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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Es gibt auch die Benutzung des Seitenstreifens zum Zweck des schnelleren Vorankommens. Und über Auffangtatbestände könnte das auch beim Radweg so punktbewehrt bebußt werden vielleicht ?!
 
Der Bußgeldkatalog sieht bei
"sich als Motorradfahrer im Stau an anderen Fahrzeugen vorbeigeschlängelt (verbotswidriges Rechtsüberholen)" eine Strafe von ab 100EUR und 1 Punkt vor.

Das "ab" richtet sich wahrscheinlich noch nach der Art des Überholens. Also bei "angepasster" Geschwindigkeit bleibt es sicher bei 100,- und wenn man mit hoher Geschwindigkeit überholt, dann wird es mehr.

Wenn der Radweg (z. B. durch einen Grünstreifen o. ä.) von der Fahrbahn getrennt ist, ist das mMn kein verbotswidriges Rechtsüberholen...
 
An dieser Stelle möchte ich mal ein positives Erlebnis im Straßenverkehr schildern.

Gestern auf dem Heimweg von der Arbeit war ein heranziehendes Gewitter sichtbar. Bei einer Straßeneinmündung wartete eine Autofahrerin auf mich (muss mich kurz vorher überholt haben), und bot mir an mich aufgrund des kommenden Regens mitzunehmen.
Ist mir so auch noch nie passiert.
Hab ich zwar abgelehnt, da ich eine komplette Regenmontur im Rucksack hatte, nett wars aber trotzdem.
 
Ich habe auch nicht recht was gefunden - Fahren auf dem Gehweg kostet 55€, aber ein Radweg ist ja kein Gehweg...
Könnte durchaus so sein.

Aber was für eine OWI wäre das dann?
BKat sagt:
A. Zuwiderhandlungen gegen § 24 Absatz 1 StVG

Straßenbenutzung durch Fahrzeuge​
2​
Vorschriftswidrig Gehweg, linksseitig angelegten Radweg, Seitenstreifen
(außer auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen),
Verkehrsinsel oder Grünanlage benutzt​
§ 2 Absatz 1
§ 49 Absatz 1 Nummer 2​
55 €​
2.1​
– mit Behinderung​
§ 2 Absatz 1
§ 1 Absatz 2
§ 49 Absatz 1 Nummer 1, 2​
70 €​
2.2​
– mit Gefährdung​
80 €​
2.3​
– mit Sachbeschädigung​
100 €​

wobei aber wahrscheinlich eher folgendes gilt:

140​
Vorschriftswidrig einen Radweg (Zeichen 237), einen sonstigen Sonderweg (Zeichen 238, 240, 241) benutzt oder mit einem Fahrzeug eine Fahrradstraße (Zeichen 244.1) oder Fahrradzone (Zeichen 244.3) benutzt​
§ 41 Absatz 1 i. V. m.
Anlage 2 lfd. Nr. 16, 17, 19, 20 (Zeichen 237, 238, 240, 241) Spalte 3 Nummer 2,
lfd. Nr. 23 (Zeichen 244.1) Spalte 3 Nummer 1,
lfd. Nr. 24.1 (Zeichen 244.3) Spalte 3 Nummer 1
§ 49 Absatz 3 Nummer 4​
15 €​
140.1​
– mit Behinderung​
§ 41 Absatz 1 i. V. m.
Anlage 2 lfd. Nr. 16, 17, 19, 20 (Zeichen 237, 238, 240, 241) Spalte 3 Nummer 2,
lfd. Nr. 23 (Zeichen 244.1) Spalte 3 Nummer 1,
lfd. Nr. 24.1 (Zeichen 244.3) Spalte 3 Nummer 1
§ 1 Absatz 2
§ 49 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 3 Nummer 4​
20 €​
140.2​
– mit Gefährdung​
25 €​
140.3​
– mit Sachbeschädigung​
30 €​
141​
Vorschriftswidrig einen Gehweg (Zeichen 239), einen gemeinsamen Geh- und Radweg (Zeichen 240), einen Gehweg des getrennten Rad- und Gehwegs (Zeichen 241) oder den Bereich einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1) befahren, dort gehalten oder ein Verkehrsverbot (Zeichen 250, 251, 253, 254, 255, 260) nicht beachtet​
§ 41 Absatz 1 i. V. m.
Anlage 2 lfd. Nr. 18
(Zeichen 239) Spalte 3 Nummer 1,
lfd. Nr. 19 (Zeichen 240) Spalte 3 Nummer 2,
lfd. Nr. 20 (Zeichen 241) Spalte 3 Nummer 2,
lfd. Nr. 21 (Zeichen 242.1) Spalte 3 Nummer 1,
lfd. Nr. 26 Spalte 3 Satz 1
i. V. m. lfd. Nr. 28, 29,
30, 31, 32, 34
(Zeichen 250, 251, 253, 254, 255, 260) Spalte 3
§ 49 Absatz 3 Nummer 4​
141.1​
mit Kraftfahrzeugen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse, ausgenommen Personenkraftwagen und
Kraftomnibusse​
100 €​
141.2​
mit den übrigen Kraftfahrzeugen der in § 3 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a oder b StVO genannten Art​
55 €​
141.3​
mit anderen als in den Nummern 141.1 und 141.2 genannten Kraftfahrzeugen​
50 €​
141.4​
als Radfahrer​
25 €​
141.4.1​
– mit Behinderung​
§ 41 Absatz 1 i. V. m.
Anlage 2 lfd. Nr. 18
(Zeichen 239) Spalte 3 Nummer 1,
lfd. Nr. 19 (Zeichen 240) Spalte 3 Nummer 2,
lfd. Nr. 20 (Zeichen 241) Spalte 3 Nummer 2,
lfd. Nr. 21 (Zeichen 242.1) Spalte 3 Nummer 1,
lfd. Nr. 26 Spalte 3 Satz 1
i. V. m. lfd. Nr. 28, 31
(Zeichen 250, 254)
§ 1 Absatz 2
§ 49 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 3 Nummer 4​
30 €​
141.4.2​
– mit Gefährdung​
35 €​
141.4.3​
– mit Sachbeschädigung​
40 €​

Kostet halt mal wieder nix... 15€ ist echt nen Witz
 
Ist am Ende wie Nutzung von einem Blaulicht auf der AB, dass kostet auch weniger wie rechtsüberholen. 🙈
 
Im konkreten Fall ist der Radweg nur abmarkiert mit durchgezogener Linie auf gleicher Fahrbahn.
Rechtsüberholen würde das natürlich auf ein sinnvolles Strafniveau heben, wenn die Autokolonne aber steht oder langsam rollt ist es fraglich, ob Rechtsüberholen dercKolonne auf dem Radweg einThema wird.
 
Ich stehe mal wieder eine halbe Stunde an einer recht großen Kreuzung, die auch noch sehr befahren ist.

Wenn ich auch nur ansatzweise eine strichliste bezüglich der Fehler der Radfahrenden führen wollen würde, müsste ich wohl einen großen schreibblock mitnehmen.

Grob geschätzt, fahren 60-70% der Radfahrer völlig unvorhersehbar durch die Gegend. Der häufigste Verstoß, die rote Ampel, über den Gehweg umgehen. Scheint tatsächlich mittlerweile ein Kavaliersdelikt zu sein, denn kaum einer bleibt tatsächlich stehen. Hierzu kommt dann auch noch mein Highlight. DSC_0900.JPG

Die nette Dame hat vorne drin 2 Kinder sitzen, ich tippe auf ~4 jahre alt, kommt auf dem Radweg an, fährt knapp 5m vor der haltelinie mit Roter Ampel auf den Gehweg, um dann an der Fußgängerampel auf grün zu warten. Als der Verkehr der kreuzenden Spur quasi zum stillstand kam, setzte sie aller ernstes dazu an über die rote Ampel zu fahren. Da kam dann aber doch noch ein "kleiner" BVG Bus. Sie wollte also nicht mal rechts abbiegen, nein sie wollte gerade aus! Warum nutzt man da bitte nicht die Ampel?

Auch rund 30% der Leute sind tatsächlich der Meinung, dass es sinnvoll ist, 150m weiter ist eine Kita, mit kleinen Kindern entgegen der Fahrtrichtung zu fahren und ausschließlich über Fußgängerfurten zu FAHREN.

Also ganz ehrlich..... Mich wundert es keineswegs, dass die Autofahrer ein so beschissenes Bild der Gattung Radfahrer haben.

Nächste Woche nehme ich mal meinen Block mit. Kann ich dann ja mal der Rennleitung zur Verfügung stellen, damit sie mal eine Schwerpunktkontrolle durchführen, denn es kotzt mich nur an, dass aufgrund dieser idioten die Autofahrer ihre schlechte Laune auch an mir auslassen
 
Ich bin da voll bei Dir. Ich habe mittlerweile auch eine recht gemischte Meinung zu gewissen Radgenossen. Meist aber eher den jungen, studentischen Zottelfahrern. Heute wieder auf dem Weg zum Mittag, bin ich als Fußgänger recht deutlich vorab erkennbar über den Zebrastreifen rüber. Ich sah bereits rechts, dass eine Radfahrerin ankam und hatte das Gefühl, dass sie da einfach weiter fahren wollte. Als sie merkte dass ich nicht zurücksteckte, schlug sie dann doch hart die Bremse ein und umfuhr mich über meine Rückseite.

Ich habe recht häufig hier, in Innsbruck, das Gefühl, das die hiesigen Radfahrer nicht wissen, dass sie Fußgängern an einem Zebrastreifen genau so Vorrang zu geben haben, wie es PkWs tun müssen.

Rotlicht verstöße gibt es zudem hier natürlich auch recht häufig.
 
An dieser Stelle möchte ich mal ein positives Erlebnis im Straßenverkehr schildern.

Gestern auf dem Heimweg von der Arbeit war ein heranziehendes Gewitter sichtbar. Bei einer Straßeneinmündung wartete eine Autofahrerin auf mich (muss mich kurz vorher überholt haben), und bot mir an mich aufgrund des kommenden Regens mitzunehmen.
Ist mir so auch noch nie passiert.
Hab ich zwar abgelehnt, da ich eine komplette Regenmontur im Rucksack hatte, nett wars aber trotzdem.
Die braucht ne Niere.
 
Theorie: Welcher Polizist oder Ordnungsmensch würde hier einschreiten? "Schutzstreifen" haben manchmal auf der rechten Seite noch einen Parkstreifen. Manche Autos sind etwas breiter, manche Fahrer geben sich keine Mühe an den Rand zu rangieren.

1651761400851.png


Praxis: Die meisten "Schutz-Streifen" in D sind m.E. eine Farce.

Duden-Online, Farce 2. : Angelegenheit, bei der die vorgegebene Absicht, das vorgegebene Ziel nicht mehr ernst zu nehmen ist (und nur noch lächerlich gemacht, verhöhnt wird); lächerliche Karikatur auf ein bestimmtes Ereignis.
 
Ich stehe mal wieder eine halbe Stunde an einer recht großen Kreuzung, die auch noch sehr befahren ist.

Wenn ich auch nur ansatzweise eine strichliste bezüglich der Fehler der Radfahrenden führen wollen würde, müsste ich wohl einen großen schreibblock mitnehmen.

Grob geschätzt, fahren 60-70% der Radfahrer völlig unvorhersehbar durch die Gegend. Der häufigste Verstoß, die rote Ampel, über den Gehweg umgehen. Scheint tatsächlich mittlerweile ein Kavaliersdelikt zu sein, denn kaum einer bleibt tatsächlich stehen. Hierzu kommt dann auch noch mein Highlight. Anhang anzeigen 1082977

Die nette Dame hat vorne drin 2 Kinder sitzen, ich tippe auf ~4 jahre alt, kommt auf dem Radweg an, fährt knapp 5m vor der haltelinie mit Roter Ampel auf den Gehweg, um dann an der Fußgängerampel auf grün zu warten. Als der Verkehr der kreuzenden Spur quasi zum stillstand kam, setzte sie aller ernstes dazu an über die rote Ampel zu fahren. Da kam dann aber doch noch ein "kleiner" BVG Bus. Sie wollte also nicht mal rechts abbiegen, nein sie wollte gerade aus! Warum nutzt man da bitte nicht die Ampel?

Auch rund 30% der Leute sind tatsächlich der Meinung, dass es sinnvoll ist, 150m weiter ist eine Kita, mit kleinen Kindern entgegen der Fahrtrichtung zu fahren und ausschließlich über Fußgängerfurten zu FAHREN.

Also ganz ehrlich..... Mich wundert es keineswegs, dass die Autofahrer ein so beschissenes Bild der Gattung Radfahrer haben.

Nächste Woche nehme ich mal meinen Block mit. Kann ich dann ja mal der Rennleitung zur Verfügung stellen, damit sie mal eine Schwerpunktkontrolle durchführen, denn es kotzt mich nur an, dass aufgrund dieser idioten die Autofahrer ihre schlechte Laune auch an mir auslassen
Ich mag keine Lastenräder bzw. deren Fahrer nicht.
Von den mitfahrenden Radlern sind das diejenigen, sie sich in allen Belangen daneben benehmen.
Die stellen sich nicht hinten an, nein die fahren an allen anderen Radlern vorbereiten und warten in erster Reihe um dann alle zu blockieren.
Vorhin rollte ich an eine befahrene Kreuzung ran.
Die Ampel war rot und es warteten ca 6 Radler auf grün.
Ich rolle also auf die Ampel zu.
Da versucht sich jemand mit einem lastenrad (ich überholte ihn ca 1km vorher) zwischen mir und den im Stau stehenden Autos vorbeizuquetschen.
Ich lasse ihn obwohl es keinen Sinn macht.
Er drängelt sich durch alle stehenden Radler an der Kreuzung um als erster losfahren zu können…
Was soll das?
 
Theorie: Welcher Polizist oder Ordnungsmensch würde hier einschreiten? "Schutzstreifen" haben manchmal auf der rechten Seite noch einen Parkstreifen. Manche Autos sind etwas breiter, manche Fahrer geben sich keine Mühe an den Rand zu rangieren.

Anhang anzeigen 1083003

Praxis: Die meisten "Schutz-Streifen" in D sind m.E. eine Farce.

Duden-Online, Farce 2. : Angelegenheit, bei der die vorgegebene Absicht, das vorgegebene Ziel nicht mehr ernst zu nehmen ist (und nur noch lächerlich gemacht, verhöhnt wird); lächerliche Karikatur auf ein bestimmtes Ereignis.

Ich sehe hier nicht mal ein Problem…? 🤔
 
Ich schon.. Man fährt zur Vermeidung von dooring-Unfällen im Abstand von mindestens einem Meter zum Auto vorbei und dann ist man kaum noch auf dem Schutzstreifen.
 
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