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Neues Radwege-Urteil!

Peterle

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Leipzig/Regensburg (dpa/lby) - Freie Fahrt für Radler: Das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag entschieden,
dass Behörden eine Radwegebenutzungspflicht nur dann anordnen dürfen,
wenn es eine konkrete örtliche Gefahrenlage gibt. Damit setzte sich
ein Radfahrer mit seiner Klage gegen die Stadt Regensburg durch. Die
runden blauen Verkehrsschilder, die die Radler von der Fahrbahn auf
die Wege zwingen, dürfen somit an übersichtlichen, unproblematischen
Straßen nicht so einfach aufgestellt werden. Das Fahrradclub ADFC
begrüßte das Urteil als „wegweisend“. Die Städte und Gemeinden
müssten nun ihre Beschilderungs-Praxis überdenken, hieß es.

----------------
Wie das wohl aussieht, wenn da "was überdacht" wird... :ka:
 
AW: Neues Radwege-Urteil!

Das steht, wenn ich richtig informiert bin, schon so seit Jahren im Gesetz, nur hält sich keine Gemeinde dran. Ich habe da meine Zweifel, ob das Urteil etwas bewirken wird. Es sei denn wir verklagen massenhaft die Städte, wg. unsinniger Radwege.
Aber das kostet natürlich. Zeit und Geld.
 
AW: Neues Radwege-Urteil!

Das steht, wenn ich richtig informiert bin, schon so seit Jahren im Gesetz, nur hält sich keine Gemeinde dran. Ich habe da meine Zweifel, ob das Urteil etwas bewirken wird. Es sei denn wir verklagen massenhaft die Städte, wg. unsinniger Radwege.
Aber das kostet natürlich. Zeit und Geld.
:'(
 
AW: Neues Radwege-Urteil!

Leipzig/Regensburg (dpa/lby) - Freie Fahrt für Radler: Das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag entschieden,
dass Behörden eine Radwegebenutzungspflicht nur dann anordnen dürfen,
wenn es eine konkrete örtliche Gefahrenlage gibt. Damit setzte sich
ein Radfahrer mit seiner Klage gegen die Stadt Regensburg durch. Die
runden blauen Verkehrsschilder, die die Radler von der Fahrbahn auf
die Wege zwingen, dürfen somit an übersichtlichen, unproblematischen
Straßen nicht so einfach aufgestellt werden. Das Fahrradclub ADFC
begrüßte das Urteil als „wegweisend“. Die Städte und Gemeinden
müssten nun ihre Beschilderungs-Praxis überdenken, hieß es.

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Wie das wohl aussieht, wenn da "was überdacht" wird... :ka:

Ja und, das haben Sesselpupser entschieden.
Nur wem nützt das was, wenn du auf der Strasse fährst und von wütenden KFZ-Lenkern angehupt, behupt, geschnitten und ausgebremst wirst???
Das ist für mich der einzigste Grund, wieso ich größtenteils die blauen Lollis nicht ignoriere.
 
AW: Neues Radwege-Urteil!

das urteil gab es doch schon von einem OLG aus Bayern, oder? Dies wird wohl nur der weitere Rechtsweg gewesen sein bei BVG in L.E.
 
AW: Neues Radwege-Urteil!

Ja und, das haben Sesselpupser entschieden.
Nur wem nützt das was, wenn du auf der Strasse fährst und von wütenden KFZ-Lenkern angehupt, behupt, geschnitten und ausgebremst wirst???
Das ist für mich der einzigste Grund, wieso ich größtenteils die blauen Lollis nicht ignoriere.

Vollkommen richtig... nur weil man dann "legal" auf der Straße unterwegs sein darf wird das die Situation nicht verbessern...
 
AW: Neues Radwege-Urteil!

Die Anwälte sagen: "Vor Gericht und auf Hoher See ist man alleine in Gottes Hand".

Das Problem wird doch sein, daß man das Nichtvorhandensein "einer konkreten örtliche Gefahrenlage" nachweisen muss. Sprich: Wenn der Richter findet, daß ausgerechnet an dieser Stelle der Radfahrer geschützt werden muss, dann verliert man den Prozess - und zahlt.
 
AW: Neues Radwege-Urteil!

Das Problem wird doch sein, daß man das Nichtvorhandensein "einer konkreten örtliche Gefahrenlage" nachweisen muss.
Falsch.
Die anordnende Behörde muß nachweisen, daß eine besondere örtliche Gefahrenlage besteht. Und das wird nur sehr selten tatsächlich der Fall sein.
Nicht umgekehrt.
 
AW: Neues Radwege-Urteil!

Kam sogar eben IN DER TAGESSCHAU!

So bekommt hoffentlich jeder Honk der mich bislang wild angehupt und mit wilden Gesten versucht hat auf den "Radweg" mit Schmirgeluntergrund zu verdammen Wind von der Sache!

BTW: Die Cops haben mich bislang immer in Ruhe gelassen.
 
AW: Neues Radwege-Urteil!

Vorsicht! Das Urteil heißt nicht, dass man im Umkehrschluss unsichere Radwege nicht benutzen müsste!!
 
AW: Neues Radwege-Urteil!

Solange die Kommunen Straßen neu anlegen, bzw. erneuert und dabei auch Radwege neu anlegt, bzw. vorhandene verbreitert, ist dieses Urteil sowas von schnurzpieperich.

Denn: Die Alternative einer Straße ohne Radweg wäre, gezwungenermaßen die Fahrbahn als radelnder Auspuffschnüffler zu befahren. Dies würde jedoch die gesundheitlichen sowie ökologischen Aspekte des Radfahrens an sich ad absurdum führen.

Radwege sind daher seitens der Radfahrer nicht nur erwünscht, sondern zwingend notwendig. :daumen:

Dabei liegt es durchaus in der Natur der Sache, daß Fahrradkuriere und Rennradler -teils aus handfesten finanziellen Interessen heraus- darüber völlig anderer Meinung sind. ;)

In diesem Sinne noch einen schönen Abend


p.s.
Wer mehr darüber wissen möchte in welcher Art und Weise Radfahrer erhöhten Kfz-Schadstoffbelastungen ausgesetzt sind, der sollte sich vertrauensvoll an den Hamburger ADFC wenden.
 
AW: Neues Radwege-Urteil!

Vorsicht! Das Urteil heißt nicht, dass man im Umkehrschluss unsichere Radwege nicht benutzen müsste!!

Richtig.

Zunächst betrifft das Urteil einmal einen konkreten Einzelfall. Man kann allerdings vermuten, dass das BVerwG in anderen Fällen ebenso entscheiden würde.

Eigentlich müssten jetzt - spätestens jetzt - die Städte etc. überprüfen, ob die blauen Schilder zu Recht aufgestellt wurden, also der Gesetzesauslegung des BVerwG entsprechend. Erst recht gilt dies für den Fall, dass neue Schilder aufgestellt werden.

Für uns Radfahrer heißt das aber nicht, dass wir uns nicht an die blauen Schilder halten müssen. Selbst wenn die rechtswidrig sind, müssen wir ... und wenn mich meine Erinnerung an die Vorlesungen im Öffentlichen Recht nicht trügt, müssen wir sogar zahlen, wenn wir uns nicht dran halten und erwischt werden.

Was wir tun können, ist allein gegen jedes einzelne zu Unrecht aufgestellte Schild klagen (oder vielleicht den Städten etc. einen freundlichen Brief schreiben, man werde klagen, wenn das Schild nicht bis zum Datum x abgebaut wird).

Ich glaube trotzdem, dass das Urteil ein Erfolg ist. Denn das Urteil wird zunehmend auch bei der Polizei bekannt werden. Die drücken dann sicher eher ein Auge zu (tun sie ja heute bereits), weil es wichtigere Dinge gibt, als einen Radfahrer daran zu erinnern, dass er trotz rechtswidriger Anordnung gefälligst den Radweg zu benutzen hat.

Kwak
 
AW: Neues Radwege-Urteil!

Solange die Kommunen Straßen neu anlegen, bzw. erneuert und dabei auch Rad..................


Denn: Die Alternative einer Straße ohne Radweg wäre, gezwungenermaßen die Fahrbahn als radelnder Auspuffschnüffler zu befahren. Dies würde jedoch die gesundheitlichen sowie ökologischen Aspekte des Radfahrens an sich ad absurdum führen.

...............................................

............ Hamburger ADFC wenden.

Und auf dem Radweg ist die Luft soviel besser?

Die Radwegbenutzungspflicht muss weg!
Die Straßen gehören allen!
 
AW: Neues Radwege-Urteil!

Das steht, wenn ich richtig informiert bin, schon so seit Jahren im Gesetz, nur hält sich keine Gemeinde dran. Ich habe da meine Zweifel, ob das Urteil etwas bewirken wird. Es sei denn wir verklagen massenhaft die Städte, wg. unsinniger Radwege.
Aber das kostet natürlich. Zeit und Geld.

Brauchen wir doch gar nicht.Wir können es jetzt auf eine Verwarnung/Bussgeld ankommen lassen,legen Wiederspruch ein,und lassen uns von der Stadt verklagen:cool:
 
AW: Neues Radwege-Urteil!

Zur Info: Habe gerade einen Bericht über ungerechtfertigte Tempokontrollen gelesen. Die sollen laut Gestz so dort durchgeführt werden, wo eine besondere Gefährung besteht.
In der Praxis gibt es aber viele Fälle, wo auf Maximierung der Bußgelder hin kontrolliert wird, z.B. die Tempolimits vor Schulen werden nachts oder in den Ferien kontrolliert.
Der Richter kann dann die Gefahrenlage überprüfen, wozu die Polizei Akten zur Unfallstatistik an dieser Stelle vorlegen muß......

Ähnlich dürfte es bei einem Prozess zur Benutzung eines Radweges auch ablaufen, denke ich.
 
AW: Neues Radwege-Urteil!

Kam sogar eben IN DER TAGESSCHAU!

So bekommt hoffentlich jeder Honk der mich bislang wild angehupt und mit wilden Gesten versucht hat auf den "Radweg" mit Schmirgeluntergrund zu verdammen Wind von der Sache!

BTW: Die Cops haben mich bislang immer in Ruhe gelassen.

Ich bin mal Gebührenpflichtig verwarnt worden,aber nicht weil ich mich in Gefahr gebracht hätte,sondern weil ich den Verkehr "massiv behindert" habe:spinner:Nach dem Urteil würde ich nicht mehr zahlen,und es auf einen Prozess ankommen lassen.
 
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