Igor Kraputnik
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Mal angenommen, es wäre wirklich so - spätestens als er auf der Gegenspur ist, MUSS er den Radfahrer gesehen haben. Ich wäre da sofort in die Eisen gegangen, ganz einfach. Der aber fährt weiter vor, obwohl er den Radfahrer sieht.Ich hab es mir nochmal angesehen, da ist ein Auto vor ihm, so ca 50m, und ich wusste nicht, wie viele davor noch evlt. waren - ABER vor dem Mercedes steht ein Baucontainer, Barken, 30m davor noch Bagger im Sichtfeld im Weg - schau mal genau hin und überleg mal, ob du aus der Sicht des Fahrers wirklich sehen könntest, wenn da ein (schmales) Rad noch 50m entfernt fährt. Ich denke, es kann gut sein, dass er den Radler erst beim Ausscheren das erste Mal überhaupt sehen konnte. Man darf nicht vergessen, dass wir als Radler allein wegen der Größe eines Autos, aber auch weil wir vor und neben uns stets VÖLLIG freie Sicht haben ein Auto viel eher sehen als umgekehrt.
Ich wäre spätestens dann, als der Typ extra aussteigt, einfach vorbeigefahren, hätte dem noch ein paar Beleidigungen um die Ohren gepfiffen und wäre dann laut lachend weiter.
Es ist aber vollkommen wurscht; ich würde den Typen in Grund und Boden klagen - neben klarem Fall von Nötigung ist hier versuchte schwere Körperverletzung (er ist fast auf den Radfahrer 'draufgefahren), multiple Beleidigungen und das Androhen direkter physischer Gewalt, vulgo Schlägen, ausreichend dafür, dem Kerl durch einen Rechtsanwalt man so richtig einzuschenken. Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil, und solche asozialen Drecksäcke lernen nur durch Schmerzen!
Ich nerve mich auch über Kampfradler in Großstädten, aber hier ist die Sache doch absolut glasklar - egal, was eine Lichtregelanlage anzeigt, so muß ich als Fahrzeugführer schlicht gegen die Situation abwägen, ob ich wirklich fahren kann - ich darf auch keine Fußgänger umnieten, bloß, weil für mich als Autofahrer schon grün ist. Der Radfahrer ist bei "grün" in die Baustelle eingefahren, und konnte dies tun, weil frei war - der Autofahrer ist bei grün auf die Gegenspur, obwohl gut erkennbar nicht frei war. Ich kann mir nicht vorstellen, daß irgendein Verkehrsgericht das in Schland anders beurteilen würde...