• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Neue Verkehrsregeln in Spanien

schon zu oft gelesen, ne, ist es nicht:

§2 (4) Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, WENN dadurch der Verkehr nicht behindert wird; anderenfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html
ich halte es für mich, wie von Lemming beschrieben
Doch: Wenn sich die Autofahrer an die vorgeschriebenen 1,5 Meter Abstand halten würden, dann könnten Sie nur überholen, wenn sie eh auf die Gegenfahrbahn fahren und sich nicht knapp trotz gegenverkehr noch durchquetschen. Und da ist es egal ob 1 oder 2 Fahrradfahrer auf der Spur sind
 
Wenn man "rechtzeitig" also "so zeitig wie möglich" interpretiert ist doch alles gut, wenn's Auto mehr drin als draußen ist. B-Säule auf äußerem Kreis der Kreisels: Blinker oder auf dem Rad rechten Arm, nach rechts reißen.

Es geht sicherlich darum dass an der nächsten Einfahrt Einbiegende erkennen können dass du raus willst und sie somit einfahren könnten. Blinkst du schon vor dem Kreisel weiß jemand, der das beobachtet nicht ob du raus willst oder ob du den Blinker ausversehen noch an hast.
Ich verstehe den Gedankengang dahinter, halte es aber nicht für sinnvoll, dass durch einen Paragraphen das "so zeitig wie möglich" in vielen Fällen auf "unmittelbar vor dem Abbiegen" verzögert wird und der einzige echte Grund dafür ist, dass zu viele Leute etwas anderes falsch machen.

Im Prinzip ist die ganze Sache wieder einmal bedingt durch das Problem, dass man anderen Verkehrsteilnehmern nicht grundsätzlich trauen kann, dass sie "richtig" blinken. In einer idealen Welt, in der alle Leute alle Richtungswechsel richtig anzeigen, würde die Regel "Bei Einfahrt in den Kreisel nicht blinken, außer man verlässt ihn an der ersten Ausfahrt wieder" allen anderen deutlich früher anzeigen, ob man schon einfahren kann. Leider leben wir nicht in einer idealen Welt.
 
Vor allem würde das dämliche gehupe weniger werden, wenn man mal nebeneinander Radelt. Faktisch wäre es ja auch in D bei den jetzigen Regeln eigentlich egal ob man nebeneinander fährt. Aber irgend ein Vollhorst versucht sich immer noch vorbeizuquetschen
Das gilt dann auch für überholende Rennradler. In der Gruppe überholen sie "fremde" Radler oft auch mit Körperkontakt:
 
Doch: Wenn sich die Autofahrer an die vorgeschriebenen 1,5 Meter Abstand halten würden, dann könnten Sie nur überholen, wenn sie eh auf die Gegenfahrbahn fahren und sich nicht knapp trotz gegenverkehr noch durchquetschen. Und da ist es egal ob 1 oder 2 Fahrradfahrer auf der Spur sind
Nö, ist es nicht (immer). Es gibt genügend Straßen, wo du trotz Gegenfahrbahn bei 2 nebeneinander Radelnden die 1,5m nicht einhalten kannst.
 
Ich hätte das einfacher geregelt, man überholt Radfahrer wie man auch ein Auto / Traktor / LKW überholt: auf der Gegenfahrbahn. Bei nebeneinander fahrenden Radfahrern wäre der Abstand natürlich unter 1,5 bzw 2m aber das läge dann einfach im Ermessen der Radfahrer. Außerorts mit 2m Abstand muss man sowieso auf die Gegenfahrbahn. Da ist es gerade egal ob man nebeneinander radelt, ich hätte da als innen fahrender Radler keine Probleme mit.
Aber aktuell wird man u.U. trotzdem angehupt wenn man nebeneinander fährt, obwohl der Autofahrer mit der aktuellen Regelung so oder so auf die Gegenfahrbahn müsste, auch wenn er mich überholt wenn ich alleine unterwegs wäre.
Wenn ich solo unterwegs bin fahre ich, wenn ich auf der Straße fahren muss, inzwischen ziemlich mittig in meiner Fahrspur, weil ich keinen Bock auf diese Überholmanöver mit 100kmh und 50cm Abstand habe. Solche Strecken wo diese Gefahr besteht meide ich aber ohnehin, wenn ohne Gruppe unterwegs.
 
Nebeneinander fahren ist auf Straßen ein "Problem", auf denen Platz genug wäre, einen Radfahrer zu überholen, für zwei der Platz aber nicht ausreicht. Wenn zwei nebeneinander 50 cm mehr Platz brauchen, wie viele Straßen betrifft das dann?
 
Warst du schon mal in irgendeiner deutschen Großstadt? Wenn du mal so richtig Nervenkitzel suchst, fahr keine 100%Steigung mit Wurzeln mit dem MTB runter, fahr nicht mit 100km/h eine alpine Abfahrt mit dem Rennrad, fahr in eine deutsche Großstadt und versuche, auf einer vierspurigen Straße links abzubiegen.
Klappt mitunter wunderbar, wenn man die Rotphasen stromaufwärts kennt und sich ein bisschen darauf einstellt. (übel ist's aber trotzdem wenn man dann zusätzlich noch mit 15 cm Hochbord zum geradeausfahren gegängelt wird)
 
Klar, man kann natürlich wegen einem Autofahrer, der nicht ordentlich überholen kann, einen Konflikt zwischen Radfahrern konstruieren. Fand ich damals schon falsch.

man kann von dem Vorfall an sich abstrahieren und nur mal die Meinungen zu Nebeneinanderfahren betrachten
 
man kann von dem Vorfall an sich abstrahieren und nur mal die Meinungen zu Nebeneinanderfahren betrachten

ja, das stimmt, da scheint es unterschiedliche Meinungen zu geben. Es muss ja auch nicht jeder machen.

Das schöne ist: man darf es. Und ein Zweck dieser Anpassung der StVO war eben, genau das (was vorher schon nicht verboten war) jetzt auch sprachlich deutlich zu machen.

Was da übrigens auch recht deutlich steht: man darf beim Überholen keine anderen Gefährden.
 
Das schöne ist: man darf es. Und ein Zweck dieser Anpassung der StVO war eben, genau das (was vorher schon nicht verboten war) jetzt auch sprachlich deutlich zu machen.
Und aus der etwas speziellen Renneadperspektive: man ist jetzt endlich kein outlaw mehr wenn man an Stellen wo es für Autofahrer viel einfacher ist z.B. 2x6 zu überholen als 1x12 (kürzere Überholstrecke, auf einer Straße wo Einerreihe bei Gegenverkehr genau so wenig überholbar ist) das tut was dem Autofahrer das überholen einfacher macht, nämlich kompakte Zweierreihe bilden auch wenn noch ein paar Hanserl zur Verbandsstärke fehlen. Ändert natürlich nichts daran dass es bei Straßenbreite “Einerreihe kann auch mit Gegenverkehr ziemlich gut überholt werden“ weiter sinnvoll sein kann Einerreihe zu fahren, aber das war vorher mit >16 bereits genau das gleiche.
 
man kann von dem Vorfall an sich abstrahieren und nur mal die Meinungen zu Nebeneinanderfahren betrachten

Man müsste überhaupt erstmal abstrahieren, was eine Behinderung des Autoverkehrs ist. Hier wird offenbar häufig argumentiert, daß eine Behinderung vorliegt, wenn man Überholen muss (Nutzung der Gegenfahrbahn). Ich denke nicht, dass dies so korrekt aus dem Verkehrsrecht gezogen ist.
Letztlich gilt doch eher der häufig gesagte Richtwert, eine Überholung darf nur dann erfolgen, wenn dies nur gefahrlos (also für den Gegenverkehr und auch den zu Überholenden) möglich ist.

Insofern kann es auch nicht sein, dass durch 1 Radler keine Behinderung vorliegt oder durch 2 hintereinanderfahrende, wohin gegen durch 2 Nebeneinanderfahrende eine Behinderung vorliegen soll.

Das passt nicht.
 
Man müsste überhaupt erstmal abstrahieren, was eine Behinderung des Autoverkehrs ist. Hier wird offenbar häufig argumentiert, daß eine Behinderung vorliegt, wenn man Überholen muss (Nutzung der Gegenfahrbahn). Ich denke nicht, dass dies so korrekt aus dem Verkehrsrecht gezogen ist.
Letztlich gilt doch eher der häufig gesagte Richtwert, eine Überholung darf nur dann erfolgen, wenn dies nur gefahrlos (also für den Gegenverkehr und auch den zu Überholenden) möglich ist.

Insofern kann es auch nicht sein, dass durch 1 Radler keine Behinderung vorliegt oder durch 2 hintereinanderfahrende, wohin gegen durch 2 Nebeneinanderfahrende eine Behinderung vorliegen soll.

Das passt nicht.
Die geschilderte Prämisse ist falsch, da stimme ich zu: Behindern des Verkehrs heißt nicht, dass jemand generell überholen muss, dann wäre ja EIN Fahrradfahrer schon eine Verkehrsbehinderung, was ja offensichtlich unzutreffend ist (verkehrsrechtlich).

Deine Folgerung ist aber auch unzutreffend, denn es kann durchaus hinsichtlich der Verkehrsbehinderung einen Unterschied sein, ob zwei Radfahrer hinter- oder nebeneinander fahren:
1. Überholen erschwert, zB durch Verdecken der Sicht nach vorne (eher unwahrscheinlich)
2. Überholen unmöglich, zB falls die Fahrbahnbreite trotz des Ausweichens auf die Gegenfahrbahn nicht ausreicht, um den Seitenabstand zum linken Radfahrer einzuhalten.
 
Mal grob Nachrechnen:

1 Fahrzeug + 1 Radfahrer:
Abstand RF bis rechter Rand 0,25m
Radfahrer 0,5m
Überholabstand außerorts 2m
Fahrzeugbreite inkl. Spiegel 2,25m
Fahrzeug bis linker Rand 0,25m
=> mindestens 5,25m bei 1 RF

1 Fahrzeug + 2 Radfahrer:
Abstand RF bis rechter Rand 0,25m
Radfahrer 0,5m
Radfahrer Radfahrer 0,5m
Radfahrer 0,5m
Überholabstand außerorts 2m
Fahrzeugbreite inkl. Spiegel 2,25m
Fahrzeug bis linker Rand 0,25m
=> mindestens 6,25m bei 2 RF

Ortsverbindungsstraßen (3000 Fahrzeugen, davon 60 Lkw pro Tag) haben eine Regelbreite von 5,5 m => 1 Radfahrer

Landesstraßen (15.000 Fahrzeugen, davon 300 Lkw pro Tag) haben eine Regelbreite von 6,5 m inkl. der Bereiche neben den Leitlinien => 2 Radfahrer
 
In Spanien gibt es neue Verkehrsregeln, die auch entsprechend geahndet werden. Da könnte man sich hier eine Scheibe abschneiden.


Überholen von Fahrradfahrern
Beim Überholen von Fahrrädern und Kleinkrafträdern ist künftig auf mehrspurigen Straßen ein vollständiger Spurwechsel vorgeschrieben. Die Nichteinhaltung dieser Regelungen wird als schwerer Verstoß mit einem Bußgeld von 200 Euro und einem Punkteabzug von 6 Punkten im spanischen Punktesystem geahndet


ORIGINAL.:
Radfahrer. Die Sicherheit der Radfahrer wird dadurch erhöht, dass
auf Straßen mit mehr als einem Fahrstreifen in jeder Richtung beim
Überholen von Radfahrern oder Mopeds ein vollständiger Spurwechsel
vorgeschrieben ist. Darüber hinaus wird die Anzahl der Punkte, die beim
Überholen von Radfahrern ohne Einhaltung des vorgeschriebenen
Mindestabstands von 1,5 m abgezogen werden, von 4 auf 6 erhöht. Es
ist auch verboten, auf Radwegen zu halten oder zu parken. "


• Ciclistas. Se incrementa la seguridad de los ciclistas haciendo
obligatorio, en vías con más de un carril por sentido, cambiar por completo
de carril cuando se proceda a adelantar a ciclistas o ciclomotores.
Además, se aumenta de 4 a 6 los puntos a detraer cuando se adelanta
poniendo en peligro o entorpeciendo a ciclistas sin dejar la separación
mínima obligatoria de 1,5 m.

.pdf
 
Außerdem ist Essen und Trinken in Bewegung nun absolut verboten, keine Ahnung ob es wenigstens für Trinkrucksäcke Ausnahmen gibt. Falls die keine klare Abgrenzung zwischen Fahrzeugführer und Kraftfahrzeugführer haben (entweder allgemein oder in den konkreten Paragraphen) könnte da enorm Ärger auf Ciclistas zu kommen.
 
1 Fahrzeug + 2 Radfahrer:
Abstand RF bis rechter Rand 0,25m
Radfahrer 0,5m
Radfahrer Radfahrer 0,5m
Radfahrer 0,5m
Überholabstand außerorts 2m
Fahrzeugbreite inkl. Spiegel 2,25m
Fahrzeug bis linker Rand 0,25m
=> mindestens 6,25m bei 2 RF
In dem Fall wird sich keiner beschweren, wenn ein kompletter Fahrspruchwechsel beim Überholen statt fand und dabei die 2m nicht eingehalten werden.
Und wenn du jetzt behauptest, irgendein Kfz-Fahrer würde da nicht überholen, dann sag ich dir, mir ist noch kein Kfz hinterhergefahren, weil beim Überholen wegen der Gesamtfahrbahnbreite keine 2m Abstand möglich waren. Denn sobald weniger Platz ist, vergessen ALLE die 2m Abstandregel.
 
Zurück