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Auto- und R(enn)adfahrer: zwei Welten treffen aufeinander

  • Ersteller Ersteller Gelöscht121464
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Akzeptiert, das Statement. Dann braucht sich aber auch niemand mit gleicher ähnlicher Gesinnung angesprochen zu fühlen, oder sich einordnen. Es ist sehr wichtig, darauf von deiner Seite hinzuweisen. Aber dann wundert's mich, überhaupt keine, oder sehr leise Stimmen hier zu sehen, wo eigentlich Geschlossenheit das größte Potential birgt, s. die Notwendigkeit des friedlichen Widerstands per Bodycam!
Stimmts, oder hab ich Recht?
Ich habe keinerlei Problem damit, wenn du am Rad mit einer Bodycam fährst und im Auto mit einer Dashcam.
Und Verkehrsrowdies anzeigst, egal auf welchem Verkehrsmittel sie unterwegs sind.

Selbst habe ich aber keine Lust darauf, weder am Rad noch im Auto.
Gelegentliche Konflikte als Radfahrer mit rabiaten Autofahrern kenne ich leider in Deutschland selbst zur Genüge.
Ganz im Unterschied zu Südfrankreich , wo ich in ca 80 Wochen am Rennrad nur 1x einem Idioten im Auto begegnet bin.
 
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Re: Auto- und R(enn)adfahrer: zwei Welten treffen aufeinander
Nimms mir nicht übel, PCPero, aber erstens ist mir dein Vokaular zu militant und missionarisch (Widerstand, Bodycam, Hooliganszene) ... und zweitens kann ich, bei allem echten Interesse am Thema, nicht erkennen, wo deine beiden Thesen (1. Rechtsfahrgebot entfällt, 2. Radwegschilder sind nicht mehr verbindlich) nachzulesen sind. Gibt es eine Novelle, die in Planung ist, von der aber nur der ADFC Rendsburg weiß?
Du, das kann ich dir nicht sagen. Aber an der Rhetorik deiner Frage vermisse ich Ernsthaftigkeit, und empfehle dir, ihn, die ADFC Kreisgruppe Rendsburg, selbst zu fragen.
Freundliche Grüße aus der Fahrradstadt Rendsburg Peter
 
Zitat: und zweitens kann ich, bei allem echten Interesse am Thema, nicht erkennen, wo deine beiden Thesen (1. Rechtsfahrgebot entfällt, 2. Radwegschilder sind nicht mehr verbindlich) nachzulesen sind.
Das kannst du gerne in dem Link nachlesen, den ich postete.
Wie du über meinen Ductus denkst, ist natürlich deine Sache, und ich bin dir keine Rechenschaft schuldig. Aber ich möchte Alle daran erinnern, was in Social media los ist, und dass es geschrieben schwieriger ist, sich auszudrücken. Im Biergarten, ohne Auto oder R-fahrrad, hätten wir bestimmt mehr Spaß!
Durstige Grüße aus der Fahrradstadt Rendsburg Peter
 
Du, das kann ich dir nicht sagen. Aber an der Rhetorik deiner Frage vermisse ich Ernsthaftigkeit, und empfehle dir, ihn, die ADFC Kreisgruppe Rendsburg, selbst zu fragen.
Freundliche Grüße aus der Fahrradstadt Rendsburg Peter
jetzt wirst Du schon mehrfach gefragt, wo Deine Theorien nachzulesen sind, und Du mauerst nur. Also bitte einen Link zu diesen Quellen, mich interessiert das auch. Ich habe nach der Novelle gegoogelt und auch Vergleich alt/neu (zB https://www.buzer.de/gesetz/10526/v318192-2024-10-11.htm) gefunden, meine Interpretation geht aber auch dahin, dass für Radwegbenutzung alles bleibt wie es ist.
 
jetzt wirst Du schon mehrfach gefragt, wo Deine Theorien nachzulesen sind, und Du mauerst nur. Also bitte einen Link zu diesen Quellen, mich interessiert das auch. Ich habe nach der Novelle gegoogelt und auch Vergleich alt/neu (zB https://www.buzer.de/gesetz/10526/v318192-2024-10-11.htm) gefunden, meine Interpretation geht aber auch dahin, dass für Radwegbenutzung alles bleibt wie es ist.
Ich sprach erst vorgestern mit einem engagierten Aktiven des ADFC (KV meiner Region) über die Radwegbenutzungspflicht und von einer Novellierung wusste er auch nix.
Kam auch nix in einschlägigen Medien nach meiner Kenntnis .
Auch hier im Süden führen wir den Dialog mit der Verwaltung bezüglich Radwegbeschilderung 'optional vs verpflichtend' .
 
Ich habe keinerlei Problem damit, wenn du am Rad mit einer Bodycam fährst und im Auto mit einer Dashcam.
Und Verkehrsrowdies anzeigst, egal auf welchem Verkehrsmittel sie unterwegs sind.

Selbst habe ich aber keine Lust darauf, weder am Rad noch im Auto.
Gelegentliche Konflikte als Radfahrer mit rabiaten Autofahrern kenne ich leider in Deutschland selbst zur Genüge.
Ganz im Unterschied zu Südfrankreich , wo ich in ca 80 Wochen nur 1x einem Idioten im Auto begegnet bin.
Ganz im Unterschied zu Südfrankreich , wo ich in ca 80 Wochen nur 1x einem Idioten im Auto begegnet bin.

Oha, hat sich da was verändert?
Als jährlicher Wiederkehrer an die Ardeche, l'Alp du Rhône, St. Martin, Mitte der Siebziger, und weiter nach Ste. Marie de la Mèr zur Sinti et Roma Fête , war ich froh, als Führerscheinneuling alle Käferinsassen*Innen heil wieder nach Hause zu bekommen. Da siehst du doch kein unverbeultes Auto. Der Gipfel war auf der Rückfahrt über San Sebastian den Atlantik entlang, ein damals sehr gefragter Suzuki LJ 80, bei dem du hinten zum Rücklicht rein vorne durch die Scheinwerfer wieder raussehen konntest, so verrostet war der - aber zugelassen.
Bonsoir de ville de biciclette Rendsbourg Peter
 
Ich sprach erst vorgestern mit einem engagierten Aktiven des ADFC (KV meiner Region) über die Radwegbenutzungspflicht und von einer Novellierung wusste er auch nix.
Kam auch nix in einschlägigen Medien nach meiner Kenntnis .
Doch, dadurch bin ich darauf aufmerksam gemacht worden, aber don't nail me, wo das war, weiß ich nicht mehr.
Und bei allem Respekt für den ADFC und seine mehrheitlich ehrenamtlich engagierten Mitarbeiter*Innen, wird nicht Jede Alles wissen.
Somit ist dein Einwand legitim, aber wenig beitragend.
Mich beschleicht sogar das Gefühl, hier wird eine Menge Energie investiert, um meine altruistisch gelagerten Inhalte ad absolutum zu führen. Denn man to, ist ein freies Land hier.
 
Ich kann selbst nur aus 28 Radurlauben in 23 Jahren in der Südhälfte Frankreichs berichten, insgesamt etwa 25000-30t km km am Rennrad, vielen Auto-km im Süden, auch an der Ardèche: war inmer alles easy dort.
Am Rad quer durch Athen war weit mehr scary! 😏
 
...
Mich beschleicht sogar das Gefühl, hier wird eine Menge Energie investiert, um meine altruistisch gelagerten Inhalte ad absolutum zu führen. Denn man to, ist ein freies Land hier.
Ich sags mal so:

es erinnert mich an einen uneingeladenen Besuch der Zeugen Jevova an der Haustür:

sie tauchen auf und wollen einem ihr Weltbild ungefragt reindrücken!

Dass nicht jede/r hocherfreut darüber ist liegt in der Natur der Sache...
 
Dann zieh die Brille mal auf.
Bleib mal bitte sachlich, Kollege.

In deinem link ist u.a. folgendes zu lesen:

"Seit 1. Oktober 1998 gilt das Fahrbahnbenutzungsgebot für Fahrräder. Radfahrende müssen im Regelfall "mitten auf der Straße" fahren (§ 2 StVO)."

Wo genau ist die Referenz für diese Aussage? Denn §2 stellt voran (2): Es ist möglichst weit rechts zu fahren.
 
Ich kann selbst nur aus 28 Radurlauben in 23 Jahren in der Südhälfte Frankreichs berichten, insgesamt etwa 25000-30t km km am Rennrad, vielen Auto-km im Süden, auch an der Ardèche.
Ja, die Ardèche! Ich war einmal mit meiner hochschwangeren Groenendaelhündin im VW Bus T2 dort, und wir sind von Pont Neuf? bis St. Martin mit einem dieser Mietcanoe die Ardèche runter. Mittendrin, an einer Stromschnelle, kenterte das Boot. Die Narben des zerkratzten Rückens waren lange zu sehen.
Auf einem Camping Richtung Heimat meinte sie dann, der Urlaub sei vorbei, und in der Nacht nach der Rückkehr gab es 11 Welpen im Erstwurf.
Der 1302er Austauschmotor des Busses hielt bis zum Schluss!
 
Bleib mal bitte sachlich, Kollege.

In deinem link ist u.a. folgendes zu lesen:

"Seit 1. Oktober 1998 gilt das Fahrbahnbenutzungsgebot für Fahrräder. Radfahrende müssen im Regelfall "mitten auf der Straße" fahren (§ 2 StVO)."

Wo genau ist die Referenz für diese Aussage? Denn §2 stellt voran (2): Es ist möglichst weit rechts zu fahren.
Bei Zeifel oder Fragen ziehe deinen Anwalt zu Rate, ich bin nämlich keinen. Kollege.
 
Interessantes Thema.

Für persönliche Angriffe gibt es hier im Thema sofort eine Schreibsperre.
 
Ich habe keinerlei Problem damit, wenn du am Rad mit einer Bodycam fährst

Selbst habe ich aber keine Lust darauf, weder am Rad noch im Auto.
Ja klar, ich eigentlich auch nicht. Ich wünsche mir händchenhaltende Verkehrsbehinderungen petticoatiger Aktivistinnen, auf dem Rad, oder verklebt. Bloß: allein der erzählte Traum wird Realität. Jules Verne
 
Ja, das ist in Arbeit, ich habe um eine schriftliche Kopie gebeten, was noch andauert. Die lade ich dann hoch. Bitte vorerst:
http://www.adfc-rd.de/index.php?option=com_content&view=section&layout=blog&id=22&Itemid=135
Ich hoffe, dass es ausreicht fürs Erste.
Was ich noch vergaß zu erwähnen ist, als rechtlich erkanntes Fahrzeug musst du die Fahrbahnmitte nehmen, das Rechtsfahrgebot ist aufgehoben! Als Fahrzeug darf man nach wie vor nicht behindern. Das ist ja auch nicht der Fall, weil der Nachfolgeverkehr unter Beachtung der Abstandsregeln genug Platz hat, zu überholen.
Sportliche Grüße aus der Fahrradstadt Rendsburg Peter

Da steht recht eindeutig, dass
a) sich nichts daran ändert, dass radfahrer (seit 89) die Fahrbahn benutzen
b) es weiterhin keine Radwegbenutzungspflicht gibt
c) Fahrverbote für Radfahrer auf der Fahrbahn nur in Ausnahmefällen angeordnet werden dürfen,
d) diese Anordnung durch blaue Lollies erfolgt,
e) denen Folge zu leisten ist, bis sie weggeklagt sind.

Das alles ist eben seit '89 geltendes Recht, Rechtssprechung und Kenntnisstand.
Danke für die Kenntnisnahme.

Über den Spin mit dem "in der Mitte der Strasse fahren weil Fahrzeug" muss ich noch mal in Ruhe nachdenken
 
Aus dem angeführtem Text des ADFC Rendsburg (meine Hervorhebung):

Was gilt denn nun?

  1. Radfahren im Mischverkehr auf der Fahrbahn ist nach § 2 StVO der Regelfall.
  2. […] Die alten Radverkehrsanlagen bleiben erhalten, dürfen nach § 2 IV StVO in Fahrtrichtung rechts benutzt werden. Radfahrenden bleibt die Wahl […]
  3. Steht in Fahrtrichtung ein Zeichen 237, 240 oder 241 StVO (rechtskonform angeordnet), muss sofern benutzbar und zumutbar der betreffende Straßenteil genutzt werden.
Die Aussage
Die Nutzungspflicht eines Radwegs, wobei die Beschaffenheit subjektiv irrelevant ist, entfällt. Bei Vorhandensein blauer Schilder mit Hinweis zum Benutzen des Radwegs spielt keine rechtlich weisende Bedeutung mehr dar.
lässt sich dem Text meiner Ansicht nach so nicht entnehmen. Da steht vielmehr, dass viele blaue Schilder nicht rechtskonform sind und man gerichtlich dagegen vorgehen kann. Und dass der Fahrradweg benutzbar sein müssen.
 
Aus dem angeführtem Text des ADFC Rendsburg (meine Hervorhebung):


Die Aussage

lässt sich dem Text meiner Ansicht nach so nicht entnehmen. Da steht vielmehr, dass viele blaue Schilder nicht rechtskonform sind und man gerichtlich dagegen vorgehen kann. Und dass der Fahrradweg benutzbar sein müssen.

Der zweite Abschnitt ist das übliche Missverständnis.

"Radweg" meint hier das mysteriöse Konstrukt eines Radwegs ohne blauen Lolli.
Dessen Nutzung ist seit '89 (ich behaupte, in Ermanngelung eines Fahrverbots für Radfahrer auf der Fahrbahn auch schon vorher) nicht benutzungspflichtig.

Blau ausgeschilderte benutzungspflichtige adwege bleiben auch nach '89 und nach 2025 benutzungspflichtig.
 
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