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Es gibt doch noch Gerechtigkeit

Was ich nicht begreife: was muss denn passieren, dass so ein Typ mal einfährt, und zwar für längere Zeit? Am besten die Höchststrafen für jedes Vergehen (Drogenhandel, Körperverletzung, etc.) aufaddieren, dann ab in die Zelle, Schlüssel umdrehen und wegschmeißen.
Naja, eine leichte handgreifliche Auseinandersetzung im Strassenverkehr sicher nicht. Irgendwo muss man halt auch realistisch bleiben.

Wenn jemand wegen einer Backpfeife und Beleidigungen vor Gericht kommt, kann man das doch schon mal als Erfolg werten - oder nicht?

Als ich klein war hat einer meiner Nachbarn einen verprügelt und Krankenhausreif geschlagen, dem am Boden liegenden Opfer noch in den Kopf getreten, unterlassene Hilfeleistung usw. (wenn man den damaligen Zeitungsartikeln glaubt). Der war auf jeden Fall auch nie im Knast...wobei ich das an dieser Stelle angebracht gefunden hätte.

Ich hatte dieses Jahr auch ein Problem mit einem aggressiven Rentner. Nachdem er mich fast Umgefahren hat stand er in der nächsten Kolonne 5 Autos hinter ner Polizeistreife. Habe die kurz drauf aufmerksam gemacht, die haben sich den zur Brust genommen, und weil er dabei ne Fahne hatte ist er jetzt den Führerschein los. Mir tat's fast ein wenig Leid - mir hätte gereicht wenn Sie ihm einfach mal ordentlich ins Gewissen geredet hätten. Aber eben, ich kann ja nichts dafür dass er sich so ins Auto gesetzt hat.
 
Wenn ich das richtig verstehe, kann man da schon mit Bewährung davon kommen?
https://www.gesetze-im-internet.de/...smitteln in nicht geringer,1 erlangt zu haben.

Das hängt wahrscheinlich vom Richter ab "freie Beweiswürdigung". In dem Paragraphen steht nur was von "unerlaubter Abgabe an Peronen unter 18 Jahren". An Personen über 18 Jahre ist das dann in Ordnung? Allerdings hast Du wohl recht, für drei Monate "in minder schweren Fällen" wird wohl keiner ins Gefängnis gehen.
 
Was ich außerdem nicht verstehe: dass jemand, der wegen Drogendelikten vorbestraft ist, in der Jugendarbeit eingesetzt wird.

Geprüft wird nach § 72a SGB VIII

§ 72a SGB VIII - Persönliche Eignung
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen hinsichtlich der persönlichen Eignung im Sinndes § 72 Abs. 1 insbesondere sicherstellen, dass sie keine Personen beschäftigen oder vermitteln,die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 181a, 182 bis 184e oder 225 des Strafgesetzbuches verurteilt worden sind.


Diese beinhalten u.a.

§ 171 StGB (Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht)
§ 174 StGB (sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen)
§ 174b StGB (sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung) bis § 174c StGB (sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungsverhältnisses)
§ 176 StGB (sexueller Missbrauch von Kindern)
§ 177 StGB (sexuelle Nötigung und Vergewaltigung)
§ 178 StGB (sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge)
§ 179 StGB (sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen)
§ 180 StGB (Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger) bis 181a StGB
§ 182 StGB (sexueller Missbrauch von Jugendlichen)
§ 183 StGB (exhibitionistische Handlungen)
§ 184 StGB (Verbreitung pornographischer Schriften) bis 184f StGB
§ 225 StGB (Misshandlung von Schutzbefohlenen)

Dazu kommen noch ein paar §§ zu Menschenraub und Entziehung Minderjähriger.

Die Vereine/Organisationen dürfen/wollen aus Datenschutzgründen oftmals nicht die vollständigen erweiterten Führungszeugnisse einsehen. In diesen Fällen erstellen die Kommunen Negativbescheide auf Grundlage des aktuellen Führungszeugnisses, in denen nur auf den § 72a SGB VIII eingegangen wird. Damit ist die persönliche Eignung ausreichend geprüft und festgestellt.

Eine Vorgeschichte als Drogendealer ist sicher kein Hindernis für Jugendarbeit...
 
Geprüft wird nach § 72a SGB VIII

§ 72a SGB VIII - Persönliche Eignung
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen hinsichtlich der persönlichen Eignung im Sinndes § 72 Abs. 1 insbesondere sicherstellen, dass sie keine Personen beschäftigen oder vermitteln,die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 181a, 182 bis 184e oder 225 des Strafgesetzbuches verurteilt worden sind.


Diese beinhalten u.a.

§ 171 StGB (Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht)
§ 174 StGB (sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen)
§ 174b StGB (sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung) bis § 174c StGB (sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungsverhältnisses)
§ 176 StGB (sexueller Missbrauch von Kindern)
§ 177 StGB (sexuelle Nötigung und Vergewaltigung)
§ 178 StGB (sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge)
§ 179 StGB (sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen)
§ 180 StGB (Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger) bis 181a StGB
§ 182 StGB (sexueller Missbrauch von Jugendlichen)
§ 183 StGB (exhibitionistische Handlungen)
§ 184 StGB (Verbreitung pornographischer Schriften) bis 184f StGB
§ 225 StGB (Misshandlung von Schutzbefohlenen)

Dazu kommen noch ein paar §§ zu Menschenraub und Entziehung Minderjähriger.

Die Vereine/Organisationen dürfen/wollen aus Datenschutzgründen oftmals nicht die vollständigen erweiterten Führungszeugnisse einsehen. In diesen Fällen erstellen die Kommunen Negativbescheide auf Grundlage des aktuellen Führungszeugnisses, in denen nur auf den § 72a SGB VIII eingegangen wird. Damit ist die persönliche Eignung ausreichend geprüft und festgestellt.

Eine Vorgeschichte als Drogendealer ist sicher kein Hindernis für Jugendarbeit...

Interessant. Bei einem Bekannten (Eintrag wegen unerlaubtem Besitz von Betäubingsmittels) steht folgender Zusatz drin: "Verbot der Beschäftigung, Beaufsichtigung, Anweisung und Ausbildung Jugendlicher (gesetzlich eingetretene Nebenfolge nach § 25 JArbSchG)" (Jugendarbeitsschutzgesetz, nehme ich an). Von daher scheint das so irrelevant nicht zu sein und wäre ja eigentlich auch nur folgerichtig. Und hier war nur von unerlaubtem besitz die Rede. Wenn einer mit dem Zeug auch noch handelt, hat derjenige in der Jugendarbeit aber rein gar nichts verloren-oder würdest Du allen Ernstes Dein Kind so einem Kerl in Obhut geben? Dann wundere Dich nicht, wenn er/sie frühzeitig anfängt zu kiffen. Als Vater eines Kindes würde ich mein Kind so einem Kerl ganz bestimmt nicht in Obhut geben wollen, und wenn sowas mal ans Tageslicht käme, würde ich den beschäftigenden Verein verklagen. Wenn die dann dicht machen müssen, haben die halt Pech gehabt. Ich bin eben zu konservativ, um Drogendelikte als Kavaliersdelikt abzutun, wie das ja insbesondere von den Grünen vorangetrieben wird (Legalisierung von Cannabis). Das ist ja auch nachvollziehbar-ein bekifftes Volk wird nicht so schnell aufmüpfig.
 
§ 72a SGB VIII erfasst alle Träger der freien Jugendhilfe sowie Vereine und somit keine Arbeitgeber mit deren Ausbildern.

Auf die restliche Polemik gehe ich jetzt nicht ein.
 
Interessant. Bei einem Bekannten (Eintrag wegen unerlaubtem Besitz von Betäubingsmittels) steht folgender Zusatz drin: "Verbot der Beschäftigung, Beaufsichtigung, Anweisung und Ausbildung Jugendlicher (gesetzlich eingetretene Nebenfolge nach § 25 JArbSchG)" (Jugendarbeitsschutzgesetz, nehme ich an). Von daher scheint das so irrelevant nicht zu sein und wäre ja eigentlich auch nur folgerichtig. Und hier war nur von unerlaubtem besitz die Rede. Wenn einer mit dem Zeug auch noch handelt, hat derjenige in der Jugendarbeit aber rein gar nichts verloren-oder würdest Du allen Ernstes Dein Kind so einem Kerl in Obhut geben? Dann wundere Dich nicht, wenn er/sie frühzeitig anfängt zu kiffen. Als Vater eines Kindes würde ich mein Kind so einem Kerl ganz bestimmt nicht in Obhut geben wollen, und wenn sowas mal ans Tageslicht käme, würde ich den beschäftigenden Verein verklagen. Wenn die dann dicht machen müssen, haben die halt Pech gehabt. Ich bin eben zu konservativ, um Drogendelikte als Kavaliersdelikt abzutun, wie das ja insbesondere von den Grünen vorangetrieben wird (Legalisierung von Cannabis). Das ist ja auch nachvollziehbar-ein bekifftes Volk wird nicht so schnell aufmüpfig.
Hm, also würdest du dein Kind niemals in Obhut bei jemandem geben der Alkohol konsumiert hatte?

Wo machst du bitte den Unterschied zwischen den Drogen?

Ich habe in meinem Leben noch nie illegale Drogen konsumiert, es ist aber in diversen Studien! Nachgewiesen worden, dass Cannabis tatsächlich um ein Vielfaches harmloser, im Sinne von Unfällen und auch Schäden für die Gesellschaft, ist als es beispielsweise Alkohol ist!

Für mich besteht also eigentlich nur die Möglichkeit entweder alles zu legalisieren, oder aber alles zu verbieten inklusive Alkohol!
 
Was ich nicht begreife: was muss denn passieren, dass so ein Typ mal einfährt, und zwar für längere Zeit? Am besten die Höchststrafen für jedes Vergehen (Drogenhandel, Körperverletzung, etc.) aufaddieren, dann ab in die Zelle, Schlüssel umdrehen und wegschmeißen.

Passieren müsste dazu vor Allem die Abschaffung des Grundgesetzes und der EU-GrCh. Dann ließe sich auch leichter über das Deinem „Wunsch“ im Weg stehende StGB, die StPO und die StVollzG‘e der Länder hinwegsehen.

Und dann: was denkst Du, was für den eine Haftstrafe im geschlossenen Strafvollzug mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bedeuten würde? Ich würde wetten: zu 99% Subkultur-Networking, zu 1% Straftataufarbeitung. Wenn überhaupt.
 
Hm, also würdest du dein Kind niemals in Obhut bei jemandem geben der Alkohol konsumiert hatte?

Wo machst du bitte den Unterschied zwischen den Drogen?

Ich habe in meinem Leben noch nie illegale Drogen konsumiert, es ist aber in diversen Studien! Nachgewiesen worden, dass Cannabis tatsächlich um ein Vielfaches harmloser, im Sinne von Unfällen und auch Schäden für die Gesellschaft, ist als es beispielsweise Alkohol ist!

Für mich besteht also eigentlich nur die Möglichkeit entweder alles zu legalisieren, oder aber alles zu verbieten inklusive Alkohol!

Hier wird darauf verwiesen, dass " Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren, die Cannabis rauchen, 85 Mal eher zu Kokain greifen als Jugendliche, die das nicht tun. Die Studie zeigte außerdem, dass 60 % der Jugendlichen, die Cannabis rauchen, bevor sie 15 sind, später Kokain nehmen." Der Vergleich mit Alkohol klingt wie die Beschwichtigung, dass es ungefährlicher sei, im zweiten statt im vierten Stock aus dem Fenster zu springen. Ich selbst trinke keinerlei Alkohol, dennoch ist er (etwa in Bier oder Wein) ein reines Genussmittel, zumal der Alkohol nicht künstlich erzeugt wird, sondern natürlich durch die Gärung entsteht. Cannabis dagegen wird ausschließlich zu dem Zweck konsumiert, "high" zu werden, oder auch enthemmter, weswegen Drogenkonsum für mich eher strafverschärfend wirken dürfte-der Konsument nimmt ja billigend in Kauf, oder führt den Zustand absichtlich herbei, in dem er die Kontrolle über sich verliert, was Körperverletzungen oder Sachbeschädigungen begünstigt. "Er wußte nicht, was er tat"-in dem Moment, wo er/sie Drogen konsumierte, schon. Angehängt ist ein Artikel aus der FAZ zu den Risiken von Cannabis-Gebrauch. Dazu ist noch zu sagen, dass in denjenigen US-Bundesstaaten, in denen der Gebrauch freigegeben wurde (wie das auch von den Grünen-von wem sonst-angestrebt wird), die Krankenhäuser voll sind mit Cannabis-Süchtigen.

Ich persönlich bin auch dafür, sämtliche derartige bewußtseinsverändernde Substanzen zu verbieten, oder schlicht so teuer zu machen, dass sie sich kaum einer leisten kann. Aber das wird kaum passieren. Ich kann mich noch gut an die Verkehrssicherheitssendung "Der 7. Sinn" erinnern, da wurde in einer Folge verbildlicht, wie Zigarettenkonsum etwa das Gesichtsfeld einschränkt.

Medikamente werden, soweit frei verkäuflich, nur begrenzt abgegeben, oder aber man braucht für wirklich wirsame Medikamente ein Rezept, aber Alkohol und Zigaretten kann man unbegrenzt kaufen. Tja, die Alkohol- und Zigarettenindustrei zahlt wohl besser.

Passieren müsste dazu vor Allem die Abschaffung des Grundgesetzes und der EU-GrCh. Dann ließe sich auch leichter über das Deinem „Wunsch“ im Weg stehende StGB, die StPO und die StVollzG‘e der Länder hinwegsehen.

Ich bin mir sicher, dass die bestehenden Gesetze ausreichen, wenn sie denn konsequent angewandt würden. Oder zitiere mal bitte die Stellen, die belegen, dass Gefängnisstrafen nicht angewandt werden dürfen. Statt dessen wird die Arbeit der Polizei durch Richter und Staatsanwälte zunichtegemacht, die zuviel 68er Gedankengut aufgenommen haben. Ich weiß durchaus, dass ich mit meiner Meinung, dass Verbrecher ins Gefängnis gehören, statt sie wieder auf die Menschheit loszulassen relativ allein stehe, selbst die CDU ist ja mittlerweile von diesem Liberalismus geprägt. Als Scheinargument wird dann immer eine angeliche Überfüllung der bestehenden Gefängnisse angeführt. Dann baut man eben noch welche.

Und dann: was denkst Du, was für den eine Haftstrafe im geschlossenen Strafvollzug mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bedeuten würde? Ich würde wetten: zu 99% Subkultur-Networking, zu 1% Straftataufarbeitung. Wenn überhaupt.

Aha- und Du glaubst ernsthaft, bei Bewährungsstrafen, wenn die Leute also was ausgefressen haben und trotzdem frei herumlaufen, passiert was anderes
lol.gif
? Dann steht "Weiterbetreiben der Drogen Nebengeschäfte sowie anderes Verbrecher-Komplizen-Networking an- und 0% Strafaufarbeitung, oder, sofern ein Bewährungshelfer involviert ist, wird Einsicht vorgetäuscht und Besserung gelobt, oder der ebenfalls "Liberal" geprägte Bewährungshelfer sieht über das eine oder andere hinweg und attestiert quasi eine Blanko-Bewährung. Oder meinst Du ernsthaft, diese Ganoven beeindruckt so eine Bewährungsstrafe? Wenn man von vornherein weiß, dass einem nichts passieren kann, schreckt das auch nicht ab. Wenn man allerdings befürchten muss, längere Zeit im Gefängnis zu landen, überlegt man es sich doch zweimal, bevor man eine Straftat begeht. Bei dem Delinquenten, der @solution85 eine verpasst hat, wurde womöglich noch argumentiert "Der arme Sohn, das kann man dem ja nicht zumuten, seinen Vater ins Gefängnis zu schicken". Da wird mal wieder das Recht eines Einzelnen über das Wohl der Allgemeinheit gestellt. Wenn Du mal von so einem "Isch-mach-Disch-Krankenhaus"-Typen verprügelt wirst, wirst Du wohl anders denken. Oder bist Du einer von denen, die sich dann ernsthaft überlegen "Was habe ich bloß falschgemacht, dass der so reagiert hat?" !?
 

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Bei dem Delinquenten, der @solution85 eine verpasst hat, wurde womöglich noch argumentiert "Der arme Sohn, das kann man dem ja nicht zumuten, seinen Vater ins Gefängnis zu schicken".
Nicht ganz, der Richter hat sich mit dem Angeklagten, über dessen Sohn unterhalten. Er hat es zwar nicht direkt gesagt, aber ich hatte schon das Gefühl, das der Richter ihm vermitteln wollte, das er aufpassen soll, da sein Sohn sonst wohl ohne Vater aufwächst.

Wie ihr eigentlich auf die Diskussion mit dem Cannabis kommt, kann ich nicht so recht verstehen. Wir wissen ja noch nicht einmal, mit welchen Drogen er überhaupt gehandelt hat. Und selbst wenn es "nur" Cannabis wäre, ist und bleibt es eine Straftat, ganz gleich ob Studien sagen, das es harmloser sein wie Alkohol.
 
Nicht ganz, der Richter hat sich mit dem Angeklagten, über dessen Sohn unterhalten. Er hat es zwar nicht direkt gesagt, aber ich hatte schon das Gefühl, das der Richter ihm vermitteln wollte, das er aufpassen soll, da sein Sohn sonst wohl ohne Vater aufwächst.

Wie ihr eigentlich auf die Diskussion mit dem Cannabis kommt, kann ich nicht so recht verstehen. Wir wissen ja noch nicht einmal, mit welchen Drogen er überhaupt gehandelt hat. Und selbst wenn es "nur" Cannabis wäre, ist und bleibt es eine Straftat, ganz gleich ob Studien sagen, das es harmloser sein wie Alkohol.

Ich habe den ersten Stein geworfen:
[...] Ich bin eben zu konservativ, um Drogendelikte als Kavaliersdelikt abzutun, wie das ja insbesondere von den Grünen vorangetrieben wird (Legalisierung von Cannabis). Das ist ja auch nachvollziehbar-ein bekifftes Volk wird nicht so schnell aufmüpfig.

Bei Handel mit härteren Sachen (Heroin o.ä.) würde Dein Kontrahent sicher nicht als Jugendtrainer arbeiten dürfen. Wobei mich das dann auch nicht mehr wundern würde.

Aber das erwähnte Gespräch lässt ja hoffen-das scheint das letzte Mal gewesen zu sein, dass er mit einem blauen Auge davongekommen ist. Auch wenn das jetz blöd klingt-im Prinzip hattest Du Glück, dass sich das Ganze wohl in einem Wohngebiet abgespielt hat. Ich selbst beharke mich nicht verbal mit Autofahrern, auf den Landstraßen, wo ich in der regel unterwegs bin, könnte so jemand auf die Idee kommen, irgendwo zu warten (oder, wenn jemand im Gegenverkehr mich beim Überholen dicht passiert hat, zu wenden), um mich dann von hinten abzuräumen.
 
Ich bin mir sicher, dass die bestehenden Gesetze ausreichen, wenn sie denn konsequent angewandt würden. Oder zitiere mal bitte die Stellen, die belegen, dass Gefängnisstrafen nicht angewandt werden dürfen. Statt dessen wird die Arbeit der Polizei durch Richter und Staatsanwälte zunichtegemacht, die zuviel 68er Gedankengut aufgenommen haben. Ich weiß durchaus, dass ich mit meiner Meinung, dass Verbrecher ins Gefängnis gehören, statt sie wieder auf die Menschheit loszulassen relativ allein stehe, selbst die CDU ist ja mittlerweile von diesem Liberalismus geprägt. Als Scheinargument wird dann immer eine angeliche Überfüllung der bestehenden Gefängnisse angeführt. Dann baut man eben noch welche.

Es geht nicht um "Gefängnisstrafen nicht anwenden", sondern um Dein sinngemäßes: "für Alles die Höchststrafe und dann wegsperren und Schlüssel verlieren".

1. Was ist die Höchststrafe, und was bedeutet sie? Genau: Ende der Fahnenstange. Angenommen, dem hier thematisierten Typ konnte der Handel mit 100g (nicht so wenig) Koks nachgewiesen werden und er ist nicht einschlägig Vorbestraft. Ach, sagen wir: 200g. Dafür bekäme er die Höchststrafe. Was bekommt dann aber der, dem man zum zweiten Mal den Handel von 1Kg nachweisen konnte. Das Gleiche?
Und für einen Schlag mit der flachen Hand bekommt er dann nach § 223 StGB fünf Jahre, genau wie der, der exzessiv mit Fäusten auf einen am Boden liegenden Menschen einschlägt, welchem in Folge fortan alle Schneide- und Eckzähne fehlen. Plausibel?
2. Die Strafvollzugsgesetze der Länder stellen seit Jahrzehnten allesamt den Resozialisierungsdedanken in den Vordergrund; ein einfaches "Wegschließen" im klassischen verwahrvollzuglichen Sinne gibt es längst nicht mehr. Die Strafhaft soll es dem Gefangenen ermöglichen, nach seiner Entlassung ein straffreies Leben in der Gesellschaft zu führen. Mit "Schlüssel wegwerfen" verstößt Du also dagegen.

Im Übrigen geht es auch nicht um das angebliche Scheinargument, die JVA'en seien dann zu voll. Es geht darum, dass es quatsch ist, Kleinkriminelle mit Großkriminellen zu einer Schicksalsgemeinschaft zu machen. Denn genau das geschieht im Strafvollzug zwangsläufig.



Aha- und Du glaubst ernsthaft, bei Bewährungsstrafen, wenn die Leute also was ausgefressen haben und trotzdem frei herumlaufen, passiert was anderes
lol.gif
? Dann steht "Weiterbetreiben der Drogen Nebengeschäfte sowie anderes Verbrecher-Komplizen-Networking an- und 0% Strafaufarbeitung, oder, sofern ein Bewährungshelfer involviert ist, wird Einsicht vorgetäuscht und Besserung gelobt, oder der ebenfalls "Liberal" geprägte Bewährungshelfer sieht über das eine oder andere hinweg und attestiert quasi eine Blanko-Bewährung. Oder meinst Du ernsthaft, diese Ganoven beeindruckt so eine Bewährungsstrafe? Wenn man von vornherein weiß, dass einem nichts passieren kann, schreckt das auch nicht ab. Wenn man allerdings befürchten muss, längere Zeit im Gefängnis zu landen, überlegt man es sich doch zweimal, bevor man eine Straftat begeht. Bei dem Delinquenten, der @solution85 eine verpasst hat, wurde womöglich noch argumentiert "Der arme Sohn, das kann man dem ja nicht zumuten, seinen Vater ins Gefängnis zu schicken". Da wird mal wieder das Recht eines Einzelnen über das Wohl der Allgemeinheit gestellt. Wenn Du mal von so einem "Isch-mach-Disch-Krankenhaus"-Typen verprügelt wirst, wirst Du wohl anders denken. Oder bist Du einer von denen, die sich dann ernsthaft überlegen "Was habe ich bloß falschgemacht, dass der so reagiert hat?" !?

In den allermeisten Fällen: ja. Denn in Freiheit ist ein Kleinkrimineller in aller Regel ein Kleinkrimineller, der mit Großkriminellen ungefähr gar keine Anknüpfungspunkte hat. Er verkauft im Club sein Speed, oder an Kumpels von Kumpeln ein bisschen Gras; meist zur aufbesserung des eigenen "Lebensstandards". Kleindealer halt. Die absolut überwiegende Gruppe. In den JVA'en sitzen allerdings auch andere Kaliber. Bei denen geht es um Kilo, teils um Tonnen, da geht es um gewerbsmäßigen Handel, meist in Verbindung mit OK und all dem Mist, der da wiederum dran hängt.
Und Du meinst, die zusammen zu bringen ist eine super Sache? Besser, als den Kleinkriminellen draußen unter Beobachtung lassen? Mal abgesehen davon, dass schon ein Jahr Strafvollzug nicht selten zur Folge ausreicht, dass auch nach Entlassung das Leben nur schwer wieder in geordnete Bahnen zu bekommen ist?


So wirklich Erfahrung oder Wissen hast Du jenseits von Krimis und Stammtisch mit dem Thema nicht, oder?
 
Man könnte, wenn man drakonische Strafen mag, nach Russland ziehen und dort Oppositionspolitik machen.
Gut, Belarus wäre auch eine Option.
 
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