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Carbon Beschädigung. Nur Verkratzt oder gefährlich?

@Ehrles8
Das Paypal deutsches Recht egal ist, kann dahinstehen. Für iLukas mag das im ersten Moment gut sein, wenn denn Paypal ihm wie du sagst, zu 99% das Geld zurückerstattet. Da wäre ich mir nämlich nicht so sicher. Zudem sollte man hier nicht unter den Tisch fallen lassen, dass auch der Verkäufer immer noch auf Kaufpreiszahlung klagen kann und (wohl) wird denn zivilrechtlich hat er "alles richtig" gemacht. Das die Bedingungen eines Zahlungsanbieters, durch die Hintertür gesetzlich nicht gewollte Gewährleistungsrechte eröffnen, erachte ich für mehr als fragwürdig.

Man darf hier auch nicht außer acht lassen, dass auf Wunsch des Käufers versendet wurde und dementsprechend dieser auch die Risiken eines solchen Versands zu tragen hat. Aus Sicht des Verkäufers ist er seinen vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen und bekommt nun ein zerstörtes Rad zurück. Daher bin ich mir fast sicher, dass der "Sieg" die Zurückerstattung via Paypal, nur von kurzer Dauer sein dürfte. Das ist kein Parteiergreifen. Ich finde nur diese Darstellung Paypal Käuferschutz greift, "du bist fein aus der Sache raus" für irreführend.
 
Es ist ja nicht schlimm wenn du keine Erfahrungen mit dem Paypal Käuferschutz gemacht hast (ist auch nervig genug) aber dann diskutiere das doch bitte nicht in diesem Thread. Hier benötigt der Kollege Hilfe und eine realistische Einschätzung, was jetzt noch möglich ist und was normalerweise bei Paypal passiert. 🙂
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@GRXnate
das ist aber nun mal der Deal, den der Verkäufer eingegangen ist.
Paypal steht über Zivilrecht.
Du kannst nicht verkaufen und gehst die Bestimmungen von Paypal ein, um anschließend das wieder nicht gelten zu lassen.
Zivilrecht hin oder her: Ich habe mich auf die Bestimmungen von Paypal eingelassen.
 
An den TE:
Mein Rat gleicht dem von Ehrle8. Fall eröffnen, Fotos und Bericht hinschicken, warten.
Wenn das Geld zurück ist, Rad vernünftig mit Zeugen verpacken, dieses Mal richtig. Ich würde vermutlich den Versand übernehmen und den Verkäufer bitten, mir das Geld zu erstatten (was er nicht machen wird), um das Rad wegzuhaben (vielleicht sehen das andere anders). Auch würde ich den Karton mit einem Zeugen (nicht verwandt) in der Filiale schließen und dann aufgeben.
Für mich wäre der Fall danach erledigt.
 
@Blaide
wirklich nur aus Interesse. Hast du hinsichtlicher dieser Aussagen irgendwas an Rechtssprechung oÄ, würde mich wirklich interessieren. Insbesondere wie ein Gericht die Umstände bewertet, dass bewusst via Ebay ohne Gewährleistungsrechte verkauft wird und zudem der Käufer an den Verkäufer schlicht Geld schickt? Ich nehme diese Zahlung ja nicht an bei Paypal, sondern Sie wird mir einfach gutgeschrieben (zumindest kenne ich das so). Darüber hinaus, vereinbaren Käufer und Verkäufer hinsichtlich der Zahlung ja auch nichts, finde ich schwierig, dass hier die Paypal AGB wirksam einbezogen werden sollen? Mal davon ab, hat @iLukas denn die 2,5% auf den Zahlungspreis aufgeschlagen, sonst können wir uns die Diskussion auch sparen.
 
Ja logisch hab ich die 2,5% aufgeschlagen ;) Fall habe ich soeben eröffnet. Der Verkäufer droht mit Anwalt und damit das Paket nicht anzunehmen. Vielleicht kann ich es als Retoure zurück schicken damit es im Zweifel nicht wieder zurück zu mir kommt.
Danke euch für die zahlreichen Einschätzungen, aus einem Carbon-Thread wurde ja relativ schnell ein Juristischer-Thread :)
 
Aus Sicht des Verkäufers ist er seinen vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen und bekommt nun ein zerstörtes Rad zurück.
So wie ich das verstehe, ist er seiner Verpflichtung einer ordentlichen Verpackung nicht nachgekommen. Sonst würde wohl kaum die Laufradachse den Rahmen derart beschädigen. Und das Schaltwerk wäre auch noch heile.
 
Ja logisch hab ich die 2,5% aufgeschlagen ;) Fall habe ich soeben eröffnet. Der Verkäufer droht mit Anwalt und damit das Paket nicht anzunehmen. Vielleicht kann ich es als Retoure zurück schicken damit es im Zweifel nicht wieder zurück zu mir kommt.
Danke euch für die zahlreichen Einschätzungen, aus einem Carbon-Thread wurde ja relativ schnell ein Juristischer-Thread :)
Die Drohgebärden mit Anwalt sind zu 95% Luftblasen. Zum Schluss überlegt man sich das dann doch nochmal, weil allein schon das standardmäßie Gutachten - Gegengutachten - richterliches Gutachten die Kosten weit in den 5-stelligen Bereich treiben.
Und jeder Ausgang ist im Prinzip ungewiss, weil Richter frei in ihrer Entscheidung sind. Auch wenn man theoretisch noch so sehr Recht haben mag.
 
Kann gut sein, dass das mal geändert wurde. Scheint nicht mehr aktuell zu sein, also Freigabe des Geldes erst nach Bestätigung des Käufers @Grifoncino.

Ich nutze lieber "sicher bezahlen" über Ebay Kleinanzeigen. Dort funktioniert es genau so.
 
Kann gut sein, dass das mal geändert wurde. Scheint nicht mehr aktuell zu sein, also Freigabe des Geldes erst nach Bestätigung des Käufers @Grifoncino.
Definitiv nicht. Ich verkaufe viel auf Kleinanzeigen über PayPal und kaufe da auch viel. Ist definitiv nicht nötig. Erfahrung kommt aus dieser vergangenen Woche.
Seitdem haben sich die AGB nicht geändert.
 
Definitiv nicht. Ich verkaufe viel auf Kleinanzeigen über PayPal und kaufe da auch viel. Ist definitiv nicht nötig. Erfahrung kommt aus dieser vergangenen Woche.
Seitdem haben sich die AGB nicht geändert.

Dann kann ich nix dafür, ich habe mich auf @iLukas verlassen, der hier geschrieben hat, daß er erst bestätigen muß.
Anstelle schwachsinnig zu reagieren, hättest Du auch einfach nett auf den Fehler hinweisen können. Wir wollen uns hier gegenseitig helfen, da bringt uns so ein "Bildchen" nicht weiter.
 
Dann kann ich nix dafür, ich habe mich auf @iLukas verlassen, der hier geschrieben hat, daß er erst bestätigen muß.
Anstelle schwachsinnig zu reagieren, hättest Du auch einfach nett auf den Fehler hinweisen können. Wir wollen uns hier gegenseitig helfen, da bringt uns so ein "Bildchen" nicht weiter.
Ich bitte um Entschuldigung. Ich hätte das besser aufklären können und sollen.
In Zukunft möchte ich mehr bemühen.
 
Ja logisch hab ich die 2,5% aufgeschlagen ;) Fall habe ich soeben eröffnet. Der Verkäufer droht mit Anwalt und damit das Paket nicht anzunehmen. Vielleicht kann ich es als Retoure zurück schicken damit es im Zweifel nicht wieder zurück zu mir kommt.
Danke euch für die zahlreichen Einschätzungen, aus einem Carbon-Thread wurde ja relativ schnell ein Juristischer-Thread :)

Warte zuerst in Ruhe, wie Paypal entscheidet (hatte ich auch).
Sobald sie dir zusprechen, werden sie dich in der Nachricht auffordern, den Gegenstand zurückzusenden (so bei mir).
Schreib Ihnen zurück, dass du das gerne machen möchtest, der Verkäufer aber droht, die Ware nicht anzunehmen. Sende Ihnen den Verlauf der Nachricht mit der Antwort des Verkäufers. Du kannst ja auf den Trick mit der Retoure (das kannte ich noch nicht, interessante Idee) hinweisen.
Daraufhin werden sie dich erneut anschreiben und das, was da steht, nimmst du dann als Grundlage.

Ich sehe es wie Freund-Blase, das werden erste Reaktionen sein, die man nicht überbewerten muss.
Er kann gerne einen Rechtsanwalt nehmen.

Ich habe es einmal gemacht und ein Rad versendet und Stunden damit zugebracht, alles übertrieben abzukleben und zu polstern. Laufräder nackt in den Karton - das ist doch völlig gaga
 
Ich hatte schon einmal schlechte Erfahrungen mit den PayPal Käuferschutz gemacht. Ich hatte etwas über ebay gekauft und mit PayPal bezahlt, aber das Paket ging auf dem Postweg verloren. Es war zwar versichert, aber aus irgendeinem Grund hatte der Verkäufer keine Lust sich darum zu kümmern. Am Ende bin ich auf dem Schaden sitzen geblieben.
 
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