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Bontrager Flare RT Tail Light Rücklicht

beatle

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Hallo Zusammen,

ich habe mit für mein Rennrad o.g. Rücklicht gekauft - nicht weil ich nachts fahre (ich bin mit meinem Rennrad zum Training wenn nur tagsüber unterwegs), sondern damit ich tagsüber für die Autofahrer "etwas auffälliger" unterwegs bin. Nun hat diese Leuchte keine STVZO. Hat jemand von euch schon mal Probleme mit der Polizei bekommen ? (ich trainiere seit 20 Jahren ohne Licht tagsüber) ... meine Befürchtung wäre das man - weil diese Lampe wirklich "sauhell" leuchtet - dann doch angehalten wird bzgl. der fehlenden STVZO ?

Gruß aus Hannover
Gunnar
 

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Re: Bontrager Flare RT Tail Light Rücklicht
Streng genommen kann dir bei einen Unfall ein Strick daraus gedreht werden wenn die Gegenseite das anführt das du damit geblendet hast.
Von der Rennleitung gibt es sehr großen Unterschied wie die das Handhaben. In manchen Regionen sind diese froh wenn du überhaupt ein Licht am Rad hast das funktioniert, wo andres nehmen diese es ganz genau.

Wie es nun bei dir gehandhabt wird kann ich nicht beurteilen auch kann ich dir nichts raten wie du mit dem nicht zugelassenen Licht umgehen sollst. Das mußt du für dich entscheiden.
 
Rennen fahre ich gar nicht (mehr), ich hätte es nur beim Training dabei, d.h. im normalen Strassenverkehr...viell. wäre das Garmin Varia Rücklicht die bessere Alternative gewesen, das hat wenigstens die STVZO-Zulassung, ist aber nicht so helll....
 
Du darfst die Lampe nutzen, aber nur am Trikot/Jacke und nicht am Rad befestigen. Aber wie @norman68 schon schrieb, liegt dies im Ermessen der Rennleitung. ich möchte mir auch die Flare R zulegen als Zusatzbeleuchtung, eben am Trikot/Jacke.
 
Naja, ich werde die Lampe dann doch ans Rad basteln, da ich seitdem ich fahre nie von der "Rennleitung" auf eine fehlende Beleuchtung aufmerksam gemacht worden bin werde ich hoffentlich jetzt nicht plötzlich Pech haben :confused:
 
Naja, dass die Lampe nur am Körper getragen werden darf, steht in der StVZO. Glaubst du wirklich, dass ich sie dann am Körper trage. Ich sehe, du kommst aus Hannover. Wenn die Cops da entspannt sind bitte. Ich muss da schon auf Nebenstraßen ausweichen. Im LK Northeim sind die Rennleitungsmitarbeiter manchmal nicht so locker.
 
2 Punkte zu der Funzel:

Das Ding unbedingt nachts runter regeln (lassen) und von Blinkerei auf Dauerlicht. Alles andere ist nachts nicht nur unhöflich, sondern auch gefährlich.
Das Ding ist nicht wirklich wasserdicht. Ich habe meine jetzt schon 2x bei Regenfahrten ersoffen. Nach einiger Trocknerei finktioniert die Lampe zwar wieder, aber auf Dauer ist das Mist.
Ich rate zum "Rotlicht". Das ist wenigstens dicht.

Bei mir hat sich die Rennleitung noch nicht über ihr Befinden zu der Lampe geäußert.
 
Du darfst die Lampe nutzen, aber nur am Trikot/Jacke und nicht am Rad befestigen. Aber wie @norman68 schon schrieb, liegt dies im Ermessen der Rennleitung. ich möchte mir auch die Flare R zulegen als Zusatzbeleuchtung, eben am Trikot/Jacke.

Dazu mal eine passende Anekdote:
Bei einem nächtlichen Verkehrsunfall auf der Autobahn sind vor einigen Jahren zwei junge Frauen in das eine andere Unfallstelle absichernde und hell beleuchtete Löschfahrzeug der Feuerwehr reingefahren, wobei beide gestorben sind.
Die Familie des einen Opfers hat daraufhin die Polizei verklagt, da diese zu dem Zeitpunkt mit nicht zugelassenen Warnwesten ausgestattet war. Aufhänger war die Meinung, dass die Warnwesten der am ursprünglichen Unfallort anwesenden Polizeibeamten so hell reflektierten, dass die Fahrerin des Fahrzeugs vom Folgeunfall das absichernde LF nicht sehen bzw. erkennen konnte, da sie geblendet war.

Ich habe den StVO Paragraphen auf den Du anspielst nicht im Kopf und auch keine Ahnung davon. Jedoch sollte man sich nicht darauf verlassen, dass man pauschal alles an heller Beleuchtung an den Klamotten tragen darf, wenn man es nicht offiziell als Fahrzeugbeleuchtung bezeichnet.
Im Zweifel kann, s.o., auch der Schuss nach hinten losgehen.
 
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