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auf Bundesstraßen fahren?

@ GerndO: Berichte ich gern. Dauert aber noch, bin noch in der Planung. Jugendherbergen sind ja auch kein Schnäppchen mehr :(

@ thomaspan: mein Zielort ist laut Karte S-Bahn Bergedorf. Das mit den Deichen hört sich gut an, gucke ich mir mal via Satellit an, danke für den Tipp!

@ chrisH: Hab ich mir runtergeladen, sieht interessant aus! Übrigens fahre ich jetzt wohl doch andersrum, also aus Hamburg raus... naja, mal sehen was in deinem Bericht steht :rolleyes:
 
das stimmt so nicht, das Fahradverbotszeichen muß auf Kraftstrassen und Autobahnen "NICHT" stehen, dort ist das befahren mit dem Rad Grundsätzlich verboten.
Nicht GANZ richtig, da eine Kraftfahrstraße erst durch Verkehrszeichen erkennbar wird, aber dann quasi einer Autobahn gleichgestellt wird. Die Folge davon heißt nicht grundsätzlich sondern absolut/generell usw.
 
Hallo,

weiß jemand, ob man mit dem Fahrrad auch auf Bundesstraßen fahren darf?

Danke
Die ganz kurze Antwort heißt "JA".
Bundesstraße hat weder etwas zu tun mit Kraftfahrstraße, Mindestgeschwindigkeit oder sonstigem. Einzig, der Baulastträger ist der Bund. Heißt auf deutsch, dass Schäden, Erneuerungen usw aus dem Bundeshaushalt bezahlt werden. Daher Bundesstraße.
 
Und die einfache Antwort auf die Frage nach der Fahrt auf dem Standstreifen ist: NATÜRLICH darf ein Radfahrer auf dem Randstreifen fahren - i.d.T. auch sinnvoll, weil es eine Schutzfunktion bei hohen Geschwindigkeiten haben kann. NUR Autos düfen NICHT auf dem Standstreifen fahren, da sie dann eine Gefahr u.A. für tatsächlich liegen gebliebenen Fahrzeuge und ihre Insassen darstellen und im Fall eines Staus zudem den möglichen Rettungsweg blockieren.

In manchen Ländern ist die Benutzung des Seitenstreifens für Radfahrer auf Überlandstraßen sogar vorgeschrieben, Spanien z.B.
 
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