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Eure Fragen an den Rechtsanwalt!

AW: Eure Fragen an den Rechtsanwalt!

Soweit ich informiert bin, richtet sich sowas nach dem sogenannten "Zeitwert", also Neupreis - Abschreibung (Verschleiß/Alter/etc.).

Richtig und überschreiten die Reparaturkosten den Zeitwert, dann ist das ein wirtschaftlicher Totalschaden. Ausnahmen gibt es da nur für Oldtimer, aber im Radbereich dürfte das uninteressant sein.
 
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Soweit ich informiert bin, richtet sich sowas nach dem sogenannten "Zeitwert", also Neupreis - Abschreibung (Verschleiß/Alter/etc.).

Richtig und überschreiten die Reparaturkosten den Zeitwert, dann ist das ein wirtschaftlicher Totalschaden. Ausnahmen gibt es da nur für Oldtimer, aber im Radbereich dürfte das uninteressant sein.

das ist mir alles bekannt.;)
es ist aber durchaus möglich, dass man sachen weit unter jeglichem wert bekommen hat(klingt lustig, ist aber so). bekommt man dann den zeitwert, oder nur das, was man mal bezahlt hat.
 
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Hallo zusammen,

ich mache grad für mein Studium an der Uni Hamburg eine "Forschung" :cool:
was Ausdauer- (und vor allem) Radsportler jursitisch am herzen liegt!

Vll könnt Ihr mir ja ein kleine Hilfestellung geben:

Was für Fragen rund um Versicherungen, Diebstähle.....möchtet Ihr mal einem rechtsanwalt stellen, um ein abgesicherte Antwort zu bekommen?????

Über zahlreiche Antworten freue ich mich!

Gruß aus Hamburg

Der NordseeRacer

Vielen Dank schon mal für die vielen, schnellen und guten Fragen/ Antworten;)

Nur aber so als Hinweis: Ich kann keine verbindlichen rechtshinweise geben..ich such ja nur nach fragen, die ich in meinem Unfragekatalog für die Uni einbinden kann!

Aber vll findet sich ja ein kompetenter Anwalt, der die hier (neu) aufkommenden Fragen beantworten kann!

freue mich über jede neue Frage...

gruß aus HH

Malte

öhmm :eek: .....er hat noch keine einzige antwort beantwortet *wundermichsehr*:spinner: ......da ist ja man beim google viel schnell und sicherer :lol: :cool:


:rolleyes:
 
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was kann ich an schmerzensgeld für nen faustschlag ins gesicht (prellung des kiefergelenks) und nen tritt mit prellung am schienbein und offenem knie mit prellung erwarten ?
 
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das ist mir alles bekannt.;)
es ist aber durchaus möglich, dass man sachen weit unter jeglichem wert bekommen hat(klingt lustig, ist aber so). bekommt man dann den zeitwert, oder nur das, was man mal bezahlt hat.

Der Zeitwert von etwas hängt nicht davon ab, was du dafür bezahlt hast. Theoretisch kannst du dein Rad ja sogar geschenkt bekommen haben, trotzdem hast du einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.
 
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Der Zeitwert von etwas hängt nicht davon ab, was du dafür bezahlt hast. Theoretisch kannst du dein Rad ja sogar geschenkt bekommen haben, trotzdem hast du einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.

naja, dann kommt aber z.b. hinzu, wie der ausgangswert des rades bestimmt wird. normalerweise legt man da ja rechnungen vor. jetzt ist die frage, ob man trotz des kleinen rechnungsbetrages einen höheren wert (uvp, aktuelle ladenpreise) des teils als ausganswert machen kann.
 
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was kann ich an schmerzensgeld für nen faustschlag ins gesicht (prellung des kiefergelenks) und nen tritt mit prellung am schienbein und offenem knie mit prellung erwarten ?

300 Euro, mit ganz viel Glück und nem guten Anwalt vielleicht 500.

Mir hatte ne Versicherung nach Krankenhausaufenthalt und zwei Monaten Arbeitsunfähigkeit aufgrund diverser Verletzungen mal 700 geboten...:cool:
 
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Ich hab mir nicht den ganzen Thread durchgelesen,hoffe dass meine Frage noch nicht gestellt wurde.Wer zahlt wenn bei Strassenarbeiten der Asphalt abgefräßt wird,ich aber nicht durch eine Beschilderung gewarnt werde-die Baustelle also nicht deutlich erkennbar ist- und wegen der Kannte stürze?Ist die Baufirma verantwortlich oder die Stadt/Gemeinde?Meine Frage bezieht sich auch auf andere Arten von Strassenbauarbeiten.

Ich würde mich zuerst an Stadt/Landkreis/Land wenden und auf jeden Fall Fotos machen. Ich meine gehört zu haben, dass die ja zunächst mal dafür haften sollten, wenn man sich z.b. durch nicht gekennzeichnete Straßenschäden langlegt(wenn man es denn beweisen kann). Für ne Baustelle werden die das ja irgendwie untereinander ausmachen.
 
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naja, dann kommt aber z.b. hinzu, wie der ausgangswert des rades bestimmt wird. normalerweise legt man da ja rechnungen vor. jetzt ist die frage, ob man trotz des kleinen rechnungsbetrages einen höheren wert (uvp, aktuelle ladenpreise) des teils als ausganswert machen kann.

Du kriegst den Zeitwert, wirklich, ehrlich, tatsächlich, indeed, certainement, wiakli woar, a wanst des oiwei no ned glaubst. Außer natürlich, der Schaden tritt in der Oberpfalz ein, dann richtet sich das Ganze nach Oberpfälzer Landrecht und da kenn ich mich nicht aus. :D
Du bist allerdings als Anspruchsteller für den Zeitwert beweispflichtig. Die Höhe klärt ein Sachverständiger. Dem würd ich natürlich nicht unbedingt Belege dafür geben, dass Du irgendwas spottbillig bekommen hast, denn die Unterlagen wird er in seine Überlegungen einbeziehen. Wenn er allerdings sowas im Internet findet, Pech. ebay wird er wohl nicht einbeziehen, denn Du kannst das Rad ja zur Werkstatt bringen und die bestellen die Ersatzteile und suchen nicht bei ebay danach.
 
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