astra
Aktives Mitglied
AW: Eure Fragen an den Rechtsanwalt!
Richtig und überschreiten die Reparaturkosten den Zeitwert, dann ist das ein wirtschaftlicher Totalschaden. Ausnahmen gibt es da nur für Oldtimer, aber im Radbereich dürfte das uninteressant sein.
Soweit ich informiert bin, richtet sich sowas nach dem sogenannten "Zeitwert", also Neupreis - Abschreibung (Verschleiß/Alter/etc.).
Richtig und überschreiten die Reparaturkosten den Zeitwert, dann ist das ein wirtschaftlicher Totalschaden. Ausnahmen gibt es da nur für Oldtimer, aber im Radbereich dürfte das uninteressant sein.