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Eure Fragen an den Rechtsanwalt!

NordseeRacer

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Hallo zusammen,

ich mache grad für mein Studium an der Uni Hamburg eine "Forschung" :cool:
was Ausdauer- (und vor allem) Radsportler jursitisch am herzen liegt!

Vll könnt Ihr mir ja ein kleine Hilfestellung geben:

Was für Fragen rund um Versicherungen, Diebstähle.....möchtet Ihr mal einem rechtsanwalt stellen, um ein abgesicherte Antwort zu bekommen?????

Über zahlreiche Antworten freue ich mich!

Gruß aus Hamburg

Der NordseeRacer
 
AW: Eure Fragen an den Rechtsanwalt!

darf ich nun auf der straße fahren, wenn ich schneller als 25km/h fahre oder nicht ?
 
AW: Eure Fragen an den Rechtsanwalt!

Über zahlreiche Antworten freue ich mich!

Wohl eher zahlreiche Fragen:-)!!

1) Muss mein Rennrad StVo voll ausgerüstet sein (Licht, Refleketoren, Klingel, etc)? Wenn nein, warum nicht und wo steht das?

2) MUSS ich einen Radweg nutzen?

3) Was passiert wenn ich geblitzt werde?

4) Bei Diebstahl des Renners springt welche Versicherung ein? zB. Diebstahl im Freibad!

Diese Fragen wurden zwar schon öfters gestellt, aber wahrscheinlich noch nie von einen Juristen direkt beantwortet, zumindest hier im Forum. Es kommen bestimmt noch einige Fragen hinzu!
 
AW: Eure Fragen an den Rechtsanwalt!

- Darf man nebeneinander Fahren ?

Der Rest wurde schon von anderen gefragt .
 
AW: Eure Fragen an den Rechtsanwalt!

Ganz klare Frage, wie geht man besten gegen Radwege vor, die als Pflichtweg mit Schildern ausgewiesen sind, aber wo eine solche nach der VwV nicht beschildert sein dürften.

Wenn Städte/Gemeinden fast alle Radwege beschildert haben und kaum welche davon den Richtlinien entsprechen, gibt es ne bessere Möglichkeit als jedes Schild einzeln weg zu klagen ?
 
AW: Eure Fragen an den Rechtsanwalt!

- Darf man nebeneinander Fahren ?

Der Rest wurde schon von anderen gefragt .

Ab 15 Personen schon...jedenfalls in einer 2er Reihe.
Soweit ich weiß, muss es dann aber auch einen "Gruppenführer" geben.
Die Stelle im "Gesetzesbuch" kann ich nicht (mehr) auswendig.
Aber die Antwort sollte ja auch der Jurist geben. Dafür ist der Thread ja da :)

Mein Frage wäre:

Wie sieht es juristisch mit "unbefahrbaren" (aus der Sicht des Rennradlers) Radwegen (Split, Schlaglöcher, eng, ...) aus, wenn die eigentlich als benutzungspflichtig ausgeschildert sind ?

Aber ist wohl zu "Einzelfall-abhängig" :(
 
AW: Eure Fragen an den Rechtsanwalt!

Antworten im Text

Wohl eher zahlreiche Fragen:-)!!

1) Muss mein Rennrad StVo voll ausgerüstet sein (Licht, Refleketoren, Klingel, etc)? Wenn nein, warum nicht und wo steht das?
Ja muß es. Der genaue Umfang steht §64a und §67 StVZO die Ausnahmen zu §67 stehen in Absatz 11.

2) MUSS ich einen Radweg nutzen?

Wenn er als benutzungspflichtig gekennzeichnet ist, ja. Der Gesetzgeber sieht keine Ausnahmen für schnelle Radler vor. Es sind aber genügend als Benutzungspflichtig gekennzeichnet, welche aber die Kriterien dazu nicht erfüllen in diesem Fall kann man die Rennleitung darauf hinweisen und es auf ein Verfahren ankommen lassen falls die Rennleitung nicht einsichtig ist.

3) Was passiert wenn ich geblitzt werde?
Nichts.


4) Bei Diebstahl des Renners springt welche Versicherung ein? zB. Diebstahl im Freibad!
Die Hausratversicherung, Ausnahmen dazu stehen in den AGB´s (z.B. Wert und Uhrzeiten). Natürlich gibt es auch gesonderte Radversicherungen aber danach wird hier ja sicher nicht gefragt sein.

Ach so und zum nebeneinander herfahren einfach mal §27 der StVO lesen. Darf man, wenn man mit 16 Radlern (und mehr) unterwegs ist.

mfg
rob
 
AW: Eure Fragen an den Rechtsanwalt!

Vielen Dank schon mal für die vielen, schnellen und guten Fragen/ Antworten;)

Nur aber so als Hinweis: Ich kann keine verbindlichen rechtshinweise geben..ich such ja nur nach fragen, die ich in meinem Unfragekatalog für die Uni einbinden kann!

Aber vll findet sich ja ein kompetenter Anwalt, der die hier (neu) aufkommenden Fragen beantworten kann!

freue mich über jede neue Frage...

gruß aus HH

Malte
 
AW: Eure Fragen an den Rechtsanwalt!

Was passiert, wenn die Polizei mich blitzt (kein fest stehender blitzer).
Dürfen die mich anhalten und mir eine Strafe verordnen?
 
AW: Eure Fragen an den Rechtsanwalt!

Ich hatte aber in erinnerung, dass man auf einem Fahrrad sich nicht an die geschwindigkeit richten muss oder kann(:D),
aber an die restlichen verkehrsregeln, wie zb. sicherheitsabstand halten muss.
Aber eigtl. könnte die Polizei ja damit ankommen, dass man nur so schnell fahren darf,
wie es der verkehr zuläßt, und man dann doch ärger bekommt :confused:
 
AW: Eure Fragen an den Rechtsanwalt!

Was passiert, wenn die Polizei mich blitzt (kein fest stehender blitzer).
Dürfen die mich anhalten und mir eine Strafe verordnen?

Ja sie dürfen.

Grundsätzlich sind Fahrräder nicht von den Geschwindigkeitsbegrenzungen gemäß § 3 Abs. 3 StVO betroffen, da diese nur für Kraftfahrzeuge gelten.

Aber trotzdem müssen sich Radler an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, auch wenn kein Tacho verbaut ist. (der Gesetzgeber geht eigentlich davon aus, daß radler eh nicht schneller als 30 fahren :D)
Wer also andauernd mit 30 durch einen Verkehrsberuhigten Bereich (Schrittgeschwindigkeit herscht dort) fährt oder Bergab durch Ortschaften mit über 50 kachelt, darf wenn er von der Rennleitung angehalten wird, mit einem Bußgeld rechnen.
 
AW: Eure Fragen an den Rechtsanwalt!

Ein Autofahrer streift mich mit seinem Aussenspiegel, an der nächsten Ampel trete ich ihm den Spiegel ab - welche Strafe erwartet mich? :D
 
AW: Eure Fragen an den Rechtsanwalt!

Ein Autofahrer streift mich mit seinem Aussenspiegel, an der nächsten Ampel trete ich ihm den Spiegel ab - welche Strafe erwartet mich? :D

Da wäre ich Vorsichtig. Man könnte durchaus eine vorsätzliche Sachbeschädigung daraus machen und dann bewegst Du dich ihm Rahmen einer Straftat :(
Wer hingegen an das Auto heranfährt umständlich aus dem Pedal ausklickt und beim umfallen Richtung Auto dieses zerkratzt und den Spiegel mit abreißt geht straffrei aus und meldet den Schaden einfach seiner Haftpflichtversicherung :dope:

Grundsätzlich ist aber natürlich von beidem abzuraten, aber wenn man sich schon nicht zuückhalten kann, sollte man zumindest versuchen keine Straftat zu begehen.

mfg
rob
 
AW: Eure Fragen an den Rechtsanwalt!

Hänge doch eine Umfrage mit diversen Fragen an den Thread.
Erleichtert dir die Auswertung,und mir das Tippen. :D
 
AW: Eure Fragen an den Rechtsanwalt!

ich habe eine ziemlich lustige frage:

kann man irgendwie zur verantwortung gezogen werden, wenn man durch ein ziemlich auffälliges(bunt,ungewöhnlich) äußeres einen unfall verusrsacht? also wenn man z.b. irgendwo vorbeifährt oder an der ampel steht, und ein verkehrsteilnehmer sich an einem verschaut und dadurch irgendwo reinfährt?

mir ist es nämlich schon mehrmals passiert, dass leute so glotzen, dass sie die grünwerdende ampel nicht mitbekommen und von hinten angehupt werden.

was ich mir denken kann, ist, dass es allgemein irgendwelche begrenzungen bezüglich z.b. blendung o.ä. gibt. welche richtlinien sind beim erscheinungsbild allgemein gegeben?
 
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