Leipzig/Regensburg (dpa/lby) - Freie Fahrt für Radler: Das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag entschieden,
dass Behörden eine Radwegebenutzungspflicht nur dann anordnen dürfen,
wenn es eine konkrete örtliche Gefahrenlage gibt. Damit setzte sich
ein Radfahrer mit seiner Klage gegen die Stadt Regensburg durch. Die
runden blauen Verkehrsschilder, die die Radler von der Fahrbahn auf
die Wege zwingen, dürfen somit an übersichtlichen, unproblematischen
Straßen nicht so einfach aufgestellt werden. Das Fahrradclub ADFC
begrüßte das Urteil als „wegweisend“. Die Städte und Gemeinden
müssten nun ihre Beschilderungs-Praxis überdenken, hieß es.
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Wie das wohl aussieht, wenn da "was überdacht" wird... :ka:
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag entschieden,
dass Behörden eine Radwegebenutzungspflicht nur dann anordnen dürfen,
wenn es eine konkrete örtliche Gefahrenlage gibt. Damit setzte sich
ein Radfahrer mit seiner Klage gegen die Stadt Regensburg durch. Die
runden blauen Verkehrsschilder, die die Radler von der Fahrbahn auf
die Wege zwingen, dürfen somit an übersichtlichen, unproblematischen
Straßen nicht so einfach aufgestellt werden. Das Fahrradclub ADFC
begrüßte das Urteil als „wegweisend“. Die Städte und Gemeinden
müssten nun ihre Beschilderungs-Praxis überdenken, hieß es.
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Wie das wohl aussieht, wenn da "was überdacht" wird... :ka: