• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Gravelbike zugelassen für Fahrradanhänger

Es geht hier sicherlich darum, mit 1 Rad 2 verschiedene Anwendungen zu erschlagen. Kind ziehen und mal solo sportlich Spaß haben können.

Als Familie muss man sich überlegen wohin die Kohle geht. Da ist sicherlich nicht die Kohle für zig Räder.

Ich sehe das Problem nicht. Radelmaedchen hat ja nun auch ein Kind, und lädt immer wieder Bilder und shorts mit Gravelbike und Kinderanhänger hoch. Andere machen das mit Hund im Hänger. Wenn das Rad das abkann, nur zu.
Ist halt nur eine wenig wendige Schwerlastfuhre mit Anhänger.
 
Doch, es könnte sehr wohl eine gesamteuropäische Lösung geben, so wie es dies in vielen andern Bereichen der Sicherheit auch gibt.

Und was soll das maximale Systemgewicht eines Fahrrades oder von Laufrädern damit zu tun haben, ob das Fahrzeug motorisiert ist oder nicht?
Nein, das ist einfach Quatsch. Woher soll das denn kommen? Der Unterschied ist eben, dass die Limitationen technisch relativ eindeutig sind und zudem allein wegen der beschleunigten Masse auch ein vollkommen anders Gefahren-Potential insbesondere für die Umwelt, vorhanden ist.

Du müsstest Dich als Antrieb selber prüfen lassen.

Die Hersteller der Anhänger grenzen selbst ein, wie weit die Dinger beladen werden können. Ob du das weg ziehen kannst, musst du schon selbst entscheiden.

Genauso, welches Fahrrad Du verwenden willst.

An dem Hinterbau hängen dann maximal 60 kg dran. Und dann sind das schon die deutlich stabileren Anhänger mit einer Zuladung von 45 kg +-.

Welchen Hinterbau kannst Du mit 60 kg abreißen? Das Rad würde unter Dir zusammen krachen, bevor du losfahren kannst.

Nimm es mir nicht übel, aber ich halte das für eine arg übertriebene "Vollkasko-Mentalität".
 
Mit einem Rennrad (oder dergleichen) einen Anhänger ziehen wollen? Die Idee ist lustig.
Schnell wird man dann doch eh nicht...
Warum nicht? Habe ich jahrelang gemacht mit einem einspurigen Singletrailer hintendran. Einzige Konzessionen: Alu- statt Carbonsattelstütze und später dann anderes Ritzelpaket mit 'nem 34er Maria-Hilf, weil mir der 17%-er auf der Trainingsstrecke sonst irgendwann den Stecker gezogen hätte.

Und ziemlich schnell kann man damit bergab auch sein. ;-)
 
Ich hab für den Zwecke jetzt mein Cube Cross Race umfunktioniert und damit bisher keine Probleme gehabt. Der Rahmen ist so massiv da hab ich keine Sorge, dass es bei 30kg Anhänger kaputt geht.
 
Ich denke, wenn man sich mindestens an die Maximalgewicht Angaben des Radherstellers hält, sollte einiges machbar sein. Bei Carbon würde ich es so oder so lassen.

Und es wurden ja nun schon zig Hersteller genannt die explizit Angaben dazu machen.

Bei Stevens versteckt sich die Info hinter der Radklassifizierung. Klickt man die an, kommt die ausführliche Info zu Maximalgewicht, Anhänger oder Geländetauglichkeit.
Vielleicht ist das ja auch bei anderen so.
 
Die Hersteller der Anhänger grenzen selbst ein, wie weit die Dinger beladen werden können. Ob du das weg ziehen kannst, musst du schon selbst entscheiden.
Es geht nicht um die max. Zuladung des Anhängers, sondern um das maximal erlaubte Systemgewicht beim Fahrrad sowie die Freigabe des Fahrradherstellers für den Anhängerbetrieb, nicht mehr und nicht weniger.
 
Es geht nicht um die max. Zuladung des Anhängers, sondern um das maximal erlaubte Systemgewicht beim Fahrrad sowie die Freigabe des Fahrradherstellers für den Anhängerbetrieb, nicht mehr und nicht weniger.
suche doch mal spaßeshalber nach gebrochenen Hinterbauten oder was Du sonst noch befürchten magst, durch Fahrrad-Anhänger. Da kommt so ziemlich gar nichts bei rum.

Sobald du einen anderen Radsatz in Dein Fahrrad baust, ist das mit dem "System-Gewicht" schon wieder obsolet, wenn der zum Beispiel weniger verträgt.

"Freigaben" gibt es nicht. Niemals. Macht kein Hersteller. Die schreiben maximal irgend welche Gewichte dran, bei denen halbwegs sicher ist, dass es zu keinem Gewährleistungsfall kommt.

Und das sind so pi mal Daumen-Werte und orientieren sich gewiss nicht an den Zugbelastungen des Rahmens, sondern mehr an anderen Dingen, wie Bremsen oder ähnliches.

Der Kupplungs-Hersteller Weber gibt zum Beispiel eine maximale Zuglast von 80kg an. Schau Dir das Ding mal an. Also die hatten wir selber und nie ist eine kaputt gegangen. Aber wenn Du befürchtest, ein gelöteter oder geschweißter Hinterbau aus Rohren in Form von vier Dreiecken könnte Schaden nehmen, dann wird Dich der mickrige Bolzen, der die Kupplung hält, zu Tode erschrecken. Aber der hält.

Die Gefahr für ein Carbon Hinterbau durch eine an den Rohren geklemmte Deichselbestigung ist tatsächlich gegeben, wenn die Dinger diese zerdrücken. Sollte man auch nicht machen. An der Achse kannst Du sicher eine ziemlich hohe Last anhängen. Ob die Laminierung das auf Dauer aushält, wird sich zeigen.

Für gängige hochwertige leichtere Sporträder, Rennräder mit Gepäckaufnahme etc. heute gerne Gravel Bike genannt, egal aus welchem Material wirst Du, wenn überhaupt, meist eine Angabe für eine Maximale Last von 125 kg finden, plus minus.
Das Problem ist dabei auch nicht die vertikal Last an sich, der Rahmen kann weit mehr vertragen, sondern ob die Fuhre bei hoher Belastung nicht munter seitlich ausschwingt. Und ausgemachte Reiseräder haben deutlich stabilere und schwerer Rahmen, um genau das zu unterbinden.

Aber das hat mit der direkten Zuladung zu tun und so überhaupt rein gar nichts mit einem Fahrradanhänger.

Du überschätzt m.E die Belastung des Rades durch den Anhänger, die sehr, sehr viel niedriger ist, als durch eine direkte Beladung.

Selbst der voll beladene Anhänger hat ein relativ niedriges Gewicht auf der Deichsel. Da musste ich nicht einmal die schmalen Rennreifen nachpumpen. Das Zuggewicht relativiert sich schnell, weil das Ding ja schließlich rollt. Bis man die Fuhre in Bewegung gesetzt hat, spürt man das, bis es rollt. Danach spürt man mehr den Wind-Widerstand und dann wieder beim Bremsen.

Ich frage mich ernsthaft, was Du eigentlich befürchtest.
 
Zuletzt bearbeitet:
"Freigaben" gibt es nicht. Niemals. Macht kein Hersteller. Die schreiben maximal irgend welche Gewichte dran, bei denen halbwegs sicher ist, dass es zu keinem Gewährleistungsfall kommt.
Dann frage ich mich, warum das Stevens ganz hochoffiziell aber doch tut. Geh einfach mal unter deren Gravelbikes z.B. Prestige nach unten - da haste ein Feld Kategorie was du dann anklicken kannst (geht nicht zu verlinken) und da steht es schwarz auf weiss, dass sie ihre Räder für Anhänger freigeben und unter welchen Voraussetzungen!

Bitte nicht einfach irgendwelches Halbwissen als absolute Wahrheit hier verbreiten.
 
Sobald du einen anderen Radsatz in Dein Fahrrad baust, ist das mit dem "System-Gewicht" schon wieder obsolet, wenn der zum Beispiel weniger verträgt.
Es ist ja wohl selbstverständlich, dass man in diesem Fall auch die Spezifikationen der neuen Laufräder beachtet und der kleiner Wert bezüglich Systemgewicht ist dann relevant. Zusätzlich beachte ich bei den Laufrädern auch die minimal und maximal erlaubte Reifenbreite und der maximal erlaubte Reifendruck.

Bei all diesen Dingen rechne ich dann noch 20% Sicherheitsmarge ein.

Aber es ist jedem selbst überlassen, wie er das handhaben will. Ich halte mich da an die Sprichwörter "Vorsicht ist besser als Nachsicht" und "Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste".
 
Dann frage ich mich, warum das Stevens ganz hochoffiziell aber doch tut. Geh einfach mal unter deren Gravelbikes z.B. Prestige nach unten - da haste ein Feld Kategorie was du dann anklicken kannst (geht nicht zu verlinken) und da steht es schwarz auf weiss, dass sie ihre Räder für Anhänger freigeben und unter welchen Voraussetzungen!

Bitte nicht einfach irgendwelches Halbwissen als absolute Wahrheit hier verbreiten.
Nein, das steht da mit keinem einzigen Wort drin. Da steht "..........Das maximal zulässige Gesamtgewicht (Fahrer, Gepäck, eventuell Anhängelast und Fahrrad zusammen) sollte 130 kg nicht überschreiten"

"STEVENS Crossräder und Gravel Bikes sind für eine Anhängelast von 40 kg ohne und 80 kg mit Anhänger-Bremse ausgelegt".

Das ist alles Mögliche, aber keine Freigabe. Vor allem schützt sich die Firma vor etwaigen Ansprüchen von Kunden.

Das verwechseln viele. Findest Du in jeder zweiten Laufrad-Diskussion.

Warum Stevens das macht, kann ich dir auch nicht sagen. Warum andere das machen, aber schon: "Die Kunden wollen das nun mal hören"; "Wir werden sowiso danach gefragt" und ähnliches.

Die Werte bei Stevens sind so allgemein und unterscheiden sich kaum von anderen Angaben bei ähnlichen Fahrrädern. Die Anhängelast ist niedrig genug, dass jede aktuelle Bremse, selbst jede Felgenbremse die Fuhre zuverlässig verzögern kann. Und nur darum geht es da.

Zudem gibt es ( zum Glück) keine konkrete gesetzliche Regelung, die irgend jemand einhalten müsste.

Darüber sollte man echt froh sein.
 
Ich habe damals den Anhänger mit meinem Ridley Alu-Crosser gezogen.
Ich mit dem Alu-TCR, ging einwandfrei.
"Zulassungen", egal, ob das so etwas Fahrergewichte oder was auch immer sei, gibt es beim Fahrrad nicht.
Das ist aber schon ein bißchen Haarspalterei, oder? Wie Du die Freigabe der Hersteller nun genau bezeichnest ist sicher nicht kriegsentscheidend.
Für die Anforderung würde ich mir ein olles Trekkingrad aus Stahl anschaffen.
Stahl würde ich dafür auch bevorzugen, extra anschaffen? 🤷‍♂️
Mit einem Rennrad (oder dergleichen) einen Anhänger ziehen wollen? Die Idee ist lustig.
Schnell wird man dann doch eh nicht..
Schneller wird man auf jeden Fall und man kann seinem Hobby weiter frönen.:daumen:
4 Jahre Glück gehabt, dass nichts passiert ist. Wenn es um die Gesundheit der Kinder geht, würde ich nie ein solches Risiko eingehen.
Welches Risiko? Keine Ahnung, was Du da für Vorstellungen hast - denkst Du, dass das Ausfallende mitsamt Hänger abreisst?
Bei all diesen Dingen rechne ich dann noch 20% Sicherheitsmarge ein.
Das haben die Hersteller schon für Dich gemacht! ;)
 
Das ist aber schon ein bißchen Haarspalterei, oder? Wie Du die Freigabe der Hersteller nun genau bezeichnest ist sicher nicht kriegsentscheidend.
Nicht wirklich: denn eine "Freigabe" würde suggerieren, dass das Produkt dauerhaft genau mit dem Gewicht belastet werden kann und zwar ohne Folgen. Und viele nehmen diese Maximal-Angaben genau so wahr.

Und genau das ist es nicht. Es ist im Grunde nur die Grenze der Gewährleistung.

Achte mal auf die Formulierungen: Das Konjunktiv wird ziemlich oft verwendet oder man macht es so wie Campa mit seinen Laufrädern: "Maximal 110kg, aber bei Fahrern über 80 Kilo sollte das Rad einmal im Jahr kontrolliert werden".

Meist kann man zumindest kurzfristig alles auch viel höher belasten. Da ist durchaus immer Reserve eingeplant. Nur haben hohe, dauerhafte Belastungen selbstredend eher Folgen, als niedrigere.
 
Froh sein? Einheitliche Regelungen und Transparenz sind längst überfällig. Das fordern zu Recht auch Verbraucherschutzorganisationen.
Na klar.............. Nichts für ungut, aber ich habe noch nie von irgend einer Verbraucherschutz-Organisation irgend so etwas gehört. Kann mich natürlich täuschen.

Es gibt schließlich nicht das geringste Problem. Weder brechen reihenweise Räder zusammen, noch gibt es irgendein Wahnsinns-Risiko, was man beim Radfahren eingeht.

Dann und wann gibt es Rückrufaktionen etc. Aber nichts, was irgendwelche weiter reichenden Regelungen verhindern würden.
 
Es geht nicht um die max. Zuladung des Anhängers, sondern um das maximal erlaubte Systemgewicht beim Fahrrad sowie die Freigabe des Fahrradherstellers für den Anhängerbetrieb, nicht mehr und nicht weniger.
Eine sinnvolle Angabe ist maßgeblich vom aufgebrachten Drehmoment abhängig, weshalb der Hinweis bezüglich Motorisierung vorher durchaus angebracht war.
 
Zum Thema Anhänger: ich habe einige Tausend Kilometer über drei Kindern verteilt Anhänger gezogen.
Funktioniert mit einem Gravel wunderbar, ist für mich deutlich ergonomischer als ein MTB für die Aufgabe. Einzige Empfehlung: eine Fahrradständer ist meines Erachtens Pflicht. Zu oft kann man nicht ordentlich anlehnen und muss mal schnell zum Kind ran.
Ein gefederter Anhänger ist für Fracht und Fahrer deutlich angenehmer. Der Thule CX 2 hat bei uns großartige Dienste geleistet, aber es gibt mittlerweile ja neuere (und bessere?) Modelle und einige weitere Hersteller.
Eine interessante Frage ist auch, ob das Kind in eine gute Schlafposition kommt, sodass der Kopf nicht nach vorne runterbaumelt. Kommt selbst bei den etwas Älteren mal vor, dass sie im Anhänger einschlafen. Da stelle ich mir das Kippfeature der neueren Thule praktisch vor, ohne dass ich Erfahrungen damit gesammelt hätte.
Fahrradanhänger sind etwas großartiges, nur muss man im Straßenverkehr ein wenig überlegen, auf welcher Straße man damit wirklich fahren will. Und ich empfehle zwei Rückleuchten (oder nicht StVO-konform eine Lichterkette am Anhänger zusätzlich zum Rücklicht).
Der erste Anhänger war damals meine erste Anschaffung die ich finanziert habe, weil ich sie mir eigentlich nicht leisten konnte. Mit Kind im Studium, das dann auch noch als Pendler von Außerhalb, das war finanziell alles nicht so einfach. Trotzdem, der Anhänger war für uns Gold wert und eine der besten Anschaffungen.
 
Nicht wirklich: denn eine "Freigabe" würde suggerieren, dass das Produkt dauerhaft genau mit dem Gewicht belastet werden kann und zwar ohne Folgen. Und viele nehmen diese Maximal-Angaben genau so wahr.

Und genau das ist es nicht. Es ist im Grunde nur die Grenze der Gewährleistung.

Was aber im Endeffekt auf's gleiche rauskommt - der Hersteller gibt ein bestimmtes Gewicht frei, weil dieses unterhalb der Grenze ist, nach der Defekte auftreten. 🤷‍♂️
 
Was aber im Endeffekt auf's gleiche rauskommt - der Hersteller gibt ein bestimmtes Gewicht frei, weil dieses unterhalb der Grenze ist, nach der Defekte auftreten. 🤷‍♂️
Nein, es kommt eben nicht aufs Gleiche raus.

Weder ist es ausgemachte Sache, dass beim Überschreiten der angegebenen Maximal-Last Defekte auftreten, noch ist es sicher, dass bei Gebrauch unterhalb der Maximal-Last garantiert keine auftreten können.

Wenn Du das Gerät permanent im oberen "Grenzbereich" belastest, wird es eine deutlich kürzere Lebensdauer haben, als wenn das nur einmal in Woche zu einem Soloritt von der Wand genommen wird.

Letztendlich hält man sich mit solchen Angaben einen guten Teil eventueller Gewährleistungs-Ansprüche vom Leib, bzw. hat womöglich selbst eine bessere Handhabe um auch ungerechtfertigte Ansprüche besser abbügeln zu können.

Einerseits befriedigt man ein gewisses Sicherheitsbedürfnis von bestimmten Kunden, andererseits muss man sich selbst auch ein wenig absichern. Das ist auch vollkommen legitim.

Aber "Freigabe" in dem Sinne, bis dahin, aber nicht drüber bist Du auf immer und ewig "safe" wirst Du schlicht nicht finden. Das gibt das Material auch gar nicht her.
 
Zurück
Oben Unten