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Es gibt doch noch Gerechtigkeit

solution85

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Vor zwei Jahren hatte mir ein Autofahrer die Vorfahrt genommen. Ich wollte rechts abbiegen, er links kommt aus dem Gegenverkehr. Ca. 200 Meter weiter parke er mit geöffneten Fester am Fahrbahnrand. Ich hier an und fragte: Ob er noch ganz sauber wäre? Darauf hin riss er die Tür auf, stieg aus und schlug mit mit der flachen Hand ins Gesicht. Danach wurde bespuckt, als Hurensohn beschimpft und etwas herum geschupst. Das ganze wurde von einen Anwohner beobachtet, welcher rein zufällig Polizist war. :D Danach rief ich aber noch über 110 die Polizei, welche im Dienst war. Diese benötigten über 20 Minuten, bis zum Eintreffen. :confused: Wenn der Typ weiter gemacht hätte, wäre das wohl nicht gut für mich ausgegangen.

Eigentlich hatte ich ja nicht große Hoffnung, das bei der Verhandlung viel heraus kommt. Das änderte sich, als die Vorstrafen des Angeklagten verlesen wurden. Körperverletzung, Beleidigung, diverse Vergehen im Straßenverkehr, Drogenhandel in nicht geringer Menge, von allen etwas dabei. Verurteilt wurde er dann zu 70 Tagessätzen, zu je 30€ und einen Monat Fahrverbot.
 
Hilfreichster Beitrag geschrieben von ad-mh

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Hilfreichster Beitrag geschrieben von ad-mh

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So einer fährt im Zweifel auch ohne Lappen.

Ohne Lappen aber wohl genauso schlecht wie mit Lappen. Und wenn er dann ohne Lappen erwischt wird, gibts wenigstens noch mal einen Punkt mehr. Vielleicht würde man es nach 30 Jahren dann ja sogar schaffen, dass er entweder ein mündiger Fahrer wird oder alternativ eben nicht mehr fährt!
 
Vor zwei Jahren hatte mir ein Autofahrer die Vorfahrt genommen. Ich wollte rechts abbiegen, er links kommt aus dem Gegenverkehr. Ca. 200 Meter weiter parke er mit geöffneten Fester am Fahrbahnrand. Ich hier an und fragte: Ob er noch ganz sauber wäre? Darauf hin riss er die Tür auf, stieg aus und schlug mit mit der flachen Hand ins Gesicht. Danach wurde bespuckt, als Hurensohn beschimpft und etwas herum geschupst. Das ganze wurde von einen Anwohner beobachtet, welcher rein zufällig Polizist war. :D Danach rief ich aber noch über 110 die Polizei, welche im Dienst war. Diese benötigten über 20 Minuten, bis zum Eintreffen. :confused: Wenn der Typ weiter gemacht hätte, wäre das wohl nicht gut für mich ausgegangen.

Eigentlich hatte ich ja nicht große Hoffnung, das bei der Verhandlung viel heraus kommt. Das änderte sich, als die Vorstrafen des Angeklagten verlesen wurden. Körperverletzung, Beleidigung, diverse Vergehen im Straßenverkehr, Drogenhandel in nicht geringer Menge, von allen etwas dabei. Verurteilt wurde er dann zu 70 Tagessätzen, zu je 30€ und einen Monat Fahrverbot.
Tagessatz 30€ ist Sozialhilfesatz welchen er nie bezahlen kann /wird.
 
Schön zu lesen, dass es auch mal 'gut' ausgeht. Du hast Glück gehabt, dass der richtige Zeuge zur richtigen Zeit am richtigen Ort war.
So weit ich weiß, muss er die Strafe absitzen, wenn er nicht zahlt: Anzahl Tage Tagessatz = Anzahl Tage Haft

Gibt es neben der strafrechtlichen Verhandlung noch eine zivilrechtliche?
 
Tagessatz 30€ ist Sozialhilfesatz welchen er nie bezahlen kann /wird.
Er hat angegeben, das er 1200€ im Monat, als Leiter eines Wettbüro´s, als Einkommt hat. Wie viel seine Frau verdient, wusste er nicht so genau, da er sich nicht in die Finanzen sein Frau einmischt. :rolleyes: Aber er schätze so ca 2000€. Dazu soll eine monatliche Belastung von 1200€ für ein Haus kommen. Ein schätze wegen dieser Märchenstunden, ist der Satz so niedrig.

Schön zu lesen, dass es auch mal 'gut' ausgeht. Du hast Glück gehabt, dass der richtige Zeuge zur richtigen Zeit am richtigen Ort war.
ohh ja

Gibt es neben der strafrechtlichen Verhandlung noch eine zivilrechtliche?
Nein, würde es überhaupt lohnen, da kein wirklich Schaden entstanden ist?
 
jedes Strafmaß da ist ungenügend , Leuten denen die charakterliche Eignung für die Teilnahme am Fahrzeugführer im Strassenverkehr fehlt lt. Aktenlage gehört die Fahrerlaubnis grundsätzlich entzogen bzw. dürfen die gar nicht bekommen , sofern die vorher schon Aktenkundig wg. Gewalttaten sind , fertig .
Über alles andere machen die sich lustig , zahlen das locker und prollen auch noch damit rum .
 
Zuletzt bearbeitet:
Soviel ich weiß, entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde über MPU oder nicht. Die bekommt durch das Fahrverbot Wind von dem Urteil und entscheidet dann.
 
jedes Strafmaß da ist ungenügend , Leuten denen die charakterliche Eignung für die Teilnahme am Fahrzeugführer im Strassenverkehr fehlt lt. Aktenlage gehört die Fahrerlaubniss grundsätzlich entzogen bzw. dürfen die gar nicht bekommen , sofern die vorher schon Aktenkundig wg. Gewalttaten sind , fertig .
Über alles andere machen die sich lustig , zahlen das locker und prollen auch noch damit rum .
Führerschein ist doch wie ein Grundrecht. Den zu entziehen braucht große Hürden. Siehe BM Scheuer mit seinem Widerstand gegen die niedrigeren Grenzen für 1 monatigen Führerscheineinzug bei Geschwindigkeitsüberschreitungen.
 
Leuten denen die charakterliche Eignung für die Teilnahme am Fahrzeugführer im Strassenverkehr fehlt lt. Aktenlage gehört die Fahrerlaubniss grundsätzlich entzogen bzw. dürfen die gar nicht bekommen ,
Nach der Aktenlage, ist er doch auch nicht geeignet, am öffentlichen Leben Teil zu nehmen.
Aber es kommt noch schlimmer, denn laut Google, trainiert er mit Kindern Fußball. Im schlimmsten Fall wird da öfters die dritter Halbzeit trainiert....
Und natürlich saß bei der Aktion, wo er mir eine geschallert hat, sein damals 5 jähriger Sohn, auf dem Beifahrersitz. Hoffentlich fällt der Apfel sehr weit vom Stamm.
 
Tagessatz 30€ ist Sozialhilfesatz welchen er nie bezahlen kann /wird.

Naja, der Knilch ist doch wegen "Drogenhandel" in nicht geringer Menge" vorbestraft, außerdem ist meiner meinung nach ein Wettbüro die optimale Art, Geld zu waschen und/oder Geld am Fiskus vorbeizuschleusen-das dürfte der aus der Protokasse zahlen können.

Nach der Aktenlage, ist er doch auch nicht geeignet, am öffentlichen Leben Teil zu nehmen.
Aber es kommt noch schlimmer, denn laut Google, trainiert er mit Kindern Fußball. Im schlimmsten Fall wird da öfters die dritter Halbzeit trainiert....
Und natürlich saß bei der Aktion, wo er mir eine geschallert hat, sein damals 5 jähriger Sohn, auf dem Beifahrersitz. Hoffentlich fällt der Apfel sehr weit vom Stamm.

Ich weiß, die Hoffnung stirbt zuletzt, aber bei diesem -nennen wir es mal Menschenschlag- gilt dann eher die abgewandelte Version: der Apfel fällt nicht weit vom Gaul.

Was ich nicht begreife: was muss denn passieren, dass so ein Typ mal einfährt, und zwar für längere Zeit? Am besten die Höchststrafen für jedes Vergehen (Drogenhandel, Körperverletzung, etc.) aufaddieren, dann ab in die Zelle, Schlüssel umdrehen und wegschmeißen.
 
Bei BTM Handel in nicht geringer Menge hat er bereits eingesessen. Das ist hier bei Ersttat nicht im Bereich einer Bewährungsstrafe.
Pöbeln im Straßenverkehr mit einer kleineren Handgreiflichkeit gehört einer, anderen "Deliksgruppe" an.
Dafür gibt es keine Haft sondern Tagessätze.
Bei uns wäre je nach Richter ein Entzug der FE angesagt.
Ein Monat ist noch sehr gnädig. Bei einschlägigen Taten im Bereich KV und Beleidigung war der Kerl an der Grenze hierzu.
 
Was ich außerdem nicht verstehe: dass jemand, der wegen Drogendelikten vorbestraft ist, in der Jugendarbeit eingesetzt wird. Eventuell wird das regional unterschiedlich gehandhabt, aber im Raum Frankfurt müssen Jugendtrainer eines Vereines alle zwei Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen-und mit so einer Vorstrafe steht dann automatisch drin, dass der nicht für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen zugelassen ist. Da macht man ja den Bock zum Gärtner. Wird er dennoch eingesetzt, macht sich der Verein strafbar.
 
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