ausser den in einem strafverfahren (und nur in diesem) ermittelnden behörden ist NIEMAND zu irgendeiner form der zurückhaltung gezwungen.
Und ich dachte immer, gerade die ermittelnden Behörden wären eben nicht zur Zurückhaltung gezwungen? Das würde die Staatsanwaltschaft (also die ermittelnde Behörde in einem Strafverfahren) ja geradezu in eine Zwickmühle bringen, denn sie ist doch gemeinhin die Vertreterin der Anklage?

Hochoffiziell hast Du zwar durchaus recht dass die StA auch entlastende Ermittlungen gegen einen Verdächtigen anstrengen sollte, aber das hat nix mit dem "Im Zweifel für den Angeklagten" zu tun, um das es hier geht.
Und, noch ganz am Rande: generell gilt juristisch die "freie Beweiswürdigung" durch den Richter. Im Rechtsstaat darf/kann ein Richter auf einen Gegenbeweis verzichten, wenn er den Vortrag des Beschuldigten auch ohne diesen für schlüssig und nachvollziehbar hält.
Übertrag halt das auf den Froome-Fall.
Es braucht keine Beweise, um Auffälligkeiten in Frage zu stellen und mehr vertrete ich hier nicht.
Echt nicht? Ich dachte Du hättest Froome mit Jemandem verglichen, der ständig zu schnell führe, dem man das, im Gegensatz zu einem Geblitzten, nur nicht nachweisen könne?
Lass mich Dich nochmal zitieren:
Wenn der Raser zu Unrecht geblitzt worden ist dann hat er Pech gehabt, wenn er nicht das Gegenteil beweisen kann. Wenn er aber ständig zu schnell fährt und die Messungen aber das nicht beweisen können, dann soll kein anderer dadurch zu schaden kommen müssen.
Nebenbei hast Du Froome doch auch schon indirekt mit Armstrong verglichen. Das ist mMn schon etwas mehr als bloßes "Auffälligkeiten in Frage zu stellen".