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Fahrradversicherung

FrauT.

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Hallo Foris,

ich habe mir die Tage für den Alltag und den Winter ein Tourenrad gekauft. Wohne in einem Mehrfamilienhaus mit Gemeinschaftsfahrradkeller. Ich wollte das Rad gerne gegen Diebstahl versichern lassen, da hier öfter mal was wegkommt (selbst eine billige Aldi-Lampe an meinem alten Tourenrad). Das Problem ist jetzt nur, dass wir keine Möglichkeit haben, das Fahrrad an einem festen Gegenstand zu befestigen. Das verlangen aber die Versicherer, bei denen ich mich bisher schlau gemacht habe.
In die Wohnung kann ichs nicht stellen. 1. ist es mir zu schwer, ich mag das Rad nicht 2 x täglich in den 3. Stock tragen, 2. steht da bereits mein Cyclocross- mehr Platz hab ich einfach nicht.
Kennt jemand, bzw. gibt es überhaupt eine Diebstahlversicherung, bei der das feste anbinden nicht zwingend erforderlich ist?

Danke schonmal,
FrauT.
 
Da untescheiden sich die Versicherungen erheblich, sowohl vom Umgfang (Geld) als auch Zeitraum. Bei allen die ich kenne steht zB ein Passus in der Art drin, dass die Versicherung zwischen 1 Uhr NAchts bis 5 Uhr morgens NICHT gilt, egal wo und wie das Rad angeschlossen ist (Hausratversicherung).
Schau dir mal diesen Versicherer an: http://www.enraverzekeringen.de/index.php?topic=fahrrad
 
"Besondere Voraussetzungen der Diebstahlleistung

Das Fahrrad ist mit einem im Versicherungsantrag zugelassenen Schloss an einen festen Gegenstand anzuschliessen"

Hmm. Hier auch. Ich hab einfach keinen festen Gegenstand im Keller, an den ich das Fahrrad anschließen kann, das ist das Problem.
 
Ich habe dasselbe Problem und suche schon lange.
[URL]http://www.enraverzekeringen.de/PDF/Bedingungen_Fahrrad.pdf[/URL] schrieb:
§11.1 Der Versicherungsnehmer hat das Fahrrad zum Schutz gegen Diebstahl beim Abstellen mit einem Sicherheitsschloß an einen festen Gegenstand anzuschließen. Ein einfaches Sichern durch die Verwendung eines Sicherheitsschlosses genügt bei der Unterbringung des Fahrrads in einem abgeschlossenen Raum.
Ist jetzt die Frage, ob ein Gemeinschaftsfahrradkeller als abgeschlossener Raum gilt. Oft wird es schwer sein zu beweisen, daß der Gemeinschaftskeller tatsächlich abgesperrt war. Könnte ja jemand vergessen haben den Schlüssel rumzudrehen. Ich würde vermuten, daß man, zumindest wenn es keine Einbruchspuren gibt, auch keinen Ersatz bekommt. Muss aber auch nicht sein, daß Einbruchspuren ausreichen.
 
evetuell kannst du ja mit dem hausmeister sprechen und wenn er es zulässt kannst du einfach eine verankerung an der wand besfestigen? hast du mal gefragt, ob du das darfst?
 
Du willst das Rad im Keller abstellen? Wenn das dein eigener, verschlossener Keller ist, brauchst du das Rad dort auch nicht anschließen. Du braucht dann auch gar keine Fahrradpolice, da das Rad in diesem Fall ein Teil des ganz normalen Hausrat ist, der grundsätzlich voll gegen Einbruchdiebstahl versichert ist (bei jeder Hausratversicherung). Für Gemeinschaftskeller gilt das allerdings üblicherweise nicht, d.h. hier gelten dann die Bedingungen der Fahrradpolice (einfacher Diebstahl außerhalb der eigenen 4 Wände, kein Einbruchdiebstahl).​
 
Es ist ein Gemeinschaftskeller.
Ich vermute, beim Hausmeister werde ich wenig Chancen haben, dass er es erlaubt (der ist ein wenig seltsam). Ich denke, ich werde mal eine Email an die Hausverwaltung schreiben, vermutlich können die das auch eher entscheiden.
Danke euch!
 
Ich verweise hier mal wieder auf die VHV. Die auch schon im Bereich der Privathaftpflicht Top ist und die Teilnahme an Radrennen mitversichert hat.

Bei der Hausrat sieht es folgendermaßen aus. Die VHV verzichtet nicht nur gänzlich auf die sog, Nachtzeitklausel (diese Geschichte wenns Nachts geklaut wird) sie sagt sogar noch, wenn ein Radkeller/Gemeinschaftskeller zur Verfügung steht, stelle dein Rad doch bitte dort ab. Einzige Vorraussetzung ist ein Schloss, ein eigenständiges Schloss also kein Rahmenschloss sondern ein vom Rad unabhängiges Schloss. Es muss allerdings nicht mit einer weiteren Einrichtung am Gebäude befestigt werden. Es ist sogar, wenn kein Radkeller vorhanden ist. Draussen egal ob in Benutzung oder nicht und egal für welchen Zeitraum es dort steht,versichert!!!

Also auch im Bereich Raddiebstahl VHV.
Kann ich als Makler der über die freie Auswahl verfügt nur empfehlen.
Um das zu festigen, die Ökotest bewertet die Privathaftpflicht Klassik-Garant der VHV sowie die Hausratversicherung Exklusiv-Garant mit dem ersten Platz in einem Ranking. Beide sind die für Fahrradfahrer relevanten Produkte.
 
Hallo Foris,

ich habe mir die Tage für den Alltag und den Winter ein Tourenrad gekauft. Wohne in einem Mehrfamilienhaus mit Gemeinschaftsfahrradkeller. Ich wollte das Rad gerne gegen Diebstahl versichern lassen, da hier öfter mal was wegkommt (selbst eine billige Aldi-Lampe an meinem alten Tourenrad). Das Problem ist jetzt nur, dass wir keine Möglichkeit haben, das Fahrrad an einem festen Gegenstand zu befestigen. Das verlangen aber die Versicherer, bei denen ich mich bisher schlau gemacht habe.
In die Wohnung kann ichs nicht stellen. 1. ist es mir zu schwer, ich mag das Rad nicht 2 x täglich in den 3. Stock tragen, 2. steht da bereits mein Cyclocross- mehr Platz hab ich einfach nicht.
Kennt jemand, bzw. gibt es überhaupt eine Diebstahlversicherung, bei der das feste anbinden nicht zwingend erforderlich ist?

Danke schonmal,
FrauT.

Hi, Frau T.
Die ALIANZ-Vers. bietet im Rahmen einer ihrer Hausratversicherungen eine Versicherung für ein Rad(oder mehrere) bis zu
einer Deckungssumme von 5000Euro an. Bin selbst dort versichert. Einfach mal einen Vericherungsspezi fragen.

Sport Frei
 
Also Versicherung hin oder her, blöd ist es trotzdem, wenn einem das Rad geklaut wird. Denn bis die Versicherung zahlt und man endlich das neue Rad hat, vergeht eben doch Zeit, in der man das Rad nicht hat. Deshalb würde ich auch an deiner Stelle mal mit der Hausverwaltung reden, ob man da nicht irgendwas in dem Keller montieren kann, an dem man das Rad anschließen kann.

Finde schon wichtig, dass das Rad an einer festen Vorrichtung angeschlossen werden kann.
So wie hier:

fahrradschloss02.jpg
 
Das Foto ist Klasse aber bei der richtigen Versicherung ist das im Keller garnicht nötig, obgleich es das eigene Bauchgefühl sicherlich noch verbessern würde. Bei ernsthaftem Interesse würde ich jedem kostenfrei ein Angebot das die speziellen Bedürfnisse unseres Sportes berücksichtigt in den gewünschten Versicherungssparten per PDF zukommen lassen. Zum Thema Zahldauer, wenn man alle Unterlagen beisammen hat und der Versicherung alles notwendige zur Verfügung stellt sollte es in den seltensten Fällen länger als zwei Wochen von Schadenmeldung bis Gelderhalt dauern.

Manchmal bringt aber auch das anketten nichts ;-)

fahrraddiebstahl-fuer-profis-2011-01-04.jpg
 
Egal wie gut die Versicherungsbedingungen sind, wenn es (mehrfach) zu teuren Regulierungen kommt, kündigt dir die Versicherung. Und es wird dann schwieriger eine neue brauchbare zu bekommen, da die Versicherer ja untereinander Informationen austauschen. Daher sehe ich das mit dem Sichern der Räder ähnlich. Ich schließe daher meine MTBs sowohl im Kellerverschlag als auch im Auto an. Nur das Rennrad in der Wohnung ist nicht angeschlossen.
 
garkeine frage, eine versicherung ist weder ersatz für ein schloss noch für unachtsamkeit und faulheit, sie sollte nur den Notfall absichern und der kommt sicher nicht 4 mal pro Jahr vor bzw sollte es ;) aber es kann dennoch immermal bei einer großen Radveranstaltung, im Keller, vorm Biergarten, oder sonst wo passieren.
 
Mit einem guten Schloss ist man schon halb versichert. Weil ohne Schloss zahlt sie sowieso nicht.
Damit die Versicherung bei teuren Rädern das Schloss als solches akzeptiert, muss es VDS zertifiziert sein. Beim Fahrradschloss-Test des ABUS Bordo x-Plus ist diese beispielsweise angegeben. Wenn es um viel Geld geht, wird ein 0815-Fahrradschloss wohl nicht reichen, wenn die Versicherung zahlen soll.
 
Stimmt so nicht, in den Bedingungen müsste ausdrücklich stehen das nur VDS anerkannte Schlösser gelten. Der Passus wäre mir bis dato neu.

Es gibt kein... wohl nicht reichen... steht da Fahrradschloss, dann reicht jedes Handelsübliche für Fahrräder entwickelte Schloss, egal ob von Aldi oder Abus.
 
also die Hausratversicherer schreiben meist was von "Sicherung in verkehrsüblicher Weise". im Zweifelsfall ließe sich daraus ableiten, dass, natürlich je nach Richter, eine teures Rad mit einem teuren Schloss zu sichern ist.

die Spezialversicherer geben aber in der Tat Sicherungen in den Bedingungen vor. Beispiel: "Diebstahlschutz nur bei Verwendung eines im Vertrag zugelassenen hochwertigen Schlosses. Bei Kaufpreis über 1000 Euro muss Schloss mind. 50 Euro kosten". Oder "Diebstahlschutz nur, wenn Fahrrad mit zugelassenem Schloss (Mindestkaufpreis 20 Euro) an festem Gegenstand angeschlossen ist".
 
was ja absolut übliche größenordnungen sind, wobei auch dort wieder luft zum diskutieren ist und daher wirds in der regel zu gunsten des Versicherungsnehmer vor Gericht ausgelegt. Beispielsweise, bei einem reduzierten Schloss,......
 
also die Hausratversicherer schreiben meist was von "Sicherung in verkehrsüblicher Weise". im Zweifelsfall ließe sich daraus ableiten, dass, natürlich je nach Richter, eine teures Rad mit einem teuren Schloss zu sichern ist.
Und das es "AN"geschlossen werden muss, nicht nur "AB"geschlossen. Auch in z.B. Gemeinschaftsfahrradkellern.
 
Ich wollte gesagt haben: Wenn da steht "Sicherung in verkehrsüblicher Weise", dann heisst das: "An"schließen. Es sei denn da steht ausdrücklich etwas anderes.
 
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