Hallo allerseits,
Folgendes Problem: Ich ziehe demnächst um und ein möglicher neuer Weg hat einen nicht ganz koscheren Radweg (für Leipziger: Prager Straße zwischen Tabaksmühle und Südfriedhof-Haupteingang stadtauswärts). Lichte Breite etwa 1,30 Meter (messe ich noch genau aus) mit vielen Fußgängern, Rollstuhlfahrern und Kinderwagen. Der gemeinsame, benutzungspflichtige Fuß- und Radweg (Z. 240) besteht aus etwa 20 mal 20 cm großen Gehwegplatten.
Jetzt meine Frage: An welche Stelle im örtlichen Behördendschungel muss ich mich mit diesem Problem wenden und welche geltenden Rechtsgrundlagen kann ich für mein Anliegen vorbringen? Ich möchte zunächst einmal nur anfragen, freiklagen möchte ich den Weg erstmal nicht. Daher rechne ich mir auch keine 100-prozentige Erfolgschance mit der Anfrage aus.
Rechtlich kenne ich zunächst natürlich das Leipziger BVG-Urteil. Es wäre aber nett, wenn noch jemand die Verwaltungsvorschriften und vielleicht noch ein paar Urteile aufzählen könnte. Ich bin kein notorischer Unruhestifter, aber ich habe keine Lust auf meinem (vielleicht-) täglichen Weg Rentner auf dem Weg zum Friedhof (und natürlich zurück) und Kleinkinder zu gefährden, zumal auf der anderen Seite des dicht bewachsenen Grünstreifens eine zweispurige Einrichtungsfahrbahn mit neuem Asphalt liegt.
Danke erstmal, Martin.
Folgendes Problem: Ich ziehe demnächst um und ein möglicher neuer Weg hat einen nicht ganz koscheren Radweg (für Leipziger: Prager Straße zwischen Tabaksmühle und Südfriedhof-Haupteingang stadtauswärts). Lichte Breite etwa 1,30 Meter (messe ich noch genau aus) mit vielen Fußgängern, Rollstuhlfahrern und Kinderwagen. Der gemeinsame, benutzungspflichtige Fuß- und Radweg (Z. 240) besteht aus etwa 20 mal 20 cm großen Gehwegplatten.
Jetzt meine Frage: An welche Stelle im örtlichen Behördendschungel muss ich mich mit diesem Problem wenden und welche geltenden Rechtsgrundlagen kann ich für mein Anliegen vorbringen? Ich möchte zunächst einmal nur anfragen, freiklagen möchte ich den Weg erstmal nicht. Daher rechne ich mir auch keine 100-prozentige Erfolgschance mit der Anfrage aus.
Rechtlich kenne ich zunächst natürlich das Leipziger BVG-Urteil. Es wäre aber nett, wenn noch jemand die Verwaltungsvorschriften und vielleicht noch ein paar Urteile aufzählen könnte. Ich bin kein notorischer Unruhestifter, aber ich habe keine Lust auf meinem (vielleicht-) täglichen Weg Rentner auf dem Weg zum Friedhof (und natürlich zurück) und Kleinkinder zu gefährden, zumal auf der anderen Seite des dicht bewachsenen Grünstreifens eine zweispurige Einrichtungsfahrbahn mit neuem Asphalt liegt.
Danke erstmal, Martin.