• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Erfahrungsbericht Canyon 6-Jahres-Garantie

Ich sehe bei den Garantiebedingungen übrigens keinen Abzug "neu für alt".
Also Ersatz durch Neuteil oder Reparatur und nicht einen Abzug von 6/4 bezogen auf 10 Jahre theoretische Lebenserwartung des Rahmens.
Allerdings sind die Garantiebedingungen oben auch nicht vollständig.
Gegebenenfalls per PN einfach mal zusenden.
 

Anzeige

Re: Erfahrungsbericht Canyon 6-Jahres-Garantie
Danach kommen mMn keine relevanten Punkte mehr. Anbei die AGB von Oktober 2017. Danke für deinen Rat!
 

Anhänge

  • AGB.PDF
    98,9 KB · Aufrufe: 37
Rahmen mit Disc wird als Nachfolgemodell akzeptiert.
von wem?
Dann werden die RA Kosten vom Gegner gezahlt.
wenn der Rechtsstreit außergerichtlich verläuft und geklärt wird, dann trägt normalerweise bei einem Zivilprozess jede Partei die Kosten selbst. Niemand wird hier bei diesem Streitwert vor Gericht ziehen, das heißt ohne Rechtschutzversicherung wird es teuer.
 
Auf jedes Falls ein spannendes Thema, das uns alle betreffen könnte. Danke fürs Teilen.
 
ich hatte einen ähnlichen Fall.
Rahmenbruch beim Speedmax SL Bj. 2018. Rad mit Felgenbremse.

War ein Garantiefall, Ich hatte zwei Angebote von Canyon, Rückkauf mit 1500€ oder neuer Disc Rahmen als Ersatz.

Da der Rahmen mein Problem nicht löste und die meisten Anbauteile nicht verwendet werden konnten hab ich mich für den Rückkauf entschieden

Gruß
Matthias
 
ich hatte einen ähnlichen Fall.
Rahmenbruch beim Speedmax SL Bj. 2018. Rad mit Felgenbremse.

War ein Garantiefall, Ich hatte zwei Angebote von Canyon, Rückkauf mit 1500€ oder neuer Disc Rahmen als Ersatz.

Da der Rahmen mein Problem nicht löste und die meisten Anbauteile nicht verwendet werden konnten hab ich mich für den Rückkauf entschieden

Gruß
Matthias

Du hättest den neuen Rahmen solo verkaufen können, ebenso die Anbauteile. Da hättest Du vermutlich mehr Geld erwirtschaftet (mal abgesehen von der Arbeit die man damit hat).
 
Du hättest den neuen Rahmen solo verkaufen können, ebenso die Anbauteile. Da hättest Du vermutlich mehr Geld erwirtschaftet (mal abgesehen von der Arbeit die man damit hat).

ja, das wäre eine Alternative gewesen.

Aber, ich weis ja gar nicht ob es jemand benötigt und was ich dafür dann tatsächlich bekomme.

Hab das Geld auch benötigt für ein Ersatzrad, das war dann auch der Grund für die Entscheidung mit dem Rückkauf. Da war mir Sicher was ich bekomme.
 
Oder Felgenbremse zu Disc.
Schwierig.
Es gibt ein Nachfolgemodell, hat nur eine andere Bremse. Genau dieser Rahmen ist dem Kunden anzubieten.
Bei Mountainbikes ist das ähnlich, da hat zB der Rahmen des Nachfolgemodell eine andere Achsstandard (148 zu 142) oder einen anderen Sattelstützendurchmesser etc. Dann muss der Kunde die passenden Teile auf seine Kosten besorgen, was ja so in den Garantiebedingen geschrieben steht.
 
Die sollen dir einen neuen Rahmen geben und fertig. Wenn sie dazu inzwischen zu trottelig sind, geht's abwärts mit der Bude.
 
Hab auch ein garantiefall wegen Rahmenbruch, Aeroad von 2017, Garantie läuft am 21.12.23 ab, war gestern bei einem Canyonservicepartner deswegen. Schaden begutachten worden, an Canyon gemeldet, ein Telefonanruf vom Servicepartnen bei Canyon, bekomme neuen Rahmen. So einfach geht des😉
 
Ok super und der Fall ist wie bei @eteran?

Also Modell mit Felgenbremse hat einen Garantiefall, es gibt keine Felgenbrems-Rahmen mehr und jetzt bekommst du einen Disc-Rahmen?
 
Heute die Antwort von Canyon:

der Rückkaufwert wurde unter Berücksichtigung der Nutzungspauschale ab Kaufdatum (10.10.2017) berechnet. Dadurch bin ich auf den Wert in Höhe von 260 Euro gekommen.

Wir würden dir auch lieber einen neuen Rahmen anbieten. Jedoch haben wir derzeit keinen auf Lager und werden voraussichtlich auch keiner mehr von diesem Modell erhalten. Auch ein Tausch auf das Nachfolgemodell ist derzeit nicht möglich, da wir keine passende Gabel für das Nachfolgemodell mehr haben.

Da die Garantie eine freiwillige Leistung unserer Seitz ist und wir unsere Bestände nicht unbegrenzt vorhalten können, haben wir dir den Rückkauf angeboten.

Da wir außer dem Rückkauf keine weitere Bearbeitung durchführen können, benötigen wir eine Rückmeldung von dir, ob du mit dem Rückkauf einverstanden bist oder nicht. Andernfalls werden wir dir dein Bike zu unserer Entlastung zurück schicken.

Mir kocht das Blut. Muss erstmal etwas Abstand gewinnen bevor ich sachlich darauf Antworte. Das Modell ist übrigens in Größe L auch "auf Lager"!

1701860762188.png
 
Zuletzt bearbeitet:
Heute die Antwort von Canyon:



Mir kocht das Blut. Muss erstmal etwas Abstand gewinnen bevor ich sachlich darauf Antworte. Das Modell ist übrigens in Größe L auch "auf Lager"!

Anhang anzeigen 1361463

Die Antwort ist ein wenig "geflunkert"...denn wenn jemand das Nachfolgemodell kauft und einen Rahmenschaden hat, dann ist Canyon in der Lage diesen auf Garantie zu tauschen. Ergo gibt es Rahmen/Gabel auf Lager. Ganz sicher ist das so.
Tatsächlich gab es mal die Aussage von Canyon (versehentlich), dass man Kunden innerhalb der ersten 2 Jahre bevorzugt behandelt und daher die Lagerhaltung auf diesen Bereich konzentriert. D.h. bestehende Rahmen werden erst dann für älterer Fälle genommen, wenn abzusehen ist, dass keine Räder mehr in der 2 Jahresfrist repariert werden müssen. Da es aber noch genügend aktuelle Modelle gibt die kaputt gehen können, will Canyon Dich als Altkunde nicht bedienen. Da hilft nur der Rechtsweg.
 
Heute die Antwort von Canyon:



Mir kocht das Blut. Muss erstmal etwas Abstand gewinnen bevor ich sachlich darauf Antworte. Das Modell ist übrigens in Größe L auch "auf Lager"!

Anhang anzeigen 1361463
Frech. Und genau die dreiste Haltung, mit der man ein großartiges Unternehmen an die Wand fährt. Ich würde denen Antworten, dass die Garantieverpflichtung eben keine "freiwillige Leistung" sei, sondern Vertragsbestandteil und du daher auf Einhaltung der Garantiebedingungen bestehen müsstest, also Reparatur oder Ersatzlieferung.
 
Das ist schon sehr frech was Canyon da zurückschreibt und auch sehr laienhaft:
  • Nutzungspauschale? Wie sieht die aus? Welcher Wertverlust/Jahr wird da angenommen?
  • Wirklich so viele Rechtschreibfehler?
  • Rahmen unbegrenzt vorhalten? Hä? End of Life des Modells + Garantiezeitraum!
  • Die Garantie ist natürlich freiweillig, bezogen auf das Anbieten von dieser. Aber danach kann man sich nicht mehr einfach zurückziehen, wenn es schwierig wird.
  • Beim Nachfolgemodell hat man keine Gabeln mehr? Glaube die wohl selbst nicht.
  • Äußerst frech ist der letzte Satz...
Ich würde den Fall sachlich auf dem Canyon-Account in FB und/oder Instagram publik machen. Da lesen genug mit, es wird Canyon unangenehm weil man auf die Außenwirkung bedacht ist und prompt geht doch viel mehr als der Bearbeiter weismachen machen will.

Rechtsbeistand ist eine gute Idee. Hilft bei so was die Verbraucherzentrale?
 
Zuletzt bearbeitet:
Da die Garantie eine freiwillige Leistung unserer Seitz ist
what

also ich würde da anfangen.
lakecyclist hat aber schon alles Wesentliche zusammengefasst.
Ich denke da war ein Praktikant am Werk oder jemand, der Canyon mehr schadet als einspart. Wenn du es bei Canyons social media publik machst, poste den Link auch hier. Bin sehr gespannt ab wann sie zur Vernunft kommen.
 
Zurück
Oben Unten