Lüdtje
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Wenn die Widerspruchsstelle ablehnt, kannst Du klagen - ich ging davon aus, das dieses Detail hier unerheblich ist und wollte nur die Konsequenz darstellen... die Kosten entstehen jedoch schon bei der Widerspruchsstelle... die Kosten stehen in einem Tarifkatalog zur StVO, war eine Pauschalgebühr im dreistelligen Bereich... ist alles schon ne Weile her, jedenfalls war es nicht billig...