Immerhin gibt es ein Gesetz: Fußgänger verhalten sich wie Gase, immer maximal ausbreiten und unkontrolliert umhertingeln. Im Gegensatz zum Fußgänger regt sich das Gas aber nicht auf, wenn es mal angemeckert wird.Das wäre nicht so schlimm, wenn die wenigstens geordnet laufen könnten
Die Moral von der Geschicht’, wer neben Gehwegen fährt, braucht aufzuregen sich nicht.
Mit solchen Aussagen entlarven sich die Fahrradverbot-Gesinnungen stets selbst.Ich finde es fatal wenn andere radfahrer sich nicht min. stvzo gerecht ausstatten
1: Diese Verordnung schreibt auch offensichtlich sinnlosen Kram vor, sie verhinderte lange Zeit ordentliche Beleuchtung.
2: Vorschriften sind nicht als Argument geeignet, wenn man Ursache und Wirkung behandeln will.
3: Innerstädtisch werden Radfahrer ohne Licht selten unsichtbar, Straßenbeleuchtung.
4: Radfahrer werden innerstädtisch oft, draußen immer, in Randbereiche verwiesen, wo sie erst recht außer Sicht sind.
5: Radfahrer ohne Licht berücksichtigen die schlechtere Sichtbarkeit.
6: Wenn die Unfallursache „Keine ausreichende Beleuchtung“ relevant wäre, hätte sie bei der Aufnahme und in den Statistiken eine eigene Rubrik.
Kleiner Tip: Wenn man schon allein den Radfahrer verpflichten will, sollte man das Auto außen vor lassen, denn dieses stellt, im Gegensatz zum Radfahrer, tatsächlich eine erhebliche Gefahr für andere dar, auch bei ordnungsgemäßer Nutzung.
Wenn du fair wärest, müßtest du im gleichen Atemzug nach einer Höchstgeschwindigkeit von 10km/h für Kfz verlangen. Doch wäre dann die Licht-Geschichte ja entlarvt als das was sie ist.
Das brauche ich mir nicht vorzustellen. Nach eigener ausführlicher Zählung auf einer Landesstraße ist bei ungefähr 20% aller Autos und Lkw die Beleuchtung, Scheinwerfer und Rücklicht, defekt oder nicht eingeschaltet. Ein Bezieher der ADAC-Hauspostille bemerkte dazu, das die um 1/3 oder sowas festgestellt hätten. Nebenbei berücksichtigen diese >20% nicht ihre schlechtere Sichtbarkeit, Punkt 5.Stell dir vor ein auto würde ohne licht fahren...
Selbstverständlich muß man zum Draufhauen an Radfahrer stets erheblich höhere Ansprüche stellen als an Autofahrer.
Ich finde es nicht fatal, wenn Radfahrer ohne Licht fahren. Ich finde es fatal, wenn sie mir in den Weg torkeln und auch sonst in jeder Hinsicht unberechenbar sind und sich nicht benehmen wollen. Daran ändert Beleuchtung nichts. Wenn du jedoch behauptest, ordentlich fahrende aber unbeleuchtete Radfahrer nicht zu bemerken, dann könnte eine Brille angebracht sein. Wenn dein Problem auf dem vorkommt, was man so „Radweg“ nennt, solltest du da das Problem suchen, etwa bei außerörtlichen 1,2 Meter Beidrichtung-240er-Buckelpisten. Ich weiß schon, warum ich Radwege meide.
Natürlich ist es so, daß nahezu alle Radfahrer ordentliches Licht hätten, wenn sie außerhalb ihrer Käfighaltung Fahrbahnen benutzen müßten — und sich dann auch zu benehmen wüßten.