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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Lese hier ja fleißig mit, und musste immer mit dem Kopf schütteln was euch allen schon passiert ist. Gestern ist es dann auch mir passiert. Nichts besonderes würdet ihr sagen? Aber wenn es dann zum ersten mal passiert extrem unangenehm. Ich werde eng überhohlt und dann kam das Wischwasser! Mir war nicht klar was man sich da so erschrecken kann, zum Glück hatte ich ne Brille auf, die, und das muss ich dem Typen lassen, war dann aber streifen frei sauber.
 
Bei dem asozialen Verhalten solltest Du bedenken, dass die Hupe auch als Warnsignal für den Überholten eingesetzt werden darf... Ich empfehle nächstes mal die Hand zur Kenntnisnahme hochzuheben und sich dann gefälligst hinter oder vor den Mitfahrern einzureihen. Besonders bergauf, wo ihr vielleicht mit 20-25 km/h unterwegs wart.

Na klar damit der Pöbler sein Ziel auch noch erreicht und sich bestätigt fühlt. Wenn ein Autofahrer zu blöd ist auf einer leeren Landstraße 2 Radler zu überholen dann soll er seinen Führerschein abgeben.
 
Das Nebeneinanderfahren von Radfahrern ist ja sogar erlaubt, sofern andere nicht behindert werden , also z.B. bei Schrittgewschwindigkeit im Verkehrsberuhigten Bereich, bei 30km/h in Tempo 30 Zonen, etc.
sacht zumindest der ADFC:
http://www.adfc-nrw.de/kreisverbaen...n/hilden/radverkehr/nebeneinander-fahren.html

Falls man aber auf ner absolut leeren Landstraße doch mal einen behindert (und behindert wird er, wenn er einen größeren, längeren Bogen in die Gegenfahrbahn fahren muss), weil man kurz nebeneinander gefahren ist und ihn nicht rechgzeitig gehört hat, finde ich es auch total OK, wenn der kurz "Pupp" macht, um sich anzukündigen.
Allerdings gilt auch bei der Hupe "c'est le ton qui fait la musique"... Ein Autofahrer, der laut und dauerhaft puuuuUUUUUUPPPt, muss sich nicht wundern, wenn andere dann austicken - auch wenn das wirklich nicht die korrekteste Reaktion ist.
 
... und behindert wird er, wenn er einen größeren, längeren Bogen in die Gegenfahrbahn fahren muss ....

Sagt wer?

Behindert wird er, wenn er eine Einerreihe unter Einhaltung aller Sicherheitsabstände überholen könnte, an einem korrektem Überholvorgang durch die 2-er Reihe gehindert wird. Ein geringfügiger "Umweg" ist meines Wissens keine Behinderung.
 
Sagt wer?
Behindert wird er, wenn er eine Einerreihe unter Einhaltung aller Sicherheitsabstände überholen könnte, an einem korrektem Überholvorgang durch die 2-er Reihe gehindert wird. Ein geringfügiger "Umweg" ist meines Wissens keine Behinderung.

Ergibt sich für mich logisch abgeleitet aus folgendem Zitat aus obiger ADFC-Broschüre (ob die jetzt korrekt ist sei mal dahingestellt ;)):

"Weiterhin ergibt sich die Erlaubnis zum Nebeneinanderfahren aus den Vorschriften zum Überholen. Überholende Kfz müssen mindestens 1,5 m Abstand zum überholten Fahrrad halten. In vielen Wohnstraßen reicht der Platz daher für den Überholvorgang nicht, ebenso in Durchgangsstraßen bei Gegenverkehr. Daraus ergibt sich die Erlaubnis, nebeneinander zu fahren, wenn dadurch der Gegenverkehr nicht behindert wird."

Es wird speziell auf vorhandenen Gegenverkehr hingewiesen. Dieser verhindert eh ein korrektes Überholen, ergo dürfen die Radfahrer nebeineinanderfahren, weil sie den nachfolgenden Verkehr nicht behindern. Aber eben nur bei Gegenverkehr... so versteh ich das jedenfalls ;)
 
Ergibt sich für mich logisch abgeleitet aus folgendem Zitat aus obiger ADFC-Broschüre (ob die jetzt korrekt ist sei mal dahingestellt ;)):

"Weiterhin ergibt sich die Erlaubnis zum Nebeneinanderfahren aus den Vorschriften zum Überholen. Überholende Kfz müssen mindestens 1,5 m Abstand zum überholten Fahrrad halten. In vielen Wohnstraßen reicht der Platz daher für den Überholvorgang nicht, ebenso in Durchgangsstraßen bei Gegenverkehr. Daraus ergibt sich die Erlaubnis, nebeneinander zu fahren, wenn dadurch der Gegenverkehr nicht behindert wird."

Es wird speziell auf vorhandenen Gegenverkehr hingewiesen. Dieser verhindert eh ein korrektes Überholen, ergo dürfen die Radfahrer nebeineinanderfahren, weil sie den nachfolgenden Verkehr nicht behindern. Aber eben nur bei Gegenverkehr... so versteh ich das jedenfalls ;)

Und wie sieht es aus, wenn man absichtlich nebeneinander fährt, damit man nicht bei Gegenverkehr überholt wird?
Wer oder was ist gefährlicher? Die Situation, in der der Autofahrer sich vorbeiquetscht und ddie Radler auf den Seitenstreifen drängt? Oder ist der Autofahrer, der ob der zwei Nebeneinanderradler völlig die Beherrschung verliert?o_O
 
Und wie sieht es aus, wenn man absichtlich nebeneinander fährt, damit man nicht bei Gegenverkehr überholt wird?
Wer oder was ist gefährlicher? Die Situation, in der der Autofahrer sich vorbeiquetscht und ddie Radler auf den Seitenstreifen drängt? Oder ist der Autofahrer, der ob der zwei Nebeneinanderradler völlig die Beherrschung verliert?o_O
Ja, das ist echt ein Problem.
Naja, das Regelwerk ist das Eine. Das würde eigentich :( das freundliche Miteinander regeln und vereinfachen. Dass einige Leute entweder ihr Temperament nicht im Griff haben, oder die Regeln nicht kennen wollen, ist das Andere :confused:. Es gibt hier auch Abschnitte, wo ich mittlerweile aus Selbstschutz etwas mittiger oder gar mittig (oder im mittelgroßen Pulk <16 manchmal sogar in 2-er Reihe) fahre, um genau das zu vermeiden :(. Eigentlich schade, dass man sich dazu genötigt fühlt.
 
Ergibt sich für mich logisch abgeleitet aus folgendem Zitat aus obiger ADFC-Broschüre (ob die jetzt korrekt ist sei mal dahingestellt ;)):

"Weiterhin ergibt sich die Erlaubnis zum Nebeneinanderfahren aus den Vorschriften zum Überholen. Überholende Kfz müssen mindestens 1,5 m Abstand zum überholten Fahrrad halten. In vielen Wohnstraßen reicht der Platz daher für den Überholvorgang nicht, ebenso in Durchgangsstraßen bei Gegenverkehr. Daraus ergibt sich die Erlaubnis, nebeneinander zu fahren, wenn dadurch der Gegenverkehr nicht behindert wird."

Es wird speziell auf vorhandenen Gegenverkehr hingewiesen. Dieser verhindert eh ein korrektes Überholen, ergo dürfen die Radfahrer nebeineinanderfahren, weil sie den nachfolgenden Verkehr nicht behindern. Aber eben nur bei Gegenverkehr... so versteh ich das jedenfalls ;)


Im Prinzip alles richtig, nur die Schlussfolgerung der Behinderung durch "größeren Überholradius" ist mbMn falsch. (Auf die Idee wäre ich nie gekommen ...)
 
Im Prinzip alles richtig, nur die Schlussfolgerung der Behinderung durch "größeren Überholradius" ist mbMn falsch. (Auf die Idee wäre ich nie gekommen ...)
Aber irgendeine "Behinderung" muss der Autor ja vor Augen haben, sonst würde da oben nicht stehen, dass man nur bei Gegenverkehr + Unmöglichkeit der KFZ, einen Radfahrer auf der eigenen Spur zu überholen, als Radfahrer auch zu zweit nebeneinander fahren darf...
Was wäre denn für Dich die Behinderung, die da oben impliziert wird?

ps: ist für mich eh nur ein Gedankenspiel, ich hab schon bei klareren Situationen, wo ich eindeutig alles richtig mache, genügend Konflikte mit irgendwelchen KFZlern, die keine Ahnung haben (wollen). Da fahr ich denen nicht einfach so grundlos längere Zeit zu zweit vor der Nase rum und riskiere, dass die komplett austicken.
 
Im Bereich Essen/Bochum gibt es ausgesprochene Radfahrerfreunde:

http://www.derwesten.de/staedte/ess...dfahrer-bricht-sich-ellenbogen-id9489722.html

Dazu passt auch ein Bericht aus Bochum, wo auf Wegen in einem Waldstück das auch von MTB-Fahrern genutz wird, Drähte zwischen Bäumen gespannt wurden. War vor wenigen Wochein der WAZ zu lesen.

Also im Ruhrgebiet immer schön einen Metalkragen zum Helm tragen, sonst bleibt die Birne zwar heile, aber nicht am Mann.
 
:D
Vorfahrtsberechtigte Radfahrer werden übersehen, also müssen die Radfahrer aufpassen. Komisches System... einfach mal n Schild aufstellen ist natürlich einfacher, als die Gefahrenstelle baulich zu entschärfen :confused:.
Muss man da aufm ekligen Radweg drumrumgurken, oder darf man auf der Fahrbahn fahren? Ich kann das auf der Satellitenansicht nicht erkennen.
Ich seh aber Gatter und Zebrastreifen am Mittleren Graben. Sollen DA die Radfahrer rüber? Am besten noch absteigen?? Dann würde mich nix mehr wundern.
https://www.google.de/maps/place/Mü...2!3m1!1s0x4798710e5c3833cb:0x58bd7e94085d7cd5

Mir ist eigentlich immer nur auf Rad"wegen" um Kreisverkehre rum mulmig, da die Vorfahrtslage da unterschiedlich ist. Auf der Fahrbahn selbst kann ich alles selber steuern (mittig fahren, Zeichen geben, etc). Da wurde ich noch nie "übersehen".
 
Da sieht nichts nach Radwegen aus. Also ganz normaler schöner Kreisverkehr wo der einfahrende eben aufpassen muss.
 
[...]

Denn ganz unvoreingenommen würd ich sagen: Das ist doch im Ergebnis ein gutes und sinnvolles Schild, das Autofahrer vor Radfahrern warnt.
Als vorfahrtsberechtigter Radfahrer würd ich mich nicht davon angesprochen fühlen.

Das sehe ich anders. Meine Reaktionen auf dieses Schild wären erhöhte Aufmerksamkeit und Hände an den Bremsgriffen. Lieber gebe ich in solchen Situationen nach, als dass ich Recht habe, aber sabbernd im Pflegeheim ende...
 
Das sehe ich anders. Meine Reaktionen auf dieses Schild wären erhöhte Aufmerksamkeit und Hände an den Bremsgriffen. Lieber gebe ich in solchen Situationen nach, als dass ich Recht habe, aber sabbernd im Pflegeheim ende...

Genauso denke ich auch. Als Radfahrer bin ich immer der Schwächere und da ich kein Rennen fahre, kommt es mir auf die 1-2 Sekunden die ich dadurch langsamer werde nicht an.
 
Und wie sieht es aus, wenn man absichtlich nebeneinander fährt, damit man nicht bei Gegenverkehr überholt wird?
Wer oder was ist gefährlicher? Die Situation, in der der Autofahrer sich vorbeiquetscht und ddie Radler auf den Seitenstreifen drängt? Oder ist der Autofahrer, der ob der zwei Nebeneinanderradler völlig die Beherrschung verliert?o_O
Und dann kommt auf einmal von hinten ein Motorradfahrer, der locker auch bei Gegenverkehr mit 1,5m Seitenabstand am Radfahrer vorbei kommen würde, würde der nicht in 2ter Reihe fahren. Weil der Radfahrer beim Motorengeräusch von hinten an ein Auto denkt und vermeintlich dicht macht (damit sich der gedachte PKW nicht bei Gegenverkehr durchquetscht), knallt es dann.
Solche Motorradunfälle hatten wir ja schon mehrfach im Forum.

Hier mal ein Beispiel: http://www.rennrad-news.de/forum/th...fahren-überholt-werden-beim-Überholen.117568/
 
Aber irgendeine "Behinderung" muss der Autor ja vor Augen haben, sonst würde da oben nicht stehen, dass man nur bei Gegenverkehr + Unmöglichkeit der KFZ, einen Radfahrer auf der eigenen Spur zu überholen, als Radfahrer auch zu zweit nebeneinander fahren darf...
Was wäre denn für Dich die Behinderung, die da oben impliziert wird?
ps: ist für mich eh nur ein Gedankenspiel, ich hab schon bei klareren Situationen, wo ich eindeutig alles richtig mache, genügend Konflikte mit irgendwelchen KFZlern, die keine Ahnung haben (wollen). Da fahr ich denen nicht einfach so grundlos längere Zeit zu zweit vor der Nase rum und riskiere, dass die komplett austicken.

Eine Behinderung ist dann gegeben, wenn dann nicht regelkonform überholt werden kann, weil sich Verkehrs"mit"teilnehmer (Radfahrende) nicht regelkonform verhalten. In diesem Fall in 2-er Reihen fahrend obwohl nicht die Mindestmenge an Teilnehmern für den geschlossenen Verband erreichend.

Alles immer noch meine persönliche Meinung. Auch als KFZ-Führender.
 
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