• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Gegen rechtswidrige Radwegbenutzungspflichten in Brandenburg

Zu Punkt 5: Stichwort Normenhierarchie - Maßgeblich sind primär die Voraussetzungen der StVO und der VwV-StVO. Finden sich in den Regelwerken Vorgaben, die den Anforderungen aus StVO und VwV-StVO wiedersprechen gelten im Zweifelsfall immer die höherrangigen Vorgaben aus der Straßenverkehrsordnung und den Verwaltungsvorschriften. In beiden findet sich keinerlei Verweis auf die RASt06, so dass diese als eher untergeordnetes Regelwerk mit reinem Empfehlungscharakter aufzufassen ist. Daran ändert auch ein Einführungserlass nichts.

zu Punkt 8: Radverkehrsanlagen müssen ständig überprüft und gegebenenfalls an den Stand der Technik angepast werden. Dass diese Radverkehrsanlage einmal dem Stand der Technik entsprach, kann die Behörde also nicht von der Verantwortung für den gegenwärtigen, nicht dem Stand der Technik entsprechenden Zustand entbinden.
 

Anzeige

Re: Gegen rechtswidrige Radwegbenutzungspflichten in Brandenburg
Ist schon jemandem das neue Schild von Krummensee oder Mehrow (L30 laut Maps) kommend am Ortseingang von Altlandsberg aufgefallen?
Dort wurde in den letzten Monaten ein neuer Weg parallel zur Straße hochgezogen, bis vor zwei oder drei Tagen blieb er aber unbeschildert - nun nicht mehr.

Wenn jemand die Stelle kennt und "Interesse" hat, Widerspruch einzulegen, wäre das cool. Ansonsten muss ich mir die Mühe machen. :D
Ist vollkommener Blödsinn an der Stelle - steht nur da, weil dort einer von diesen Radtouristik-Wegen langläuft (die kleinen grünen Schildchen)..
 
Stelle kenn ich, ist Teil des Zubringers ZR1 zum R1. Wird Radtouristik-gerecht ausgebaut. War früher unsere Standardtrainingsstrecke. Seit 6 Jahren nicht mehr... insofern leider keine Hilfe beim Widerspruch durch uns. Wenn man das hier so beobachtet, macht es zwar Mühe, die wird aber offenbar oft genug belohnt. Also ran da. ;)
 
Jawoll, gerade frischen Schildern bietet es sich an, sofort zu widersprechen. Allerdings: Ich komme da so schnell nicht hin, biete aber gern noch mal Formulierungshilfe & auch sonst Unterstützung an.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat gerade einen neuen Präsidenten bekommen: http://www.berlin.de/sen/justiz/presse/archiv/20131213.1030.392676.html
Der ist auf höchst erfreuliche Weise einschlägig vorbelastet. Er hat nämlich als Richter am Bundesverwaltungsgericht das Grundsatz-Fahrradweg-Urteil überhaupt: http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=181110U3C42.09.0 (mit) gefällt. (Schon nicht mehr so schön: An http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=160412B3B62.11.0 , wonach eine Radwegbenutzungspflicht auch bei zu schmalem Radweg rechtmäßig sein kann, war er auch direkt beteiligt.) Beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg liegt aktuell außer meiner Beschwerde wegen der L77 Güterfelde - Philippsthal noch mindestens eine weitere Radwegbenutzungspflicht-Streitigkeit. Ich fürchte allerdings fast: In diesem Jahr wird das nix mehr :)
 
Leider, leider: ist auch der ADFC in Kleinmachnow mit seiner Klage gegen drei Radwegbenutzungspflichten im Ort an Richter Steiner und dem Rest der 10. Kammer am Verwaltungsgericht Potsdam gescheitert. Das grenzt in meinen Augen an Rechtsbeugung. Mit korrekter Anwendung der Straßenverkehrsordnung hat das nicht zu tun. Wenn es nach Steiner & Co. geht, sind Fahrradfahrer in erster Linie Verkehrshindernis und schweben darüberhinaus stets in akuter Lebensgefahr wegen der zu recht ungeduldigen Autofahrer & sollte Fahrradfahren auf der Fahrbahn wieder grundsätzlich verboten werden. Wenn ich das Verwaltungsgericht Potsdam noch mal brauchen sollte, werde ich die 10. Kammer wegen Befangenheit ablehnen.

Ohne Oberverwaltungsgericht wird sich in & um Potsdam also nichts tun. Wann das - zunächst wohl im L77-Fall - entscheidet, ist nach wie vor nicht absehbar. Vor einigen Wochen hat das Oberverwaltungsgericht über eine anderthalb Jahre alte Beschwerde entschieden, und meine Radweg-Beschwerde liegt erst seit gut einem halben Jahr an.
 
Mit einem lachenden (wegen Deines Einsatzes) und einem weinenden Auge wünsche ich Dir weiterhin viel Erfolg!

Richter Steiner bekannte: „Ja, das ist wahr.“ Die Abbiegefälle seien höchst bedauerlich. Aber es entspreche „dem allgemeinen Risiko, das durch Radwege erzeugt wird“.
:crash:
 
In der Tat: Das ist die Stelle, an der Steiners verquere Sicht der Straßenverkehrsordnung besonders ins Auge springt.
 
Richter Steiner bekannte: „Ja, das ist wahr.“ Die Abbiegefälle seien höchst bedauerlich. Aber es entspreche „dem allgemeinen Risiko, das durch Radwege erzeugt wird“. Es ließe sich nur beseitigen, wenn man auch die Radwege beseitigt.

Und alle Radwege zu beseitigen, geht natürlich nicht, wegen der Leichtigkeit des Verkehrs. :confused::mad::crash:
 

Nur mal Klarstellung - Meine persönlichen Klagen wurden vom ADFC vor Ort, in Bbrg. und im Bund unterstützt.
Das Ergebnis kann nicht nur negativ gesehen werden, da Richter Steiner eine doch sehr konservative Rechtsauffassung vertritt (Leichtigkeit des Verkehrs, Radfahrer müssten auf der Fahrbahn überholt werden...), die in der bundesweiten Rechtsprechung sich seit Jahren nicht mehr finden.
Bei einer Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg werden dann vielleicht auch die sehr dicken Akten inhaltlich geprüft und die Urteile und Entscheidungen in Berlin berücksichtigt.

Innerhalb von 4 Jahren sind 140 Unfälle in Kleinmachnow mit Beteiligung von Radfahrern von der Polizei registriert. 21 Unfälle am Zehlendorfer Damm (L77). Dies interessiert die Kammer wohl nicht, da Richter Steiner bezüglich Abbiegeunfällen von "allgemeinem Lebensrisiko für Radfahrer" redet!

Die Begründung der Ablehnung lautete bei der Verkündung, dass die Kammer (3 Vollrichter u. 2 Ehrenamtsrichter - davon eine am ersten Tag !) keine Wahlfreiheit zwischen Fahrbahn und "Gehweg mit Radfahrer frei" akzeptiert.
Da die Kammer diese Auffassung sich zur Grundlage gemacht hat ist aus deren Sicht eine Abwicklung des Schülerverkehrs auf 6,5 m breiten Hauptstraßen mit LKW-/ÖPNV-Verkehr als Gefahrenlage für die Radfahrer anzusehen.

Damit wurde zu diesen Verfahren ein Urteil auch zur Freigabe von Gehwegen für Radfahrer gesprochen, welches weitreichende Konsequenzen bei Umgestaltung von Rad-/Gehwegen zu "Gehwegen mit Radfahrer frei" hätte, wenn es so stehen bleiben würde!

Ich bin gespannt, wie viel davon in der schriftlichen Begründung folgt.

Radaktive Grüße
P.Weis
 
Zuletzt bearbeitet:
Das würde ich mir selbstverständlich auch gern noch genau anschauen, es wäre nett, wenn Du die Begründung veröffentlichen oder rumschicken könntest. Das Gericht selbst hat bisher keine seiner bis vor Donnerstag soweit ich weiß drei Radweg-Entscheidungen veröffentlicht, obwohl das eigentlich inzwischen Standard ist. Bisher schon im Ansatz falsch & wohl auch diesmal wieder der springende Punkt: Das Gericht nennt war korrekt den Obersatz des Bundesverwaltungsgerichts,

Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt
(BVerwG, Urteil vom 18. November 2010, Aktenzeichen: 3 C 42/09)

lässt im Ergebnis aber jede erhebliche Gefahr ausreichen, um Radwegzwang zu rechtfertigen. Das entspricht nicht der Regelung in der Straßenverkehrsordnung. Das "allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung" fällt bei Steiner stets ohne weitere Erwähnung unter den Tisch. Dabei ist Fahrradfahren per se mit erheblichen Gefahren verbunden. Aber: Grundsätzlich erlaubt. Auf der Fahrbahn. Es dort zu verbieten ist nur zulässig, wenn an der Stelle Gefahren vorliegen, die das stets mit dem Radfahren auf der Fahrbahn verbundene Risiko erheblich übersteigt. Richter Steiners Art, mit der Straßenverkehrsordnung umzugehen, stellt die Wertung des Gesetzgebers auf den Kopf. Ich hoffe sehr, dass ihm das das Oberverwaltungsgericht so bald und so deutlich wie irgend möglich erklären wird. Klar: Wenn ich was höre, melde ich mich so schnell als möglich. Deine Frist für den Antrag auf Zulassung der Berufung beginnt (jeweils) erst, wenn das Gericht die Urteilsgründe schriftlich gefasst & Dir zugestellt hat. Das kann noch diverse Wochen dauern.
 
Das würde ich mir selbstverständlich auch gern noch genau anschauen, es wäre nett, wenn Du die Begründung veröffentlichen oder rumschicken könntest.... Den Antrag auf Zulassung der Berufung beginnt (jeweils) erst, wenn das Gericht die Urteilsgründe schriftlich gefasst & Dir zugestellt hat. Das kann noch diverse Wochen dauern.
Hallo vorTrieb,
das Urteil wird schätzungsweise Ende Februar vorliegen. Natürlich stelle ich das dann zur Verfügung. Würde mich freuen, wenn wir gemeinsam einen Lokaltermin mit möglichst vielen Radaktiven in Kleinmachnow machen könnten, damit die Presse nicht nur mit mir alleine da steht. Melde mich, wenn es so weit ist.
Bis dahin könnt Ihr gerne den Masterplan Fahrrad von der Internetseite laden und mal ansehen...www.adfc-kleinmachnow.de oder http://www.brandenburg.adfc.de/krei...-fahrrad/masterplan-fahrrad---endfassung-2012
Radaktive Grüße
P.Weis
 
Ich habe heute nette Post vom Landkreis Potsdam Mittelmark bekommen (siehe Anhang). Meinem Einspruch gegen die Radwegebenutzungspflicht auf der Sputendorfer Straße in Stahnsdorf wurde stattgegeben

Bin da heute mal wieder lang gekommen und es ist noch kein einziges Schild abgebaut worden. Frage an die Rechtsexperten: wen belästige ich denn jetzt am Besten!?! Wer selbst aktiv werden möchte, der findet alle wichtigen Angaben im Anhang zu Post 182.

Schöne Grüße von der Mücke
 
Es ist noch kein einziges Schild abgebaut worden. Frage an die Rechtsexperten: wen belästige ich denn jetzt am Besten!?!
Die Verkehrsrechtliche Anordnung wird vom Straßenbaulastträger vollzogen. Im konkreten Fall Sputendorfer Str. müsste dies das Gemeindeamt Stahnsdorf sein.
D.h. die Verkehrsbehörde schickt die Anordnung zur Entfernung an die Gemeinde und lässt dort den Abbau der Schilder bestätigen.
Falls die Anordnung die Montage neuer Schilder vorsieht, kann es einige Zeit dauern.

Am Besten wäre in diesem Fall an den Bürgermeister Albers bzw. Hr. Weickert als Leiter des Bereichs Ordnung zu schreiben.
Radaktive Grüße
P.Weis
Kleinmachnow
 
Stimmt alles. Theoretisch ziemlich kompliziert. Praktisch allerdings gilt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Berlin (und andere zum Thema & insbesondere solche aus Potsdam ist mir nicht bekannt): Für Dich ist auch, wenn es um die Entfernung der Schilder geht, die Straßenverkehrsbehörde der alleinige Ansprechpartner. Gegenüber dem Straßenbaulastträger hast Du kein Recht. Der ist nämlich nur der an-/abordnenden Behörde verpflichtet. Die hat dafür auch die Möglichkeit, den Straßenbaulastträger zu zwingen. Ich würde also an die Widerspruchsbehörde schreiben. Ungefähr so:

Ihr Widerspruchsbescheid vom usw.

SgDuH, die VZ 241, deren Anordnung Sie mit oben bezeichneten Widerspruchsbescheid aufgehoben haben, stehen immer noch. Lassen Sie sie bitte nunmehr unverzüglich entfernen. Sie stellen die Bekanntgabe der verkehrsrechtlichen Anordnung dar, die Sie aufgehoben haben. Sie haben daher dafür zu sorgen, dass die Bekanntgabe beendet wird. Auch wenn dafür gem. § 45 Absatz 5 Satz 1 StVO der Straßenbaulastträger verantwortlich ist, sind für mich allein Sie der Ansprechpartner (VG Berlin, Urteil vom 17.07.2003, Aktenzeichen: VG 27 A13.02, und Beschluss vom 07.05.2013, Aktenzeichen: VG 11 K 518.11). (Und wenn Du Ernst machen willst: Wenn die Schilder nicht bis zum meintewegen: 1. April 2014 entfernt sind, werde ich ohne weitere Ankündigung beim Verwaltungsgericht Potsdam beantragen, Ihnen die Entfernung der Schilder vollstreckbar aufzugeben.)
 
In meinem Verfahren auf Eilrechtsschutz der L401 OD Wildau hatte ich heute einen Ortstermin mit dem Vorsitzenden der Kammer höchstpersönlich, sowie 3 Vertretern des Straßenverkehrsamtes. Der Richter/Berichterstatter hat sich die Situation vor Ort angesehen und konnte im Grunde meiner Argumentation gut folgen. In der nachfolgenden Besprechung hat er mir dann aber nahegelegt, das Verfahren unstreitig zu beenden, da die Benutzungspflicht auf Probe bis Oktober 2014 angeordnet wurde und dann eine neue Entscheidung der Straßenbehörde erfolgen muss, was deutlich schneller wäre, als das Verfahren vermutlich von der 2. Instanz entschieden werden würde, da der AG höchstwahrscheinlich auf Revision drängen würde. Die zweite Instanz würde allerdings Anwaltszwang bedeuten und mir wäre auch nicht geholfen, da die Verkehrszeichen wahrscheinlich nicht vorab ausgesetz werden würden.
Hinzu kommt das Zeichen 237, von dem die Sache mit der Widerspruchsfrist nicht 100% klar ist (gibt ja Urteile mit Aufstellung + 1 Jahr vs. Kenntnisnahme + 1 Jahr) und mein Antrag diesbezüglich abgeschmettert werden könnte. Bin mir allerdings nicht sicher, ob ich das ganze 100% verstanden habe. Aber scheinbar wird noch ein Protokollauszug geschickt, den ich bei Interesse einstellen würde.

So sind wir verblieben, dass im Oktober neu entschieden wird und die Straßenverkehrsbehörde alle Kosten tragen muss :p.

Der einzige Wehrmutstropfen ist (neben den weiteren 4 Monaten), dass es im Oktober wahrscheinlich von vorne beginnt (der Richter meinte aber, dass es dann deutlich schneller und ohne Ortstermin gehen wird). Weil ich nicht denke, dass die Straßenverkehrsbehörde einsichtig ist. Mit dem Behördenleiter war am Beginn des Termins keine vernünftige Diskussion möglich, z.B. über diese Stelle (Beitrag #208), er hat mich gar nicht ausreden lassen und auch das Problem überhaupt nicht verstanden. "Man will nicht, dass Radfahrer über die Kreuzung fahren, wegen Schaltzeiten bla bla". Das die Beschilderung für dieses Vorhaben völlig ungeeignet ist und der Radverkehr über den Bürgersteig geführt wird, hat er einfach nicht kapiert. Und so wird der Straßenverkehr geregelt - wunderbar! :crash:
Zum Ende des Termins hat der Behördenleiter noch seine "Freude" über die anderen 15 Widersprüche zum Ausdruck gebracht, die bei denen liegen. Scheinbar "gibt es eine Gruppe, die hier in Berlin und Brandenburg gegen alle Radwege vorgeht" (O-Ton) :D. Sollen sie halt aufhören, ihre blauen Lollis aufzustellen und die STVO ordentlich umsetzen. Der Richter hat ihnen zwar ziemlich deutlich erklärt, wie die Rechtslage ist, dass sie ihre Ermessungsentscheidung begründen müssen und wie es sich mit der ERA und der STVO verhält (was nach dem Staunen der 3 Behördenleute völliges Neuland für die war), aber ich denke nicht, dass sie es verstanden haben.

Hat jemand Erfahrung im Umgang mit Radwegen, die schon länger bekannt sind (also abgelaufene Widerspruchsfrist)? Ist "Antrag auf Überprüfung" mit anschließender Klage gegen den Bescheid ein gangbarer Weg?
 
Das ist ja ein Ding & im Ergebnis: ganz erfreulich, auch wenn die Schilder erst mal noch stehen bleiben. Das Verfahren Deines Vorsitzenden ist ziemlich ungewöhnlich. Ich habe ehrlich gesagt noch nie von einem Ortstermin in einem Eilverfahren gehört. Da gibt's normalerweise nicht mal eine mündliche Verhandlung. Auch Schilder auf Probe sind mir neu. Wenn der Vorsitzende die (in Eilverfahren nicht sonderlich hohen) Kosten der Behörde auferlegt, ist er der Auffassung, dass Dein Widerspruch nach Lage der Dinge zur Zeit begründet ist und die Radwegbenutzungspflicht damit eigentlich ausgesetzt werden müsste. Wie gesagt: Schönes Ding & weit besser als alles, was bisher vom Verwaltungsgericht Potsdam zu hören war!
 
Bei älteren Radwegzwängen kannst Du stets die Aufhebung beantragen, Widerspruch einlegen, falls die Behörde sich weigert, und Klage erheben, wenn auch der Widerspruch keinen Erfolg hat. Die Erfolgsaussichten sind etwas geringer, weil es sich um eine Verpflichtungs- und keine Anfechtungsklage handelt. Sie hat nur Erfolg, wenn der Behörde kein Ermessen zusteht, dass den Radwegzwang als rechtmäßig erscheinen lassen kann. Wo allerdings schon die Voraussetzungen für Radwegzwang nicht vorliegen, ist eine solche Verpflichtungsklage genau so gut wie sonst die Anfechtungsklage. Ich bin da in Berlin in einem Fall (Columbiadamm) erfolgreich gewesen & in einem weiteren (Hermannstraße) - noch - nicht.
 
Könntest du eventuell mal diese "Schilder auf Probe" näher erläutern? Davon hab' ich ja noch nie etwas gehört und auf die Schnelle auch rein gar nichts zu gefunden.
 
Zurück
Oben Unten