• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Mal was zum Lachen: Petition: Straßenverkehrsordnung - Benutzungspflicht der Radwege

mbrandhu

Mitglied
Registriert
16 November 2008
Beiträge
84
Reaktionspunkte
2
Ort
Heidenheim an der Brenz
AW: Mal was zum Lachen: Petition: Straßenverkehrsordnung - Benutzungspflicht der Radw

Wo findet man den Text dazu? Und die Kommentare?
 
AW: Mal was zum Lachen: Petition: Straßenverkehrsordnung - Benutzungspflicht der Radw

:spinner:

Wie er 2mal erwähnt hat, scheint es ihm einzig und allein um die Angebliche Behinderung der Autofahrer zu gehen:mad:. Wenn ein Langsam fahrendes Objekt welcher Art auch immer zu gefährlichen Überholmanövern führt ist dies wohl die Überholende Person schuld:rolleyes:, der Überholende muss seine Geschwindigkeit anpassen, mit diesem Argument wollen die uns ja auch auf die Radwege treiben:D. Langsam scheint es mir so als wenn einige Leute alles was sie als störend empfinden von den Straßen haben wollen erst die Radfahrer, jetzt die Landwirtschaft und als nächstes dann vieleicht die LKWs.
 
AW: Mal was zum Lachen: Petition: Straßenverkehrsordnung - Benutzungspflicht der Radw

Zum Glück gibt es erstens noch Nicht-Egozentriker, die auch auf das Wohl anderer bedacht sind. Zweitens käme die Petition sicherlich nicht durch den Ausschuss. Und drittens - selbst wenn sie es täte, sie würde nicht angenommen werden. Gibt ja schliesslich schon in der Umsetzung befindliche Planungen zur Außerkraftsetzung der Radwegbenutzungspflicht.
 
AW: Mal was zum Lachen: Petition: Straßenverkehrsordnung - Benutzungspflicht der Radw

Die nächste Petition verlangt dann, dass sich die LKWs die 1m breiten Radwege mit uns teilen müssen! :)
 
AW: Mal was zum Lachen: Petition: Straßenverkehrsordnung - Benutzungspflicht der Radw

Zum lachen finde ich sowas eigentlich nicht.
Jede Initiative in dieser Art verschlechtert unser Image bei den Blechkistenfahrern noch mehr. Man ist ja schließlich nicht der Einzige der "Probleme" mit Radfahrern hat.

Wobei die Petition und die Begründungen pro Petition natürlich absolut lächerlich sind.

@Radmän: recht hast Du!
 
AW: Mal was zum Lachen: Petition: Straßenverkehrsordnung - Benutzungspflicht der Radw

Ok, bedeutet das nicht, dass Rennradler mit >31kmh weiterhin auf der Straße fahren dürfen, mal von der Radwegebenutzungspflictht abgesehen? =)
 
AW: Mal was zum Lachen: Petition: Straßenverkehrsordnung - Benutzungspflicht der Radw

Das interessiert mich näher. Wer setzt da was wo grad um?
Es gibt seit 1998 keine Radwegbenutzungspflicht mehr. Die Gemeinden sind seit Anfang des Jahres angehalten jeden Radweg mit blauem Lolli dahingehend zu überprüfen, ob er tatsächlich notwendig ist. Und zwar in dem Sinne, ob die Straße in genau diesem Fall tatsächlich eine so große Gefahr für den Radfahrer darstellt, dass diese unter keinen Umständen durch Radfahrer genutzt werden sollte.
 
AW: Mal was zum Lachen: Petition: Straßenverkehrsordnung - Benutzungspflicht der Radw

Achso ja, die 24. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 7.8.1997, die noch der gute alte Helmut angeleiert hat. :D

Dein Artikel laß sich mir, als sei da was neues im Ofen. Wir sind ja wieder schwarz-gelb regiert, wie damals. ;)
 
AW: Mal was zum Lachen: Petition: Straßenverkehrsordnung - Benutzungspflicht der Radw

Der Erfinder der Petition ist sicherlich ein Uebergewichtiger. Ein Sportverweigerer.
 
AW: Mal was zum Lachen: Petition: Straßenverkehrsordnung - Benutzungspflicht der Radw

Es gibt seit 1998 keine Radwegbenutzungspflicht mehr. Die Gemeinden sind seit Anfang des Jahres angehalten jeden Radweg mit blauem Lolli dahingehend zu überprüfen, ob er tatsächlich notwendig ist. Und zwar in dem Sinne, ob die Straße in genau diesem Fall tatsächlich eine so große Gefahr für den Radfahrer darstellt, dass diese unter keinen Umständen durch Radfahrer genutzt werden sollte.

Bedauerlicherweise ist es in meiner Gegend immer noch so, dass so ziemlich jeder Trümmerhaufen mit dem Lolli gekennzeichnet und somit benutzungspflichtig ist.
 
AW: Mal was zum Lachen: Petition: Straßenverkehrsordnung - Benutzungspflicht der Radw

Bedauerlicherweise ist es in meiner Gegend immer noch so, dass so ziemlich jeder Trümmerhaufen mit dem Lolli gekennzeichnet und somit benutzungspflichtig ist.

Klagen.

Allerdings ist, so wie ich das Verstehe, die Eigenschaft "Trümmerhaufen" kein ausreichendes Argument gegen einen Lolli. Wichtiger ist ob damit eine besondere Gefahrenlage entschärft wird. Wenn nicht, hat auch bei einem erstklassigen Radweg ein Lolli nichts zu suchen. Aber "Gute Radwege brauchen keine Benutzungspflicht".
 
AW: Mal was zum Lachen: Petition: Straßenverkehrsordnung - Benutzungspflicht der Radw

Das stimmt auch in Deinem Link so beschrieben NICHT. Die Radwegebenutzungspflicht gilt rechtlich nachwievor bei Wegen mit den blauen Lollies, selbst wenn diese nicht berechtigt aufgestellt worden sind. Jegliche aufgestellte Schilder gelten erstmal. Esseidenn sie sind offensichtlich nicht zumutbar (Scherben, Schnee, geparkte Autos), aber nicht weil sie einem nicht passen.

Die Gemeinden sind seit Anfang des Jahres angehalten jeden Radweg mit blauem Lolli dahingehend zu überprüfen, ob er tatsächlich notwendig ist. Und zwar in dem Sinne, ob die Straße in genau diesem Fall tatsächlich eine so große Gefahr für den Radfahrer darstellt, dass diese unter keinen Umständen durch Radfahrer genutzt werden sollte.
Ich bin gespannt, ob das so imgesetzt wird, mein Glaube daran fehlt.
 
AW: Mal was zum Lachen: Petition: Straßenverkehrsordnung - Benutzungspflicht der Radw

Trainierende Rennradler ... aber im Zweifelsfall müssen sie zurückstecken und sich anpassen.

Rentner, die nur zum Spaß mit dem Auto durch die Gegend fahren und den Verkehr behindern, müssen also auch zu Hause bleiben :D
 
AW: Mal was zum Lachen: Petition: Straßenverkehrsordnung - Benutzungspflicht der Radw

Das stimmt auch in Deinem Link so beschrieben NICHT. Die Radwegebenutzungspflicht gilt rechtlich nachwievor bei Wegen mit den blauen Lollies, selbst wenn diese nicht berechtigt aufgestellt worden sind. Jegliche aufgestellte Schilder gelten erstmal. Esseidenn sie sind offensichtlich nicht zumutbar (Scherben, Schnee, geparkte Autos), aber nicht weil sie einem nicht passen...
Hast Recht. War etwas doof formuliert von mir.

... Ich bin gespannt, ob das so imgesetzt wird, mein Glaube daran fehlt.
Da habe ich auch so meine Zweifel.
 
AW: Mal was zum Lachen: Petition: Straßenverkehrsordnung - Benutzungspflicht der Radw

Ich finde die Kommentare zur Petition auch ein bissl beknackt. So z.B. die Aussage mit "aus für den Rennradsport".

Ich kenne in Südostbayern fast jede Strasse und plane meine Radlrunden
- so, daß ich nur seltenst überhaupt einem KFZ begegne. Interressant ist, daß ich auf den Strecken auch keine Sportradler sehe.
- und so, daß ich nie auf irgendwelchen ungeeigneten Radwegen unterwegs bin.

Wenn ich mit dem Auto unterwegs bin, dann nehme ich die größten und dicksten Strassen dafür, weil
- ich solchen Sportradlern, wie mir, auf ruhigen Nebenstrasse, nicht auf den Sack gehen will
- und ich mir davon verspreche möglicht zugig vorwärts zu kommen.

Gestern war ich auf der B12 zwischen Mühldorf und MUC unterwegs. Teilweise ist das eine Kraftfahrstrasse, auf welcher < 60 km/h nichts zu fahren hat. Die Strasse ist sehr stark befahren und u.a. sehr viele LKW. Tagsüber unter guten Bedingungen ist die Strecke eine mit +-70 km/km dahinrollende Kolonne. Die Rennradler haben sich natürlich nicht den Spaß nehmen lassen und sind mitten auf der Strasse gefahren, obwohl dort wirklich breite und überwiegend saubere Wege neben an sind und die ruhigen Alternativstrecken jedem der Fahrer bekannt sein müßten.

Die B12 ist eine Strasse, um darauf, so gut es geht, vorwärts zu kommen. Für viele Rennradler habe ich absolut kein Verständnis. Auch nicht für die Rennradler, welche jetzt immer noch auf der MÜ25 unterwegs sind. So ein sturres Gewohnheitstier ist m.E. nicht einmal der Rehbock.
 
AW: Mal was zum Lachen: Petition: Straßenverkehrsordnung - Benutzungspflicht der Radw

Der Kommentar sagt doch alles, was dazu gesagt werden muss:

Radwege sind gefährlicher als die Straße. Dies hat mittlerweile auch das Bundesverwaltungsgericht erkannt und entsprechend die Radwegebenutzungspflicht massiv eingeschränkt:

siehe hierzu Aktenzeichen BVerwG 3 C 42.09 vom 18. November 2010

Zitat
Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung – StVO)

Selbstverständlich wiegt das Leben eines Radfahrers als gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer höher als die "freie Fahrt" für schnellere Verkehrsteilnehmer.

Wer gerne Statistiken braucht und wissen möchte, wie "todsicher" doch Radwege sind, möge einmal "Radwegesicherheit" googlen und wird reichlich Statistiken finden, die eine bis zu 11 mal höhere Gefahr, auf Radwegen tödlich zu verunglücken gegenüber der Straße belegen.

KEINE MITZEICHNUNG!

________

Haha, ich bin übrigens erstaunt, wie viele von euch sich extra für den Scheiss da angemeldet haben, wenn ich so die Erstpostler dort sehe :D
 
Zurück