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Juristen gefordert-Fahrradschloß entfernt durch Gärtner!

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J

jonasonjan

Ja, ja, der Mörder war wieder der Gärtner.

Tatort: Gelände des UKSH Capus Kiel im Eingangsbereich des Neurozentrum und der Anästhesie Intensivsattion.

Tat: Die von mir täglich genutzten Fahrradschlösser wurden entfernt und entsorgt!

Meine beiden Schlösser, ein Kryptonite Bügel und ein Abus Bordo 6000, wurden von Gärtnern des UKSH aufgesägt und entsorgt, weil sie vermeintlich herrenlos an einem Verkehrschild hinterlassen wurden. Seit über sechs Jahren nutze ich dieses Verkehrsschild, um mein Rad anzuschliessen und fahre ich nach Haus, so lasse ich die Schlösser am Schild. Sie liegen dann auf dem Boden. Eigentlich ja ganz praktisch, denn die Teile wiegen zusammen ja fast 3 Kilo. Nun sind sie plötzlich weg und wie sich herausstellt durch Gärtner entfernt. Auf Nachfrage bei der Vérwaltung kommt ein "Selbst Schuld" die haben da nichts zu suchen und Räder haben auch nichts an Verkehrsschildern zu suchen(das zumindest ist wohl so nicht richtig).

Geht das? Können die das einfach so machen? Der Schaden beträgt locker 100 Euro.

Für einen Rat wäre ich dankbar.

Jan
 
Räder haben auch nichts an Verkehrsschildern zu suchen(das zumindest ist wohl so nicht richtig).
Ich bin zwar kein Jurist, aber es hört sich so an, als würdest du dein Rad auf dem Klinikgelände ans Schild abstellen. So eine Klinik ist typischerweise Privatgelände (auch wenn es z.B. eine städtische also öffentlich-rechtliche Klinik ist), und auf Privatgelände kann dir der Hausherr jederzeit vorschreiben, wo du dein Rad abstellen darfst oder nicht.

Im öffentlichen Straßenland ist das (in D) anders, da gibt es, soweit ich weiss, keine Regeln fürs Radabstellen. Man darf daher z.B. in einer Stadt sein Rad an jedem Schild anschließen.
 
Wenn jemand bei mir im Garten ohne Absprache ein Schloß montieren würde, würde ich es auch entfernen.

Dein Garten ist auch mehrere ha groß und es stehen in ihm hunderte von Verkehrszeichen?:oops:

In der Regel stehen in deinem Garten auch immer hunderte von Fahrrädern, auch an Schildern weil einfach nicht genügend sichere Fahrradständer vorhanden sind?
 
da is leider finster. hausrecht übt in diesem fall die verwaltung aus. wurde keine absprache getroffen, greift das hausrecht uneingeschränkt.

anders: das verkehrsschild befindet sich an der begrenzung des geländes und nicht darauf. idf ist die verwaltung natürlich nicht berechtigt, fremdes eigentum von öffentlichem absägen zu lassen. dabei kann aber von einer schadenersatzverpflichtung abgesehen werden, wenn ein mangelndes interesse am schutz des eigentums als offensichtlich zu erkennen sein könnte.

kurz: ärgerlich, aber vergiss es lieber.
 
Das Anschließen von Fahrrädern an öffentliche Ständer, Verkehrsschilder, viele Zäune etc. ist sicherlich überall üblich und wird geduldet. Auf einem Privatgelände kann man als beauftragter Gärtner schon einmal auf die Idee kommen, das etwas herrenlos ist, wenn seit sechs Jahren immer wieder die gleichen Schlösser am Boden liegen.
Im öffentlichen Verkehrsraum ( gewidmete Straße mit Fahrbahn, Randstreifen, Geh- und Radweg, etc. ) könnte man sogar im Rahmen der Gefahrenabwehr ( Stolpergefahr ) tätig werden. In Bremen entfernt die Polizei mitunter Schlösser, wenn Fußgänger über sie stolpern könnten.
Die "Lagerung" an einem Schild ohne zweckgebundenen bestimmungsgemäßen Gebrauch könnte - je nach Bundeland - sogar eine anmelde und somit kostenpflichtige Sondernutzung darstellen...
In Bremen werden Fahrräder mitunter sogar nach wenigen Wochen mit einem Zettel versehen, wenn man sie als herrenlos erachtet. Wenige Wochen später geht es dann auf den Schrott.

Trage es mit Fassung...
 
Ok! Ich werde mich damit abfinden, aber eine miese Nummer ist es trotzdem! So geht man nicht mit Mitarbeitern um und schon gar nicht unter Kollegen. Aber man sieht sich immer zweimal!
 
Ich weiß es nicht genau, aber mein juristisch geschultes Rechtsgefühl sagt mir: Das geht so einfach nicht, auch wenn es Privatgelände ist & die Klinik Hausrecht hat - jedenfalls dann nicht, wenn das Anschließen von Fahrrädern dort seit Jahren praktiziert und geduldet wird. Wenn die Klinik ihre Praxis ändern will, darf sie nicht gleich selbst vollstrecken, sondern muss es erstmal ankündigen.

Selbst wirst Du da aber kaum weiterkommen. Also müsstest Du zum Rechtsanwalt & stellt sich die Frage nach Aufwand und Nutzen.
 
kaufste zwei neue, setzt du von der Steuer ab und holst dir diesmal die schriftliche Genehmigung der Verwaltung ein. Überschrift "Diebstahlschutz bla bla" und gibt's alternativen an. Entweder Schlösser am Schild oder du nimmst das rad jeden tag bei wind und Wetter mit ins Büro. Da werden sie sich dann für das kleinere übel entscheiden.
Dem Gärtner bringst du im heißen Sommer mal zwei Pils mit und machst ihn darauf aufmerksam, dass das ganze genehmigt und nicht herrenlos ist. ;)
 
kaufste zwei neue, setzt du von der Steuer ab und holst dir diesmal die schriftliche Genehmigung der Verwaltung ein. Überschrift "Diebstahlschutz bla bla" und gibt's alternativen an. Entweder Schlösser am Schild oder du nimmst das rad jeden tag bei wind und Wetter mit ins Büro. Da werden sie sich dann für das kleinere übel entscheiden.
Dem Gärtner bringst du im heißen Sommer mal zwei Pils mit und machst ihn darauf aufmerksam, dass das ganze genehmigt und nicht herrenlos ist. ;)

Vom gewitzen Verwalter kommt dann die Antwort: Entweder du machst es wie alle anderen und nimmst dein Schloss mit nach Hause oder aber du kommst mit dem Bus.
 
Ohne Jurist zu sein, sind da zwei Sachen passiert, die anders hätten laufen können:

1. Das Fahrrad abzuschließen bzw. das Schloss dort zu lassen. Wenn es dem Eigentümer nicht gefällt, kann er das Schloss entfernen und muss dabei aber auch eine gewisse Sorgfalt an den Tag legen (Geht die Entfernung zerstörungsfrei, kann man den Schloss-Eigentümer durch einen Hinweise o.ä. es selber entfernen lassen). In diesem Fall sind die Schlösser ja wohl über eine längere Zeit geduldet worden, und man kann unterstellen, dass der Gärtner oder sein Auftraggeber das Schloss auch mal mit Fahrrad gesehen hat.
2. Da der Grundstückseigentümer die Schlösser zestört hat, anstatt eine verhältnismäßige Alternative zu suchen, ist das dann Sachbeschädigung, und dann könnte eine Straftat begangen worden sein (Anzeige) und/oder ein Schadenersatzanspruch entstanden sein (direkt an die Uni wenden).

 
Ich habe unberechtigterweise mein Auto auf einen Privatparkplatz gestellt und der Parkplatzbesitzer hat es verschrotten lassen. Habe ich Anspruch auf Schadensersatz? ;)
 
Nein!

Aber du darfst die Kosten der Verschrottung tragen. :D
 
Das geht schon eher in eine vernünftige Richtung. Bin auch kein Jurist, aber natürlich kann Hausrecht nicht heißen, das ich fremdes Eigentum auf meinem Grund nach Belieben zerstören kann. Da sind dann ganz viele Fragen des Einzelfalls betroffen, die kann letztlich nur ein Richter klären. Oder Du suchst den zuständigen Abteilungsleiter o. Ä. auf, erläuterst ihm Deine Sicht der Dinge (ja, falsch, aber Absägen unverhältnismäßig, schutzziel vs. Schaden etc.) in aller Ruhe und bittest ihn um einen Lösungsvorschlag, andernfalls Du es Deinem Anwalt übergeben müsstest. Und dann nach zwei Wochen das ganze nochmal schriftlich. Gib ihm die Chance einzusehen, dass er überreagiert hat, aber zwing ihn nicht zuzugeben, dass Du Recht hast. Danach kannst Du es immer noch gut sein lassen. Oder bei der Polizei eine Anzeige wg. Sachbeschädigung und Diebstahl aufgeben.

Vielleicht hast Du dann auch ein neues Schloss.

Viel Glück ;)

Gruß, svenski.
 
Das mit dem Anwalt würde ich mir überlegen. Ist schließlich sein Arbeitgeber.
Ein Gespräch kann aber nicht schaden, wenn es sachlich geführt wird. ;)
 
Gibt doch bestimmt nen Betriebsrat dort? Die sind doch zuständig, wenns Ärger mit dem Arbeitgeber gibt.
 
Stell Dir doch einfach mal vor, jeder Mitarbeiter der mit dem Rad zur Arbeit kommt, würde sein Schloß so liegenlassen wie Du! Was würdest Du als Hausherr machen? Ich würde die Dinger wegschmeissen lassen damit das nicht überhand nimmt, weil es einfach Sch.... aussieht wenn an jedem Pfosten so ein Teil rumhängt. Und als fleissiger Sportler sollte man die 3 Kg Mehrgewicht als Herausforderung und nicht als Hindernis ansehen :-)
 
Stell Dir doch einfach mal vor, jeder Mitarbeiter der mit dem Rad zur Arbeit kommt, würde sein Schloß so liegenlassen wie Du! Was würdest Du als Hausherr machen? Ich würde die Dinger wegschmeissen lassen damit das nicht überhand nimmt, weil es einfach Sch.... aussieht wenn an jedem Pfosten so ein Teil rumhängt. Und als fleissiger Sportler sollte man die 3 Kg Mehrgewicht als Herausforderung und nicht als Hindernis ansehen :)


Genau die Standardantwort die hier noch fehlte.
Mir persönlich wäre es scheißegal wie viele Schlösser rum hängen. Ganz im Ernst, meine Toleranzschwelle ist sehr weit oben angesiedelt. Der Punkt ist die Frequenz der Diebstähle auf dem Gelände, der Mangel an geeigneten Ständern und Unterständen die überwacht werden könnten. So stelle ich mein Rad seit sechs Jahren an dem selben Schild ab, das steht prominent vorm Pförtner der Notaufnahme. Sechs Jahre hat sich keine Sau gekümmert, aber jetzt mal eben zwei wertvolle Schlösser weg hauen. Eine Plastiktüte mit nem Zettel drin auf dem steht, wenn nicht bald weg, dann wird entfernt, wäre doch wohl angebracht gewesen. Verwaltungs-Fuzzis eben. Ich habe mit der Chefin des "Facility-Managments" telefoniert, wegen dieser Sache(eiskalt) und sie zwischendrin gefragt ob sie etwa gerade am Telefon raucht!? Ist bei uns absolut verboten. Das ginge mich doch wohl nichts an, so die Antwort. Sofort war mir klar wer da am Hebel sitzt.
 
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