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Garmin GPS Track als Beweis?

Alles in allem dürfte der Prozess für dich werden wie eine Tour de France für Pogacar. Da muss schon viel in die Hose gehen, damit es auch nur ansatzweise nochmal spannend werden könnte.
 
Hallo zusammen,
Ich hatte kürzlich einen Radunfall bei der die Gegenseite nach anfänglicher Schuldübernahme heute nichts mehr davon wissen will. Konkret wird mir vorgeworfen nicht rechts - sondern mittig bis links gefahren zusein und damit hätte eben ich Schuld. Zeugen gibt es nicht. Was ich habe ist eine Garmin Aufzeichnung. Weiß jemand ob so etwas vor Gericht Beweiskraft hat (Straße, keine Bäume, keine hohen Gebäude, gutes Wetter)?

Vielen Dank.

Ich hab etwas Zweifel ob Dein Ansatz der richtige bzw. erfolgsversprechende ist.

Für uns ist die Situation aufgrund Deiner knappen Beschreibung unklar, ich vermute mal wie prince und reiner Du wurdest von hinten angefahren?
Dann ist es zwecks Schuldfrage, wie auch schon erwähnt, ja erstmal völlig unerheblich und zwecks Deiner Schuldfrage unerheblich, wo du auf der Straßenseite gefahren bist.
Er hat Dich von hinten angefahren, damit ist er schuld. Alles andere muss er beweisen. Nicht du. Zumal das GPS in dem Fall eh nicht hilft, daher würd' ich es in die Beweisaufnahme auch gar mit aufnehmen. Nur mitnehmen, was Dir explizit hilft.

Und: Kommt diese Anschuldigung vom Prozessgegner direkt oder vom Anwalt? Falls letzteres würde ich mich da wenig auf die Eigenvertretung verlassen sondern auf jeden Fall (!) selbst auch anwaltliche Hilfe nehmen. Erst recht, wenn es wohl schon zu einem Prozess kommt.
 
Ich hab etwas Zweifel ob Dein Ansatz der richtige bzw. erfolgsversprechende ist.

Für uns ist die Situation aufgrund Deiner knappen Beschreibung unklar, ich vermute mal wie prince und reiner Du wurdest von hinten angefahren?
Dann ist es zwecks Schuldfrage, wie auch schon erwähnt, ja erstmal völlig unerheblich und zwecks Deiner Schuldfrage unerheblich, wo du auf der Straßenseite gefahren bist.
Er hat Dich von hinten angefahren, damit ist er schuld. Alles andere muss er beweisen. Nicht du. Zumal das GPS in dem Fall eh nicht hilft, daher würd' ich es in die Beweisaufnahme auch gar mit aufnehmen. Nur mitnehmen, was Dir explizit hilft.

Und: Kommt diese Anschuldigung vom Prozessgegner direkt oder vom Anwalt? Falls letzteres würde ich mich da wenig auf die Eigenvertretung verlassen sondern auf jeden Fall (!) selbst auch anwaltliche Hilfe nehmen. Erst recht, wenn es wohl schon zu einem Prozess kommt.

Ich halte dagegen, bzw. ein Anwalt würde es sinngemäß so formulieren, „.. ist, ganz gleich, wo der zu Überholende fährt, ein Mindestabstand von 1,5/2 Metern einzuhalten, bzw. das Überholen zu unterlassen, wenn dies nicht gewährleistet werden kann. Hilfsweise verweisen wir auf die GPS-Daten meines Mandanten, die belegen, dass er sich gleichwohl rechts auf seiner Fahrbahnseite befand.“
 
Der Unfall war von vorne. Mir kommt auf gerader Fahrbahn ein Rudel Radfahrer entgegen, welche neben und hintereinanderfahren. Zu Dritt/bis zu fünft, hier gehen die Meinungen auseinander. Im Prinzip egal, es war genug Platz. Der letzte Fahrer aus der zweiten oder dritten Reihe schert allerdings dann aus eröffnet eine weitere Linie und peng.

Die anderen Radfahren haben mich angeblich vor dem Unfallgeräusch nicht gesehen und den Unfall konnten sie nicht sehen, weil im Rücken passiert. Polizei gerufen, alle waren sich einig, Belehrung über Ordnungswidrigkeit usw gegenüber dem anderen Fahrer. Anderer Fahrer will das der Versicherung melden. Das "will"wird zum wollte und erklärt jetzt ich sei in ihn rein gefahren, auf seiner Seite. Meine Hoffnung war, man bekommt das im vorgerichtlichen, schriftlichen Verfahren hin. Jetzt zieht es sich halt zum Prozess.
 
Der Unfall war von vorne. Mir kommt auf gerader Fahrbahn ein Rudel Radfahrer entgegen, welche neben und hintereinanderfahren. Zu Dritt/bis zu fünft, hier gehen die Meinungen auseinander. Im Prinzip egal, es war genug Platz. Der letzte Fahrer aus der zweiten oder dritten Reihe schert allerdings dann aus eröffnet eine weitere Linie und peng.

Die anderen Radfahren haben mich angeblich vor dem Unfallgeräusch nicht gesehen und den Unfall konnten sie nicht sehen, weil im Rücken passiert. Polizei gerufen, alle waren sich einig, Belehrung über Ordnungswidrigkeit usw gegenüber dem anderen Fahrer. Anderer Fahrer will das der Versicherung melden. Das "will"wird zum wollte und erklärt jetzt ich sei in ihn rein gefahren, auf seiner Seite. Meine Hoffnung war, man bekommt das im vorgerichtlichen, schriftlichen Verfahren hin. Jetzt zieht es sich halt zum Prozess.
Wie erklärt er dann, dass Du seine Mitfahrer nicht abgeräumt hast, sondern erst ihn in zweiten oder dritten Reihe?
Womit warst Du denn unterwegs?
Sind denn die Personalien seiner Mitfahrer bekannt/aufgenommen worden? Wenn ja, wie erklären die das?
 
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