen kann einiges an Kohle sparen....;)

Domsen schrieb:
Dann scheinen die Grün-weißen da einen Ermessensspielraum zu haben, denn genau wegen des Eurozeichens und der nachgebastelten Plaketten wurde einst Anzeige wegen Urkundenfälschung erstattet.

Die Anbringung eines EU-Kennzeichens ist keine Urkundenfälschung, jedoch die Anbringung nachgebastelter Siegel und Plaketten auf einem amtlichen Kennzeichen stellt eine Urkundenfälschung dar.

Also bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen......
 
vanillefresser schrieb:
Die Anbringung eines EU-Kennzeichens ist keine Urkundenfälschung, jedoch die Anbringung nachgebastelter Siegel und Plaketten auf einem amtlichen Kennzeichen stellt eine Urkundenfälschung dar.

Also bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen......

Bitte erst meine Beiträge lesen und verstehen, dann können wir weitersprechen :rolleyes:
 
Hö, habe ich jetzt ganz anders gemacht :rolleyes: .
Für die 3x im Jahr, wo ich mir den ausleihe, habe ich jetzt an den Träger so eine Nummernschildklipplastikhalterung (oder wie die heißt) rangebaut. Wenn ich den also bei mir ranhänge, kommt mein Nr.-Schild vom Auto da reingeklickt. Ist auch erlaubt, geht ganz schnell und hat nichts gekostet.
Gruß
Kapatiemme
 
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