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Gelbe Karte für Falschparker*innen

Olze-K

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Hallo zusammen,

verteilt von euch jemand die gelben Karten vom VCD oder was ähnliches? Gibt ja auch zum Beispiel bei Amazon genügend Aufkleber oder der gleichen. Ob man diejenigen Falschparker damit zur Einsicht bekommt wage ich zu bezweifeln aber vielleicht regt es den Einen oder Anderen zum Nachdenken an.

Gruß
 
..natürlich werden Dich gleich die Foren-Juristen wegen möglicher Sachbeschädigung steinigen (wobei es m.E. Urteile gibt, dass es keine ist, wenn wieder entfernbar), aber ich muss einräumen, ich hatte mal so nen "Du parkst Scheiße" - Aufkleber am Außenspiegel, hab mir beim Ablösen das Spiegelglas zerbrochen.. und parke seitdem "vernünftig". Ehrlich gesagt hatte ich keinerlei Groll gegen den "Bekleber". Manchmal hat man einfach selbst Schuld.
 
Ich finde dieses Geschenk wirkungsvoller als Aufkleber ......:rolleyes:
IMG-20200108-WA0001.jpg
 
Bei uns sehe ich ab und an mal Aufkleber an der Scheibe mit Achtung Parkidiot :D

scheint jemand im Ort fleissig zu kleben, sehe ich nämlich öfter und die haben es alle verdient.
 
Bei uns sehe ich ab und an mal Aufkleber an der Scheibe mit Achtung Parkidiot :D

scheint jemand im Ort fleissig zu kleben, sehe ich nämlich öfter und die haben es alle verdient.
Muss man mit sowas nicht vorsichtig sein, da es ja eigentlich eine Beleidigung ist?
 
... Ich will ja auch nicht, dass mich jemand anhupt, weil ich den Radweg nicht benutze.
Und dabei ist anhupen noch eine vergleichsweise harmlose Form von unflätigem Verhalten. Kein halbwegs klar denkender Radfahrer kann ein Interesse an Auseinandersetzungen unter Verkehrsteilnehmern haben. Als Radfahrer ist man (fast) immer der Schwächere und Verletzlichere.
 
Zuletzt bearbeitet:
nö der neue Busgeldkatalog hätte denke ich gereicht aber der Andi hat es erfolgreich verhindert so wie die Maut.
Mal eine Frage an die Rechtskundigen hier, betrifft dieser Formfehler nur die Busgelder für zu schnelles fahren oder ist die Abstandsregel beim Überholen eines Fahrradfahrers auch erst mal vom Tisch.
 
Könnte auch den einen oder anderen zu ner körperlichen Antwort anregen.

Kann passieren, aber dann ist der Lappen u.U. richtig lange weg.

Hatten mal früher in unserer „Clique“ einen Opel-Tuner, der hat nen Rentner angehupt, weil der auf nem Zebrasteifen nicht schnell genug war. Daraufhin hat der Rentner ihm mit seinem Gehstock eins auf die Motorhaube gegeben. Der Tuner ist dann ausgestiegen und hat ihm ne ordentliche Ohrfeige gegeben. Daraufhin Anzeige, Gericht, und der Führerschein war richtig lange weg (vielleicht war es sogar Entzug der Fahrerlaubnis). Ich glaub, der ging ein Jahr zu Fuß.
 
Ich glaub, der ging ein Jahr zu Fuß.
Dann war es eine Entziehung der Fahrerlaubnis, denn ein Fahrverbot kann höchstens bis zu sechs Monaten verhängt werden (§ 44 Abs. 1 Satz 1 StGB). Und ein Fahrerlaubnisentzug ist nochmal eine andere Hausnummer - ob es lediglich bei einmal Hupen und Ohrfeige geblieben ist, wage ich daher zu bezweifeln.
 
Dann war es eine Entziehung der Fahrerlaubnis, denn ein Fahrverbot kann höchstens bis zu sechs Monaten verhängt werden (§ 44 Abs. 1 Satz 1 StGB). Und ein Fahrerlaubnisentzug ist nochmal eine andere Hausnummer - ob es lediglich bei einmal Hupen und Ohrfeige geblieben ist, wage ich daher zu bezweifeln.

..doch, es ging vor Gericht, und dort wurde die Ohrfeige nicht als einfach als Ohrfeige gesehen, sondern irgendwie als Aggression im direkten Zusammenhang mit dem Führen des Kfz, daraufhin wurde quasi die Eignung zum Führen eines Kfz infrage gestellt.
 
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