Danke Leute, ich geh morgen versuchen umzutauschen.
Rad ist erst zwei Monate alt, sollte also kein Problem sein.
Gewährleistung nennt sich das glaube ich.
Wenn das Rad neu gekauft wurde hast du normal erst einmal Garantie ( sofern du eine Garantiekarte/Urkunde oder so mitbekommen hast ) , Garantie ist eine freiwillige Leistung des
Herstellers , und muss im Umfang und Dauer spezifiziert sein , darf aber die gesetzl. Gewährleistung nicht unterlaufen.
Der Händler ist da nicht in der Pflicht , sondern nur Vermittler , stellt einen Garantieantrag an den Hersteller .
Hast du das nicht , greift eben die gesetzliche Gewährleistung , da ist der Händler in der Pflicht , immer , aber nach 6 Monaten musst du nachweisen , das der Mangel schon beim Kauf da war , was hier aber klar der Fall ist , Verschleiss scheidet aus , es sieht ja wirklich nach einem Fertigungsfehler aus , kein Riss , aber eben eine Schwächung der Struktur ( Kerbwirkung , Startpunkt für einen Dauerbruch ) .
Um das zu erkennen muss man nicht mit dem Werkstoff gearbeitet haben oder wissen ob das GFK oder ein anderer Verbund oder sonst was ist , wenn eine Schweissnaht gerissen ist , oder ein Rahmen gebrochen , seh ich das auch ohne Werkstofffachmann oder gar Schweisser zu sein , was ist das für ein Lötzinn...
Es ist immer kritisch an etwas herumzuschrauben das noch in der Garantie ist , weil du dir evtl vorwerfen lassen musst , den Schaden dadurch selbst verursacht zu haben , und ich Frage mich auch schon , weshalb du ein fast neues Rad zerlegt hast , was war denn der Auslöser .
Wobei es natürlich gut ist , das du so den Mangel gesehen hast , und nicht erst im "Nachhenein" , noch mit Gips am Arm oder so .
