• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Innenlager rum - Reklamation

Pedalritter

Lichtgestalt
Registriert
4 April 2006
Beiträge
659
Reaktionspunkte
0
Ort
Koblenz
Hallöchen.

Hab ein kleines Problem, was ich gerne beschreiben möchte.
Gestern eine Tour unternommen (90km). In etwa der Hälfte auf einem Kopfsteinpflasterabschnitt gibt mein Rad plötzlich unnatürliche Laute von sich. Konnte erst nicht sagen woher das Schreien kommt. Selbst mein Mitfahrer der hinter mir fuhr sagte, Alter deine Kiste klappert ja wie ein Hollandrad mit SChutzblechen. Zu hause angekommen, überprüfte ich die Sache. Spiel im Innenlager. Also heut morgen gleich in den 1. Radladen, wollten die mein Rad 2Tage behalten, bei dem Wetter, haha :confused:.
Also nächster Laden. Sagte mein Problem, wollte ja das Lager nur Nachziehen lassen.
Nach 4 Stunden!!! Top. War mein Rad fertig. Nur leider nicht einfach nachgezogen sondern, neues Innenlager eingebaut.War 11Monate alt und etwa 7000km und in dem Komplettrad, das ich kaufte. Hat derb geknirschelt. Hab es auch mitgenommen. Will es reklamieren lassen, bei dem Händler, wo ich es gekauft habe.
Neues Lager ist das Race Face Evolve XL.

Nun meine Fragen

1. Wie verhalte ich mich bei der Reklamation? Verfahrensweg? Aussicht auf Erfolg? Erfahrungen?
2. 69€ + 10€ für neues Lager + Einbau? Gerechtfertigt?

Grüße Robert
 
Frage: Welches Innenlager war vorher verbaut? Läßt sich da überhaupt was "nachstellen" oder "nachziehen", oder ist es ein Patronenlager bzw. eins mit Industriekugellagern? Dann ist da nichts mit nachbessern - entweder Grütze oder Funktion.
Wenn Du bezahlt und das Radmitgenommen hast, ist der Zug abgefahren. Ansonsten hättest Du drauf bestehen könenn, dass das IL kostenlos ausgebaut wird und eins Deiner Wahl oder gar keins eingebaut wird. Das Lager kenn ich nicht, ist das was Dolles? Also, 69 Tacken sind kein Spaß, da gibbet was Ultrafeines für. 10 Euro für den Einbau - naja, da kann man nicht motzen. Geschenkt ist es aber nicht.

Laß ma hören, wie die Sachlage ist.

Gruß, Boffel
 
wenn du das "alte" Lager mitgenommen hast, zum Verkäufer wo du dein Rad gekauft hast, da hast 2 Jahre Gewährleistung/Garantie drauf. Reklamieren und neues Lager verlangen. Hast dann halt als Reserve. :dope:
 
http://www.rennrad-news.de/fotos/showphoto.php/photo/14462/cat/500/ppuser/7010
http://www.rennrad-news.de/fotos/showphoto.php/photo/14461/cat/500/ppuser/7010

Hab hier mal 2 Fotos reingestellt, da ich nicht weiß ob es Patronenlager oder was für eins ist, und ob man es überhaupt nachstellen kann.

@Boffel01
war nicht da wo ich es gekauft habe, musste es aber bauen lassen, sonst hätt ich 2 Wochen kein Rad gehabt.
Verkäufer sagte auch ich soll mit dem alten Lager, wie es Pave schon schrieb zu meinem Händler gehen und es dort reklamieren, da es ja erst 11 Monate alt sei.

Das neue Lager ist von FSA, wiegt wohl nur 238g. Daher wahrscheinlich der Preis.

Hält sowas immer nur solche Distanzen oder ein Jahr? Wie kann man es pflegen ohne es jedes Mal auszubauen, damit es länger hält?
Bin der Meinung habe schon nicht wenig geputzt.
 
Hatte auch mal so eins, hat 3 Sommermonate gehalten. Ist eine komplette Fehlkonstruktion. Kugeldurchmesser hab ich gemessen nachdem mir die Teile entgegengefallen sind: 3mm. Nachstellen kann man da nichts, nur wegwerfen und das möglichst weit.
Ähnliche Lager wie das Platinum von FSA halten genauso lange, suche mal "ISIS AND Innenlager" oder so..
 
wie ich sehe das alte Lied: das sind keine Unterwasserlager, totale Fehlkonstruktion von Lager u n d Rahmen. Kein Loch im Rahmen unter dem Lager, Wasser steht im Rohr literweise und das Lager wird als Unterwasserlager genutzt! Dafür ist es aber nicht gebaut, da nicht wasserdicht! Alles Pfuscher!! :dope:
 
Pedalritter schrieb:
1. Wie verhalte ich mich bei der Reklamation? Verfahrensweg? Aussicht auf Erfolg? Erfahrungen?
Ich würde Ihm sagen, es sei in den Radferien passiert und Du konntest nicht zu ihm für das Ersetzen des Teiles gehen. Zeit und Deine Dringlichkeit von Deinem Standpunkt, sind für Ihn keine Faktoren, Du hast ja keinen Maintenancevertrag!

Pedalritter schrieb:
2. 69€ + 10€ für neues Lager + Einbau? Gerechtfertigt?
Ich glaube Du kannst nur den Betrag geltend machen, welcher das Lager gekostet hat. Die Montage hätte er ja selbst übernommen und wäre für Ihn "gratis" gewesen. Ich glaube es wird Dir eine Gutschrift über den Betrag des Lagers geben. Höchstwahrscheinlich könnte er es sogar gratis retournieren und würde dafür ein Neues erhalten, nur das brauchst du jetzt nicht mehr. Auf die EUR 69.- würde ich drängen, die EUR 10.- kannst Du vergessen. Probiere es mit der Tränendrüse und den versauten Ferien und armer Student, klappt eventuell! Wäre es ein Einzelteil gewesen, hättest Du eventuell die Chance das Geld bar zurück zu erhalten, als Teil verbaut, glaube ich, es gibt nur eine Gutschrift.

Wenn es ein einfacher Händler ist am Besten anrufen und mit Ihm sprechen und die Sache erklären, nicht mit Brief und Forderungen, sonst ist er bereits so negativ eingestellt, das Du gar nichts erreichst. Nebenbei gibst Du ihm Zeit zum Überlegen! ;) Briefe kannst Du immer noch schreiben, wenn er auf stur macht!

Gruss, Bidonvergesser
 
Ich raff jetzt nix mehr. Erst schreibst Du, das neue Lager sei von Race Face, dann von FSA. Ich glaub, das jetzige aktuelle ist von FSA. Das, von dem Du meintest, es sei von Race Face, ist von CMP. Ein typisches Patronenlager, an dem man nicht mehr machen kann, als es wegzuschmeißen. Das FSA-Lager ist für 69 Euro meiner Ansicht nach überteuert, aber es ist ja ein Ladenhändler, und der hat nun mal keine Internetpreise.
Wie oben geschrieben - Lager reklamieren, evtl. Gutschrift oder Neulager nehmen. Mehr ist nicht drin. Die 10 Euro sind tot.

Ich hab nochmal alles gelesen, raff immer noch nix. Race Face ist nicht FSA ist nicht CMP Power Pro Components. Was hast Du JETZT drin?
 
@Pave
Was hab ich da für Chancen, dass das nächste nicht auch ersäuft?
Dumm gefragt, was passiert, wenn ich ein Loch bohre, oder wär das nur Frevel? Sonst steht das Wasser ja aber in Zukunft immer da???

Könnte man den Schaden, dann nicht auf Konstruktionsfehler zurückführen, sodaß man Verschleiß und groben Umgang ganz außer Acht lassen kann, falls es Probleme bei der Reklamation geben sollte?

@Bidonvergesser
Radferien wären mal wieder schön, aber ist ein guter Tip.
Ja ok, bei Rückerstattung oder Gutschrift, kann ich mit minus 10€ leben, das sollte nicht wirklich das Problem sein, obwohl ich tatsächlich unter die Kategorie armer Student falle, hat heut wieder ein tiefes Loch gerissen.
Denke auch das ich bei meinem Händler eine Gutschrift bekomme, so wie ich ihn kenne. Würde mich freuen, wenn es alles so klappt.

mfg Robert
 
@Boffel01
Sorry, als halber Laie.
Er sagte zu mir das FSA sei leichter....
hier ich geb dir das alte zur Reklamation mit...

das war in der Tüte vom neuen und da steht handschriftlich drauf Race Face Evolve???

Wahrscheinlich bringt man als Händler einiges durcheinander wenn man nicht mehr weiß, was man den Leuten noch erzählen soll.

CMP Power Pro Components war das alte Innenlager, da ist es ausgeschlossen, dass dieses jetzt drin ist.
Nehme an Race Face Evolve XC ist jetzt drin, da ich davon den Beutel hier liegen hab.
 
Die Chinesen haben beim kopieren vergessen das Loch unten im Tretlager zu kopieren. Schön sauber ein Loch bohren ein 4mm genügt damit das Wasser ablaufen kann das über das Sitzrohr da reinläuft. Diese ganzen sogenannten Hersteller kapieren das nicht!
 
So lang sich's dreht...egal. Auf 20 Gramm kannst eh net viel geben.
Du kannst in Deinen Rahmen eine Wasserablaufbohrung im Tretlagerbereich machen. In der Regel ist sie neben/hinter dem Gewindeloch, das die Zugumlenkung hält. Allerdings sollte sie am tiefsten Punkt liegen, sonst bleibt immer was drin stehen. Pavé war mal wieder schneller.

Mir wird jetzt einiges klar...ist der Schaden an Deinem Corratec entstanden? Wäre kein Wunder, ist ja ein Hydro-Rahmen...der steht ja quasi im Wasser....uahahahahaa....:)

Sorry, der mußte sein...
 
@Boffel01
Jetzt weiß ich auch wofür der Name noch steht: Hydro, klasse...

Hast Recht, war am Corratec.
An den Kettenstreben haben sie Löcher, da läuft das Wasser aber nur ab, wenn ich das Rad komplett auf das Hinterrad hochziehe, ansonsten läuft es immer schön zum Tretlager.


@Pave
Produziert Corratec mittlerweile auch schon in China? Man weiß es nicht, man munkelt nur!!! Traurig sowas.:D
Ich werd mal morgen früh als erstes den Bohrer anreißen.


Es werden langsam immer mehr Kleinigkeiten, auf die man beim nächsten Radkauf achten sollte...
 
Glaube kaum, dass du auf Verschleißteile Garantie hast. Und das war ja normaler Verschleiß und kein Bruch oder ähnliches. Sonst würden wir ja alle 2 Monate unsere Ketten einschicken.
 
Für was gibt es dann bei solchen Teilen 2 Jahre gesetzliche Gewährleistungspflicht? Nach 7000 km ist ein Innenlager in der Regel nicht kaputt. Man muß aber genau zwischen Garantie und Sachmangel unterscheiden. Und Sachmangelhaftung gilt für Verschleißteile ebenso wie für anderes. Garantie und Sachmangelhaftung (früher Gewährleistung) sind zwei völlig verschiedene und vor allem unabhängige Sachverhalte.

Die Sachmangelhaftung ist ein gesetzlich vorgeschriebener und geregelter Schutz des Käufers, eine Garantie eine freiwillige und frei auszugestaltende Leistung des Herstellers oder Verkäufers.


Zur Sachmangelhaftung

Sie gilt grundsätzlich zwei Jahre und billigt dem Käufer eines mangelbehafteten Gegenstandes bestimmte Rechte zu.

Bei einem Verkauf von Privatperson an Privatperson kann die Sachmangelhaftung ausgeschlossen werden. Eine Beschränkung der Sachmangelhaftung gilt aber nur für Mängel, die der Verkäufer nicht kennt - wenn er etwas arglistig verschweigt, haftet er trotz Ausschluß (§ 444 BGB).


* Was ist ein Mangel?


Vereinfachte Darstellung des § 434 BGB:

Eine Sache ist frei von Mängeln, wenn sie sich für die Verwendung eignet, für die sie gemäß Kaufvertrag gedacht war oder sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet oder die Beschaffenheit aufweist, die man üblicherweise erwarten kann. Das beinhaltet auch Eigenschaften, von denen der Käufer aufgrund von Aussagen, die in der Werbung oder von Mitarbeitern des Verkäufers gemacht wurden, ausgehen kann.

Ein Sachmangel liegt auch vor, wenn die Sache fehlerhaft montiert wurde oder die beiliegende Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache konnte trotzdem fehlerfrei montiert werden.

Ein Sachmangel ist letztlich auch, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine geringere Menge als vereinbart liefert.


* Welche Rechte hat der Käufer bei einem Mangel?


Vereinfachte Darstellung der §§ 439, 440 und 441 BGB:

Nacherfüllung
Der Käufer kann die Lieferung einer mangelfreien Sache oder die Beseitigung des Mangels verlangen, wobei der Verkäufer die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen hat (Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten). Wird eine mangelfreie Sache geliefert, hat der Verkäufer Anspruch auf Herausgabe der mangelhaften Sache.

Rücktritt
Der Käufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten. Allerdings sehen die meisten AGB die Möglichkeit der vorherigen Nacherfüllung vor. Bis zu zwei Nachbesserungsversuche müssen idR geduldet werden. Der Gesetzgeber legt allerdings auch fest, daß die Nacherfüllung i.d.R. nach zwei erfolglosen Versuchen als fehlgeschlagen zu betrachten ist.

Minderung
Der Käufer kann den Kaufpreis verringern. Der Betrag kann natürlich vom Käufer nicht nach Belieben festgelegt werden, sondern muß sich am Wert der Sache und am Umfang des Mangels orientieren.

Die Rechte gelten ausdrücklich nicht, wenn man von dem Mangel beim Kauf Kenntnis hatte!


* Wie lange hat man die vorstehenden Möglichkeiten?


Grundsätzlich gilt für diese Rechte eine Verjährungsfrist von zwei Jahren (§ 438 BGB). Die Beweislast, daß der Mangel beim Kauf schon bestand, liegt grundsätzlich beim Käufer.

Eine Ausnahme stellt der sog. Verbrauchsgüterkauf dar.
Es handelt sich um einen Verbrauchsgüterkauf, wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache kauft (gilt also u. a. nicht für Immobilien). Ein Verbraucher ist eine Privatperson, die weder gewerblich noch im Zusammenhang mit einer selbständigen beruflichen Tätigkeit agiert.

Beim Verbrauchsgüterkaufs gilt für die ersten sechs Monate nach dem Kauf eine Beweislastumkehr, d. h. es wird davon ausgegangen, daß der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs schon bestand. Der Verkäufer muß das Gegenteil beweisen (§476 BGB).

Die Sachmangelhaftung kann beim Verbrauchsgüterkauf nicht eingeschränkt, sondern - nur bei gebrauchten Sachen - auf ein Jahr verkürzt werden.


Zur Garantie

Die Garantie ist eine freiwillige und zusätzliche Leistung des Verkäufers oder Herstellers. Sie kann nach Belieben ausgestaltet oder befristet sein. "Nach Belieben" bedeutet, daß die Regelungen der Sachmangelhaftung hier nicht angewandt werden.

Die Garantieleistung kann

* an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden (sehr häufig: Garantie nur für Erstbesitzer)


* bestimmte Kosten ausschließen (Materialkosten, Versandkosten) und


* die Leistung einschränken (Ersatz durch aktuelles Gerät gegen Aufpreis).


Daher empfiehlt es sich, die Garantiebedingungen genau (!) zu studieren.


Für eine Garantie gelten gem. § 477 BGB nur wenige Bestimmungen:

* Sie muß einen Verweis auf die gesetzlichen Rechte aus der Sachmangelhaftung enthalten und darauf, daß diese durch die Garantie nicht eingeschränkt werden.


* Sie muß den Umfang der Garantie enthalten und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung notwendig sind, insbesondere Dauer und räumlichen Geltungsbereich sowie den Namen und die Anschrift des Garanten.


* Sie muß auf Verlangen in schriftlicher Form ausgehändigt werden.



Fazit:
Eine Garantie gilt also nur zusätzlich zur gesetzlichen Sachmangelhaftung und ist in ihrem Umfang im Vergleich zur Sachmangelhaftung meist eingeschränkt.
Andererseits gilt sie oftmals auch für Mängel, die erst nach dem Kauf auftreten, was für die Sachmangelhaftung nicht zutrifft.
 
Pedalritter schrieb:
2. 69€ + 10€ für neues Lager + Einbau? Gerechtfertigt?
Hi,

ich hab mal nachgesehen, der Preis ist gerechtfertigt, wenn es sich um das Race Face Evolve XC handelt.

Das Teil kostet beim Rose Versand 74,90 € und bei bike-discount.de 64,90 €. Normalerweise sind Versandhändler im Schnitt ca. 30% billiger als der Fachhändler vor Ort. Hast Du also keinen schlechten erwischt. Nur dass der ohne Rückfrage so ein Luxusteil einbaut - bei dem was vorher drin war!?

Ciao
Franco
 
@Franco
Danke für die für den Preisvergleich.
Das ohne Rückfrage hat mich anfangs auch geschockt.
Er ist zwar manchmal etwas knitterig aber vom Fach, von daher habe ich mich nicht beschwert.
http://www.velosportkuehn.de/

@Boffel01
Danke für das in die Schranken weisen, von anderen Forumsteilnehmern.
Besser hätte man das wohl nicht ausdrücken können.
Fundiert und voller Sachverstand. :cool:. Eiskalt.
Man könnte denken du bist von Fach?

mfg Robert
 
Naja, von DEM Fach nicht unbedingt. Aber zwei Semester Bürgerliches und (Internationales) Wirtschafts-Recht schaden nie. Das Studium hieß ja auch HolzWIRTSCHAFT.

Allerdings habe ich Teile der obigen Antwort aus Veröffentlichungen kopiert; die ganzen Paragraphen und Verweise hätte ich nicht innerhalb von acht Minuten auf der Pfanne geschweige denn eingetippt gehabt.

Grüßle, Boffel
 
Sollte ich etwas überlesen haben? Also bei all den Angaben bzgl. der Kulanz bezogen aufs Innenlager dürfte klar sein, dass, wenn man eigenhändig ein Loch in den Rahmen bohrt, die Garantie für den Rahmen erloschen sein dürfte - oder !?

10€ für den Einbau sind schwer in Ordnung, kann man auch mal doppelt soviel für bezahlen.
 
So da bin ich wieder und wollte den Thread pflichtgemäß weiterführen.

War am Wochenende bei meinem Händler.
Hab das Innenlager reklamiert.
Ging problemlos über die Bühne. Chef war zwar nicht da, aber die Belegschaft hat mich gut verarztet. Hab mein Problem geschildert. 11Monate/7000km.
Garantie? Sagten zu mir, dass es kein Problem sei. Meine Adresse und Telefonnummer haben sie in ihrer Kundenkartei. Sobald der Chef wieder da ist, werde er die Sache klären.
Heute rief er mich mittags an und sagte er habe das Teil bei Corratec reklamiert. Dafür bekommt er ein neues.
Da mein neues aber etwas teurer wäre könnte er mir das nicht gleichwertig ersetzen.
Er bot mir an, ich kann das neue Lager als Ersatz mitnehmen, sowas würde ja doch öfter kaputt gehen.
Oder ich könnte von ihm entweder Bares oder Ware aus seinem Laden im Wert des Ersatzlagers bekommen.
Ich sagte ihm, dass ich es mir überlege und so bald als möglich nochmal persönlich vorbeischaue.

Nun hab ich ein paar Fragen.

Habt ihr Erfahrung mit Innenlagerschäden? Wie oft?
Ist zum größten Teil der fehlende Ablauf für das Spritzwasser dran Schuld?
Muß ich damit zufrieden sein, wenn ich nicht den ganzen Preisdes neuen Lagers ersetzt bekomme?

mfg robert
 
Zurück