• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

C-Lizenz-Radwegbenutzungspflicht frei????

AW: C-Lizenz-Radwegbenutzungspflicht frei????

Ach, da bin ich aber froh, dass wenigstens sowas ordentlich geregelt ist.

ich dachte schon, ich muss - da Lizenzinhaber - auf der Straße fahren










:D :D :D


..warte ab, irgendwann erwische ich Dich:dope:, egal ob Du im R-E-K, R-S-K. R-B-K oder in K oder BN fährst;)

Achso, ich hab ne Wertungskarte, von was befreit denn die WK?:D
 
AW: C-Lizenz-Radwegbenutzungspflicht frei????

..warte ab, irgendwann erwische ich Dich:dope:, egal ob Du im R-E-K, R-S-K. R-B-K oder in K oder BN fährst;)

Achso, ich hab ne Wertungskarte, von was befreit denn die WK?:D

Wenn du die rosa Wertungskarte verliehen bekommen hast, brauchst du bei dem Abspielen der Nationalhymne nicht mehr aufstehen
 
AW: C-Lizenz-Radwegbenutzungspflicht frei????

Sind C-Lizenzfahrer von der Radwegbenutzungspflicht befreit??
Mir hat am WE ein C-Lizenzfahrer gesagt. (oder einen Bären aufgebunden) Das er, als Lizenzfahrer von der Radwegbenutzungspflicht befreit ist. Er müsste, falls er in eine Polizeikontrolle kommen sollte, nur seine Lizenz vorzeigen und sagen das die Straße hier seine Trainingsgebiet ist........usw.
Bin mir nun nicht so recht schlüssig was ich davon halten soll. Finde in der SuFu nichts darüber und beim BDR ( www.rad-net.de ) eigentlich auch nichts.
Kann mir da jemand eine genauere Auskunft geben ?
gruß thomas

Stimmt nicht, aber die meisten glauben es.:D
 
AW: C-Lizenz-Radwegbenutzungspflicht frei????

An alle!!

Auch ein Weltmeister hat sich an Verkehrsregeln zu halten!
Passiert letzten Samstag beim internen Zeitfahren.

Unser Zeitfahrweltmeister der Seniorenklasse (50-iger Schnitt) ist mit einer Strafe verwarnt worden, da er an einem Stopp- Schild nicht gewartet hat.
 
AW: C-Lizenz-Radwegbenutzungspflicht frei????

An alle!!

Auch ein Weltmeister hat sich an Verkehrsregeln zu halten!
Passiert letzten Samstag beim internen Zeitfahren.

Unser Zeitfahrweltmeister der Seniorenklasse (50-iger Schnitt) ist mit einer Strafe verwarnt worden, da er an einem Stopp- Schild nicht gewartet hat.

Am Stoppschild bei Kehn vielleicht?
 
AW: C-Lizenz-Radwegbenutzungspflicht frei????

Ich kenn zwei Polizisten und hab sie beide mal gefragt wie dass den ist mit der Radwegbenutzungspflicht, den Vorschriften über Klingel,Reflektorenund Lichtanlage
zwecks STVO.
Die antwort war ja Licht brauchst du in der Nacht und Reflektoren.
Ergo die meisten Polizisten haben nicht den blassen Schimmer über aller Vorschriften des
STVO was Rennräder oder allgemein Fahrräder angeht und greifen deshalb auch nie ein wenn Sie einen Rennradfahrer auf der Straße sehen.
Ich glaube wir, die wir immer bestens über alle Regelungen bescheid wissen überschätzen
die Motivation der Polizei.
Aber nachts ohne Licht über den Mittleren Ring rasen würd ich jetzt auch net (man muss ja nicht provozieren)
 
AW: C-Lizenz-Radwegbenutzungspflicht frei????

Moin!

Ich war letzens auf einer Wache um einen Unfall aufnehmen zu lassen. Eine unausgeschilderte Baustelle wurde meinem HR zum Verhängnis. Bei einer kreuzung war zwischen Radweg und zu überquerender Straße eine Fuge aufgebuddelt worden. 32x6 cm. Schietig gelaufen. Ich bin also zur Polizei um den Unfall feststellen zu lassen und eine Anzeige aufzugeben. Im Gespräch mit dem Beamten, selbst Radfahrer, meinte er auf meine Aussage, dass die Radwegebenutzungspflicht doch echt schietig sei, ich dürfe auf der Straße fahren. Ich war etwas verdutzt und meinte "Ok, zahl ich halt ab und an mal 15,- Euronen". Er sagte, wenn ich am Trainieren sei, dürfe ich die Straße benutzen. Allerdings sei die Regelung nicht sehr klar, und es wäre besser, wenn man nicht alleine fährt - von wegen Trainingsgruppe. Prinzipiell bräuche ich nicht mal eine Lizenz, sondern müsse nur versichern können, dass ich mich im Training befände. Was ja mit Pulsuhr, Bekleidung etc. eigentlich möglich sein müsste. Spielte sich übrigens in Hamburg ab, falls die Regelungen echt nur Länderintern Gültigkeit haben sollten.
M.f.G.
Christian
 
AW: C-Lizenz-Radwegbenutzungspflicht frei????

Der Polizist kann dir erzählen was er will.Wenn er Ahnung von den Gesetzen hätte die in unserem Land gelten wäre er Anwalt, Strafverteideiger, Staatsanwalt,Richter oder Abgeordneter geworden anstadt den Verkehr zu regeln.
Fakt ist nunmal wenn du auf der Straße fährst und dir dabei (z.B. bei einem Unfall mit einem PKW) etwas passiert und auf der rechten Seite der Straße ein korekt ausgeschilderter und befahrbarer Radweg ist,wird eine der ersten Fragen des Anwalts des schuldigen PKW Fahrers was du denn überhaupt auf der
Straße verloren hast. Womit sich Eine Teilschuld wohl nicht mehr verneinen läßt.
Vielleicht Muss der PKW Fahrer deshalb beispielsweise nur im besten Fall 70% des
Rennrades was er verschrottet hat per Gerichtsbeschluss bezahlen.

Vielleicht sitzt du aber auch Querschnittsgelämt im Rollstuhl und er muss nur 70%
deiner "Arbeitsunfähigkeitsrente" und deiner Artztrechnungen begleichen,und das ein Leben lang.Will wissen woher du dann die restlichen 30% bekommen willst.
Hoffe du hast ne gute Arbeitsunfähigkeitsversicherung (?)

Aber so weit zu denken muss man von einem Cop nicht erwarten.
(nix gegen meine Kumpel, iss aber so)
 
AW: C-Lizenz-Radwegbenutzungspflicht frei????

Der Polizist kann dir erzählen was er will.Wenn er Ahnung von den Gesetzen hätte die in unserem Land gelten wäre er Anwalt, Strafverteideiger, Staatsanwalt,Richter oder Abgeordneter geworden anstadt den Verkehr zu regeln.
Fakt ist nunmal wenn du auf der Straße fährst und dir dabei (z.B. bei einem Unfall mit einem PKW) etwas passiert und auf der rechten Seite der Straße ein korekt ausgeschilderter und befahrbarer Radweg ist,wird eine der ersten Fragen des Anwalts des schuldigen PKW Fahrers was du denn überhaupt auf der
Straße verloren hast. Womit sich Eine Teilschuld wohl nicht mehr verneinen läßt.
Vielleicht Muss der PKW Fahrer deshalb beispielsweise nur im besten Fall 70% des
Rennrades was er verschrottet hat per Gerichtsbeschluss bezahlen.

Vielleicht sitzt du aber auch Querschnittsgelämt im Rollstuhl und er muss nur 70%
deiner "Arbeitsunfähigkeitsrente" und deiner Artztrechnungen begleichen,und das ein Leben lang.Will wissen woher du dann die restlichen 30% bekommen willst.
Hoffe du hast ne gute Arbeitsunfähigkeitsversicherung (?)

Aber so weit zu denken muss man von einem Cop nicht erwarten.
(nix gegen meine Kumpel, iss aber so)

Wäre es aber anderseits sicher, daß die Stadt, die den Radweg unterhielt, auf dem der Radfahrer in einem Schlagloch zu Fall kam, für den entstandenen Schaden zu 100% aufkommen würde... oder könnte sie sich nicht doch aus der Schuld herausmogeln? Würde der Autofahrer, der, als er von aus einer Nebenstraße heraus einen Fahrradweg kreuzte, ohne dabei auf den Radverkehr zu achten, einen Unfall verursachte, sicher für alle Schäden haftbar gemacht werden oder würde es sich nicht doch herausstellen, daß bei ihm nichts zu holen ist?

Ich würde lieber mit der Möglichkeit leben, bei einem von mir unverschuldeten Unfall auf der Straße eine Teilschuld zugewiesen zu bekommen, als mein Unfallrisiko durch Fahren auf Radwegen erheblich zu vergrößern und damit auf einen Unfall geradezu hinzuarbeiten. Als das Wichtigste erscheint es mir, daß man alles unternimmt, um so sicher wie möglich zu fahren und besser sollte das man Augenmerk darauf richten, auf eben solchen sicheren Verkehrswegen zu fahren, also auf der Straße, als dort, wo man im Falle eines Unfalles auf der rechtlich abgesicherten Seite steht, oder besser gesagt: zu liegen kommt. Argumente wie: "Ja, ich weiß, daß es auf dem Radweg unsicher ist, aber wenigstens bekomme ich eine 100% Rente, wenn ich dort invalide gefahren worden bin", würden mich darin bestärken, lieber auf der Straße zu fahren, denn mir ist der Fortbestand meiner Gesundheit näher als eine (nur) monetäre Kompensation im Falle deren Verlustes. Vielleicht hatte der Polizist ähnliche Überlegungen, die er in eine rechtlich angreifbare Empfehlung umsetzte.
 
AW: C-Lizenz-Radwegbenutzungspflicht frei????

Vielleicht sitzt du aber auch Querschnittsgelämt im Rollstuhl und er muss nur 70% deiner "Arbeitsunfähigkeitsrente" und deiner Artztrechnungen begleichen,und das ein Leben lang.Will wissen woher du dann die restlichen 30% bekommen willst.
Hoffe du hast ne gute Arbeitsunfähigkeitsversicherung (?)

Es gab vor kurzem ein Urteil (Kölln), da ging es um den umgekehrten Fall: Radfahrer auf Bürgersteig. Auto verließ eine Ausfahrt und es gab Vollkontakt. Radfahrer bekam 100% aufgebrummt, u.a. da vorsätzlich über Verkehrsregeln hinweggesetzt. Die Begründung des Radfahrers "Das ist in Kölln üblich und dies hätte der Autofahrer wissen müssen." wurde genau in diese Richtung ausgelegt...

Wenn ein Richter analog schließt, sprich vorsätzliches Fehlverhalten ("Ich trainiere, habe eine Lizenz und benutze daher Radwege nicht...") und dieses als ursächlich für den Unfall wertet, können die %te auch andersrum verteilt werden.

Da ist es besser mit anderen Gründen zu argumentieren (Gebotsschild nicht gesehen/ bei Benutzung des Radweges kann Fahrziel nicht erreicht werden (fehlende Abbiegung)/ baulicher Zustand mit Einschätzung der Unzumutbarkeit (Geschwindigkeit spielt hierbei keine Rolle, da der Verkehrsteilnehmer seine Geschwindigkeit den Gegebenheiten anzupassen hat)).

Boot
 
AW: C-Lizenz-Radwegbenutzungspflicht frei????

Für mich sehe ich den monetären Aspekt wer wieviel zahlt im Falle eines Falles da auch zweitrangig, wichtiger ist mir ein "sicheres" Fahren und ein "vernünftiger Asphalt" auf dem ich mich bewegen kann sodass es Spass macht wenn das Rad rollt. Müsste ich auf kaputten Radwegen fahren würde ich das Rad an den Nagel hängen. Und wieviel haarsträubende Situationen ich auf dem Radweg schon erlebt habe, ne da scheint mir die Strasse wirklich sicherer.
Zudem bekommt man heute fast immer eine Teilschuld, es sei denn man kann nachweisen, dass der Unfall absolut unabwendbar war. Gar nicht so einfach. Man hätte ja zu Hause bleiben können ;) Irgendwie wird ein Anwalt immer was finden wo man dann als Radfahrer anders hätte reagieren können/sollen, auch auf dem Radweg. Und zu der Stadt und dem kaputten Radweg und daraus resultierendem Sturz oder Schaden, da wird dann sicher das Argument kommen "angepasste Geschwindigkeit" und das man in Sichtweite usw anhalten können muss, auch da kann man dann wahrscheinlich unterm Strich die Hälfte vom durchs Schlagloch verbogenen Rad selber zahlen, wenn nicht mehr ....
Darum fahr ich Strasse wenn die Alternative nicht genauso perfekte Fahrbahnbedingungen und Sicherheit durch wenig Einfahrten usw bietet. Ich habe dabei festgestellt, dass dies eher akzeptiert wird von den Autofahrern wenn man entsprechend zügig fährt und diese nicht allzusehr aufhält. Ich gebe dann an engen Stellen Gas und beile mich das ich in eine "überholbare Position" komme um nicht unnötig aufzuhalten. In einem engen Dorf hab ich einen einzelnen Autofahrer auch schonmal vorbei gewunken der sich nicht traute an mir vorbei zu fahren, ich mit zügigen 40 Sachen unterwegs, also kurz langsamer und schön rechts halten dabei, vorbeiwinken, Auto weg, weiter Gas geben und Auto durch die Kurven jagen, passt schon.
 
AW: C-Lizenz-Radwegbenutzungspflicht frei????

meine Erfahrungen:
1.
ich wurde auf der Straße angefahren, obwohl ich einen benutzungspflichtigen Radweg (4spurige stark befahrene Straße, Innenstadt) nicht genutzt hat.

Autofahrer 100% Schuld. Ein Autofahrer hat nicht das Recht einen Radfahrer umzufahren nur weil der auf der Straße fährt, die Argumentation. Es hätte auch ein Moped sein können. Ist allerdings 20j her.

2 ab und zu werde ich Überland von der Polizei angehalten und gefragt werden, warum ich den (benutzungspflichtigen) Radweg nicht benutze. Meine Antwort "zu gefährlich". Ich kann nicht wissen (ortsfremde Strecken) hinter welchem Buschwerk eine Ausfahrt ist. Auch innerorts in der Heimat, "zu gefährlich wegen Einfahrten und Seitenstraßen" meine Antwort.
Einmal bekam ich zu sogar hören "benutzen Sie bitte den Radweg, bis wir ausser Sicht sind"

Verwarnungsgeld musste ich noch nie zahlen.

Meine Folgerung: die Polizei handelt nicht hirnlos, sondern das sind Menschen, die sich Ihrer Verantwortung bewußt sind und damit umgehen können. Planungsfehler beim Streckenbau sind den Kommunen anzulasten nicht der Obrigkeit pauschal.
 
AW: C-Lizenz-Radwegbenutzungspflicht frei????

Planungsfehler beim Streckenbau sind den Kommunen anzulasten nicht der Obrigkeit pauschal.

"Wir brauchen so etwas wie eine Fahrradakademie, wo wir Stadtplaner aus- und weiterbilden. Und die haben wir jetzt eingerichtet."

(Und wie lange dauert es, bis alle entsprechenden Behörden geschult sind? 10 weitere Jahre? 6 weitere Verkehrsminister? 7 weitere Bauminister?)
 
AW: C-Lizenz-Radwegbenutzungspflicht frei????

Der Polizist kann dir erzählen was er will.Wenn er Ahnung von den Gesetzen hätte die in unserem Land gelten wäre er Anwalt, Strafverteideiger, Staatsanwalt,Richter oder Abgeordneter geworden anstadt den Verkehr zu regeln.
Fakt ist nunmal wenn du auf der Straße fährst und dir dabei (z.B. bei einem Unfall mit einem PKW) etwas passiert und auf der rechten Seite der Straße ein korekt ausgeschilderter und befahrbarer Radweg ist,wird eine der ersten Fragen des Anwalts des schuldigen PKW Fahrers was du denn überhaupt auf der
Straße verloren hast. Womit sich Eine Teilschuld wohl nicht mehr verneinen läßt.
Vielleicht Muss der PKW Fahrer deshalb beispielsweise nur im besten Fall 70% des
Rennrades was er verschrottet hat per Gerichtsbeschluss bezahlen.

Vielleicht sitzt du aber auch Querschnittsgelämt im Rollstuhl und er muss nur 70%
deiner "Arbeitsunfähigkeitsrente" und deiner Artztrechnungen begleichen,und das ein Leben lang.Will wissen woher du dann die restlichen 30% bekommen willst.
Hoffe du hast ne gute Arbeitsunfähigkeitsversicherung (?)

Aber so weit zu denken muss man von einem Cop nicht erwarten.
(nix gegen meine Kumpel, iss aber so)

wer sich so herablassend äussert, sollte etwas besser auf seine rechtschreibung achten.

@hornergeest
ein polizeibeamter sollte keine rechtsverbindliche aussage machen, sonst hätte er, u.u., ein massives problem (wie in dem beispiel von danny erwähnt). zudem ist die aussage des polizisten, wenn sie so formuliert wurde, nicht korrekt. man kann gem. 46 stvo eine ausnahmegenehmigung von der straßenverkehrsbehörde erhalten. einzelfahrer ohne vereinszugehörigkeit werden i.d.r. keine erhalten, bei vereinen nur für trainingsgruppen.
das mit den trainingsfahrten kam im § 67 stvzo vor. das wurde aber geändert, heute steht da nur noch, dass das rennrad unter 11kg wiegen muss, um nicht festinstallierte batterieleuchten mitführen zu können.
alle anderen ausrüstungsgegenstände müssen angebracht sein, ausnahme: offizielle radrennen (absätze 11 und 12)
stvo und stvzo sind keine ländersachen, sie gelten bundesweit. nur ist die umsetzung oftmals schon innerhalb eines dienstbezirkes sehr unterschiedlich ;)

mfg
frank
 
AW: C-Lizenz-Radwegbenutzungspflicht frei????

wer sich so herablassend äussert, sollte etwas besser auf seine rechtschreibung achten.

@hornergeest
ein polizeibeamter sollte keine rechtsverbindliche aussage machen, sonst hätte er, u.u., ein massives problem (wie in dem beispiel von danny erwähnt). zudem ist die aussage des polizisten, wenn sie so formuliert wurde, nicht korrekt. man kann gem. 46 stvo eine ausnahmegenehmigung von der straßenverkehrsbehörde erhalten. einzelfahrer ohne vereinszugehörigkeit werden i.d.r. keine erhalten, bei vereinen nur für trainingsgruppen.
das mit den trainingsfahrten kam im § 67 stvzo vor. das wurde aber geändert, heute steht da nur noch, dass das rennrad unter 11kg wiegen muss, um nicht festinstallierte batterieleuchten mitführen zu können.
alle anderen ausrüstungsgegenstände müssen angebracht sein, ausnahme: offizielle radrennen (absätze 11 und 12)
stvo und stvzo sind keine ländersachen, sie gelten bundesweit. nur ist die umsetzung oftmals schon innerhalb eines dienstbezirkes sehr unterschiedlich ;)

mfg
frank

Moin!

Na, auf Deine Expertise hab´ich ja gewartet! Ich hab´s mir auch so schon gedacht -schliesslich wären die Möglichkeiten sonst ja bekannt, und man müsste nicht demonstrieren, petitieren... . Ich halte es folgendermaßen:
Auf die Straße, gescheit fahren, hoffen, dass nix passiert - und zur Not zahle ich lieber 15,- Euronen Strafe als die Gefahren des "Radwegs" hinzunehmen. Vor allem in Hamburg am Wochenende müsste ich sonst alle 2 Km flicken, auf einer Tour 3-4 Chihuahuas überfahren, 3 Omas und 5 Kinder gefährden und hier und da einen Boxkampf ausrichten. Von den Felgen mal ganz zu schweigen...;)
Anarchia siempre
Christian
 
AW: C-Lizenz-Radwegbenutzungspflicht frei????

auf einer Tour 3-4 Chihuahuas überfahren, 3 Omas und 5 Kinder gefährden
Das macht 3 bis 12Kerben pro Tour in der Gabel - die hält bestimmt nicht lange :mex:

Boot
 
AW: C-Lizenz-Radwegbenutzungspflicht frei????

es dürfen ja auch alle rally-, tourenwagen, formel-1-fahrer auf landstraßen so fahren wie sie bei ihren rennen fahren!

ist ja ihr trainingsgebiet
 
Zurück