Alu-Renner
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Da bekommt man ja direkt Bauchschmerzen bei so ner Ausrede. Das ist meines Wissens nach Quatsch.Guten Abend
Wir bitten Sie zu beachten das wir eine .com Webseite präsentieren und somit nicht dem Fernabsatzgesetz unterstehen.
Der für den Vertragsabschluss relevante Gerichtsstand ist eigentlich der Wohnort des Verkäufers (falls sich die Gerichtsstandsvereinbarung in den AGB's auf Geschäftsleute beschränkt)
Ohne Impressum oder irgendwelche Angaben ist das also so nicht ersichtlich und mMn auch nicht legal was die da machen.
Im Fall von Verträgen mit Privatpersonen gelten nochmal andere Regeln. Hier kann der Kläger (also die Privatperson) es sich aussuchen, was Gerichtsstand ist:
Ort der Übernahme des Guts
Ort der Ablieferung des Guts
Sitz des Beklagten
Sollte der Kollege also in D sitzen und den Kram verkaufen unterliegt er auch mit seiner .com Adresse sehr wohl dem Fernabsatzgesetz. Man müsste sich auch mal deren AGB's ansehen.
Jedenfalls würde ich dort erstmal nicht bestellen.