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C-Lizenz-Radwegbenutzungspflicht frei????

teaman

nix drauf ..... außer Zahnbelag
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Sind C-Lizenzfahrer von der Radwegbenutzungspflicht befreit??
Mir hat am WE ein C-Lizenzfahrer gesagt. (oder einen Bären aufgebunden) Das er, als Lizenzfahrer von der Radwegbenutzungspflicht befreit ist. Er müsste, falls er in eine Polizeikontrolle kommen sollte, nur seine Lizenz vorzeigen und sagen das die Straße hier seine Trainingsgebiet ist........usw.
Bin mir nun nicht so recht schlüssig was ich davon halten soll. Finde in der SuFu nichts darüber und beim BDR ( www.rad-net.de ) eigentlich auch nichts.
Kann mir da jemand eine genauere Auskunft geben ?
gruß thomas
 
AW: C-Lizenz-Radwegbenutzungspflicht frei????

Sind C-Lizenzfahrer von der Radwegbenutzungspflicht befreit??
Mir hat am WE ein C-Lizenzfahrer gesagt. (oder einen Bären aufgebunden) Das er, als Lizenzfahrer von der Radwegbenutzungspflicht befreit ist. Er müsste, falls er in eine Polizeikontrolle kommen sollte, nur seine Lizenz vorzeigen und sagen das die Straße hier seine Trainingsgebiet ist........usw.
Bin mir nun nicht so recht schlüssig was ich davon halten soll. Finde in der SuFu nichts darüber und beim BDR ( www.rad-net.de ) eigentlich auch nichts.
Kann mir da jemand eine genauere Auskunft geben ?
gruß thomas

schreib' doch mal den Cheffe Rudolf an :D :aetsch:
 
AW: C-Lizenz-Radwegbenutzungspflicht frei????

Schau auf deinen Rücken, da findest du einen Bären.

Die Suche von ca. 2 Minuten ergibt z.B. http://www.adfc.de/3218_1

OK, theoretisch doch möglich nach § 46 I 1 StVO iVm § 2 IV StVO

Ausnahmen können genehmigt werden ... fragt sich nur, wie realistisch & umfangreich das ist.
Einen allgemeinen Freibrief für Lizenzfahrer gibt es allerdings nicht.
 
AW: C-Lizenz-Radwegbenutzungspflicht frei????

OK, theoretisch doch möglich nach § 46 I 1 StVO iVm § 2 IV StVO

Ausnahmen können genehmigt werden ... fragt sich nur, wie realistisch & umfangreich das ist.
Einen allgemeinen Freibrief für Lizenzfahrer gibt es allerdings nicht.
danke für den Link
so und nun wird es Interessant.

....in bestimmten Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften über die Strassenbenutzung genehmigen können. Interessierte Radsportler sollten sich wegen dieser Frage mit dem Bund deutscher Radfahrer (BDR) als dem für den Radsport zuständigen Sportverband oder einem lokalen Radsportverein in Verbindung setzen...........

Angeblich hat dies auch ein ehemaliger Vorstand zu ihm gesagt.....
 
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Nur heisst das noch lange nicht, dass für jeder Lizenzfahrer bei jeder Fahrradfahrt an jedem Ort mit jedem Fahrrad eine Ausnahmegenehmigung vorliegt.
 
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Ich überlege mir gerade, wie sehr man einen Polizisten wohl provozieren würde, wenn man ihm zu seiner Belehrung aus einem mitgeführten Exemplar der Straßenverkehrsordnung zitieren oder ihm den Ausdruck einer Sondergenehmigung vorlegen würde. Gewiß gäbe es dann irgendetwas anderes auszusetzen, wie etwa die notorisch fehlende Klingel, mit der der C-Klässler doch niemals seine gefühlte Professionalität kränken würde.
 
AW: C-Lizenz-Radwegbenutzungspflicht frei????

wird sowas verfolgt? also ist da wirklich schon mal jemand von der polizei angehalten worden?
ich fahr nämlich auch oft auf der straße obwohl der radweg gleich daneben ist. aber da ist halt immer so viel los...

<edit> habs schon gefunden, steht ja auch gleich hier ein bericht. krass...
 
AW: C-Lizenz-Radwegbenutzungspflicht frei????

Wie würdet ihr mich einstufen? Ich nutze etwa 70% Straße und 30% Radwege. Bin ich zu 70% Profi? Oder zu 30% kein Profi? Die Lizenz kann ich mir selbst ausstellen, Drucker und PC hab ich.
 
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Muss Walter Röhrl, Michael Schuhmacher und Jutta Kleinschmidt eigentlich bei Roten Ampeln anhalten? Die sind/waren doch auch Profis....:rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:
 
AW: C-Lizenz-Radwegbenutzungspflicht frei????

Muss Walter Röhrl, Michael Schuhmacher und Jutta Kleinschmidt eigentlich bei Roten Ampeln anhalten? Die sind/waren doch auch Profis....:rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

Nein müssen bzw. mussten sie ncht, soweit ich weiß, muss Schumacher dies nicht bis einschließlich 31.12.2010 - bis dahin hat er eine Lizenz.

Auch hat Pierce Brosnan die Lizenz zum Töten, das bedeutet, er darf bis 31.12.2009 jede beliebige Person umbringen, da er hierfür die nötige Lizenz besitzt. Auch wenn er nicht mehr im Amt des James Bond ist.
 
AW: C-Lizenz-Radwegbenutzungspflicht frei????

Nein müssen bzw. mussten sie ncht, soweit ich weiß, muss Schumacher dies nicht bis einschließlich 31.12.2010 - bis dahin hat er eine Lizenz.

Auch hat Pierce Brosnan die Lizenz zum Töten, das bedeutet, er darf bis 31.12.2009 jede beliebige Person umbringen, da er hierfür die nötige Lizenz besitzt. Auch wenn er nicht mehr im Amt des James Bond ist.

Ach, da bin ich aber froh, dass wenigstens sowas ordentlich geregelt ist.

ich dachte schon, ich muss - da Lizenzinhaber - auf der Straße fahren










:D :D :D
 
AW: C-Lizenz-Radwegbenutzungspflicht frei????

soweit ich weiß, gilt das nur in NRW

In NRW gilt das Du mit einem RR unter 11kg was als Sportgerät eingestuft wird, keine fest installierte Lichtanlage am Rad haben mußt. Du bist allerdings verpflichtet eine Lichtanlage mitzuführen.

Das mit den Lizenzfahrern auf der Straße ist ein hartnäckiges Gerücht. Außerdem sind viele dieser Regelungen Landessache, wenn Du also während Deiner Tour in ein anderes Bundesland fährst, kann alles anders sein.
 
AW: C-Lizenz-Radwegbenutzungspflicht frei????

In NRW gilt das Du mit einem RR unter 11kg was als Sportgerät eingestuft wird, keine fest installierte Lichtanlage am Rad haben mußt. Du bist allerdings verpflichtet eine Lichtanlage mitzuführen.

Das mit den Lizenzfahrern auf der Straße ist ein hartnäckiges Gerücht. Außerdem sind viele dieser Regelungen Landessache, wenn Du also während Deiner Tour in ein anderes Bundesland fährst, kann alles anders sein.

Verkehrsrecht ist soweit ich weiß Bundessache und nicht Ländersache. Die 11 kg Regelung findest Du in §67 Abs. 11 der StVO ;) gilt also Bundesweit.
 
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Das erinnert mich an eine Karikatur von Sperzel, da
bewegt sich ein Mann in einer dichten Menschentraube
vor einer Rolltreppe und sagt zu seinem verdutzten Vordermann:
"Würden sie mich bitte Vorbeilassen, ich bin BMW-Fahrer":lol:
 
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Mir haben die Ordnungshüter neulich auch mal mit meinem Basso den Radweg etwas übertrieben fürsorglich an's Herz gelegt. Ich hatte aber doch noch zufällig ein paar Gemeindeblätter vom Ausfahren von letzter Woche in den Trikottaschen dabei und erwähnte, daß ich Diese ja noch verteilen müßte. Spontan habe ich ihnen auch zwei Exemplare in die Hand gedrückt, worauf sie mir hocherfreut eine gesegnete Weiterfahrt wünschten.

Eisbrecher

es nützt manchmal, im richtigen Auftrag bzw. mit der richtigen Lizenz unterwegs sein!
 
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