Finde ich übrigens juristisch spannend. Leasingnehmer zahlt dem Händler einen Aufpreis. Wird der Leasingnehmer damit verdeckter Teileigentümer des Rades, was der Verwertung des Rades bei Nicht-Übernahme im Wege steht? Ist der eigentliche Käufer des Rades (das ist dann die Leasingfirma, oder?) damit einverstanden, nicht Alleineigentümer zu werden? Als was verbucht der Händler den "Zuschuß"?