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Auffahrunfall bei Marathonrennen

JHDVi

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Hallo zusammen

Kennt sich jemand aus wie das rechtlich ist, wenn mich jemand bei so einem Rennen hinter der Ziellinie über den Haufen fährt???:mad:
 
AW: Auffahrunfall bei Marathonrennen

Möglicherweise habt Ihr beide vorher bei Teilnahme "auf eigene Gefahr" ein Kreuzchen gemacht....

Gute Besserung, so Du Verletzungen davongetragen hast!
 
AW: Auffahrunfall bei Marathonrennen

Schäden am Rad sind meistens sowieso nicht versichert, weder vor noch hinter der Ziellinie... es sei denn, Du hast privat so ne Versicherung abgeschlossen.
 
AW: Auffahrunfall bei Marathonrennen

Ich meinte jetzt natürlich den Unfallverursacher wenn er eine Haftpflicht hat.
 
AW: Auffahrunfall bei Marathonrennen

Die normale Haftpflicht schließt das aus. M.E. ist der einzige Fall, in dem das Rad versichert wäre, dass Du für Dein Rad eine spezielle Renn-Unfall-Versicherung (meine Wortkreation, weiß nicht genau, wie es korrekt heißt) abgeschlossen hast. Ich hatte mich da mal erkundigt, weil ich bei den Cyclassics als Jedermann mit einem geliehenen Rad gefahren bin, war mir dann aber zu teuer.
 
AW: Auffahrunfall bei Marathonrennen

Die normale Haftpflicht schließt das aus. M.E. ist der einzige Fall, in dem das Rad versichert wäre, dass Du für Dein Rad eine spezielle Renn-Unfall-Versicherung (meine Wortkreation, weiß nicht genau, wie es korrekt heißt) abgeschlossen hast. Ich hatte mich da mal erkundigt, weil ich bei den Cyclassics als Jedermann mit einem geliehenen Rad gefahren bin, war mir dann aber zu teuer.

Das ist schon lange nicht mehr aktuell und wer tatsächlich noch so eine uralte Haftpflicht hat, sollte diese mal auf die neuen Versicherungsbestimmungen umstellen lassen. Die Haftpflicht greift nur nicht, wenn man professionell, sprich zum Lebensunterhalt Rad fährt.
 
AW: Auffahrunfall bei Marathonrennen

Die Haftpflicht greift nur nicht, wenn man professionell, sprich zum Lebensunterhalt Rad fährt.

Und bei Rennen. In meiner Haftpflicht heißt es:

[eingeschlossen sind...]
als Radfahrer sowie – abweichend von § 4 Ziff. I 4 AHB – die gesetzliche
Haftpflicht für Schäden aus dem Training zu Radrennen (z. B. Straßen-
rundfahrten, Triathlon etc.), an denen der Versicherungsnehmer privat
und nicht als Lizenzfahrer teilnimmt;

D.h. eine RTF z.B. ist versichert, aber eine Fahrt mit Renncharakter (Cyclassics, Velothon etc.) nicht.
 
AW: Auffahrunfall bei Marathonrennen

Und bei Rennen. In meiner Haftpflicht heißt es:

[eingeschlossen sind...]
als Radfahrer sowie – abweichend von § 4 Ziff. I 4 AHB – die gesetzliche
Haftpflicht für Schäden aus dem Training zu Radrennen (z. B. Straßen-
rundfahrten, Triathlon etc.), an denen der Versicherungsnehmer privat
und nicht als Lizenzfahrer teilnimmt;

D.h. eine RTF z.B. ist versichert, aber eine Fahrt mit Renncharakter (Cyclassics, Velothon etc.) nicht.

ach was, musst doch nur verkaufen, dass das bestimmte Rennen nur ein Training für das nächste Rennen ist :p
 
AW: Auffahrunfall bei Marathonrennen

ach was, musst doch nur verkaufen, dass das bestimmte Rennen nur ein Training für das nächste Rennen ist :p

Schöne Idee und -wenn man's geschickt anstellt, zum Beispiel den Transponder zu Hause lässt, um zu beweisen, dass es einem nur auf das Training, aber nicht auf die gefahrene Zeit ankommt- eine schöne Idee als Beschäftigungstherapie für ein paar Juristen... :jumping:
 
AW: Auffahrunfall bei Marathonrennen

Es ist ggf. auch der Veranstalter in Haftung zu nehmen, in dessen Verantwortungsbereich u.a. auch die Absicherung der Strecke und des Start/Zielbereichs gehört.
 
AW: Auffahrunfall bei Marathonrennen

Und bei Rennen. In meiner Haftpflicht heißt es:

[eingeschlossen sind...]
als Radfahrer sowie – abweichend von § 4 Ziff. I 4 AHB – die gesetzliche
Haftpflicht für Schäden aus dem Training zu Radrennen (z. B. Straßen-
rundfahrten, Triathlon etc.), an denen der Versicherungsnehmer privat
und nicht als Lizenzfahrer teilnimmt;

D.h. eine RTF z.B. ist versichert, aber eine Fahrt mit Renncharakter (Cyclassics, Velothon etc.) nicht.

So richtig kann ich das aus dem Versicherungsdeutsch zwar nicht rauslesen, aber irgendwie ist es ja verständlich, wenn Versicherungen Radrennen explizit ausschließen. Eventuell geht bei solchen Sachen versicherungstechnisch ja über einen Radsportverein was.
Wenn der Unfallverursacher keine Haftpflicht hat, dann hat er Pech und wird wohl aus eigener Tasche für den Schaden aufkommen müssen. "Teilnahme auf eigene Gefahr" bedeutet meist nur den Haftungsausschluss des Veranstalters.
 
AW: Auffahrunfall bei Marathonrennen

"Teilnahme auf eigene Gefahr" bedeutet meist nur den Haftungsausschluss des Veranstalters.

Der Veranstalter ist immer in der Haftung, nennt sich folgerichtig auch Veranstalterhaftung. Floskeln wie "Jeder startet auf eigene Gefahr" dienen nur zur Abschreckung, sind versicherungstechnisch allerdings völlig wertlos.
 
AW: Auffahrunfall bei Marathonrennen

So richtig kann ich das aus dem Versicherungsdeutsch zwar nicht rauslesen, aber irgendwie ist es ja verständlich, wenn Versicherungen Radrennen explizit ausschließen. Eventuell geht bei solchen Sachen versicherungstechnisch ja über einen Radsportverein was.
Wenn der Unfallverursacher keine Haftpflicht hat, dann hat er Pech und wird wohl aus eigener Tasche für den Schaden aufkommen müssen. "Teilnahme auf eigene Gefahr" bedeutet meist nur den Haftungsausschluss des Veranstalters.

Ich bezweifel aber, dass man in einem Radrennen wirklich einen Schuldigen ausmachen kann. Die Regel mit 3 Fahrradlängen Abstand wird da ja sicher nicht gelten ;)
 
AW: Auffahrunfall bei Marathonrennen

Was heißt hier Schuldiger... Der Unfallverursacher bei einem Auffahrunfall, wie oben geschrieben (hinter der Ziellinie), dürfte ja ziemlich eindeutig derjenige sein, der drauf fährt.
Aber über das und auch die Sache mit der Veranstalterhaftung wird wohl erst ein Richter entscheiden müssen. (Wie immer, wenn's keiner gewesen sein will...)
 
AW: Auffahrunfall bei Marathonrennen

Was heißt hier Schuldiger... Der Unfallverursacher bei einem Auffahrunfall, wie oben geschrieben (hinter der Ziellinie), dürfte ja ziemlich eindeutig derjenige sein, der drauf fährt.

Wenn derjenige, auf den aufgefahren wurde hinter der Ziellinie nicht den Weg frei gemacht hatte, sondern z.B. rumstand, war vermutlich er Schuld. Man hält sich nunmal nicht hinter der Ziellinie auf, sondern macht für nachfolgende Fahrer und deren Zielsprint Platz.

Oder der Veranstalter hatte keine ausreichende Auslaufzone vorgesehen. Dann wäre der Schuld

Weiss ja nicht wie es genau abgelaufen war, aber alleine aus der Beschreibung die hier geliefert wurde würde ich nicht auf den Schuldigen tippen.


Gerd
 
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