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Glimpflicher Unfall mit Auto - wer hat Schuld?

  • Ersteller Ersteller Gelöschtes Mitglied 67656
  • Erstellt am Erstellt am
Ich denke, der Stiefel wäre an dich gegangen.
- du kamst von hinten
- ich gehe davon aus, dass er geblinkt hat, wenn auch vielleicht etwas zu spät (daher auch die starke Bremsung der Nachfolgerin!?)
- bist quasi "hinten drauf gefahren"

Aber ich bin kein Jurist.

Anders sähe es aus, wenn er hätte wenden wollen. Da muss sich der Wendende nämlich absichern, dass alles frei ist.

Edit: Und überhaupt... mit dem Rad ein Auto überholen??? Wo kommen wir denn da hin? Da musst du ja schuldig sein, wenn man so waghalsig ist[/ironiemodus] :p

Gute Besserung
 
40 m ist aber ein ganz schön langer Bremsweg, auch für 40 km/h.

Ansonsten sehe ich das wie der Sprinter.

Du hast überhohlt ohne die Situation wirklich zu überblicken und bist ihm reingefahren. Ich sehe in der Beschreibung nichts, was dafür sprechen könnte, daß jemand anders Schuld haben könnte.

Ich verstehe es noch nicht ganz. Einmal sagst du das Auto vor dir würde schleichen, fast stehen, kurz darauf macht er dann eine "starke Bremsung".
 
Hallo,


sehe eher eine 60/40 Verursachung: 60% Radfahrer, 40% Autofahrer.

Begründung: wer abbiegt hat eine besondere Sorgfaltspflicht und muß auch mit Überholern rechnen.

Wer allerdings langsamfahrende Fzg. überholt, muß damit rechnen, daß es einen Grund für die langsame Fahrt (z. B. einen Abbieger oder so) gibt und seine Geschwindigkeit anpassen.


Grüße aus Heere.
 
Ich denke mal da bist du ziemlich glimpflich aus der Angelegenheit gekommen. Wenn ich der Autofahrer gewesen wäre hätte ich auf eine Schadensregulierung bestanden. Auch kleine Kratzer und Beulen können ganz schön teuer werden.

Überholen in unübersichtlicher Situation und dann noch hinten drauf fahren kommt bei keinem Richter gut an.

Ich verstehe es noch nicht ganz. Einmal sagst du das Auto vor dir würde schleichen, fast stehen, kurz darauf macht er dann eine "starke Bremsung".
Ich denke mal das ist nur eine umgangssprachliche Floskel. Wenn ein Auto langsamer ist als ein Radfahrer dann "schleicht" es halt ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Begründung: wer abbiegt hat eine besondere Sorgfaltspflicht und muß auch mit Überholern rechnen.

Wer allerdings langsamfahrende Fzg. überholt, muß damit rechnen, daß es einen Grund für die langsame Fahrt (z. B. einen Abbieger oder so) gibt und seine Geschwindigkeit anpassen.

Du bist zu 100% Verursacher. Das ganze nennt sich "Überholen bei unklarer Verkehrslage"
 
Hallo,


habe auf die schnelle nur das hier gefunden:

News-Bereich: Recht und Urteile

Links abbiegendes Auto überholt - Hauptschuld bei Unfall
Wer einen Linksabbieger links überholt, trägt bei einem Unfall die Hauptschuld. Auf dieses Urteil des OLG Hamm vom 23.02.2006 (Az: 6 U 126/05) weisen die Verkehrsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Der Kläger hatte sich mit seinem Auto mit Anhänger links eingeordnet und den Blinker gesetzt, um zu seiner Grundstückseinfahrt zu gelangen. Während er zum Abbiegen ansetzte, begann der Beklagte, zwei Autos hinter dem Gespann, zu überholen. Es kam zu einem Zusammenstoß.

Die Richter sprachen dem Kläger einen Anspruch auf Erstattung von 80 Prozent des entstandenen Schadens zu.

Zwar sei das Linksabbiegen immer mit einer gewissen Gefährdung verbunden – daher die Mithaftung des Klägers –, jedoch hatte sich der Kläger korrekt verhalten: Er hatte den Blinker gesetzt, sich in der Fahrbahnmitte eingeordnet und angehalten. Die Gefährdung wiege deshalb gering gegen den Überholfehler des Beklagten, weil dieser zwei Autos überholen wollte.
(Quelle: Pressemitteilung Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein, Oktober 2006)Pressemitteilung Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein, Oktober 2006)

Aber: der Abbiegende kriegt ne Mitschuld!


Grüße aus Heere
 
Bei Galileo wurde gestern gesagt, dass bei Auto vs Fahrrad der Autofahrer immer mindestens 25% Teilschuld bekommt, wegen der Betriebsgefahr seines Gefährts....Und OT wurde sogar darauf hingewiesen, dass Autofahrer 1,5 Meter Abstand halten müssen, wenn sie ein Fahrrad überholen :rolleyes:
 
Bei Galileo wurde gestern gesagt, dass bei Auto vs Fahrrad der Autofahrer immer mindestens 25% Teilschuld bekommt, wegen der Betriebsgefahr seines Gefährts....Und OT wurde sogar darauf hingewiesen, dass Autofahrer 1,5 Meter Abstand halten müssen, wenn sie ein Fahrrad überholen :rolleyes:

Etwas OT, aber Galileo begibt sich auch mit "Geisterjägern" auf Geisterjagd und verkauft das als Wissenschaft...
 
Mir erschließt sich aus der Schilderung nicht, ob das ein Zusammenstoß beim Abbiegen des Autos oder ein Auffahrunfall auf das stehende Auto war. Wenn man jemandem der steht hinten rauf kachelt, trägt man natürlich 100% Schuld. Wenn es während des Linksabbiegevorgangs war, könnte den Autofahrer eventuell eine minimale Teilschuld treffen, weil man sich vor dem Linksabbiegen auch nach hinten zu vergewissern hat, dass dieses gefahrlos möglich ist.
 
Zwar sei das Linksabbiegen immer mit einer gewissen Gefährdung verbunden – daher die Mithaftung des Klägers –, jedoch hatte sich der Kläger korrekt verhalten: Er hatte den Blinker gesetzt, sich in der Fahrbahnmitte eingeordnet und angehalten. Die Gefährdung wiege deshalb gering gegen den Überholfehler des Beklagten, weil dieser zwei Autos überholen wollte.Aber: der Abbiegende kriegt ne Mitschuld!

Und das ist der eigentliche Skandal. Die Versicherungen scheinen da auf dem Standpunkt zu stehen die unvermeidliche eigene Hochstufung auch nur bei 20% Mitschuld sei dem Versicherten schon zumutbar.
Denkste, Puppe.
Bei mir haben sie auch vor 10 Jahren versucht mir eine Teilschuld reinzudrücken, weil ich auf einer innerstädtischen dreispurigen Strasse auf der linken Spur befindlich und korrekt 50km/h fahrend einem von der Mittelspur illegal in eine Einbahnstrasse(!) links abbiegenden Fahrzeug nicht mehr ausweichen konnte und es mittschifffs getroffen habe. Die dealen untereinander und meinen dann noch kackfrech dem eigentlichen Unschuldigen eine Teilschuld aufbürden zu können, aber nicht mit mir. Wo leben wir denn? Es hat trotzdem einen gewieften Verkehrsrechtler(das Wort Anwalt versuche ich in Zukunft zu meiden) gebraucht um meiner(!) Versicherung klarzumachen, dass ich eine Teilschuld plus Hochstufung nicht einsehe, weil absolut schuld- und chancenlos den Unfall zu vermeiden.
Schliesslich hat die gegnerische Versicherung die 100 zu null % akzeptiert, sonst wäre es vor Gericht gegangen.
 
da hast du aber glück gehabt - die alternative wäre ja ein überbezahlter unterbeschäftigter amtsrichter, dem es natürlich nicht zuzumuten ist, ein berufungsfestes urteil zu schreiben. da hättest du dann einen schönen vergleichsvorschlag bekommen, dem du sicherlich verständnissvoll zugestimmt hättest, nicht wahr?;)
 
Das regt mich auch so maßlos auf! Wieso muss ich als Linksabbieger mit Überholern von links rechnen? Gehts noch?
Genau dieser Fall zeigt doch warum damit gerechnet werden muss. Prinzipiell musst du immer damit rechnen, dass jemand zum Überholen ansetzt oder bereits angesetzt hat. Linksabbiegen ohne zu schauen ist prinzipiell das gleiche wie ein Spurwechsel ohne sich zu vergewissern, dass sich neben dem eigenen Fahrzeug kein anderes befindet.
 
Genau dieser Fall zeigt doch warum damit gerechnet werden muss. Prinzipiell musst du immer damit rechnen, dass jemand zum Überholen ansetzt oder bereits angesetzt hat. Linksabbiegen ohne zu schauen ist prinzipiell das gleiche wie ein Spurwechsel ohne sich zu vergewissern, dass sich neben dem eigenen Fahrzeug kein anderes befindet.

Hallo,

genau so siehts aus.

Ob dem einzelnen Verkehrsteilnehmer oder Bürger einleuchtet oder gefällt, ist der Justiz völlig egal!


Grüße aus Heere
 
Dieses "Wer-ist-Schuld"-Denken ist beim Fahren ohnehin nicht zielführend. Oberste Prämisse als Radfahrer ebenso wie als Autofahrer sollte es sein, Unfälle durch Umsicht, Rücksicht und Mitdenken zu vermeiden. Und dazu gehört nun mal auch der Blick in Seitenspiegel beim Linksabbiegen (diese Erkenntnis habe ich mir mir allerdings auch erst teuer erkauft als ich beim Wenden eine 50% Teilschuld bekommen habe).
 
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