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Naja, eine leichte handgreifliche Auseinandersetzung im Strassenverkehr sicher nicht. Irgendwo muss man halt auch realistisch bleiben.Was ich nicht begreife: was muss denn passieren, dass so ein Typ mal einfährt, und zwar für längere Zeit? Am besten die Höchststrafen für jedes Vergehen (Drogenhandel, Körperverletzung, etc.) aufaddieren, dann ab in die Zelle, Schlüssel umdrehen und wegschmeißen.
Wenn ich das richtig verstehe, kann man da schon mit Bewährung davon kommen?
https://www.gesetze-im-internet.de/...smitteln in nicht geringer,1 erlangt zu haben.
Was ich außerdem nicht verstehe: dass jemand, der wegen Drogendelikten vorbestraft ist, in der Jugendarbeit eingesetzt wird.
Geprüft wird nach § 72a SGB VIII
§ 72a SGB VIII - Persönliche Eignung
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen hinsichtlich der persönlichen Eignung im Sinndes § 72 Abs. 1 insbesondere sicherstellen, dass sie keine Personen beschäftigen oder vermitteln,die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 181a, 182 bis 184e oder 225 des Strafgesetzbuches verurteilt worden sind.
Diese beinhalten u.a.
§ 171 StGB (Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht)
§ 174 StGB (sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen)
§ 174b StGB (sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung) bis § 174c StGB (sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungsverhältnisses)
§ 176 StGB (sexueller Missbrauch von Kindern)
§ 177 StGB (sexuelle Nötigung und Vergewaltigung)
§ 178 StGB (sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge)
§ 179 StGB (sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen)
§ 180 StGB (Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger) bis 181a StGB
§ 182 StGB (sexueller Missbrauch von Jugendlichen)
§ 183 StGB (exhibitionistische Handlungen)
§ 184 StGB (Verbreitung pornographischer Schriften) bis 184f StGB
§ 225 StGB (Misshandlung von Schutzbefohlenen)
Dazu kommen noch ein paar §§ zu Menschenraub und Entziehung Minderjähriger.
Die Vereine/Organisationen dürfen/wollen aus Datenschutzgründen oftmals nicht die vollständigen erweiterten Führungszeugnisse einsehen. In diesen Fällen erstellen die Kommunen Negativbescheide auf Grundlage des aktuellen Führungszeugnisses, in denen nur auf den § 72a SGB VIII eingegangen wird. Damit ist die persönliche Eignung ausreichend geprüft und festgestellt.
Eine Vorgeschichte als Drogendealer ist sicher kein Hindernis für Jugendarbeit...
Hm, also würdest du dein Kind niemals in Obhut bei jemandem geben der Alkohol konsumiert hatte?Interessant. Bei einem Bekannten (Eintrag wegen unerlaubtem Besitz von Betäubingsmittels) steht folgender Zusatz drin: "Verbot der Beschäftigung, Beaufsichtigung, Anweisung und Ausbildung Jugendlicher (gesetzlich eingetretene Nebenfolge nach § 25 JArbSchG)" (Jugendarbeitsschutzgesetz, nehme ich an). Von daher scheint das so irrelevant nicht zu sein und wäre ja eigentlich auch nur folgerichtig. Und hier war nur von unerlaubtem besitz die Rede. Wenn einer mit dem Zeug auch noch handelt, hat derjenige in der Jugendarbeit aber rein gar nichts verloren-oder würdest Du allen Ernstes Dein Kind so einem Kerl in Obhut geben? Dann wundere Dich nicht, wenn er/sie frühzeitig anfängt zu kiffen. Als Vater eines Kindes würde ich mein Kind so einem Kerl ganz bestimmt nicht in Obhut geben wollen, und wenn sowas mal ans Tageslicht käme, würde ich den beschäftigenden Verein verklagen. Wenn die dann dicht machen müssen, haben die halt Pech gehabt. Ich bin eben zu konservativ, um Drogendelikte als Kavaliersdelikt abzutun, wie das ja insbesondere von den Grünen vorangetrieben wird (Legalisierung von Cannabis). Das ist ja auch nachvollziehbar-ein bekifftes Volk wird nicht so schnell aufmüpfig.
Was ich nicht begreife: was muss denn passieren, dass so ein Typ mal einfährt, und zwar für längere Zeit? Am besten die Höchststrafen für jedes Vergehen (Drogenhandel, Körperverletzung, etc.) aufaddieren, dann ab in die Zelle, Schlüssel umdrehen und wegschmeißen.
Hm, also würdest du dein Kind niemals in Obhut bei jemandem geben der Alkohol konsumiert hatte?
Wo machst du bitte den Unterschied zwischen den Drogen?
Ich habe in meinem Leben noch nie illegale Drogen konsumiert, es ist aber in diversen Studien! Nachgewiesen worden, dass Cannabis tatsächlich um ein Vielfaches harmloser, im Sinne von Unfällen und auch Schäden für die Gesellschaft, ist als es beispielsweise Alkohol ist!
Für mich besteht also eigentlich nur die Möglichkeit entweder alles zu legalisieren, oder aber alles zu verbieten inklusive Alkohol!
Passieren müsste dazu vor Allem die Abschaffung des Grundgesetzes und der EU-GrCh. Dann ließe sich auch leichter über das Deinem „Wunsch“ im Weg stehende StGB, die StPO und die StVollzG‘e der Länder hinwegsehen.
Und dann: was denkst Du, was für den eine Haftstrafe im geschlossenen Strafvollzug mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bedeuten würde? Ich würde wetten: zu 99% Subkultur-Networking, zu 1% Straftataufarbeitung. Wenn überhaupt.
Nicht ganz, der Richter hat sich mit dem Angeklagten, über dessen Sohn unterhalten. Er hat es zwar nicht direkt gesagt, aber ich hatte schon das Gefühl, das der Richter ihm vermitteln wollte, das er aufpassen soll, da sein Sohn sonst wohl ohne Vater aufwächst.Bei dem Delinquenten, der @solution85 eine verpasst hat, wurde womöglich noch argumentiert "Der arme Sohn, das kann man dem ja nicht zumuten, seinen Vater ins Gefängnis zu schicken".
Nicht ganz, der Richter hat sich mit dem Angeklagten, über dessen Sohn unterhalten. Er hat es zwar nicht direkt gesagt, aber ich hatte schon das Gefühl, das der Richter ihm vermitteln wollte, das er aufpassen soll, da sein Sohn sonst wohl ohne Vater aufwächst.
Wie ihr eigentlich auf die Diskussion mit dem Cannabis kommt, kann ich nicht so recht verstehen. Wir wissen ja noch nicht einmal, mit welchen Drogen er überhaupt gehandelt hat. Und selbst wenn es "nur" Cannabis wäre, ist und bleibt es eine Straftat, ganz gleich ob Studien sagen, das es harmloser sein wie Alkohol.
[...] Ich bin eben zu konservativ, um Drogendelikte als Kavaliersdelikt abzutun, wie das ja insbesondere von den Grünen vorangetrieben wird (Legalisierung von Cannabis). Das ist ja auch nachvollziehbar-ein bekifftes Volk wird nicht so schnell aufmüpfig.
Ich bin mir sicher, dass die bestehenden Gesetze ausreichen, wenn sie denn konsequent angewandt würden. Oder zitiere mal bitte die Stellen, die belegen, dass Gefängnisstrafen nicht angewandt werden dürfen. Statt dessen wird die Arbeit der Polizei durch Richter und Staatsanwälte zunichtegemacht, die zuviel 68er Gedankengut aufgenommen haben. Ich weiß durchaus, dass ich mit meiner Meinung, dass Verbrecher ins Gefängnis gehören, statt sie wieder auf die Menschheit loszulassen relativ allein stehe, selbst die CDU ist ja mittlerweile von diesem Liberalismus geprägt. Als Scheinargument wird dann immer eine angeliche Überfüllung der bestehenden Gefängnisse angeführt. Dann baut man eben noch welche.
Aha- und Du glaubst ernsthaft, bei Bewährungsstrafen, wenn die Leute also was ausgefressen haben und trotzdem frei herumlaufen, passiert was anderes? Dann steht "Weiterbetreiben der![]()
DrogenNebengeschäfte sowie anderes Verbrecher-Komplizen-Networking an- und 0% Strafaufarbeitung, oder, sofern ein Bewährungshelfer involviert ist, wird Einsicht vorgetäuscht und Besserung gelobt, oder der ebenfalls "Liberal" geprägte Bewährungshelfer sieht über das eine oder andere hinweg und attestiert quasi eine Blanko-Bewährung. Oder meinst Du ernsthaft, diese Ganoven beeindruckt so eine Bewährungsstrafe? Wenn man von vornherein weiß, dass einem nichts passieren kann, schreckt das auch nicht ab. Wenn man allerdings befürchten muss, längere Zeit im Gefängnis zu landen, überlegt man es sich doch zweimal, bevor man eine Straftat begeht. Bei dem Delinquenten, der @solution85 eine verpasst hat, wurde womöglich noch argumentiert "Der arme Sohn, das kann man dem ja nicht zumuten, seinen Vater ins Gefängnis zu schicken". Da wird mal wieder das Recht eines Einzelnen über das Wohl der Allgemeinheit gestellt. Wenn Du mal von so einem "Isch-mach-Disch-Krankenhaus"-Typen verprügelt wirst, wirst Du wohl anders denken. Oder bist Du einer von denen, die sich dann ernsthaft überlegen "Was habe ich bloß falschgemacht, dass der so reagiert hat?" !?