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Gelöschtes Mitglied 67656
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Ich denke mal das ist nur eine umgangssprachliche Floskel. Wenn ein Auto langsamer ist als ein Radfahrer dann "schleicht" es haltIch verstehe es noch nicht ganz. Einmal sagst du das Auto vor dir würde schleichen, fast stehen, kurz darauf macht er dann eine "starke Bremsung".
Begründung: wer abbiegt hat eine besondere Sorgfaltspflicht und muß auch mit Überholern rechnen.
Wer allerdings langsamfahrende Fzg. überholt, muß damit rechnen, daß es einen Grund für die langsame Fahrt (z. B. einen Abbieger oder so) gibt und seine Geschwindigkeit anpassen.
Autofahrer haben heutzutage immer eine gewisse Mitschuld, bei so gut wie jedem Unfall.Aber: der Abbiegende kriegt ne Mitschuld!

Bei Galileo wurde gestern gesagt, dass bei Auto vs Fahrrad der Autofahrer immer mindestens 25% Teilschuld bekommt, wegen der Betriebsgefahr seines Gefährts....Und OT wurde sogar darauf hingewiesen, dass Autofahrer 1,5 Meter Abstand halten müssen, wenn sie ein Fahrrad überholen![]()
In diesem Fall war ja der geschädigte Autofahrer nicht der Abbiegende sondern der hinten dran. Und ich wüsste nicht wie man dem eine (Mit-) Schuld unterstellen sollte.Aber: der Abbiegende kriegt ne Mitschuld!
Und Fahrradfahrer wenn sie Autos überholen ?Und OT wurde sogar darauf hingewiesen, dass Autofahrer 1,5 Meter Abstand halten müssen, wenn sie ein Fahrrad überholen![]()
Ich wich ihr aus, allerdings brachte mich meine anschließende Vollbremsung nicht ganz zum Stillstand und ich kollidierte mit dem vorderen Auto.
Zwar sei das Linksabbiegen immer mit einer gewissen Gefährdung verbunden – daher die Mithaftung des Klägers –, jedoch hatte sich der Kläger korrekt verhalten: Er hatte den Blinker gesetzt, sich in der Fahrbahnmitte eingeordnet und angehalten. Die Gefährdung wiege deshalb gering gegen den Überholfehler des Beklagten, weil dieser zwei Autos überholen wollte.Aber: der Abbiegende kriegt ne Mitschuld!
Und das ist der eigentliche Skandal...
Genau dieser Fall zeigt doch warum damit gerechnet werden muss. Prinzipiell musst du immer damit rechnen, dass jemand zum Überholen ansetzt oder bereits angesetzt hat. Linksabbiegen ohne zu schauen ist prinzipiell das gleiche wie ein Spurwechsel ohne sich zu vergewissern, dass sich neben dem eigenen Fahrzeug kein anderes befindet.Das regt mich auch so maßlos auf! Wieso muss ich als Linksabbieger mit Überholern von links rechnen? Gehts noch?
Genau dieser Fall zeigt doch warum damit gerechnet werden muss. Prinzipiell musst du immer damit rechnen, dass jemand zum Überholen ansetzt oder bereits angesetzt hat. Linksabbiegen ohne zu schauen ist prinzipiell das gleiche wie ein Spurwechsel ohne sich zu vergewissern, dass sich neben dem eigenen Fahrzeug kein anderes befindet.