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Fahrradversicherung

Habe auch nach einer neuen Versicherung suchen müssen, da meine bisherige nach einem hohen Schaden einseitig gekündigt hat.
Bin dabei auf die Hausrat von AXA gestossen
  • Einfachen Diebstahl rund um die Uhr, wenn das Fahrrad in verkehrsüblicher Weise gesichert ist
  • Grobe Fahrlässigkeit bei der Verursachung des Versicherungsfalles durch versicherte Gefahren
  • Transportmittelunfall
  • Beschädigung von als Reisegepäck aufgegebenen Fahrrädern
Einfach mal so als weiterer Tipp.
 
Ich wollte gesagt haben: Wenn da steht "Sicherung in verkehrsüblicher Weise", dann heisst das: "An"schließen. Es sei denn da steht ausdrücklich etwas anderes.

habe noch kein passendes urteil gefunden aber da versicherungsbedingungen zu gunsten des "normal" intelligenten vn ausgelegt werden und im zusammenhang mit verkehrsüblich immer das abschliessen mit einem dafür vorgesehenen schloss genannt wird aber nicht das anschliessen denke ich das gerade im radkeller das anschliessen nicht nötig ist. allgemein konnte ich hierzu nichts finden ich werde mal meinen prof fragen aber ich denke anschliessen ist nicht notwendig!
 
Ich wollte gesagt haben: Wenn da steht "Sicherung in verkehrsüblicher Weise", dann heisst das: "An"schließen. Es sei denn da steht ausdrücklich etwas anderes.

nicht zwingend.

"Es reicht eine Sicherung in verkehrsüblicher Weise. Ausreichend sind somit auch dauerhaft mit dem Fahrrad bzw. Fahrradanhänger verbundene Schlösser, z.B. serienmäßige Speichenschlösser, auch wenn diese nur geringen Schutz bieten. Sofern das Fahrrad bzw. der Anhänger nicht in Gebrauch sind, müssen diese - soweit möglich - in einen Abstellraum untergestellt werden und sind dort zu sichern. Für diese Sicherung sieht der Klauseltext ebenfalls keine besondere Auflage vor."

Wobei ich mir aber sicher wäre, dass bei hochwertigen Rädern im Zweifelsfall richterlicherseits verkehrsüblich auch mit ANschließen ausgelegt wird, zumindest sofern anschließen möglich ist (geht ja z.B. unterwegs nicht immer).

Oben genanntes gilt jetzt aber nur für die Hausrat, NICHT für Spezialversicherer. die schreiben u.U. sehr wohl zwingend ANschließen vor.
 
"Es reicht eine Sicherung in verkehrsüblicher Weise. Ausreichend sind somit auch dauerhaft mit dem Fahrrad bzw. Fahrradanhänger verbundene Schlösser, z.B. serienmäßige Speichenschlösser, auch wenn diese nur geringen Schutz bieten. Sofern das Fahrrad bzw. der Anhänger nicht in Gebrauch sind, müssen diese - soweit möglich - in einen Abstellraum untergestellt werden und sind dort zu sichern. Für diese Sicherung sieht der Klauseltext ebenfalls keine besondere Auflage vor."

Woher stammt das Zitat?

Meine Interpretation habe ich, als ich auch mal wg. Versicherung unterwegs war, irgendwo recherchiert. Weiss leider nicht mehr wo. Jedenfalls hab ich es daraufhin gelassen, weil ich mein Rad dann versicherungstechnisch günstiger im Freien anschließen müsste, als im Gemeinschaftsfahrradkeller, wo ich es nur abschließen kann.
 
Mahlzeit

Frag mich immer,wieviele FR so ne Versicherung versichert
.....oder kommt dat nicht auf die Menge an ?
Es wird nicht das Fahrrad, sondern der Schaden betrachtet, d.h. wenn vier Räder mit jeweils eigenem Schloss geklaut werden, sind das vier Schäden mit der vereinbarten Deckungssumme pro Rad. Wenn vier Fahrräder mit einem Schloss gesichert sind, gilt es als ein Schaden und für alle Räder zusammen wird maximal die vereinbarte Summe geleistet (so zumindest bei uns).
darum immer mein Tip: Jedes Rad mit eigenem Schloss bzw. vier Räder zusammen mit vier Schlössern sollte eine Schadenabteilung auch im Sinne des Kunden regulieren.
 
nicht zwingend.

"Es reicht eine Sicherung in verkehrsüblicher Weise. Ausreichend sind somit auch dauerhaft mit dem Fahrrad bzw. Fahrradanhänger verbundene Schlösser, z.B. serienmäßige Speichenschlösser, auch wenn diese nur geringen Schutz bieten. Sofern das Fahrrad bzw. der Anhänger nicht in Gebrauch sind, müssen diese - soweit möglich - in einen Abstellraum untergestellt werden und sind dort zu sichern. Für diese Sicherung sieht der Klauseltext ebenfalls keine besondere Auflage vor."

Ganz klares, habe 6 Bedingungen plus die Standardbedingungen des Verbandes für Versicherer durchgesehen, Rahmenschlösser reichen nicht ! Es wird sogar ausdrücklich erwähnt das diese nicht ausreichen !!! Also bitte vorsichtig beim verlassen auf Vschutz mit einem Rahmenschloss.
 
dann hänge die Musterbedingungen doch mal an...würde mich wundern, wenn da Schlösser bei normalen Hausratversicherungsbedingungen bzgl. Klausel Fahrraddiebstahl näher definiert sind. I.d.R. ist von "verkehrsüblich", "verschlossen" o.ä. die Rede. In Erläuterungen vlt. noch: "Folgende Voraussetzungen müssen für den Versicherungsschutz erfüllt sein: Das Fahrrad ist durch ein Schloss gesichert."

Das von mir o.a. Zitat hingegen ist von einer großen deutschen Versicherung auf eine Anfrage aus 2011 zu genau dem Thema, wie sich verkehrsüblich definiert.

natürlich steht es jedem frei, seine eigene Versicherung konkret anzufragen, wie diese verkehrsüblich definiert. sowas bewahrt vor Schaden...es könnte allerdings passieren, dass nur wischiwaschi geantwortet wird, ohne sich festzulegen. das wäre nicht unüblich ;-)
 
jeder vernünftige Mensch weiß doch, dass man seine Karre nicht mit nem Rahmenschloss anschließt... also was diskutiert ihr hier eigentlich?

Die Sache mit dem Gemeinschaftskeller bzw. Fahrrad im eigenen verschlossenen Keller nochmals Anschließen ist wiederum interessant!
 
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