AW: Mike the Bike - INSOLVENT
Ihr könnt unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de das Bundesland, den Ort des zuständigen Gerichtes und dann den Namen der insolventen Person (juristische Person oder Privatperson) suchen.
Eigentlich müsste es da schon drin stehen, wenn es eine angemeldete Insolvenz gäbe.
Ansonsten Insolvenzgericht anrufen und nach dem Verfahrensstand bzw. dem Insolvenzverwalter fragen.
Wenn der Inhaber als Privatperson haftet, nur weniger als 20 Gläubiger hat und keine offenen Forderungen aus Angestelltenverhältnissen, dann kann er auch sein Gewerbe abmelden und Privatinsolvenz anmelden.
Dazu ist er dann aber nicht verpflichtet...das kann dauern!
Grundsätzlich kann auch jeder Gläubiger seinem Schuldner ein Verfahren anmelden, wenn er nachweislich eine offene Forderung hat und Kenntnis davon, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist.
Weitere Infos
www.forum-schuldnerberatung.de
www.meine-schulden.de
Noch was Grundsätzliches...
ich bin immer vorsichtig mit Anzahlungen.
Meiner Meinung nach braucht ein gesunder Betrieb mit einer vertraglich einwandfreien und verbindlichen Bestellung eines Kunden und bei hohen Beträgen oder Finanzierungen mit den entsprechenden Auskünften über den Kunden (Schufa, Verdienstnachweis) keine Anzahlung.
Hatte im Bekanntenkreis mal einen ähnlichen Fall wo ein Dachdecker vor Arbeitsaufnahme einen Vorschuß für das Material wollte ..... Der Dachdecker war dann ziemlich angepißt als mein Bekannter ihm gesagt hat, dass er einen Betrag bei einem Baustoffhändler hinterlegt hat und der Dachdecker dort Material holen kann... War aber auch gut beraten .. mein Bekannter ...:aetsch: