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bitte lacht nicht ...

shk

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hi zusammen,

.. über diese (dümmliche) frage.

bitte, muß man diese gelben sicherheits-reflektoren auf den speichen haben, oder geht's auch ohne, da grundhässlich ?

isses untertags auch ein eventuelles ponizei-problem ? (n=l)

danke.
 
AW: bitte lacht nicht ...

Muss man nicht. Bei einem RR unter 11 kg reicht es, Batterielichter in der Trikottasche dabei zu haben.

Ich persönlich finde die Teile :cool: , siehe Bilder meines Rades.
 
AW: bitte lacht nicht ...

Muss man nicht. Bei einem RR unter 11 kg reicht es, Batterielichter in der Trikottasche dabei zu haben.

Wo steht das?

http://www.peter-spiegel.de/adfc/stvo_und_fahrradbeleuchtung.htm

$67 Absatz 1-10: Ist erstmal gültig für alle Fahrräder (auch RR)


$67 Absatz 11: Ausnahmen RR
(11) Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes:

1. für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine

nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Absatz 1 Satz 2 mitgeführt werden;

2. der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlußleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad

angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzuführen und unter den in §17 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung beschriebenen Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen.

3. Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen nicht zusammen einschaltbar zu sein;

4. anstelle des Scheinwerfers nach Absatz 1 darf auch ein Scheinwerfer mit niedrigerer Nennspannung als 6 V und anstelle der Schlußleuchte nach Absatz 4 Nr. 1 darf auch eine Schlußleuchte nach Absatz 5 mitgeführt werden.
Da steht nicht, das man keine Reflektoren braucht.

$67 Absatz 12:
Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 11 befreit.
Nur bei Rennen braucht man weder Beleuchtung noch Reflektoren.
 
AW: bitte lacht nicht ...

alternativ zu reflektoren kann man reifen mit reflektoren-streifen benutzen.
es existieren ein paar modelle von solchen fürs RR.
ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen des Vorderrades und des Hinterrades kenntlich gemacht sein. Zusätzlich zu der Mindestausrüstung mit einer der Absicherungsarten dürfen Sicherungsmittel aus der anderen Absicherungsart angebracht sein. Werden mehr als zwei Speichenrückstrahler an einem Rad angebracht, so sind sie am Radumfang gleichmäßig zu verteilen.
 
AW: bitte lacht nicht ...

Wenn du dein Rad als Sportgerät benutzt und es weniger als 11kg wiegt, brauchst du keine Beleuchtung, keine Klingel etc., vorausgesetzt, du fährst nicht nachts.
Solltest du es aber im normalen Outfit oder ähnlichem Fahren, brauchst du das alles.

Grüße
 
AW: bitte lacht nicht ...

Wo steht das?

http://www.peter-spiegel.de/adfc/stvo_und_fahrradbeleuchtung.htm

$67 Absatz 1-10: Ist erstmal gültig für alle Fahrräder (auch RR)


$67 Absatz 11: Ausnahmen RR

Da steht nicht, das man keine Reflektoren braucht.

$67 Absatz 12:

Nur bei Rennen braucht man weder Beleuchtung noch Reflektoren.

Oh, das wußte ich gar nicht. Dachte immer Batterieleuchte reicht.
Das ist aber auch ein "Theoriegesetz", im echten Leben kümmert das keine Sau, weder Radler noch Polizei.
Stellt euch mal so Zipp-Räder mit Katzenaugen vor.....

Ist vielleicht eine Marktlücke, werde mal Carbonkatzenaugen entwickeln, das Stück für 99.95 €
 
AW: bitte lacht nicht ...

Gibt als Alternative auch noch so Sticks von 3M. Die fallen tagsüber kaum auf. Gibts bei vielen Radhändlern oder im Versand bei Rose.
 
AW: bitte lacht nicht ...

@Speichennippel: Ich zitiere hier nur das Gesetz. Ich selbst habe im Normalfall auch keine Reflektoren am RR (Ausnahmen: jetzt im Winter und 24h-Rennen) und ich habe auch keine Batteriebeleuchtung dabei, wenn ich tagsüber fahre.
STVZO §67 Absatz 11.2 schrieb:
...sie sind jedoch mitzuführen ...
 
AW: bitte lacht nicht ...

Die Sticks gibt es in mindestens zwei Ausführungen:
- Nur als Zusatz zu anderen Reflektoren (Katzenaugen oder Streifen am Mantel).
- Als Ersatz anderer Reflektoren. Kenne aber nur welche, wo dann alle Speichen einen Stick benötigen.
 
AW: bitte lacht nicht ...

Bei der StVO für Radler sind die meisten Polizisten nicht gerade bibelfest. Außerdem sind die Verstöße gegen die Beleuchtungspflicht, so lange die Sonne vom Himmel lacht, nicht unbedingt gerne verfolgt.

Ein Problem kann es werden, wenn Du in einen Unfall verwickelt wirst und Dir die gegnerische Haftpflicht wegen dieses Verstoßes eine Teilschuld reinwürgen will.

Also: Schön defensiv fahren und ab der Dämmerung das Diodenzeugs rangeschwartet.

Gruß cone-A
 
AW: bitte lacht nicht ...

Wenn du dein Rad als Sportgerät benutzt und es weniger als 11kg wiegt, brauchst du keine Beleuchtung, keine Klingel etc., vorausgesetzt, du fährst nicht nachts.
Solltest du es aber im normalen Outfit oder ähnlichem Fahren, brauchst du das alles.

Grüße

Kann mir mal jemand die Stelle in der STVZO zeigen, wo steht, dass man keine Klingel braucht. (als Argument, wenn mich mal ein Polizist anhält)
 
AW: bitte lacht nicht ...

@ prince
Weiß ich. aber kein Polizist sagt was dagegen. Die sind ja froh, wenn einer überhaupr Beleuchtung und Reflektoren am Rad hat.

Bei uns in der Gegend sind 90% der "normalen" Radler ohne Licht unterwegs, die Rennradler die ich kenne, sehen eher aus wie Christbäume vor lauter Reflektoren und Lampen :D
 
AW: bitte lacht nicht ...

Die Sticks gibt es in mindestens zwei Ausführungen:
- Nur als Zusatz zu anderen Reflektoren (Katzenaugen oder Streifen am Mantel).
- Als Ersatz anderer Reflektoren. Kenne aber nur welche, wo dann alle Speichen einen Stick benötigen.

Jetzt weise ich auf einem Unsinn in der STVZO hin: :D
(2) An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein.
Danach dürfe man die Sticks nicht mal als Zusatz zu anderen Reflektoren montieren :lol:
Und auch keine Batteriebeleuchtung, die keine STVZO Zulassung hat (wie Lupine etc.)
doof.gif
 
AW: bitte lacht nicht ...


Die Sticks gibt es in mindestens zwei Ausführungen:
- Nur als Zusatz zu anderen Reflektoren (Katzenaugen oder Streifen am Mantel).
- Als Ersatz anderer Reflektoren. Kenne aber nur welche, wo dann alle Speichen einen Stick benötigen.

Die sehe jetzt das erste mal.
Ich habe die http://www.rose.de/output/controller.aspx?cid=155&detail=10&detail2=2553 gemeint. ("ohne Prüfzeichen")
 
AW: bitte lacht nicht ...

Danach dürfe man die Sticks nicht mal als Zusatz zu anderen Reflektoren montieren :lol:
Und auch keine Batteriebeleuchtung, die keine STVZO Zulassung hat (wie Lupine etc.)
doof.gif

Du darfst nur Beleuchtungseinrichtungen am Rad montieren, die dafür auch zugelassen sind: Entweder als entsprechendes Licht / Reflektor oder als Zusatz. Lichter / Reflektoren ohne Zulassung sind verboten, da du z.B. andere damit blenden könntest. (Gab doch mal für Maglite(?) "Zeltstangenhalterungen".)
 
AW: bitte lacht nicht ...

Ihr gebt Tipps für Deutschland. Sascha wohnt aber in Österreich.



Also in der Schweiz braucht es keine Speichenreflektoren. :D
 
AW: bitte lacht nicht ...

Und wenn ich nun mit einem schweizer Rad nach Deutschland fahre?
 
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