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bitte lacht nicht ...

AW: bitte lacht nicht ...

HI! Ich habe mal bei der Polizei gefragt ob man eine Klingel gebraucht:D

Die haben mir dass gesagt, was ich oben schonmal gepostet habe (Sportgerät).

Letztendlich ist das "Urteil" aber sowieso immer von Polizist zu Polizist unterschiedlich. :rolleyes:

Ansonsten schau doch mal mit der Suchfunktion nach. Das Thema gabs hier schon öfter.

Grüße
 
AW: bitte lacht nicht ...

Aber genau das ist das Problem. Jeder "hat mal gehört,dass", "ist der Meinung, dass", aber niemand kann das mit einem Gesetzestext unterstreichen.

Ich habe nur gefunden
STVZO 64a:
Fahrräder und Schlitten müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein; ausgenommen sind Handschlitten. Andere Einrichtungen für Schallzeichen dürfen an diesen Fahrzeugen nicht angebracht sein. An Fahrrädern sind auch Radlaufglocken nicht zulässig.

Keine Ausnahme für RR.

In Deutschland gilt: Rennräder sind als normale Fahrräder zu betrachten
http://de.wikipedia.org/wiki/Rennrad#Deutschland_2

Die einzige Ausnahme für RR, die ich in der STVZO gefunden habe, ist bei der Beleuchtung.

Polizisten wissen Gottseidank auch nicht alles. Und solange sie sich zu meinem Vorteil irren, ist das auch OK.
 
AW: bitte lacht nicht ...

Wenn du dein Rad als Sportgerät benutzt und es weniger als 11kg wiegt, brauchst du keine Beleuchtung, keine Klingel etc., vorausgesetzt, du fährst nicht nachts.
Solltest du es aber im normalen Outfit oder ähnlichem Fahren, brauchst du das alles.

Grüße

der oben zitierte gesetzestext sagt doch eindeutig, dass man- mit ausnahme von rennen- immer eine art von beleuchtung dabei haben muss. es heisst doch nur, dass man bei einem gewicht von unter 11 kilo auf die feste montage verzichten darf. man muss die lichtanlage aber trotzdem in der tasche oder sonstwie mitführen. und die ist bei dunkelheit dann auch zu montieren und einzuschalten. das sollte einem schon der verstand sagen...
:rolleyes:
 
AW: bitte lacht nicht ...

so und jetzt FÜR ÖSTERREICH:
http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1095880.html


Die Beleuchtungseinrichtung darf bei Rennrädern und bei allen andern Rädern (zB Mountain-Bikes), die bei Tag und guter Sicht benützt werden, entfallen.



Nur Rennfahrräder brauchen keine Reflektoren, alle anderen Fahrräder sehr wohl und immer! (das gilt für ALLE reflektoren)

Rennräder brauchen keine akustische Warneinrichtung
 
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