Rajesh
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Die Lupine C14 für Ebikes gibt es jetzt auch mit Batterie für unter den Sattel.Es wird noch eine weitere neue Lampe für hinten geben von Lupine?
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Die Lupine C14 für Ebikes gibt es jetzt auch mit Batterie für unter den Sattel.Es wird noch eine weitere neue Lampe für hinten geben von Lupine?
Dazu müsste ein Polizist bei der Unfallaufnahme so geistesgegenwärtig sein und auf deinem Licht nach dem Prüfzeichen suchen...glaub der hat bei nem Unfall bei dem's um was geht auch besseres zu tunIch grab das Ding hier mal aus, weil er einer der überschaubareren Threads zu dem Thema ist und sich die Teilnehmer noch nicht gegenseitig angezündet haben.
Ich frage mich gerade, wie die zivilrechtliche Bewertung in folgenden Fällen aussieht. Hat hier jemand Informationen/Erfahrungen?
1. Was, wenn ich in unserem schönen Autoland ein Non-stvzo-Rücklicht benutze und jemand in einer Unfallsituation behauptet, er sei geblendet worden? Klingt zwar irrsinnig, aber ich denke, ich kann mir die Frage selbst beantworten.
2. Erneut im Unfall, rechtlich, aber auch versicherungstechnisch: Benutze ich ein non-stvzo-Rücklicht, gelte ich dann als "gar nicht beleuchtet", also quasi so, als hätte ich gar kein Licht am Fahrrad montiert, und trage deswegen automatisch zumindest eine Teilschuld?
Ich denke, das wird eine riesige Grauzone sein und ein wenig Glücksspiel wie Pokern oder Roulette. Ich frage mich insbesondere, ob das Risiko verwaltbar ist, also Poker, oder fatal, eher vergleichbar mit "russischem" Roulette?
Wenn Personenschäden vorhanden sind und die Fahrzeug sichergestellt werden schaut sich ein Gutachter alles und wirklich alles an. Vor allem wenn es in der Nacht/Dunkelheit/Schlechte Sicht zum Unfall kam.Dazu müsste ein Polizist bei der Unfallaufnahme so geistesgegenwärtig sein und auf deinem Licht nach dem Prüfzeichen suchen...glaub der hat bei nem Unfall bei dem's um was geht auch besseres zu tun
Das kommt ganz darauf an wo du lebst. Ausserhalb von Deutschland kannst du problemlos mit deinem Rotlicht International am Strassenverkehr teilnehmen.Ich grab das Ding hier mal aus, weil er einer der überschaubareren Threads zu dem Thema ist und sich die Teilnehmer noch nicht gegenseitig angezündet haben.
Ich frage mich gerade, wie die zivilrechtliche Bewertung in folgenden Fällen aussieht. Hat hier jemand Informationen/Erfahrungen?
1. Was, wenn ich in unserem schönen Autoland ein Non-stvzo-Rücklicht benutze und jemand in einer Unfallsituation behauptet, er sei geblendet worden? Klingt zwar irrsinnig, aber ich denke, ich kann mir die Frage selbst beantworten.
2. Erneut im Unfall, rechtlich, aber auch versicherungstechnisch: Benutze ich ein non-stvzo-Rücklicht, gelte ich dann als "gar nicht beleuchtet", also quasi so, als hätte ich gar kein Licht am Fahrrad montiert, und trage deswegen automatisch zumindest eine Teilschuld?
Ich denke, das wird eine riesige Grauzone sein und ein wenig Glücksspiel wie Pokern oder Roulette. Ich frage mich insbesondere, ob das Risiko verwaltbar ist, also Poker, oder fatal, eher vergleichbar mit "russischem" Roulette?
Das ist ein Radweg und im Winter habe ich 240 Spikes pro Rad. Und mit den Autofahrern ist es leider durchwachsen. Am schlimmsten sind aber die Motorradfahrer, insbesondere deutsche und italienische Fahrer. Die verwechseln die Alpen mit dem Nürburgring.Da wartet ja auch nichts als der Tod auf Dich . Ist das da unter der Schneedecke, vor dem Abgrund, ein Radweg?
Ich hoffe, die Eidgenossen zeigen mehr Solidarität (auch im Straßenverkehr) als wir Teutonen.